Reisebüro muss Urlauber über Ramadan aufklären

4. August 2008 | Von | Kategorie: Recht | 5 Kommentare |

Reisebüros müssen ihre Kunden, die in die entsprechenden Länder reisen, über die Einzelheiten des Fastenmonats Ramadan aufklären. Anderenfalls kann der Urlauber später aufgrund der Einschränkungen beim Veranstalter eine Minderung des Reisepreises verlangen, entschied das Landgericht Dortmund (Az.: 17 S 45/07).

Die blaue Minarette in Oman - Foto: flickr.de - Larsz

Die blaue Minarette in Oman - Foto: flickr.de - Larsz

Das Gericht hatte über eine Oman-Reise zu entscheiden, die von einem Ehepaar nach der Hälfte der Reisezeit abgebrochen wurde. Der Mann hatte im Reisebüro erklärt, er wisse, dass er im Ramadan unterwegs sein werde. Er ging jedoch fälschlicherweise davon aus, dass das Verbot von Essen, Trinken und Rauchen nur für Muslime gelten. Wie das Gericht entschied, hätte die Reisebüromitarbeiterin den Mann in jedem Fall näher nach seinen Kenntnissen über den Ramadan befragen müssen. Denn es sei “nicht als Allgemeingut anzusehen”, dass auch Nicht-Muslime tagsüber die Einschränkungen hinzunehmen haben.

Im Vorliegenden Fall durfte das Ehepaar zehn Prozent des Reisepreises zurückfordern. Nicht viel, wenn die Reise bereits nach der Hälfte der Reisezeit abgebrochen wurde. Eine andere Frage ist, ob die Reise auch tatsächlich abgebrochen werden musste, da ich mir nicht vorstellen kann, dass der Verzehr von Nahrungsmitteln verboten ist. Allenfalls dürften Restaurants eingeschränkte Öffnungszeiten haben. Ich kenne Oman aber nicht, weswegen ich mich jetzt dezent zurückhalte.

In der Türkei jedenfalls gibt es im Fastenmonat Ramaden keinerlei Verbote – weder für Touristen, noch für Einheimische. In ländlichen Gegenden dürften Restaurants aber eingeschränkte Öffnungszeiten haben. In Großstädten und Touristengebieten dagegen dürfte es keinerlei Einschränkungen geben.

Vielleicht kann uns der eine oder andere Leser ja mal aufklären, wie es im Fastenmonat Ramadan in  islamischen Ländern aussieht.

5 Kommentare
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  1. Ich weiß von einem Freund, dass es in Ägypten zumindest für Nicht-Moslems keine Einschränkungen im Ramadan gibt.

  2. @ pete:

    So stelle ich es mir eigentlich auch in anderen Ländern vor. Etwas anderes wäre religiös nicht begründbar.

  3. bei uns ist unakzeptable dass sogar ein Tourist vor den Fasstenden auf der strasse…oder so zu essen…..das gilt bei uns als unrespektable,wem das nicht gefiel braucht nicht in den Islamischen Länder in ramadan Urlaub zu machen!punkt!

  4. @ moslim,arabisch:

    Wäre es nicht schön, wenn die Fastenden den Nichtfastenden den gleichen Respekt entegegenbringen, wie sie es selbst gern hätten? Ist das Fasten nicht Pflicht allein für Muslime? Gibt es ein Reiseverbot von Nichtmuslimen in muslimische Länder während des Ramadan?

  5. Vielleicht wäre es ja auch schön, die Touristen mit in die Ramadan-Zeit zu INTEGRIEREN:))
    Was fasten eigentlich bedeutet und das es dem Körper vielleicht sogar gut tut…
    Natürlich sollte man dann auch darauf aufmerksam machen, dass zur Sommerzeit das Fasten sehr sehr hart sein kann..

    Aber es kann ja auch ne kleine Ausnahme-Regelung für Touristen geben, wie z.B. dass sie zwischenmahlzeiten zwar einnehmen, aber dann doch zu „sahur“ und „iftar“ mit einheimischen zusammen ihre Mahlzeiten genießen und dann natürlich auch noch versuchen zu VERDAUEN:)))

    nur mal so ein kleiner Gedanke.. hhehe

 

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