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Beiträge zum Stichwort ‘ Blog ’



Wirtschaftliche Integration

Von | 27. Dezember 2005 | Kategorie: Leitartikel | 11 Kommentare

Deutschland kann Integrationsprobleme nur bewältigen, wenn Migranten wirtschaftlich nachhaltig integriert werden. Das tut nicht nur den Ausländern gut, sondern auch dem deutschen Staat. Die jüngsten Krawalle in Paris machen es deutlich. Dort wurden keine Brände gelegt weil Migranten anders aussahen, die französische Sprache nicht beherrschten oder Muslime waren. Die Brände wurden gelegt weil die Brandstifter […]



Die relative Wahrheit

Von | 17. Dezember 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Aus aktuellem Anlass (VG Düsseldorf Beschluss Az.: 1 K 4791/03) möchte ich, nein muss ich erneut auf das Bundesamt für Verfassungsschutz eingehen: Eine islamische Religionsgemeinschaft wehrte sich vor Gericht jahrelang gegen „unwahre“ Veröffentlichungen in Verfassungsschutzberichten. Das Land NRW hatte in der Publikation „Islamismus in Nordrhein-Westfalen – Instrumentalisierung der Religion für politische Zwecke“ vom Dezember 2001 […]



Alles eine Frage der Zeitung

Von | 23. November 2005 | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare

Die Resonanz des Artikels finde ich in Handakte WebLAWg wieder. Ebenfalls überrascht darüber, dass es einen Mann getroffen hat, war der Artikel ein Blog wert.

Ich ärgere mich immer und immer wieder über die deutsche Presselandschaft, weil sie ein verzerrtes Bild vermittelt, die an den Realitäten weit vorbeigehen. In Bezug auf Ehrenmorde wurden in der Türkei in den letzten fünf Jahren 64 Straftaten begangen (Quelle: Generalstaatsanwaltschaft). 28 Straftaten wurden dabei gegenüber Frauen und 36 gegenüber Männern verübt. In Deutschland wird dem Leser allerdings (wie jetzt auch in die Welt) nahe gebracht, als wären fast immer Frauen betroffen und Opfer männlicher Gewalt.

Ich denke, dass man kein Sozialwissenschaftler sein muss, um zu erkennen, dass der deutschen Medienlandschaft, eine Frau in der Rolle des Opfers besser schmeckt weil sie besser in das Bild der unterdrückten türkischen Frau mit Kopftuch passt. In der Türkei dagegen hat man Ehrenmorde als ein soziales Problem erkannt. Die türkische Presse beschäftigt ein Ehrenmord einer Frau nicht mehr oder weniger als ein Ehrenmord an einer Frau.

Es ist alles eine Frage der Zeitung. (Dr. phil. Michael Richter (*1952), deutscher Zeithistoriker)



Der Verfassungsschutz als Richter und Henker

Von | 19. November 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Ulrich Speck in Die Zeit nennt die Empfehlung der BpB in seinem Blog Kosmoblog als „verantwortungslos“. Clemens Wergin von Der Tagesspiegel schließt sich dem an und begründet es mit der Beobachtung Seitens des Verfassungsschutzes.

BpB-Präsident Thomas Krüger dagegen verteidigt die Datenbankaufnahme in Die Welt: „Sie stellt keine Empfehlung dar, sondern will unterrichten. Wir können auch kontroverse Personen aus dem islamistischen Bereich nicht gänzlich außen vor lassen, wenn wir eine sachgerechte Meinungsbildung unterstützen wollen.“

Allein die Beobachtung vom Verfassungsschutz darf in einem Rechtsstaat nicht dazu führen, dass einzelne Personen oder Vereinigungen vom politischen Diskurs ausgeschlossen werden. Für eine gesunde Meinungsbildung ist es notwendig, alle Seiten zu hören. Es darf keine Rolle spielen, ob es sich dabei um Rechtsradikale, Sekten oder Islamisten handelt. Wichtig ist vor allem die Einhaltung des Grundsatzes: Keine Strafe ohne Schuld! Wenn eine Organisation verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, so muss sie verboten werden. Wenn allerdings Organisationen, die bereits seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet werden und weiterhin existieren, weil ein Verbotsgrund nicht gefunden werden konnte oder schlicht nicht existiert, so darf das nicht dazu führen, dass diese Organisation dann eben auf der politischen Bühne diffamiert wird.

In „Der Verfassungsschutzbericht – das scharfe Schwert der streitbaren Demokratie – Zur Problematik der Verdachtsberichterstattung“ von Prof. Dr. Dietrich Murswiek, erschienen in NVwZ 2004, 769 wird die Praxis des Verfassungsschutzes kritisiert, Organisationen schon dann im Verfassungsschutz als „extremistisch“ zu bezeichnen, wenn lediglich ein Verdacht besteht, die betreffende Gruppierung könnte verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

Verfassungsschutz und Verfassungsschutzberichte haben die Aufgabe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen Bestrebungen zu schützen, die ihre Abschaffung oder Destabilisierung bezwecken. Die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder sind nach Auffassung des Herrn Murswiek darüber hinaus aber auch Instrumente im politischen Kampf. Wer im Verfassungsschutz als „extremistisch“ bezeichnet sei, werde aus der politischen und publizistischen Diskussion ausgeschlossen und politisch wie gesellschaftlich isoliert.

Der Autor ordnet wegen dieses stigmatisierenden Charakters den Verfassungsschutzbericht als eine hoheitliche Maßnahme ein, mit der in die Meinungsfreiheit und ggf. auch in andere Grundrechte der betroffenen Organisationen eingegriffen werde. Diese Grundrechtsbeeinträchtigungen ließen sich nur dann rechtfertigen, wenn mit dem Verfassungsschutzbericht tatsächlich nur erwiesene Verfassungsfeinde bekämpft werden.

Die gängige Praxis, auch solche Organisationen als „extremistisch“ zu erwähnen, bei denen nur ein Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen besteht, hält Herr Murswiek daher für verfassungswidrig. Der an sich legitime Zweck, die Verfassung gegen ihre Feinde zu schützen, drohe ansonsten in sein Gegenteil umzuschlagen und sich gegen die Demokratie zu wenden.

Meines Erachtens darf der Verfassungsschutz nicht zum Richter und Henker zugleich werden, wenn wir auch in Zukunft für uns in Anspruch nehmen wollen, in einem Rechtsstaat zu leben. Nicht ohne Grund sagte Rupert Schützbach (*1933): „Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem man um sein Recht kämpfen darf.“ Dieses Recht sollte niemandem verwehrt werden.



Der Automatismus, die deutsche Staatsbürgerschaft und der Papst

Von | 4. November 2005 | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare

Bei n-tv bin ich auf eine Meldung gestoßen, bei der ich mir das Lachen nicht verkneifen konnte. Nicht nur ex/wieder Ausländer sind von der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes betroffen, sondern auch Deutsche. Sogar bayerische Päpste. Nach der Meldung hat der Papst seine deutsche Staatsbürgerschaft wohl automatisch verloren. Mit der Wahl zum Staatsoberhaupt des Vatikantstaates würde er „automatisch“ die vatikanische Staatsbürgerschaft annehmen, was zum automatischen Verlust der deutschen führe.

Eine gewisse Schadenfreude stellt sich bei solchen Meldungen automatisch ein. Nicht wegen Bendikt, wegen der Arroganz der Gesetzgebung. Endlich wird mal aufgezeigt, welche (Un)Wirkung die Vorschrift hat. Mit Pseudointegrationsfördernden Reformen versuchen Politiker immer mehr sich bei der Bevölkerung zu profilieren. Dabei geht es aber nicht darum, tatsächlich Fortschritt zu erzielen und dem Lande und den Menschen zu dienen. Das Recht wird immer mehr zur Vorlage bevorstehender Wahlen. Es wird Zeit, dass man begreift, was man verursacht. Tatsächlich haben sie es geschafft den Papst auszubürgern. Saubere, effektive wie effiziente Arbeit vom Feinsten.

Kurios wird das ganze aber erst, wenn man bedenkt, dass die Streichung der Inlandsklausel den Zweck hatte, ca. 50.000 türkischstämmige Deutsche auszubürgern. Laut Bayerisches Staatsministerium des Innern, haben sie deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren, weil sie die türkische wieder angenommen haben.

Ein türkisches Sprichwort sagt: “Kime niyet, kime kismet“, was so viel Bedeutet wie: „Auf wen abgesehen und wessen Schicksal geworden“.





 

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