Infobroschüre zum Ehegattennachzug

18. November 2008 | Von | Kategorie: Gesellschaft | Ein Kommentar |

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) e.V. hat eine Broschüre zur Problematik des Ehegattennachzugs online gestellt, die ich allen interessierten ans Herz legen will. Darin werden unterschiedliche Fälle dargelegt und Empfehlungen ausgesprochen, die dem einen oder anderen sicherlich heflen können. Beispiel:

Volker K. ist mit einer Thailänderin verheiratet. Das Paar hat zwei gemeinsame Kinder, die sowohl die thailändische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Familie lebt und arbeitet seit mehreren Jahren in Thailand. Nun beabsichtigt die Familie den Wohnsitz nach Deutschland zu verlegen. Volker K. hat eine Arbeitsstelle im Bundesgebiet und auch eine Wohnung angemietet. Die Deutsche Botschaft in Bangkok verlangt für die Erteilung des Einreisevisums für die Ehefrau den Nachweis von Deutschkenntnissen in Form eines Zertifikats des Goetheinstituts. Ohne diesen Nachweis würde das Visum nicht ausgestellt werden.

Der deutsche Ehemann ist entsetzt.

»Das kann doch nicht wahr sein! Meine Frau hat doch genauso wie ich das Sorgerecht für unsere beiden Kinder. Ich brauche sie doch auch in Deutschland. Wie soll ich ganztags arbeiten gehen, wenn ich die Kinder nicht gut versorgt weiß? Zudem ist die Wohnsitzverlegung eine nicht ganz einfache Sache für die Kinder. Auch sie müssen sich umstellen und einleben. Sie brauchen ihre feste Bezugsperson.«

Als Mutter deutscher Kinder, für die sie die Personensorge hat, hat die thailändische Ehefrau das Recht auf Aufenthalt in Deutschland unabhängig von deutschen Sprachkenntnissen. Doch erst wenn die Kinder ihren Wohnsitz in Deutschland haben, kann die Mutter zu ihnen nachziehen und wäre dann von der Beibringung deutscher Sprachkenntnisse befreit. Diese Regelung ist lebensfremd, denn Kinder verlegen nicht eigenständig ihre Wohnsitze sondern nur in Abhängigkeit von Elternteilen.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) e.V. ist auch unabhängig von der Broschüre sehr empfehlenswert.

Download: „Haben Sie noch eine Idee?“ – Erfahrungen mit der Verschärfung beim Ehegattennachzug

Ein Kommentar
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  1. „Diese Regelung ist lebensfremd, denn Kinder verlegen nicht eigenständig ihre Wohnsitze sondern nur in Abhängigkeit von Elternteilen.“

    Ein Schelm wer da bloß Böses erwartet.

    Folgen Ãœberlegung:

    So soll deutschen Frauen und Männern, unter der Vortäuschng der Familienzusammenführung, zujnächst die Kinder nach Deutschland überführt werden, damit der deutsche Ehepartner dann, sich leichter vom ausländischen Ehepartner aus einem Drittstaat trennen bzw. scheiden kann/können.

    So sind/werden die Kinder gesichert, Sorgerecht hin oder her, ist dann völlig egal!

    Und der deutsche Ehepartner kann leicht deutsche Gesetze und Behörden vorschieben!

    Deshalb finde und sehe ich die Lebensferne darin nicht! Das nenne ich aber dann Beihilfe zur Kindesentführung! und eine etnozentrischtische Sichtweise, dem Schutz deutschen Blutes!

 

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