Gefunden im „StAngR“ von Hailbronner/Renner

26. Januar 2006 | Von | Kategorie: Recht | Keine Kommentare |

§ 11 StAG, Rdnr. 11: „Die Ausländerbehörde trägt die Beweislast für das Nichtvorliegen des Ausweisungsgrundes“.

Etweder, denke ich mir, hat sich im Zuge der aktuellen Integrationsdiskussionen einiges zu Gunsten der Ausländer geändert oder das „Nicht“ ist zu viel.

Ich rufe beim Institut des Herrn Hailbronner an und erkundige mich: „Sie haben Recht Herr Senol,“ gibt mir Fr. Dr. Wiedemann zu verstehen „es müsste das Vorliegen heißen“.

Leider, denke ich mir und bedanke mich herzlich.

Ekrem Senol РK̦ln, 26.01.2006

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