Drucker-Hersteller müssen keine Urheberrechtsgebühr an die Verwertungsgesellschaft Wort zahlen

24. Januar 2007 | Von | Kategorie: Recht | 2 Kommentare |

Die „Verwertungsgesellschaft Wort“ hatte von den Herstellern rückwirkend ab 2001 eine Abgabe für jedes verkaufte Gerät verlangt, weil mit Druckern geschützte Werke vervielfältigt werden könnten. (OLG Düsseldorf, Az: 20 U 38/06)

Drucker-Hersteller zu verklagen, weil mit Druckern geschützte Werke vervielfältiget werden könnten, ist schon wegen der Idee ein dickes Lob wert. So manchem dürfte die Verwertungsgesellschaft Wort schon fremd sein. So abwägig scheint das Vorhaben aber doch nicht gewesen zu sein. Das Landgericht Düsseldorf gab der Verwertungsgesellschaft Wort zunächst einmal Recht, wie immer die Begründung auch ausgesehen haben mag. Und immerhin erhebt die Verwertungsgesellschaft Wort Urheberrechtsabgaben auf Kopierer und Scanner.

Die Verwertungsgesellschaft Wort verwaltet die Urheberrechte für Autoren und Künstler. Für die Zweitverwertung ihrer Texte erhebt die VG Wort Gebühren und schüttet sie an die Autoren aus.
Quelle: Sat+Kabel

Ekrem Senol – Köln, 24.01.2007

2 Kommentare
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  1. […] Quellen: Sat & Kabel via JurBlog Spiegel Online […]

  2. […] rechnen. ein kleiner, gebrauchter zb hp2100 für > 50 euro sollte es auch nun. eine neuer laserdrucker würde dein wochenvolumen in einer minute drucken. die neueren laserdrucker haben oft verdongelte […]

 

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