BVA: Die Benutzung des Bundesadlers ist genehmigungspflichtig

15. April 2008 | Von | Kategorie: Feuilleton, Leitartikel | 2 Kommentare |

AdlerAm 03.04.2008 sah ich zufällig eine Anzeige des Spiegel Online irgendwo im Internet. Eine Flash-Animation sollte den Besucher auf den Spiegel Special „Allah im Abendland“ aufmerksam machen. Darin war neben dem Heftcover auch der Bundesadler abgebildet. Allerdings trug der Bundesadler (meines Erachtens zwar männlich) ein Kopftuch. Eine insgesamt nicht einmal gut umgesetzte Grafik, mal von der Idee abgesehen. Die Assoziationen, die damit hervorgerufen werden sollen, kann sich jeder selber ausdenken.

Jedenfalls begab ich mich auf die Suche, ob man den dem Bundesadler ohne weiteres ein Kopftuch verpassen könne. Auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes wurde ich fündig. Hier ein Screenshot aus dem Google Cache:

BVA Genehmigung Bundesadler alt

Gut zu wissen, habe ich mir gedacht und mich mit dem Bundesverwaltungsamt in Verbindung gesetzt. Vorab verfasste ich am 03.04.2008 eine e-Mail an die zuständige Leiterin in Bezug auf die Anzeige. Ich wollte wissen, ob für die Verwendung des Bundesadlers im konkreten Fall eine Genehmigung eingeholt wurde, wenn nicht, was die Konsequenzen sind und wenn ja, mit welcher Begründung die Genehmigung erteilt wurde im Hinblick auf die Darstellung des Bundesadlers in der privaten Werbung.

Auf meine telefonische Nachfrage (da ich bis heute keine Antwort bekommen habe) hieß es kurz, dass man die Sache weitergeleitet habe. Nähere Details wisse man nicht.

Fraglich ist nur, wieso wenige Tage nach meiner e-Mail die Seiten des Bundesverwaltungsamtes überarbeitet wurden. Die überarbeiteten Seiten des Bundesverwaltungsamtes führen nunmehr folgendes aus:

BVA Genehmigung Bundesadler neu

Kein Hinweis mehr bezüglich der Verwendung des Bundesadlers in der privaten Werbung. Auf meine Nachfrage bezüglich der Änderungen war man überrascht.

Letztendlich ist die Umgestaltung der Seiten des Bundesverwaltungsamtes auch irrelevant. § 124 OWiG regelt folgendes:

Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wappen des Bundes oder eines Landes oder oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt.

Laut den Angaben auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 € geahndet werden.

Mein Gesprächspartner beim Bundesverwaltungsamt versicherte mir, dass ich über den weiteren Verlauf unterrichtet werde. Dann warten wir mal ab… Die Spiegel-Werbung ist jedenfalls seit einer Woche nicht mehr zu sehen.

Gerne hätte ich die Flash-Werbung oder zumindest ein Screenshot des Bundesadlers mit Kopftuch hier gezeigt, aber mir fehlt leider die Genehmigung des Bundesverwaltungsamtes. Darum gebeten habe ich bereits in meiner Mail vom 03.04.2008.

PS: Infos über den Bundesadler: VGDS info

Bildmaterial © ichbindabei / PIXELIO

2 Kommentare
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  1. Was ist am Spiegel künstlerisch.

    wohl allein der Umstand, dass ein Vielzahl von gutbezahlten Journalisten – möglicherweise auch beim Spiegel – als Mitglieder der Künstlersozialkasse auf Kosten der Allgemeinheit schmarotzen.

    LI

  2. wenn man schon bei der euro die verwendung des logos rigoros verbieten kann, t-mobile einen a-blogger in amerika auffordert eine spezielle farbe aus seinem bloglogo zu entfernen, so darf man doch auch einen reichsadler patentieren lassen.
    🙂

 

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