Hassprediger war V-Mann

26. Januar 2007 | Von | Kategorie: Politik | Ein Kommentar |

IslamkarikaturVGH Bayern hat den Verbot des Bayerischen Innenministeriums vom Dezember 2005 über ein ausländisches Verein bestätigt. Das Gericht war zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Tätigkeit des Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung, wie sie im Grundgesetz festgelegt sei, sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Als Beleg wurden dabei vor allem radikale Predigten, die man in dem Verein gehört habe, angeführt. Was man bisher nicht wusste: Der Prediger war nach Informationen der Suttgarter Zeitung V-Mann des Landesamtes für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg.

Eine frühere Tätigkeit des Predigers für den Verfassungsschutz führte aber nach Ansicht des Gerichts ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht von vornherein zur Unverwertbarkeit seiner Äußerungen oder sonstiger Aktivitäten für den Verein. Es lägen nämlich – nach Meinung des Gerichtes – keine Anhaltspunkte dafür vor, dass diese vom Verfassungsschutz gesteuert gewesen seien, um Mitglieder oder Besucher des Vereins zu radikalen Meinungsäußerungen zu provozieren.

Ekrem Senol РK̦ln, 25.01.2007

Ein Kommentar
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  1. Ich sagte es bereits schon einmal , aber hierzu paßt es besonders gut.
    Wer bewacht die Wächter ?

 

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