Vorgaben und Folgen des Zuwanderungsgesetzes

29. Dezember 2005 | Von | Kategorie: Recht | Keine Kommentare |

Die TAZ berichtet über Vorgaben und Ziele des Zuwanderungsgesetzes auf der einen Seite (weniger Ausländer, „die uns ausnutzen“, und mehr Ausländer, „die uns nützen“) und über das Resultat („Es kommen weiter massenhaft die Falschen, und nicht die, die wir brauchen“) auf der anderen und über deren Gründe („die Art und Weise, wie das Gesetz zustande kam, sei „kein Signal gewesen, dass Zuwanderung erwünscht ist“).

Gleichzeitig ist zu lesen, dass der bayerische Ministerpraesident Edmund Stoiber für eine Verschärfung des Zuwanderungsgesetzes ist mit der Begründung: „Zuwanderer könnten keinen eigenen Beitrag zur Integration leisten und gleichzeitig ‚von unserem Staat Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II‘ beziehen“.

Die SPD hält dagegen, dass „es bereits Sanktionsmoeglichkeiten gibt, wenn Zuwanderer die Integrationskurse verweigern. Staatliche Unterstuetzungsleistungen können dann nämlich gekuerzt werden.“

Die Grünenpolitikerin Frau Claudia Roth schließt sich dem an und meint: „Der Vorstoß gehe in die völlig falsche Richtung … Die Einwanderung dürfe nicht erschwert werden. Das hat nichts mit Integration zu tun, sondern das ist ein populistischer Hau-Drauf-Kurs auf dem Rücken von Minderheiten in unserem Land.“

Migrationsexperte Steffen Angenendt hält das Zuwanderungsgesetz in die TAZ für eher Abschrekend und meint, dass es mehr der Abwehr diene als der Integration. Gleichzeitig macht er auf die immense Bedeutung der wirtschaftlichen Integrität aufmerksam und führt aus: „wir können nicht davon ausgehen, dass die Teilnehmer der Sprachkurse einen Job finden, nur weil sich ihre Sprachkenntnisse verbessert haben. Die Sprachkurse sind dringend notwendig, müssen aber unbedingt ergänzt werden durch Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Integration beginnt immer mit einem Arbeitsplatz. Und genau da fehlen bislang noch Konzepte, Ideen und Programme.“

Ekrem Senol РK̦ln, 29.12.2005

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