Karlsruhe: Bundestrojaner auf dem Prüfstand – BVerfG urteilt über Online Durchsuchung

27. Februar 2008 | Von | Kategorie: Recht | 6 Kommentare |

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird heute sein Urteil zur Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen verkünden. Fünf Kläger hatten das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen angefochten. Es ist das erste Gesetz, das das heimliche Ausspähen privater Computer mittels sog. Bundestrojaner erlaubt. Die Karlsruher Entscheidung dürfte die zweigeteilt ausfallen: Das Gesetz in NRW zur Online Durchsuchung wird wohl von den Richtern kassiert, die Online-Durchsuchung an sich aber – unter strengen Auflagen – prinzipiell für zulässig erachtet.

Wichtige Signale für aus dem Urteil erhoffen sich vor allem SPD und CDU, die sofort reagieren und erläutern wollen, wie die Vorgaben des Gerichts bei dem geplanten BKA-Gesetz zur Online-Durchsuchung umgesetzt werden können. Ein Konsens scheint gefunden: Nach anfänglichem Zögern hat die SPD frühere Bedenken aufgegeben – dafür musste die Union hinnehmen, dass vor einem Beschluss der Richterspruch abgewartet wird.

Ich halte die Debatte um die Online-Durchsuchung mittels Bundestrojaner für überzogen wie wichtig zugleich. Überzogen weil kein Otto-Normal-Internet-Nutzer betroffen sein wird; wichtig weil damit ein gutes Stück Freiheit über die Wupper geht. Letzterem ist allerdings mehr Gewicht beizumessen. Schließlich werden Freiheiten nicht über Nacht abgeschafft aber doch peu à peu.

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Nachtrag:

Das Bundesverfassungsgericht hat soeben das NRW-Gesetz zu Onlinedurchsuchung für nichtig erklärt. Die Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur Online-Durchsuchung verletzt das Grundgesetz.

6 Kommentare
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  1. […] jurblog Ein Sieg der Freiheit […]

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  3. Ist das nun witzig oder schon zynisch, wenn auch der Bundesinnenminister sich von dem Urteil als bestätigt fühlt. Und an seinen Plänen, die Online-Durchsuchung doch einzuführen, scheint sich nichts geändert zu haben.

  4. Das Gesetz des Landes NRW verstößt gegen die Verfassung. Aber das Bundesverfassungsgericht hat Hintertüren offen gelassen. Praktisch hat es dem Schäuble die Anleitungen an die Hand gegeben, die dieser noch benötigte, um seinen Gesetzentwurf zu reparieren. Deshalb triumphiert er so.

  5. Klar haben die Richter die Fehler der Herren Politiker aufgedeckt , und domit den Herren auch die Richtung angezeigt wie Sie es richtig machen können.
    Jedoch hat dieser Prozeß auch gezeigt , das der Deutsche (egaler welcher abstammung) sich nicht so einfach mit den Gesetzen abgibt und auch mal aufmuckt.
    Also weiter machen.

  6. Das LKA und BKA praktizieren dass doch schon länger,z.B.Kinderpornographie und ähnliches,die haben sogar stichwortverzeichnisse eingerichtet der an einem drucker installiert ist,die ganzen inhalte und daten werden dann von kriminalbeamten überprüft.sogar handy´s(SMS)

 

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