TV-Tipp: Staatsbürgerschaft – Wie aus Deutschen Iraker gemacht werden

18. April 2008 | Von | Kategorie: Recht | Keine Kommentare |

Nicht selten haben wir uns über die Tücken des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) geärgert. Nicht selten haben wir versucht darzustellen, wie rückständig das Gesetz und der Gesetzgeber sind. Der erfolgreiche Polit-Magazin Panorama hat sich einem dieser Themen gewidmet. Panorama berichtet über ein unrühmliches Kapitel deutscher Gesetzgebungs- und Rechtsgeschichte.

Es werden zwei aktuelle Fälle vorgestellt, in die das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 noch hineinwirkt. Das erst 1975 geänderte Gesetz sah für über 60 Jahre folgendes vor:

Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

Demnach konnte noch bis 1975 eine verheiratete deutsche Mutter ihre Staatsangehörigkeit nicht an ihre Kinder vererben. Ein beispielsweise 1974 geborenes Kind einer deutschen Mutter und eines irakischen Vaters wurde kraft dieser Regelung irakischer Staatsbürger unabhängig vom Geburtsort.

Welche Konsequenzen diese Regelung mit sich bringt, wird anschaulich im TV-Beitrag dargelegt, dass online zu sehen ist. Ãœberzeugen Sie sich selbst! Hier geht es zur Sendung.

Wer glaubt, dass solch seltenen Fälle heute nicht mehr möglich sind, sollte sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Das Spiel des Gesetzgebers bei der Streichung der Inlandsklausel im Jahre 1999, mit der über Nacht ca. 50.000 Menschen ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben oder das immer noch geltende Doppelstaatlerstatus auf Zeit für in Deutschland geborene Kinder, die sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres für die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft entscheiden müssen, sind nur zwei Beispiele für Engstirnigkeit.

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PS: Vielen Dank an „mfd“ für den TV-Tip!

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