VG Köln erklärt Baskenmütze als „Surrogat“ für ein Kopftuch für verboten

18. November 2008 | Von | Kategorie: Recht | 4 Kommentare |

Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern entschieden, dass das Tragen einer Baskenmütze als „Ersatz“ für das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin im Unterricht verboten ist (Az.: 3 K 2630/07).

Nach dem im Jahre 2006 geänderten nordrhein-westfälischen Schulgesetz dürfen Lehrkräfte in der Schule u.a. keine religiösen Bekundungen abgeben, „die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den Schulfrieden zu gefährden oder zu stören“, heißt es in der Urteilsbegründung. Eine Baskenmütze als „Surrogat“ für ein Kopftuch sei ebenso wie dieses ein religiöses Symbol, das geeignet sei, den Schulfrieden zu beeinträchtigen. Denn durch das Tragen einer Baskenmütze aus religiösen Motiven gebe die Klägerin eindeutig zu verstehen, dass sie sich zum Islam bekenne und sich gehalten sehe, dessen Bekleidungsvorschriften zu beachten.

Eine unzulässige Benachteiligung gegenüber Angehörigen anderer Glaubensrichtungen schloss das Gericht aus. Auch das Nonnenhabit oder die Kippa würden von dem Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen erfasst, so die Richter. Das Gericht hat gegen das Urteil die Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Münster zugelassen.

Auch ein Landesarbeitsgericht bezeichnete eine Mütze als Kopftuchersatz

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte im April eine vom dem Land Nordrhein-Westfalen gegen eine Sozialpädagogin erteilte Abmahnung wegen des Tragens einer Mütze als Symbol einer religiösen Bekundung ebenfalls bestätigt und die dagegen eingereichte Berufung zurückgewiesen. Das Gericht sah das Tragen einer Mütze, die das gesamte Kopfhaar und die Ohren der Klägerin verdeckt, als Ersatz für ein Kopftuch an, das eine durch das Schulgesetz untersagte religiöse Bekundung darstelle.

4 Kommentare
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  1. […] Nachtrag: Hier schrieb man auch schon zu diesem Thema.[…] in: EMEL, DUSSELDORF, NYT UND FREMDGEHEN

  2. Freiheitlich demokratische Grundordnung, die immer noch Fehler im System beinhaltet. Ist die Freiheit eines Individuums denn nichts mehr Wert??? Es ist doch ein Unding Lehrerinnen das Kopftuch zu verbieten und sie damit zu Pesonna non Grata abzustempeln.

  3. Wenn jemand in staatlichen Gefilden wie in einer öffentlichen Schule die Meinung trägt, sie müßte ihr Bekenntnis zum Islam mit Kopftuch, Mütze oder sogar Perücke zum Ausdruck bringen, so ist diese Person ihres Amts in einer öffentlichen Schule nicht würdig.

    Wieviel Quadratmeter Stoff brauchen wir um unseren Respekt und unseren Glauben an Gott zu beweisen?
    Mit wieviel Baumwolle, Seide oder sonstiges müsen sich Frauen verhüllen damit sie tugendhaft sind????

  4. Leider verkennen Sie, dass Personen mit Kopftuch dasselbige nicht benutzen, um etwas „in Ausdruck“ zu bringen, sondern weil Sie es aus religiösen Gründen als ihre Pflicht ansehen. Die Meinung anderer spielt hierbei keine Rolle.

    Ferner müssen Sie ihren Respekt und ihren Glauben an Gott gar nicht beweisen, das ist allein Ihre Sache. Da Sie sich jedoch anscheinend selber als Muslimin betrachten, könnten Sie den anderen Muslimen einen großen Dienst erweisen, indem Sie sie nicht an Ihrer freien Religionsausübung hindern bzw. entsprechende Bestrebungen unterstützen.
    Es mag sein, dass Sie bzgl. der Kopftuchpflicht im Islam eine andere Ansicht haben.
    Jedoch finde ich es nicht hinnehmbar, daß Sie diese Ansicht offensichtlich Ihren Glaubensschwestern aufzwingen möchten.
    Oder platt ausgedrückt:
    Mit wiewenig Baumwolle, Seide oder sonstiges müssen sich Frauen bekleiden, damit Sie ihres Amtes in einer öffentlichen Schule „würdig“ sind ?

    Das sollte jeder für sich selbst entscheiden, oder nicht ?

 

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