Programm für Geburtenförderung

10. Januar 2006 | Von | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare |

Die Bundesregierung will, um Zwangsheiraten zu verhindern, das Nachzugsalter für ausländische Ehepartner auf 21 Jahre festsetzen. Jedoch hat bereits vor fast zwanzig Jahren hat das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvR 1226/83) die damalige Praxis der Länder Bayern und Baden-Württemberg, ausländischen Ehepartnern erst drei Jahre nach der Heirat die Einreise zu erlauben, für verfassungswidrig erklärt. Das höchste Gericht hat dem in Deutschland lebenden Vater auch das Recht auf Anwesenheit seines Kindes gegeben. Das bedeutet: Wenn die Frau in der Türkei ein Kind bekommt, kann man ihr, egal ob 18 oder 21, und dem Kind die Einreise nicht verweigern.

Daher stellt sich nun die Frage, was denn hinter dieser Maßnahme eigentlich steckt? Ein verstecktes Geburtenförderungsprogramm um der sinkenden Bevölkerungszahl in Deutschland Herr zu werden? Wenn die Frau schon nach Deutschland kommt, dann wenigstens nicht ohne Kind. Fraglich bleibt aber, ob der Zwangsverheirateten Frau geholfen ist, wenn sie jetzt auch noch genötigt wird, zu gebären.

Nun, Hilfe hin, Hilfe her. Hinter dieser Gesetzesänderung stecken selbstverständlich ganz andere Motive, die allerdings nicht öffentlich genannt werden. Wie Dr. Lale Akgün zutreffend ausführt, dürften nur ein Bruchteil der Menschen, die nach Deutschland einreisen, zwangsverheiratet sein. In der Praxis sollen also Rechte aus Art. 6 GG von hunderten Eheleuten abgeschnitten werden, um vielleicht eine Zwangsehe zu unterbinden, die durch eine Schwangerschaft auch noch umgangen werden kann.

Ekrem Senol – Köln, 10.01.2006

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