611a- und AGG-Hopper

11. Dezember 2006 | Von | Kategorie: Leitartikel | 2 Kommentare |

In der Kölnischen Rundschau wird über so genannte „611a-Hopper“ berichtet. 611a-Hopper bewerben sich zum Schein auf Stellenanzeigen, die an Frauen oder Männer gerichtet sind und verklagten die Arbeitgeber auf Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern, wenn sie nicht eingestellt werden. Hier einige Beispiele gescheiterter 611a-Hopper-Klagen:

Das Arbeitsgericht Köln wies etwa die Entschädigungsklage eines Studentenab, der sich auf sieben Stellen beworben hatte, die indes ausdrücklich nur an Frauen gerichtet waren.

Besonders empfehlenswert: Meine Ausführungen (letzter Absatz) im JurBlog.de: Wenn die Putzfrau diskriminierend wirkt

Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm scheiterte ein Industriekaufmann, der sich aus einer ungekündigten Stellung heraus beworben hatte. Er hatte auf eine Annonce geantwortet, in der eine „Sekretärin“ gesucht wurde. Die Stelle war allerdings nur mit der Hälfte seines Gehalts dotiert.

Entschädigt werden wollte vor dem Arbeitsgericht Potsdam ein Anwalt eines Wirtschaftsverbandes (Monatsgehalt: 5400 Euro), weil er mit seiner Bewerbung auf eine Stelle als „Rechtsanwältin / Berufsanfängerin“ (2500 Euro monatlich) gescheitert war. Das Gericht urteilte: Die Bewerbung war schon aufgrund des Lohngefälles nicht ernst gemeint.

§ 611a BGB setzt nun mal eine ernsthafte Bewerbung voraus, dass glaubhaft dargelegt werden muss. An der Glaubwürdigkeit scheinen diese beiden Fälle wohl gescheitert zu sein.

Ein Rechtsreferendar- Wahlfach „Arbeitsrecht“ – ging bis zum Bundesarbeitsgericht um Entschädigung dafür zu erlangen, dass er nicht Frauengleichstellungsbeauftragter einer Gemeinde wurde.

Ich meine mich erinnern zu können, diesen Fall mal in den Händen gehalten zu haben. Wiederfinden konnte ich es leider nicht.

Hinweis: Rechtsanwalt Dr. Martin Diller geht in einem Aufsatz im BetriebsBerater der Frage nach, was man gegen AGG-Hopping tun kann (Fundstelle: BB 2006, 1968-1970).

Ekrem Senol РK̦ln, 11.12.2006

2 Kommentare
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  1. „Komisch“ irgendwie: seit Inkrafttreten des AGD bekomme ich auf Bewerbungen nicht mal mehr eine Antwort. Keine. Gar nix mehr. Bin ja auch „behindert“ – ein Diskriminierungsrisiko also, das es zu verhindern gilt. Nicht die Diskriminierung an sich ist also das Problem, sondern der/diejenige, der/die potentiell diskriminiert werden könnte.

    Danke, liebe HopperInnen. Damit ist der potentiell „Betroffene“ also zum aktiven Risiko verkommen, das von vornherein auszuscheiden ist.

  2. Ich denke eher das dieses Gesetz die Menschen ausschliesst, als das auf die Parasiten die dieses Ausnutzen zu schieben.

    Menschen die (genau bezeichbar) in die im Gesetz genannten Kategorien fallen und nun auch noch finanziell zu Verlusten führen können, werden nun grundsätzlich nicht mehr „angefasst“. Und das ist der Skandal.

    Insgesamt aber nur ein weiterer Stein auf dem Sarg der BRD.

 

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