Frau Merkel, Türken sind weder nachtragend noch vergesslich

14. Februar 2008 | Von | Kategorie: Politik | 16 Kommentare |

Frau Merkel: Ich bin Eure Kanzlerin

Es bewegt sich etwas im „Integrationsland“ Deutschland. Seit der Rede des türkischen Premiers Recep Tayyip Erdogan in der KölnArena vor 18.000 türkischstämmigen Zuhörern, entwickelt sich eine gewisse Eigendynamik, die vorher selten bis kaum zu verspüren war. Anscheinend hat die Rede Erdogans deutsche Politiker wachgerüttelt. Die einen scheinen endlich verstanden zu haben, worum es geht, während andere endlich den Integrationsmantel ablegen, unter der sich die Assimilationsunterwäsche versteckt.

Nur ein Tag nach der Rede Erdogans sagte Merkel: „Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist Staatsbürger ohne Abstriche“. Deutsche, die aus dem Ausland stammen, seien ihr genauso wichtig wie jeder, „der sich schon seit 500 Jahren als deutschstämmig bezeichnet“.

Das ist Balsam für Millionen zerrissene türkischstämmige Herzen in Deutschland, egal ob mit oder ohne deutsche Staatsbürgerschaft. In der Aussage Merkels steckt endlich ein „Wir-Gefühl“ drin. Eine Umarmung, worauf diese Menschen schon seit vielen Jahren sehnsüchtig warten.

Bevor wir aber in Enthusiasmus verfallen schwenken wir etwas zurück in die Vergangenheit: Dorthin, wo die Bundeskanzlerin noch eine Anwärterin war und sich mit Gerhard Schröder herumschlug.

Kurz vor den Bundestagswahlen startete damals die Union, aus Angst vor zahlreichen türkischen SPD-Wählern eine deutschlandweite Kampagne. Bei den vorherigen Wahlen munkelte man, habe Schröder schließlich dank der Türken-Stimmen knapp gewonnen. Die bevorstehenden Wahlen würden ebenfalls knapp ausgehen.

So wurden alle Ausländerbehörden angewiesen, jeden türkischstämmigen Deutschen Staatsbürger, der nach dem 1.1.2000 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatte, anzuschreiben. In dem Brief wurde die Offenlegung verlangt, ob der Betreffende neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch die türkische wieder erlangt hatte. Dies führte nämlich dazu, dass diese Menschen kraft Gesetzes – dass zuvor auf Druck der Union geändert wurde – und rückwirkend keine Staatsbürger Deutschlands mehr waren. Mithin waren sie nicht wahlberechtigt. Sie sollten sich selbst anzeigen, ansonsten drohe ein Bußgeld.

Unmittelbar betroffen waren ca. 50.000 Personen, mittelbar betroffen waren Hunderttausende, das Spiel um die Wählerstimmen hat aber jeder türkischstämmige mitbekommen. Diese Menschen hatten mit ihrer deutschen Staatbürgerschaft auch ihre Aufenthaltstitel verloren. Politiker versprachen wohlwollende Behandlung bei denjenigen, die sich freiwillig melden/nicht wählen. Die versprochene Behandlung sah dann so aus, dass auch ein seit 40 Jahren in Deutschland arbeitender, jetzt aber arbeitslos gewordener, nur einen befristeten Aufenthaltstitel erhielt. In manchen Behörden wurden die Aufenthaltstitel alle drei Monate neu befristet. Das Gesetz sah keine Möglichkeit vor, wenigstens den alten – meist unbefristeten – Aufenthaltsstatus zurückzuerlangen. Nein, jeder bekam zunächst einmal einen befristeten Aufenthaltstitel.

Die Folgen dieser Vorgehensweise beschränkten sich aber nicht nur auf den Aufenthaltsstatus, sondern weit darüber hinaus. Türkischstämmige Beamte verloren kraft Gesetzes ihren Beamtenstatus. Diejenigen, die ihren Zivil- oder Militärdienst in Deutschland abgeleistet hatten, hatten dies getan obwohl sie keine Deutsche waren. Mithin konnte der abgeleistete Dienst gar nicht abgeleistet worden sein. Wer staatliche Hilfe (Kindergeld/Sozialhilfe etc.) in Anspruch genommen hatte, hatte diese bitte in voller Höhe und rückwirkend zurückzuzahlen. Schließlich war er, nachdem er die türkische Staatsbürgerschaft erhalten hatte, kraft Gesetzes kein Deutscher mehr. Er war türkischer Staatsbürger ohne Aufenthaltstitel, illegal also. Und illegale, die sich ihren Lebensunterhalt nicht einmal aus eigener Kraft bestreiten können, bekommen, wenn man die falsche Sachbearbeiterin erwischt, nicht einmal mehr einen befristeten Aufenthaltstitel.

Wer sich im Anschluss dann noch durchdringen konnte und sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder die deutsche Staatsbürgerschaft bemühte, musste zunächst einmal ein paar Jahre warten. Das Gesetz sah vor, nur ein paar Jahre des bisherigen Aufenthalts in Deutschland anzuerkennen. Diese Menschen wurden gesetzlich so gestellt, als seien sie erst vor wenigen Jahren nach Deutschland eingereist. Das Gesetz setzte für die deutsche Staatsbürgerschaft aber acht Jahre rechtmäßigen Aufenthalt voraus. Illegale – ab dem Zeitpunkt der Wiedererlangung der türkischen Staatsbürgerschaft – hatten keinen rechtmäßigen Aufenthalt, auch wenn sie bereits seit 40 Jahren in Deutschland rechtmäßig gelebt und gearbeitet hatten.

War die Wartefrist für die Wiedereinbürgerung in den deutschen Staatsverband verstrichen, ging es dann weiter mit dem Deutsch- und Gesinnungstest. Dass diese Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft einmal inne hatten, interessierte zu diesem Zeitpunkt niemanden mehr. Die Wahlen waren vorüber, Angela Merkel wurde, wenn auch knapp, Bundeskanzlerin aller.

Dass nicht noch mehr türkischstämmige die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verloren haben, haben sie nur ihrem Glück zu verdanken. Sie hatten nämlich das Glück, beim türkischen Konsulat den richtigen Beamten anzutreffen, der gefragt hat ob sie die türkische Staatsbürgerschaft wieder beantragen wollen. Den 50.000 unmittelbar Betroffenen dagegen wurde diese Frage nicht gestellt. Ihnen wurden die Austrittsformulare zur Unterschrift vorgelegt und ein Wiedereinbürgerungsantrag untergeschoben, die in der Regel ungelesen – der türkischen Juristensprache sind die wenigsten mächtig – mit unterschrieben wurden.

Von beiden Ländern im Stich gelassen, belogen und teilweise um die Existenz betrogen, sehnen sich diese Menschen seit vielen Jahren nach jemandem, der sie umarmt. Das sitzen zwischen den Stühlen beider Länder ist nur für gewisse Zeit ertragbar, 40 Jahre sind definitiv zu lang. Irgendwann sehnt man sich nach einer bequemen Couch. Diese Couch hat der türkische Premier mit seinem Deutschlandbesuch geboten. Dass er während seiner Rede immer dann Befall bekam, wenn er von „wir“ sprach, spricht für diese Tatsache. Dass man sich – trotz Vorgeschichte – über Frau Merkels Aussage freut, ebenso.

„Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist Staatsbürger ohne Abstriche“. Diese Aussage muss man sich nun noch einmal im Munde zergehen lassen; es schmeckt bitter. Auf beiden Seiten des Gaumens. Es gibt da aber noch weitere Geschmacksverderber:

Dazu schwenken wir etwas vor zur jüngeren Vergangenheit. Schließlich hat Angela Merkel noch mehr offenbart. Die Kanzlerin betonte, bei Problemen türkischstämmiger junger Leute in Deutschland „bin ich ihre Bundeskanzlerin“. Deutsche, die aus dem Ausland stammen, seien ihr genauso wichtig wie jeder, „der sich schon seit 500 Jahren als deutschstämmig bezeichnet“.

Wer auch nur ansatzweise das Gefühl hatte, dass die Bundeskanzlerin jungen türkischstämmigen Leuten helfen wollte als sie Roland Koch bei den hessischen Landtagswahlen den Rücken gestärkt hatte, braucht sich den Rest des Textes nicht anzutun. Hatte doch dieselbe Angela Merkel, die Bundeskanzlerin Aller, noch im Frühjahr 2006 ähnliche jugendstrafrechtliche Forderungen wie die von Roland Koch gefordert, mit fundierten, sachlichen und wissenschaftlich begründeten Argumenten auseinandergerissen und abgelehnt (zu Lesen in der Drucksache 16/1027). Zu Wahlkampfzeiten allerdings standen andere Prioritäten im Vordergrund; türkischstämmige Jugendliche gehörten nicht dazu.

Deshalb glaube ich, dass sie mit dem türkischen Premier über sein Integrationsverständnis noch weiter diskutieren muss. Von ihm kann sie sehr viel lernen. Schließlich hat er das Murmelspiel angestoßen, bei der nun darum gezankt wird, welche Murmeln wem gehören. Die schwarz-rot-goldenen der Bundeskanzlerin, die rot-weißen dem Premier aus der Türkei oder gleich alle in einen Topf weil es ja eh keinen Unterschied macht in Deutschland. Schließlich hängt die deutsche Staatsbürgerschaft von einer kleinen Gesetzesänderung, die Zukunft vom nächsten Wahlkampfthema und die Familienplanung vom Gutdünken der Politiker ab.

Dank den jüngsten Gesetzesverschärfungen im Aufenthaltsgesetz wurde selbst Familienplanung zu einer Gradwanderung für Tausende junge Menschen. Anfangs noch verbreitete insbesondere die Integrationsministerin von Angela Merkel, Frau Maria Böhmer, die sich laut Gesetz um die Belange der in Deutschland lebenden Ausländer zu kümmern hat, dass lediglich 200-300 Wörter verlangt würden. Heute, wo nachzugswillige Ehepartner bereits weit mehr als 500 Wörter gelernt haben, verzweifeln an den Anforderungen, den das Berliner Verwaltungsgericht zuletzt an die Sprachtests aufgesetzt hat. Der nachzugswillige müsse ganze Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden können. Selbst das Gothe-Insitut beschreibt das Vorgehen der Politikerin als ein „bewusstes herunterspielen von Anforderungen“.

Wie dem auch sei: Auf jeden Punkt und auf jede/n Politiker/in einzeln einzugehen, würde hier den Rahmen sprengen, insbesondere wenn wir uns einmal unter den Unionlern umschauen, die die Chefin nach Belieben gewähren und toben lässt.

Türkischstämmige Menschen sind ein sehr herzliches, euphorisches und ein nicht nachtragendes Volk, dessen Herzen mit nur ein Paar netten Worten leicht zu gewinnen sind. Dafür sind sie auch bereit, die KölnArena zu füllen, egal ob der türkische Premier oder die deutsche Kanzlerin kommt, so lange ihnen glaubwürdig und aufrichtig das Gefühl vermittelt wird, dass sie dazu gehören und ein willkommener Teil der Gesellschaft sind. Türkischstämmige Menschen sind aber auch nicht vergesslich.

Daher täte sowohl die Bundeskanzlerin als auch die Integrationsministerin, die spätestens seit dem hessischen Wahlkampf kein Vertrauen mehr genießt, gut daran, diese neue Wir-Linie konsequent beizubehalten. Ehrlichkeit währt bekanntlich am längsten und die Menschen danken es einem dann auch mehrfach zurück.

16 Kommentare
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  1. Ach, was tut ihr mir so leid ihr armen Türken.
    Keiner umarmt Euch. Leider seid ihr nicht informiert wie sehr die Deutschen Euch lieben.
    Kaum ein Deutscher ist fremdenfeindlich, außer es handelt sich um Muslime, da steigt die Quote auf 75 %.
    Also laßt dieses scheinheilige Gejammer, wenn es doch nur um Vorteilnahme geht.
    Sollte es morgen in der BRD schlechter gehen, wer wird der erste sein und sein Säckchen packen?
    Und wenn einer interessiert ist wie die Sozialgesetze der BRD ausgenutzt werden, dann fragt mal in Türkenkreisen nach.
    Ein Haus am Schwarzen Meer gebaut und in Deutschland Wohngeld kassiert. Die Eltern in der Türkei in der deutschen Krankenversicherung mit versichert. Für XXkinder
    Kindergeld in Deutschland kassiert. Für diese Kinder muß die BRD Krippen, Kindergärten, Schulen, Erziehungsanstalten und später noch Gefängnisse zu Verfügung stellen. Und alles wird von diesem gewaltigen Steueraufkommen der Türken bezahlt.
    Gib dem Muslim den kleinen Finger und bald ……

  2. Ohne für die Union eine Lanze brechen zu wollen – was mir bei Gott mehr als fern liegt: Die damalige Unterschriftenaktion der CDU/CSU gegen die doppelte Staatsbürgerschaft war, was die zahlenmäßige Unterstützung in der Bevölkerung angeht, die erfolgreichste aller Zeiten in der Bundesrepublik. Ergo: Man hatte „Volkes Nerv“ getroffen. Ob mit populistischem Gefasel oder einer sinnhaften Aufklärungskampagne, sei hier einmal dahingestellt.

    Darüber hinaus war den (nicht nur türkischstämmigen) Einbürgerungsantragstellern bekannt, dass mit Aufrechterhaltung/Neubeantragung ihrer originären Staatsbürgerschaft sie der deutschen Staatsbürgerschaft wieder verlustig werden. Behalten sie also ihre alte Staatsbürgerschaft oder beantragen diese erneut, so nehmen die Betreffenden bewußt das Risiko in Kauf, auch die deutsche Staatsbürgerschaft wieder zu verlieren. Ihre Berichterstattung ist insoweit mehr als mißverständlich und ganz offensichtlich populistisch ausgerichtet: Auch derjenige, der eine Beihilfe zweckwidrig verwendet, muss damit rechnen, eine (ggf. rückwirkende) Rücknahmeentscheidung zu kassieren.

    Whatever … : Es ist und bleibt das Recht des Gastlandes, die konkreten Kautelen der Erlangung der Staatsbürgerschaft zu regeln. Sollten die Antragsteller damit nicht klarkommen, können Sie sich an anderes Gastland suchen, dass eher ihren Anforderungen entspricht.

    … und bevor hier wieder unzählige Kommentatoren meinen, mir vorwerfen zu müssen, ich sei ein typischer „Ausländerfeind“: Ich hatte mich genau dieser Frage der doppelten Staatsbürgerschaft auch zu stellen … wobei mein Gastland im Vergleich zu Deutschland noch einen ganzen Zacken unentspannter auf mögliche Tricksereien reagiert.

  3. „Darüber hinaus war den (nicht nur türkischstämmigen) Einbürgerungsantragstellern bekannt, dass mit Aufrechterhaltung/Neubeantragung ihrer originären Staatsbürgerschaft sie der deutschen Staatsbürgerschaft wieder verlustig werden. “

    Nein, das war nicht so bekannt. Bis zur Gesetzänderung galt, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlor, wenn man eine ausländische erwarb, während man einen Wohnsitz im Inlang hatte. Daher war der Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes völlig rechtmäßig.

    Diese Änderung war auch kaum in der Diskussion gewesen, da sich die Debatte vorzugsweise an der Frage der Zulässigkeit der doppelten Staatsangehörigkeit entzündet hatte.

    Hinzu kommt, dass selbst bei denen, die vor 2000 eingebürgert waren und noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes den Wiedererwerb der türkischen beantragt hatten, die deutsche verloren, wenn die türkischen Behörden die Wiedereinbürgerung erst nach dem 1.1.2000 durchführten. Ein völlig unglaubliches Verhalten, weil dies eine Rückwirkung des Gesetzes bewirkte.

    Insgesamt war die gesamte Aktion mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht ein Schlag ins Gesicht der türkischen Community.

  4. @ Anne:

    soweit der Entwurf des StAG vom März 1999 in § 85 I Nr. 4 den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft davon abhängig machte, dass der Antragsteller seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert (Ausnahmen in § 87 StAG) galt dise Regelung per se schon lange vor der Novellierung. Insoweit sagte ich ja „wer trickst, kann in Hinsicht auf die Rückwirkung keinen Vertrauensschutz geltend machen“ …

  5. Nachtrag:

    Im übrigen führte eine fremde StA, die vor dem 1.1.2000 erworben wurde, nicht automatisch zum Verlust der deutschen StA. Die Einbürgerung konnte vielmehr nur widerrufen werden – ein himmelweiter Unterschied.

  6. letzter Nachtrag:

    Wir sollten uns hier immer vor Augen führen, dass es um solche Fallgestaltungen ging, in denen zunächst auf Antrag die deutsche StA (unter Verlust der urprünglichen StA) angenommen wurde und die Betreffenden sodann postwendend ihre alte Staatsbürgerschaft wieder beantragt haben. Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz hatte jedoch als Zielstellung, das Entstehen einer Doppelstaatsbürgerschaft weitgehend zu verhindern. Insoweit war es nur all zu verständlich, dass der deutsche Gesetzgeber die allgemeine „Umgehungspraxis“ zum Anlass nahm, normativ einzugeifen.

    Wie ich schon sagte: Niemand zwingt einen Auländer, die (vermeintlichen) Vorteile des Gastlandes in Anspruch zu nehmen …

    Hier noch eine kleine Referenz:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-002.html

  7. @ mascha

    In einem Punkt stimme ich Ihnen zu: Wer hinterrücks die doppelte Staatsbürgerschaft beantragt, verliert nun einmal die Deutsche. Der Ansicht bin ich auch. Allerdings…

    1. Obwohl das Gesetz zum Beginn 2000 in Kraft trat, interessierten doppelte Staatsbürger niemanden. Kurz vor den Bundestagswahlen wurde mit allen Mitteln versucht, diese abzuhalten. Die Verfassung und dass das Wahlrecht nur deutschen Staatsbürgern erlaubt sei, wurden vorgeschoben. Bis zu den Wahlen interessierte es aber niemanden, dass diese Menschen wie Deutsche behandelt wurden und sie ebenfalls Grundgesetzlich verankerte sog. Deutschengrundrechte in Anspruch nehmen konnten. Bei den Wahlen stand nicht die Verfassung sondern Wahlkalkül im Vordergrund.

    2. Nichts gegen den Verlust der dt. Staatsbürgerschaft. Die Folgen sind aber alles andere als tragbar. Weder musste ein befristeter Aufenthaltstitel (3 Monate) sein, noch sonstige Folgeprobleme (Zivildienst, Rückzahlungen, Wartezeiten etc.), die ich im Artikel erwähnt habe. Auch die Behandlung, als seien sie erst seit ein paar Jahren in Deutschland ist nicht tragbar. Das StAG kann die Staatsangehörigkeit regeln aber nicht dazu führen, dass Menschen teilweise ihre Existenz (Ärzte, die nicht mehr als Arzt arbeiten dürfen) verlieren.

    3. Nicht nur türkischstämmige waren betroffen von dieser Gesetzesänderung. Es waren auch viele Russlanddeutsche oder Israelis gleichermaßen betroffen. Schätzungen gehen bei denen teilweise sogar von mehr als 50.000 aus. Dennoch wurden nur Türken leidtragende dieses Gesetzes. Mit Israel wurde sogar mal eine schnelle zwischenstaatliche Lösung gefunden. Nichts gegen Sondervereinbarungen, doch wie fühlen sich die anderen dabei?

    4. Das dt. Staatsangehörigkeitsgesetz sieht die Mehrstaatigkeit zwar als Ausnahme vor, diese ist aber aufgrund der Fülle von Ausnahmen mittlerweile die Regel (siehe Einbürgerungszahlen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit). Da erscheint es als vorgeschoben, wenn man nach wie vor die Vermeidung von Mehrstaatigkeit als Grund aufführt.

    5. Die von Ihnen aufgeführte Referenz (achten Sie mal im Beschluss auf die Links! 😉 ) ist im Ergebnis, wenn auch teilweise dünn begründet, richtig. Der Beschluss des Bundesverfassungsberichts beschäftigt sich aber weder mit dem politischen Hintergrund, noch mit den Folgen des Gesetzes, mit denen sich die Betroffenen herumschlagen mussten. Das ist kein Vorwurf an das Gericht. Soll aber verdeutlichen, dass die Verfassungsmäßigkeit den bitteren Nachgeschmack nicht versüßt.

    Alles in allem: Der Verlust der dt. Staatsbürgerschaft ist die logische Folge, mit der viele rechnen mussten. Schließlich war die heimlich Wiedererlangung der türk. nicht korrekt. Der politische Hintergrund und die Folgen sind aber nicht korrekt. Und das führt nun einmal dazu, dass man die Aussage Merkels (Ich bin Eure Kanzlerin) nur mit Vorsicht genießt.

    PS: Soeben habe ich eine Ausarbeitung der von Ihnen eingeführten Entscheidung online gestellt. Es dümpelt bereits seit Monaten herum. Jetzt, wo das Thema wieder aufgekommen ist es mal eine gute Gelegenheit, dachte ich mir.

  8. @ Albert

    Ich gebe Ihnen Recht. Es gibt viel Aufklärungsbedarf in der türkischen Community. Es kann nicht sein, dass man in der Türkei ein Haus (Eigentum) stehen hat und hier Wohngeld bekommt etc. Das Problem liegt meiner Ansicht nach daran, dass vielen nicht (wirklich) bewusst ist, dass Sie das Geld anderer Bürger aus der Tasche ziehen. Spricht man diese Menschen auf diese Tatsache an und insbesondere mit den religiösen Hintergrund (sie sagen es, Türken sind meist Muslime) erröten sie vor Scham und wissen nichts zu erwiedern. Schließlich ist diese Vorgehenseweise weder rechtlich noch religiös in Ordnung.

    Solche Menschen sind aber zum Glück nicht die Regel, sondern die Ausnahme.

    Vielleicht sollten wir, wenn sie schon Mitversicherte Familienangehörige ansprechen, dass fast jeder Mensch, der als Gastarbeiter seinerzeit nach Deutschland gekommen ist, viel Jahre genauso wie ein Deutscher alle Abgaben abgeführt hat, aber nicht einmal die eigene Frau noch Kind mitversichert hat. Während der Deutsche für seine 100 DM vier Personen versicherte, hatte der türkische Gastarbeiter nur sich versichert. Und für sich konnte er nicht einmal die volle Bandbreite der Leistung in Anspruch nehmen. Das soll natürlich nicht das obige relativieren, es soll aber verdeutlichen, dass viele Fehler einfach aus Unwissenheit begangen werden.

    Und dass das hierbleiben von Türken wirklich nur vom Wohlastand abhängt glaube ich weniger. Viele sind mittlerweile einfach zu sehr mit diesem Land verbunden und verwurzelt. Sicher würden auch viele das Land verlassen. Aber kein Grund zur Pauschalisierung.

  9. @ E.S.

    Vielen Dank für die sachliche Replik 😉

    Schaue ich mir die von Ihnen angeführten Punkte an, so kann ich hier dennoch keine Gründe entdecken, die die Regelungsanordnung des § 25 StAG als unbillig erscheinen läßt: Die Betroffenen hatten über ein halbes Jahr Zeit, sich auf die Regelung einzustellen. Eventuell schon vor dem 1.1.2000 gestellt Wiedereinbürgerungsanträge hätten wieder zurückgenommen werden können. Darüber hinaus: Wer nachhaltige Dispositionen (aufenthaltsrechtlicher Status, Berufsausübungsregelungen etc.) mit einen Antrag auf (Wieder-)Einbürgerung verknüpft, sollte sich eben gewiss sein, dass die eintretenden Folgen in seinem Sinne sind. Diese Lektion sollte jeder Staatsbürger recht schnell lernen – gleichgültig ob er Kraft Geburt Deutscher oder Eingebürgert ist. Das die Bundesregierung dabei hinsichtlich anderer Bevölkerungsgruppen Ausnahmenregelungen schuf, die den Türkischstämmigen nicht zu Gute kamen – was solls? Historische Aspekte, Verantwortlichkeitsgefühle, Problemkumulation bei türkischstämmigen Migranten – was auch immer. Es war die politische Entscheidung eines souveränen Staates hinsichtlich der Ausgestaltung von Einwanderungspolitik.

    … und das „Rumjammern“ hinsichtlich der tatsächlichen oder gefühlten politischen Instrumentalisierung der türkischstämmigen Einwanderer: Geschenkt! Jeder (wahlfähige) Bürger wird in diesem Staat instrumentalisiert – die Legislaturperiode ist in der ersten zwei Jahren auf Machtverfestigung und in den letzten zwei Jahren auf Machterhalt ausgerichtet. Beispiel gibt es hier zuhauf: Sozialpolitik, Gesundheitspolitik, Rentenpolitik, Innen- und Sicherheitspolitk … in den ersten beiden Jahren die Peitsche und danach wieder das Zuckerbrot. Nachhaltige Politik wird es hier nie und nimmer geben. Entweder Sie akzeptieren das oder Sie tun etwas dagegen. Dagegen nur rum zu jammern, dass es die türlischstämmigen Einwanderer besonders hart trifft, ist überhaupt keine Option.

    Ich verstehe ja, dass Sie mit Ihren Publikationen in bestimmten Bevölkerungskreisen gehört werden wollen. Ich unterstelle Ihnen auch, dass Sie hehren Zielen folgen, wenn Sie anhand bestimmter Fälle den Finger in die Wunde legen. Sie sollten allerdings folgendes bedenken: In dem Maße, in dem Sie, überspitzt gesagt, den Blick für die Realität verlieren, Ihre Ausführungen den Touch des ewig jammernden Türken bekommen, der aber auch jede politische Regung als Kampfansage gegen Migranten wahrnimmt, in dem Maße schüren Sie auch die Resistements derjenigen Menschen, die Sie als Verbündete benötigen, um nachhaltig etwas zu bewegen. Letztlich sei mir folgender Hinweis erlaubt: Jede Nation, gleichgültig ob deutsche, französische, britische, amerikanische o.w., die als Gastland im Fokus von Migranten steht, erlaubt sich, das Gastrecht nach ihren Vorstellungen auszuprägen – oder anders gewendet: Wenn ich als Gast eine Freund besuche, beschwere ich mich auch nicht darüber, dass der Wein zu warm, das Essen zu kalt, die Gastgeberin zu unfreundlich oder deren Kinder zu laut sind. Entweder es stört mich und ich ziehe die Konsequenzen oder ich arrangiere mich damit, weil ich die Freundschaft nicht von diesen Nebensächlichkeiten abhängig mache.

  10. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: Menschen, deren Eltern z.T. bereits hier geboren wurden, als Gäste zu bezeichnen.

  11. @ mascha

    Jetzt bleiben wir doch aber mal auf dem Boden der Tatsachen:

    Die Betroffenen hatten über ein halbes Jahr Zeit, sich auf die Regelung einzustellen. Eventuell schon vor dem 1.1.2000 gestellt Wiedereinbürgerungsanträge hätten wieder zurückgenommen werden können.

    Für wie hoch schätzen Sie die Anzahl derer, die laufend den letzten Stand der Gesetzgebung verfolgen? Niemand kann einen Fehler der Betroffenen abstreiten. Diese aber auf diese Art und Weise abzustrafen mit den oben aufgezeigten Folgen führt letztlich nur dazu, dass man als Bürger zweiter Klasse fühlt, ob mit oder ohne deutsche Staatsbürgerschaft.

    In dem Maße, in dem Sie, überspitzt gesagt, den Blick für die Realität verlieren, Ihre Ausführungen den Touch des ewig jammernden Türken bekommen, der aber auch jede politische Regung als Kampfansage gegen Migranten wahrnimmt, in dem Maße schüren Sie auch die Resistements derjenigen Menschen, die Sie als Verbündete benötigen, um nachhaltig etwas zu bewegen.

    Die Realität, und das ist wohl der springende Punkt, stellt sich für jeden anders dar. Eine Sache des Blickwinkels. Ich versuche mit meinen Publikationen auf Hintergründe aufmerksam zu machen, die sonst von den meisten nicht wahrgenommen werden, mithin nicht zur Realität werden.

    Auf der anderen Seite ist es sicherlich – meine Texte sind in deutscher Sprache – auch interessant zu erfahren für Deutsche, was Türken bewegt und beschäftigt. Daher richten sich meine Texte nicht insbesondere an einen bestimmten Personenkreis.

    Der Bild des ewig jammernden Türken ist ein Vorurteil. Türken haben bis heute keine Plattform, auf der sie jammern und auf ihre Probleme aufmerksam machen können. Benachteiligungen im Arbeitsleben, in der Bildung, bei der Wohnungsvergabe u.v.a. waren bis vor ein Paar Jahren nicht einmal Thema obwohl sie seit dem Gastarbeiterabkommen seit Jahrzehnten existieren. Haben Sie irgendeinen Türken im Fernsehen oder auf der Titelseite irgendeiner Zeitung jammern gehört/gesehen? Ja, es jammern viele. Ob zu Recht oder zu Unrecht: Aber sie jammern lediglich vor sich hin, da niemand da ist, der sich ihrer Probleme annimmt.

    Auch ich jammere ständig. Nicht aber weil ich Türke bin, sondern die Deutsche Staatsbürgerschaft habe und mich immer noch als Gast sehen muss, wie Anne es zutreffend feststellt. Das liegt aber nicht an mir! So lange diese Menschen als Gäste angesehen werden, wird sich auch nichts wesentliches ändern. Diese Menschen gehören mit ihren Eigenarten, Sitten und Gebräuchen nun einmal genauso dazu oder auch nicht, wie der Bayer nach Hamburg. Dennoch regt sich niemand über den Bayer auf, viele aber über den Türken.

    Dass meine Text gewisse Ressentiments schüren könnten, darüber werde ich nachdenken. Nur mal die Gegenfrage erlaubt: Soll ich aufhören und wer hätte was davon?

  12. @ Anne: Sie (Du?) verwechseln/verwechselst da etwas: Kinder von Migranten – in Deutschland geboren – sind Deutsche kraft Geburt. Das sieht i.Ãœ. auch der deutsche Gesetzgeber so. Diese werden vom hier diskutierten Problem des 25 StAG gar nicht betoffen.

    Mit „Gäste“ bezeichne ich diejenigen Migranten, die ihre StA auf Antrag erworben haben. Die Fehlvorstellung, die unter dieser Bevölkerungsgruppe vorherrscht, besteht nunmehr darin, dass man denkt, mit Erlangung der StA erlangt man einen uneingeschränkten Status. Dem ist eben nicht so, wie § 25 StAG beweist.

    Die Begriffe „Staat“, „Nation“, „Volk“ etc. haben immer auch eine ethnologisch-kulturelle Komponente. (Nicht nur) aus dieser heraus trägt das originäre Staatsvolk einer jeden Nation an seine Gäste die Erwartung heran, dass sich diese in das Gastland integrieren, um mögliche Probleme, die aus der Herausbildung von Subkulturen schlussfolgern, möglichst zu umgehen (Die haarspalterische Diskussion um Integration und/oder Assimilation halte ich i.ü. für eine ausgemachte Farce zu allein politische Zwecken. Erdogan weiß schon, was innenpolitisch gut ankommt, wenn er sich in Deutschland zur Integration/Assimilation äußert). Abhängig von der zahlenmäßigen Stärke (und natürlich weiterer Aspekte wie Kultur, Religion usw.) einer Migrantengruppe ist deren Wille zu Integration mal mehr mal minder ausgepägt. Nach meinen persönlichen Erfahrungen in Nordamerika sind Deutsche im Allgemeinen eine Migrantengruppe, die gemeinhin schnell zur Integration (und auch zur Assimilation) neigt. Italiener sind da schon etwas schwieriger. Asiaten noch schwieriger. Am schwersten fällt es den Latinos. In dieser Abstufung bilden die „Eingeborenen“ dann auch Vorbehalte gegen diese Bevölkerungsgruppen aus. Ãœbertrage ich diese Festellung auf Deutschland, so könnte ich schlussfolgern, dass der Wille zur Integration bei den Türkischstämmigen geringer ausgeprägt ist, als bei den Migranten aus Polen, Rumänien, Serbien, Kroatien, Bosnien, Griechenland oder der Russischen Förderation. Sagen Sie mir, ob meine Vermutung richtig ist und woran dies liegen könnte 🙂

  13. @ Mascha

    Wenn ich als Gast eine Freund besuche, beschwere ich mich auch nicht darüber, dass der Wein zu warm, das Essen zu kalt, die Gastgeberin zu unfreundlich oder deren Kinder zu laut sind. Entweder es stört mich und ich ziehe die Konsequenzen oder ich arrangiere mich damit, weil ich die Freundschaft nicht von diesen Nebensächlichkeiten abhängig mache.

    Mascha, Sie haben Recht: Wenn mir das Essen nicht schmeckt oder sonst irgend etwas nicht paast, kann ich den Mund halten, so wie es sich für einen Gast gehört und brauche das Angebot in Zukunft nicht mehr anzunehmen, sprich, ich kann zu einem anderen Freund gehen oder einfach zu Hause bleiben und selbst kochen.

    Aber: Finden Sie wirklich, dass der seit Jahrzehnten andauernde und über Generationen bestehende Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland das gleiche ist, wie ein von vornherein nur auf wenige Stunden angelegter Besuch bei einem Freund??? Wenn ja, würde dies mal wieder hervorragend zum Ausdruck bringen, welchen „Staus“ Ausländer bzw. Menschen mit Migrationshintergrund in den Augen vieler tatsächlich immer noch einehmen: Sie sind nur Gäste! Nach fast 50 Jahren, mittlerweise in der dritten und vierten Generation, immer noch nur Gäste! Ihr Aufenthalt hier ist so unverbindlich, wie ein Besuch bei einem Freund, den man gelegentlich zum Abendessen trifft.

    Mascha, würden Sie ernsthaft für sich nicht in Anspruch nehmen wollen, gleichberechtigt mitreden zu dürfen, wenn aus Ihrem anfangs unverbindlichen Abendessen eine Ehe hervorgegangen ist und Sie mit diesem Freund/nun Ehemann nunmehr seit Jahrzehnten unter einem Dach leben und Kinder und Enkelkinder gezeugt haben? Würden Sie in dieser Situation immer noch sagen: Wenn mir das Essen nicht schmeckt, gehe ich halt zu einem anderen???

  14. @ Abdul:

    Da wir grad bei bildhaften Vergleichen sind: Klar fliegt der betreffende Ehegatte trotz jahrelangen Zusammenlebens und möglicherweise aus der Verbindung entstandenen Kinder zu Hause raus, wenn offenkundig wird, dass er schon zum Zeitpunkt der Eingehung der Ehe an dieser gar kein ernsthaftes Interesse hatte und dies mit einem nebenläufigen Verhältnis zu einem anderen Partner dokumentierte.

  15. @ Mascha:

    Und wieder hinkt der Vergleich:
    Es ist ein großer Unterschied, ob der Ehepartner 30, 40 oder 50 Jahre Ehezeit nur wegen „Nebensächlichkeiten“ (wie schlechter Wein etc.) aufgibt und sich einen neuen Partner sucht, oder ob er geht bzw. vor die Tür gesetzt wird, weil er seinen Partner von Anfang an belogen und betrogen hat!

    Wenn ein Ausländer in Deutschland schwere Straftaten begeht und damit unter Beweis stellt, dass er an einem friedvollen Zusammenleben in und mit der deutschen Gesellschaft kein Interesse hat, sollte er in der Tat „vor die Tür gesetzt“ werden können.

    Alle anderen haben aber ein Recht, nach rund 50 Jahren als das angehesen und behandelt zu werden, was sie sind, nämlich Teil dieser Gesellschaft und nicht nur GÄSTE!

  16. @ mascha

    Zitat Mascha „Letztlich sei mir folgender Hinweis erlaubt: Jede Nation, gleichgültig ob deutsche, französische, britische, amerikanische o.w., die als Gastland im Fokus von Migranten steht, erlaubt sich, das Gastrecht nach ihren Vorstellungen auszuprägen – oder anders gewendet: Wenn ich als Gast eine Freund besuche, beschwere ich mich auch nicht darüber, dass der Wein zu warm, das Essen zu kalt, die Gastgeberin zu unfreundlich oder deren Kinder zu laut sind. Entweder es stört mich und ich ziehe die Konsequenzen oder ich arrangiere mich damit, weil ich die Freundschaft nicht von diesen Nebensächlichkeiten abhängig mache.“
    Nur eine kleine Frage: Hat mensch in dem Land, in dem er geboren ist und sein ganzes Leben lang lebt (egal mit welcher Staatsangehörigkeit) kein Recht, Kritik zu üben? Ich respektiere Ihre Meinung, aber ich kann nicht akzeptieren, dass meine Meinung für obsolet oder gar anmaßend erklärt wird (das ist ganz sicher keine Nebensächlichkeit) – das kann ich nicht akzeptieren. Sind Sie, Mascha, immer mit dem Tun der Politiker einverstanden? Was würden Sie sagen, wenn man Ihnen mit der Begründung, dass Sie nicht die selbe Staatsangehörigkeit wie die Majorität besitzen, jegliche Meinungsäußerung verbieten würde und ihnen lapidar vorschlagen: wenn’s Ihnen nicht passt, gehen Sie doch (uns liegt ohnehin nichts an Ihnen – meine Güte: so würde mensch auch nicht mit einem Gast umgehen! Oder sagen Sie zu Ihren Gästen: „Mich interessiert Ihre Meinung nicht. Halt Die Klappe.“).

 

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