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Beiträge zum Stichwort ‘ Verfassung ’



Stadt Heidelberg wird Gesprächsleitfaden des Innenministeriums zur Einbürgerung nicht anwenden

Von | 24. Januar 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Die Einbürgerungsbehörde der Stadt Heidelberg wird wegen verfassungsrechtlicher Bedenken den vom baden-württembergischen Innenministerium entworfenen Gesprächsleitfaden zur Einbürgerung von Muslimen nicht anwenden. Das hat Heidelbergs Oberbürgermeisterin Beate Weber dem baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech in einem Brief vom 19. Januar mitgeteilt.



Eintschädigung eines Flughafenmitarbeiters wegen Versagung der Zutrittsberechtigung

Von | 23. Januar 2006 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Der Freistaat Bayern muss einem türkischen Flughafenmitarbeiter, dem zu Unrecht die Zutrittsberechtigung zu den sicherheitsempfindlichen Bereichen des Flughafens München entzogen wurde, rund 13 000 Euro Schadenersatz zahlen. Der Flughafenmitarbeiter hatte seinen Job verloren, nachdem das Bundesverkehrsministerium als Folge der Anschläge von New York am 11. September 2001 eine „Luftverkehr-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung“ erlassen hatte, die deutlich verschärfte Anforderungen […]



Das Kopftuch im Referendariat – Kleine Anfrage (NRW)

Von | 19. Januar 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Wortlaut der Kleinen Anfrage 367 vom 1. Dezember 2005: In der Plenardebatte am 9. November 2005 wurde behauptet, dass die Anzahl der Lehramtsanwärterinnen mit Kopftuch in den Studienseminaren erheblich sei. Ich frage daher die Landesregierung: Wie hoch ist die Anzahl der Lehramtsanwärterinnen, die ein Kopftuch tragen (verteilt auf die Bezirksregierungen)? Sind der Landesregierung Konflikte an […]



Programm für Geburtenförderung

Von | 10. Januar 2006 | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare

Die Bundesregierung will, um Zwangsheiraten zu verhindern, das Nachzugsalter für ausländische Ehepartner auf 21 Jahre festsetzen. Jedoch hat bereits vor fast zwanzig Jahren hat das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvR 1226/83) die damalige Praxis der Länder Bayern und Baden-Württemberg, ausländischen Ehepartnern erst drei Jahre nach der Heirat die Einreise zu erlauben, für verfassungswidrig erklärt. Das höchste […]



Gesinnungstest für den deutschen Staat

Von | 9. Januar 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Ziel des Zuwanderungsgesetzes war es unter anderem, Ausländer, die „nutzen“, nach Deutschland zu locken. Akademiker und Wissenschaftler, die fachlich qualifiziert sind und keine Belastung für den angeschlagenen deutschen Arbeitsmarkt darstellen. Ausländer aus gut betuchten Familien, die sich eine akademische Ausbildung in ihren Ländern leisten konnten und von daher nicht auf den Sozialstaat angewiesen sind. Falls […]



Wenn Familiengerichte Ausländer ausweisen …

Von | 30. Dezember 2005 | Kategorie: Recht | Ein Kommentar

Die Verfassungsbeschwerde (2 BvR 1001/04) eines in Deutschland lebenden serbisch-montenegrinischen Vaters einer 5 jährigen deutschen Tochter, dessen Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert worden war, war erfolgreich. Der Verwaltungsgerichtshof verneinte das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit der Begründung, von der Übernahme von Betreuungs- und Erziehungsaufgaben könne bei einem alle zwei Wochen stattfindenden Umgang und etwaigen Telefonaten zwischen Vater […]



Aus Angst um französische Verhältnisse

Von | 20. Dezember 2005 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Zunehmend nutzen deutsche Politiker negative Ereignisse im Ausland mit Ausländern als Steilvorlage, um im Inland Gesetze zu verschärfen ohne dass Parallelen dargelegt werden, die die Annahme bestätigen, dass die Probleme auch Deutschland existieren. Daher zucke ich immer zusammen wenn in deutschen Zeitungen über Probleme, Anschläge oder Krawallen im Ausland berichtet werden und stelle mir die […]



Die relative Wahrheit

Von | 17. Dezember 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Aus aktuellem Anlass (VG Düsseldorf Beschluss Az.: 1 K 4791/03) möchte ich, nein muss ich erneut auf das Bundesamt für Verfassungsschutz eingehen: Eine islamische Religionsgemeinschaft wehrte sich vor Gericht jahrelang gegen „unwahre“ Veröffentlichungen in Verfassungsschutzberichten. Das Land NRW hatte in der Publikation „Islamismus in Nordrhein-Westfalen – Instrumentalisierung der Religion für politische Zwecke“ vom Dezember 2001 […]



Vaterland – Mutterland

Von | 26. November 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Es ist aus Sicht eines Vaters beruhigend zu wissen, dass im Vaterland, in der in den letzten Jahren immer mehr Muttergesetze geschaffen wurden, zumindest die Justiz den Sinn für die Gerechtigkeit nicht verloren hat.

Der Gesetzgeber ist nun gehalten, den Gleichheitsverstoß bis zum 31. Dezember 2006 zu beheben. Bis dahin können die genannten Bestimmungen zugunsten von Kindern, die ein Aufenthaltsrecht von der Mutter ableiten, weiter angewandt werden. Entscheidungen über Anträge, die an das Aufenthaltsrecht des Vaters anknüpfen, sind auszusetzen.

§ 33 AufenthG lautet noch:

Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, ist … eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn die Mutter eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor seiner Entscheidung unter anderem der Bundesregierung, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Bundesministerium des Innern hat für die Bundesregierung Stellung genommen und hält die Anknüpfung an einen Aufenthaltstitel der Mutter für verfassungsgemäß. Die gesetzliche Ausgestaltung lasse sich ohne Weiteres mit dem natürlichen engen Beziehungsverhältnis zwischen Mutter und Kleinkind begründen und stelle eine ausreichende sachliche Rechtfertigung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG dar, die den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschreite.

Im Umkehrschluss geht das Bundesministerium des Innern, im Namen der Bundesregierung, davon aus, dass zwischen Kind und Mutter ein engeres Beziehungsverhältnis besteht als zum Vater.

Armes Vaterland!

„Der Kinder Ehre sind ihre Väter.“ Die Bibel, Sprüche Salomons 17.6



Der Verfassungsschutz als Richter und Henker

Von | 19. November 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Ulrich Speck in Die Zeit nennt die Empfehlung der BpB in seinem Blog Kosmoblog als „verantwortungslos“. Clemens Wergin von Der Tagesspiegel schließt sich dem an und begründet es mit der Beobachtung Seitens des Verfassungsschutzes.

BpB-Präsident Thomas Krüger dagegen verteidigt die Datenbankaufnahme in Die Welt: „Sie stellt keine Empfehlung dar, sondern will unterrichten. Wir können auch kontroverse Personen aus dem islamistischen Bereich nicht gänzlich außen vor lassen, wenn wir eine sachgerechte Meinungsbildung unterstützen wollen.“

Allein die Beobachtung vom Verfassungsschutz darf in einem Rechtsstaat nicht dazu führen, dass einzelne Personen oder Vereinigungen vom politischen Diskurs ausgeschlossen werden. Für eine gesunde Meinungsbildung ist es notwendig, alle Seiten zu hören. Es darf keine Rolle spielen, ob es sich dabei um Rechtsradikale, Sekten oder Islamisten handelt. Wichtig ist vor allem die Einhaltung des Grundsatzes: Keine Strafe ohne Schuld! Wenn eine Organisation verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, so muss sie verboten werden. Wenn allerdings Organisationen, die bereits seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet werden und weiterhin existieren, weil ein Verbotsgrund nicht gefunden werden konnte oder schlicht nicht existiert, so darf das nicht dazu führen, dass diese Organisation dann eben auf der politischen Bühne diffamiert wird.

In „Der Verfassungsschutzbericht – das scharfe Schwert der streitbaren Demokratie – Zur Problematik der Verdachtsberichterstattung“ von Prof. Dr. Dietrich Murswiek, erschienen in NVwZ 2004, 769 wird die Praxis des Verfassungsschutzes kritisiert, Organisationen schon dann im Verfassungsschutz als „extremistisch“ zu bezeichnen, wenn lediglich ein Verdacht besteht, die betreffende Gruppierung könnte verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

Verfassungsschutz und Verfassungsschutzberichte haben die Aufgabe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen Bestrebungen zu schützen, die ihre Abschaffung oder Destabilisierung bezwecken. Die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder sind nach Auffassung des Herrn Murswiek darüber hinaus aber auch Instrumente im politischen Kampf. Wer im Verfassungsschutz als „extremistisch“ bezeichnet sei, werde aus der politischen und publizistischen Diskussion ausgeschlossen und politisch wie gesellschaftlich isoliert.

Der Autor ordnet wegen dieses stigmatisierenden Charakters den Verfassungsschutzbericht als eine hoheitliche Maßnahme ein, mit der in die Meinungsfreiheit und ggf. auch in andere Grundrechte der betroffenen Organisationen eingegriffen werde. Diese Grundrechtsbeeinträchtigungen ließen sich nur dann rechtfertigen, wenn mit dem Verfassungsschutzbericht tatsächlich nur erwiesene Verfassungsfeinde bekämpft werden.

Die gängige Praxis, auch solche Organisationen als „extremistisch“ zu erwähnen, bei denen nur ein Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen besteht, hält Herr Murswiek daher für verfassungswidrig. Der an sich legitime Zweck, die Verfassung gegen ihre Feinde zu schützen, drohe ansonsten in sein Gegenteil umzuschlagen und sich gegen die Demokratie zu wenden.

Meines Erachtens darf der Verfassungsschutz nicht zum Richter und Henker zugleich werden, wenn wir auch in Zukunft für uns in Anspruch nehmen wollen, in einem Rechtsstaat zu leben. Nicht ohne Grund sagte Rupert Schützbach (*1933): „Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem man um sein Recht kämpfen darf.“ Dieses Recht sollte niemandem verwehrt werden.



Die Burka und das Arbeitslosengeld

Von | 13. Oktober 2005 | Kategorie: Gesellschaft | Keine Kommentare

Es ist nicht einfach, hier eine Balance zwischen der garantierten Religionsfreiheit und dem sozialstaatlichen Gerechtigkeitsempfinden zu finden. Fakt ist zunächst, dass auch die Burka unter die Religionsfreiheit fällt. Sehr oft hat bereits das Bundesverfassungsgericht betont, dass jeder seine Religion so leben darf, wie er/sie es für richtig hält. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Religion allgemein anerkannt ist oder ob es sich dabei um eine kleine Gruppe handelt. Voraussetzung ist lediglich eine ernsthafte Glaubhaftmachung. In diesem Sinne spielt es dann auch keine Rolle, ob das Tragen einer Burka für eine Muslime Pflicht ist oder nicht.

Wenn wir nun auch, den ebenfalls im Grundgesetz verankerten, Gleichbehandlungsgrundsatz in Betracht ziehen, dürfte eine Streichung des Arbeitslosengeldes aus diesem Grund nicht in erfolgen. Denn niemand darf wegen seines Glaubens, seiner religiösen Anschauung benachteiligt werden.

Zugegeben, so eindeutig die Rechtslage im Grunde auch sein mag, etwas kratzt schon an meinem Gerechtigkeitssinn. Ich sehe all diejenigen, die Tag für Tag zur Arbeit gehen und ein gutes Teil Ihres Einkommens für den Sozialstaat abzweigen mit einem unbehaglichen aber doch tröstendem Gefühl, dass sie es ja zurückbekommen, wenn es sie mal trifft.

Wieso, so denke ich mir provokativ, soll jemand auf der Tasche anderer liegen, nur weil sie nach muslimischen Geboten leben will, wobei anzumerken ist, dass das Tragen einer Burka, lediglich nach einer Mindermeinung, Pflicht ist? Kann man denn nicht ein Mindestmaß an Anpassung an die hiesigen Verhältnisse verlangen? Wie sollte man denn die Ernsthaftigkeit der Glaubhaftmachung widerlegen können, wenn sie gut vorgetragen wird? Da könnte ja jeder kommen. Verpflichtet das Gesetz denn nicht alles zu unterlassen, was einer Anstellung auf einem neuen Arbeitsplatz entgegen steht? Nun gut, das könnte im Einzelfall über das Ziel hinausschießen, wenn eine arbeitslose Frau an eine Bar zum Kellnern vermittelt wird und von Ihr verlangt wird, den Gepflogenheiten des Milieus und den männlichen Kundenwünschen entsprechend, gekleidet zu erscheinen.

Doch, frage ich mich, steckt hinter diesen und ähnlichen Maßnahmen noch etwas anderes? Etwas Tieferes als eine simple Abwägung zweier Interessen? Nahezu aufdrängen tut sich die Frage, was mit denjenigen ist, die etwa wegen Ihrer rosaroten Haare und den seit Wochen nicht gewaschenen und deshalb bis in den Himmel stinkenden Rasterlocken nicht vermittelt werden können weil deren Körper womöglich noch mit Tattoos und Piercings übersät sind. Sicher treffen auf solche Personen dieselben Argumente zu, wie bei der Burka tragenden Muslima. Wobei unser fiktiver rosaroter Panther seine Beweggründe noch nicht einmal mit irgendeiner Religion rechtfertigen könnte. Wieso, so drängt sich mir die Frage auf, wieso wird eine Muslima Zielscheibe solcher oder ähnlicher Maßnahmen und nicht eine mit Sicherheit zahlenmäßig viel größere Gruppe von Personen, die ebenfalls auf der Tasche anderer leben?

Es ist und bleibt eine zwiespältige Angelegenheit, bei der beide Seiten der Medaille nicht glänzen. Entscheide ich mich gegen die Burka, würde ich mich auch gleichzeitig gegen fundamentale Grundwerte der Verfassung entscheiden, die ich schätze. Entscheide ich mich für die Burka, bleibt ein unbehagliches Gefühl, denen Gegenüber, die arbeiten und ihren aktiven Beitrag leisten. Und dann ist da noch der rosarote Panther.



Doppelpass bei Israelis erlaubt

Von | 12. Oktober 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

1. Nicht nur bei Israelis, sondern bei allen Nationen ist und wird die doppelte Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn eines der zahlreichen Ausnahmevorschriften des § 12 StAG greifen.

2. Die betroffenen würden unterrichtet werden, wie sie die deutsche Staatsbürgerschaft behalten – vorausgesetzt, die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht bereits erloschen (dies geht aus dem zweiten Halbsatz hervor – oder bei vorherigem Verlust wieder erwerben können. Damit sagt dieser irreführende Satz nicht mehr aus, als dass auch Israelis bei Erwerb Ihrer israelischen Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben oder

3. eine Beibehaltungsgenehmigung einholen sollen. Auch die Nennung der Wiedereinbürgerungsmöglichkeit zeigt, dass die deutsche Staatsbürgerschaft zunächst einmal verloren gegangen ist.

4. Worin die Privilegierung liegen soll wird in diesem Kontext nicht klar. Was allerdings auch an dem Anfangs geschriebenen kratzt. Es bleibt die Frage, wie die CDU/CSU versucht haben zu verhindern, dass die „deutsch-israelis“ an den Bundeswahlen teilnehmen können. Wie hatte Hartmut Koschyk innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion doch noch mal gesagt: „Vor der Bundestagswahl muss der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig Geltung verschafft werden. Es muss Gewissheit herrschen, dass Personen, die ihr Wahlrecht verloren haben, nicht an der Bundestagswahl teilnehmen können. Die Wählerinnen und Wähler müssen sicher sein können, dass alles mit rechten Dingen zugeht.“





 

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