Private Krankenzusatzversicherungen ohne Altersrückstellung

8. Juli 2008 | Von | Kategorie: Gastbeiträge | Ein Kommentar |

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Die Bundesregierung versucht seit einiger Zeit die privaten Krankenversicherer zu mehr Wettbewerb zu zwingen. Das heutige System lässt hierfür jedoch wenig Raum. Die privaten Krankenversicherer bilden aus den Prämien der Versicherungsnehmer Rückstellungen, um die im Alter steigenden Krankheitskosten aufzufangen. Dieses Verfahren verhindert zwar, dass die Prämien für die älteren Versicherungsnehmer in die Höhe steigen, gleichzeitig kann der Kunde dadurch aber nicht einfach den Anbieter wechseln. Um den Wettbewerb dennoch zu ermöglichen, müssten diese Rückstellungen etwa individuell berechnet und an den neuen Anbieter übertragen werden.

Photo: ShoTiMo auf pixelio.de

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Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21. April 1999, Az: IV ZR 192/98) sieht für einen solchen Anspruch jedoch keine Rechtsgrundlage. Ein privat Krankenversicherter, der seinen Vertrag kündigt, habe keinen Anspruch auf Auszahlung einer Alterungsrückstellung. Die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt beabsichtigt nun die Rechtsgrundlage durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 neu zu schaffen. Ab 2009 soll neben der Einführung eines Basistarifs auch die Mitnahme der angesparten Altersrückstellungen beim Versicherungswechsel möglich sein. Die meisten privaten Krankenversicherungen haben gegen die Gesundheitsreform jedoch Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat Ministerien und Verbände aufgefordert, zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Gesundheitsreform bis zum 30. September Stellung zu nehmen.

Dabei sind die Argumente der privaten Versicherer für den Kunden wenig nachvollziehbar, solange der Wettbewerb grundsätzlich ausgeschlossen wird. Ein Markt mit gleich großen und gleich mächtigen Wettbewerbern führt zur gegenseitigen Kontrolle und gilt als beste Form des Verbraucherschutzes. Die Konsumenten profitieren davon, wenn gewisse Monopolstellungen und Preisabsprachen verhindert werden.

Im Handelsblatt zeigt Frank Wiebe in diesem Zusammenhang zwei Möglichkeiten auf, wie man zugleich den Wettbewerb sichern und die Interessen der Anbieter wahren kann. Da sich die privaten Krankenversicherer vor Abschluss eines Vertrags die Gesundheit des potenziellen Kunden prüfen, würden nach Einschätzung von Wiebe „die Gesunden sehr schnell zu den billigsten Anbietern gehen und die Kranken könnten dagegen nicht wechseln, weil der neue Anbieter sie gar nicht oder nur mit hohen Zuschlägen nehmen würde“. Daher wäre es am einfachsten, die Prüfung der Kunden vor Abschluss eines Vertrags abzuschaffen. „Die privaten Krankenversicherungen müssten dann wie die gesetzlichen Kassen jeden nehmen, der kommt, und zwar ohne Zuschlag, egal ob krank oder gesund“. Alternativ hierzu käme die sogenannte „Risikoselektion“ in Frage, wonach man je nach Krankheitsbild individuelle Rückstellungen bildet, die dem Kunden bei einem Wechsel mitgegeben werden.

Hinweis: Ein Versicherungsvermittler muss für die Prämiendifferenz aufkommen, wenn er bei einem Versicherungswechsel den Versicherten nicht ausreichend über den Verlust der Altersrückstellung aufklärt. Einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11.05.2006 (Az. III ZR 228/05) zufolge ist der Versicherungsnehmer aber darauf verwiesen, eine etwaige Prämiendifferenz als konkreten Vermögensschaden geltend zu machen.

Als eine dritte Alternative könnte man das neue Angebot der CSS Versicherung AG sehen. Als erster Versicherer in Deutschland bietet die Schweizer Gesundheitsversicherung Krankenzusatztarife ganz ohne Altersrückstellungen an. Anhand einer Tariftabelle hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit die Beitragserhöhungen aufgrund des steigenden Alters zu berechnen. Die größten Gewinner des Angebots der CSS Versicherung AG sind etwa Migranten, die im Alter in die Heimatländer auswandern. Sie bleiben von den Hohen Prämien somit weitgehend verschont.

Aber auch die Versicherten, die im Alter ihren Wohnsitz in Deutschland belassen wollen, profitieren von dem Angebot. Dem Berechnungen von Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung, zufolge, greifen Alterungsrückstellungen erst ca. ab dem 80. Lebensjahr. Über 75 % der Versicherten kündigen laut Peter A. Schramm ihre Verträge aber vor dem 65. Lebensjahr. Die bis zu 50 % höheren Prämien durch Alterungsrückstellungen sind in diesen Fällen dann umsonst gezahlt worden. Die bis zum Rentenalter eingesparten Beiträge ohne Alterungsrückstellung wären für eine zusätzliche Altersvorsorge sicherlich sinnvoller angelegt.

Dieses für den Verbraucher transparentere Model leht der Verband der privaten Krankenversicherung dennoch grundsätzlich ab, nicht nur für die Krankenvollversicherung sondern auch für die Krankenzusatzversicherung. Die CSS Versicherung AG dagegen bietet nun zumindest für den Bereich der Krankenzusatzversicherung ein Model ohne Altersrückstellung an und dürfte eine interessante Variante für viele Verbraucher darstellen. Sowohl der Wechsel des Versicherers auch die entfallenen Prämien für die Altersrückstellung bieten für den Versicherten eine größere Flexibilität. Er kann sich für die Versicherung seiner Wahl entscheiden, ohne finanzielle Verluste befürchten zu müssen.

Nachteile der Kalkulation mit Alterungsrückstellung:

  • Kein Wechsel ohne Verluste: Die angesparten Alterungsrückstellungen verfallen bei einem Versichererwechsel. Die Mitnahmeregelung gilt neu nur in der Vollversicherung und dort nur für den „Basisteil“.
  • Laut dem Versicherungsmathematiker Peter A. Schramm greifen Alterungsrückstellungen erst ab ca. 80 Jahren.
  • Ãœber 75% der Versicherten kündigen laut Schramm ihre Verträge aber vor dem 65. Lebensjahr. Die bis zu 50% höheren Prämien durch Alterungsrückstellungen wurden dann umsonst gezahlt.
  • Hohe Beitragsanpassungen trotz Alterungsrückstellung.

Vorteile der Kalkulation ohne Alterungsrückstellung:

  • Alternativ anlegen: Die eingesparten Beiträge zu guten Konditionen anderweitig anlegen.
  • Jederzeit wechseln – auch ohne finanzielle Einbußen!
  • Die Kosten von morgen heute kennen: Der Versicherungsnehmer weiß aufgrund der Tariftabellen, welche Beitragserhöhungen aufgrund des steigenden Alters auf ihn zukommen.

Selbstverständlich muss in jedem Einzelfall geprüft und analysiert werden, ob ein Modell mit oder ohne Altersrückstellung die beste Lösung für den Verbraucher ist. Von Vorteil ist jedenfalls die Möglichkeit, zwischen den Modellen wählen zu können. Bleibt daher zu hoffen, dass auch andere Versicherungen Modelle auch ohne Altersrückstellung anbieten und damit gleichzeitig den freien Wettbewerb gewährleisten, so wie es Gesundheitsministerin Ulla Schmidt mit der Gesundheitsreform 2007 beabsichtigt.

Bekir Altas – Duisburg, 08.07.2008

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