Wissenschaftliche Dienste: Sprachanforderungen im Ausländerrecht

4. April 2008 | Von | Kategorie: Leitartikel, Recht | 24 Kommentare |

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Abgeordneten bei ihrer politischen Arbeit in Parlament und Wahlkreis durch Fachinformationen, Analysen und gutachterliche Stellungnahmen. Diesmal geht es um die Sprachanforderungen im Ausländerrecht. Unterteilt werden folgende Fallgruppen:

  • Sprachanforderungen für den Familiennachzug zu deutschen Staatsbürgern = einfache Deutschkenntnisse (Stufe A1 GER).
  • Sprachanforderungen für den Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen = einfache Deutschkenntnisse (Stufe A1 GER).
    • Minderjährige Kinder unter 16 Jahren = keine Sprachanforderungen
    • Jugendliche ab 16 Jahren = erhebliche deutsche Sprachkenntnisse (Stufe C1 GER)
      • Niederlassungserlaubnis – Kinder, die als 16jährige fünf Jahre oder länger im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren und über diesen Zeitraum in Deutschland eine Schule besucht haben = kein Sprachnachweis
      • Niederlassungserlaubnis – Kinder, die erst nach ihrem 11. Lebensjahr nach Deutschland eingereist sind, müssen volljährig sein = ausreichende Sprachkenntnisse (Stufe B1 GER)
  • Sprachanforderungen für EU-Ausländer und ihre Familien (Familiennachzug) = keine Sprachanforderungen
  • Sprachanforderungen für befristete und unbefristete Aufenthaltstitel
    • Aufenthaltserlaubnis = keine Sprachkenntnisse
    • Niederlassungserlaubnis = ausreichende Kenntnise der deutschen Sprache (Stufe B1 GER)
      • Drittstaatler, die mit einem Deutschen in familiärer Gemeinschaft zusammenleben = einfache Deutschkenntnisse (Stufe A1 GER).
    • Daueraufenthalt-EG = ausreichende Kenntnise der deutschen Sprache (Stufe B1 GER)

SpracheSo viel zu den einzelnen Voraussetzungen. Was nicht auf den ersten Blick ins Auge sticht aber bei Kenntnis Übelkeit bei Betroffenen hervorruft, ist ein direkter Vergleich der Voraussetzungen bei Familiennachzug von Drittstaatlern zu deutschen Staatsbürgern und anderen Unionsbürgern.

Nach der Gesetzeslage müssen Drittstaatenangehörige weniger Voraussetzungen für einen Nachzug zu einem in Deutschland lebenden Unionsbürger erfüllen (keine Sprachanforderungen), als bei einem Nachzug zu einem deutschen Staatsbürger (einfache Deutschkenntnisse).

Nehmen wir beispielsweise den Portugiesen Cristiano Figo, den Türken Yildiray Altintop und den deutschen Miroslav Podolski. Alle drei leben in Deutschland und wollen Ihre Ehefrauen aus Brasilien, aus der Türkei und aus der Ukraine nach Deutschland holen. Während Christiano Figo seine Ehefrau ohne weiteres zu sich holen kann, müssen die Ehefrauen von Yildiray Altintop und Miroslav Podolski zunächst einmal in ihren Heimatländern einen Deutschtest (Stufe A1 GER) beim „örtlichen“ Goethe-Institut ableisten.

Ein absurder Gedanke aber Realität. Der Gesetzgeber wollte es genau so haben und nicht anders. Ãœber die möglichen Motive kann man nur spekulieren: Mittlerweile haben mehrere Millionen Drittstaatler – die meisten davon türkischstämmig – die deutsche Staatsbürgerschaft. Viele durch Einbürgerung und wiederum viele durch das Geburtsortprinzip. Seit dem 1.1.2000 erhalten Neugeburten im Inland die deutsche Staatsbürgerschaft auch dann, wenn die Eltern keine Deutsche sind. Es reicht aus, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. Kurz: Es leben Millionen nicht deutschstämmige Drittstaatler in Deutschland, deren Familienzusammenführung aufgehalten werden muss.

Der Gesetzgeber konnte keine Abweichende Regelung zwischen eingebürgerten und deutschstämmigen Deutschen ins Gesetz einpflanzen, da dies einer verfassungsrechtlichen Überprüfung wohl kaum Stand gehalten hätte. Mit der jetzigen Lösung stehen die Chancen zwar ebenfalls nicht gut, aber immerhin besser. Und falls das Gesetz vom Verfassungsgericht einkassiert wird, hätte man bis dahin zumindest hunderttausende Ehegatten aufgehalten.

Die Ungleichbehandlung gegenüber Christiano Figo hingegen wird mit höherrangigem EU-Recht begründet. Da kann man nichts machen. Da ist die Bundesregierung exkulpiert. Die einzige Möglichkeit, die sich anbot, war, um weiteren „Schaden“ abzuwenden, Miroslav Podolski und seine Ehefrau als Kollateralschaden hinzunehmen. Es gibt nun einmal Situationen, in der die Individualinteressen zurückstehen müssen. Schließlich geht es um ganz hochrangige Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Es geht um Integration!

Ein – seit wenigen Jahren – juristischer Begriff, der bis heute nicht definiert ist und wohl auch undefinierbar bleiben wird.

Bildmaterial © memephoto / PIXELIO

24 Kommentare
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  1. @ E.S.
    Mich würde ganz konkret interessieren, wie es möglich ist, dass diese GANZE vorgeschobene Handhabe
    nicht zum Fall gebracht werden kann?
    Es betrifft doch zig Tausende von Personen, was kann man tun?????????????
    Verwaltungsgericht ist zu langatmig.
    Gibt es sonst keine Organisationen die sich diesbezüglich einsetzen?
    Warum kann es zugelassen werden, dass Familien auseinander gerissen werden????
    Irgendwo muss es doch jemanden geben, dessen politischer oder organisatorischer Arm lang genug ist, um dieses Schattenspiel von Diskriminierung zu beenden.
    Gibt es irgendwo, wenn auch nur eine klitzekleine Lücke, um etwas Land zu sehen?????????
    Diese Tests sind zu schwierig und man muss schon fast perfekt sprechen und verstehen können um diese zu absolvieren.
    Vielen lieben Dank !!!!!

  2. @ Rose

    Es gibt viele große und kleine Organisationen, Vereinigungen und Initiativen, die auf diese Missstände aufmerksam machen. Es gibt aber leider keine andere Möglichkeit außer dem Rechtsweg. Wenn man Glück hat kommt der Verwaltungsrichter selbst zu der Überzeugung, dass hier ein Verfassungsverstoß vorliegt und legt seinen Standpunkt direkt beim Bundesverfassungsgericht vor (Sprungrevision). Dann hat man gleich zwei Instanzen übersprungen (OVG, BVerwG) und sehr viel Zeit gespart. Allerdings muss der Verwaltungsrichter eben der Überzeugung sein, dass ein Verfassungsverstoß vorliegt. Ein möglicher (Verdacht) des Richters, dass ein Verfassungsverstoß vorliegen könnte, reicht für die Sprungrevision nicht. Das Eis auf dem man spekuliert ist also dünn. Leider.

    Eine Alternative wäre beispielsweise die Anforderung bei den Tests anzugreifen. Nach den Anwendungshinweisen des Innenministeriums (die sind aber unverbindlich) müssten die Tests einfacher sein. Ob aber die Anwendungshinweise zu lach sind oder die Tests zu schwer, kann ich nicht beurteilen. Bin kein Sprachwissenschaftler. Damit erreicht man aber auch nur, dass die Tests überarbeitet werden. Ein Visum hat man damit noch nicht. Hier ist das Eis leider noch dünner. Leider.

    Dennoch viel Glück und Fleiß!

  3. Dann werde ich meinem Mann vorschlagen müssen sich in Brasilien einbürgern zu lassen. Ich denke nicht, dass dort auch die Sprache vorausgesetzt wird. Dann könnten wir in Deutschland endlich zusammenleben, da er ja dann kein „DEUTSCH“ können muss ;o)..gute Idee, hm!

  4. @ E.S
    Vielen lieben Dank, für die aufschlußreiche Mitteilung, auch wenn diese mich noch weiter runterzieht
    und die aufsteigenden Tränen mich fast am schreiben hindern.
    Ich hoffe, wenn sich zumindest irgendetwas positives in der Richtung entwickelt, ich es hier erfahren werde.
    Vielen Dank sowie alles Liebe und Gute !!

  5. Dieses Vorahaben der BRD gleicht fast an die damalige Judenaustreibung. Nur das wir im Jahre 2008 leben.

    Ich bin seid Oktober 2007 verheiratet , jedoch getrennt lebend von meiner Frau. Unsere Ehe geht in die Brüche nur wegen diesem Sprachtest. Es belastet uns sehr, psychologisch sind wir beide am Ende unserer Kräfte so wie es ausschaut wird dieser Test nie zu bestehen sein für sie und so müssen wir uns trennen.
    So wir mir, geht es tausenden und das soll nicht gegen die Menschenrechte, Familienrecht und die Freiheit zu entscheiden in wen man sich verliebt sein????
    Da wird man ja gezwungen hier zu heiraten am besten schlagen die Politker noch vor wer mit welcher Rasse man sich zu paaren hat.

    Ich bin ein friedfertiger Mensch. Ich arbeite seid meinem 16. Lebensjahr .Bin 28 Jahre alt. Meine Eltern sind beide noch mit fast 60 Jahren am arbeiten. In dieser Zeit haben wir kein einziges mal Sozialhilfe in Anspruch genommen und nun ist das dies der Dank der BRD an uns. Am besten würde ich jetzt auch so leben wollen wie diese Schmarotzer, die alles im Arsch reingesteckt bekommen für nichts tun und dabei noch immer weiter belohnt werden…

    Ich hasse dich Deutschland dafür Ihr seit einfach immer noch […] und […]!!! (Politker wie die […] Merkel, der […] Schäuble und der […] Stoiber sind in erster Linie gemeint)

    Ich bin echt sauer und auch verzeweifelt. Stellt euch doch mal vor, ihr verliebt euch irgendwo in einem anderen Land, heiratet und durch ein Gesetz wird euch die Freiheit genommen, nicht mit den Menschen den ihr liebt, zusammen zu kommen.
    Ich weis nicht wie ihr das seht aber ich kanns eifach nicht verstehen.

  6. @ SirG

    Ich kann Deine Verärgerung verstehen. Dennoch sollten wir bitte darauf achten, hier niemanden und insbesondere nicht pauschal, zu beleidigen. Ich musste ein Paar Wörter mit […] ersetzen.

  7. hallo,
    ok danke dir, mir war es eigentlich auch nicht angenem und wie gesagt die Frust bezieht sich auf diese Politiker. Ich selber komme sehr gut mit Deutschen und auch anderen Menschen aus. Ich geh auch ab und zu maln Bierchen trinken mit meinen deutschen Arbeitskollegn…Mein Umfeld ist sehr gut ich denke ich habe mich auch sehr gut integriert. Deshalb verstehe ich nicht warum ich dafür bestraftt werde…

  8. hi SirG wir kennen uns,
    aufregen bringt hier überhaupt nichts. das habe ich in den 8 monaten gelernt. ich bin seit august 2007 verheiratet und lebe ebenfalls getrennt von meinem mann. für mich ist es genauso schwer wie für viele andere hier. man macht sich dadurch nur selbst kaputt. dagegen ankämpfen kann man nicht, man hat ja nicht einmal die geringste möglichkeit irgendetwas in bewegung zu bringen. die politiker haben uns die hände gebunden. ich war letzte woche bei der ausländerbehörde um zu fragen, ob er wenigstens für 3 monate herkann um die sprache im land lernen zu können. weil er keine hoffnung hat, die prüfung zu bestehen, da in der ortschaft wo er herkommt kein goethe institut ist und nur an der volkshochschule ein kurs besuchen konnte, welches auch nur 2mal die woche war..auf jedenfall sagte man mir dann, wenn er noch kein antrag auf familienzusammenführung gestellt hat „ja“, wenn ers bereits gemacht hat, dann „nein“..hä?? was ist das bitte für eine bescheuerte regelung. die angst von denen wäre, dass derjenige versuchen würde mit allen mitteln im land zu bleiben, und die zeit damit zu verlängern. hallo, das kann doch dann jeder. derjenige welcher den antrag auf ehegattennachzug noch nicht gestellt hat, könnte das doch wohl auch. wo liegt hier der sinn und zweck dieser regelung.. naja ich weiss ehrlich gesagt nicht mehr was ich zu dieser ganzen sache sagen soll, wie ich denken soll. nur eins weiss ich, gehen unsere wege auseinander, das von mir und meinem mann, dann ist ganz allein die BUNDES REPUBLIK DEUTSCHLAND dafür verantwortlich. ganz alleine..

    Wisst ihr grade was passiert ist???? habe grade einen anruf erhalten, von einer Umfrage-dame aus kaiserslautern..und die fragt mich, ob und wie ich mit deutschland und seinen regelungen zufrieden wäre..das ist ja ein timing oder…habe ihr meine meinung gegeigt, sie kann zwar nichts dafür, aber das hat mal gut getan. habe mich für einen moment besser gefühlt..

    SirG kopf hoch, das wird!!

  9. Hi,
    dieseReglung ist echt super lol.
    Wenn die wenigstens erlauben würden den Sprachkurs hier zu absolvieren und die Prüfung hier abzulegen mit einer Auflage das er/sie, nach nicht Bestehen der Prüfung, in einer bestimmten Zeit wieder denn zurück muss, dann wär das gerechtfertigt und fair. Aber es wird ja absolut kein Kompromiss eingegangen oder jemandem der sich hier integriert hat, die Chance gegeben.
    Naya wenigstens habe ich mich heute mit meiner Frau versöhnen können, die Nerven lagen blank die ganzen Tage.
    O man wenn man dies liest kommt man sich vor wie in einem schlechten Krimi. Wir streiten uns am Telefon, lieben uns am Telefon und versöhnen uns auch am Telefon. Es lebe die „Telefon-Ehe“ .

    Leute geht euch Telekom Aktien kaufen, so wie es noch ausschaut ist es die sicherste Investition in die Zukunft 😉

    @57 ich wünsche dir viel Glück am 11. Gott möge euch helfen

  10. @ 57

    Hi,
    sorry aber in welchem Bundesland leben Sie, dass es diese Möglichkeit gibt?
    Sprich> sollte noch kein Antrag gestellt sein, eine Chance zur Ausreise auf 3 Monate gegeben ist; und wenn ja, auf Touristenvisum oder Sprachvisum??
    Danke im voraus !!!!!!!!!!!!!!

  11. @ Rose

    hallo,
    komme aus baden-württemberg. bei der ausländerbehörde hat man mir das wirklich gesagt, ich zitiere „Wenn ihr Mann den Visum auf Familienzusammenführung noch NICHT beantragt hat, DANN soll er mal den Antrag auf ein Besuchervisum stellen. Wenn die nötigen Papiere vorliegen dann sehe ich darin keine Probleme, in kurzer Zeit bekäme er dann Sein Turistenvisum. Und hier könnte er dann ein Kurs besuchen“. Wenn natürlich zeitlich ein passen würde, denn die Kurse haben bereits begonnen. Von einem Sprachvisum spricht keiner. glaub das gibt es garnicht. Probieren Sie es doch einfach aus Rose..Viel Glück

  12. Hallo, also ein sogenanntes Sprachvisum gibt es , aber die Voraussetzungen dafür sind auch nicht einfach.
    Man muss nicht nur die Voraussetztungen haben für die Verpflichtungserklärung, sondern auch noch Mittel vorweisen können die das Studium betreffen.
    Eine Möglichkeit bei Ehepartnern gibt es noch, ist aber auch langfristig und ich weis nicht ob es immer gut ist, ein Kind , mit Anerkennung , dann ist es ein deutsches Kind und es darf die Einreise nicht mehr verwehrt werden.
    Ich halte es sowieso für ziemlich frech wie sich ein Staat gegen das Grundrecht stellt, und das in vielen Fällen. Schutz der Familie, Grundgesetzt = Gleichheitsgesetz, kein Mensch darf wegen seiner Hautfarbe, Sprache oder religion benachteiligt werden, ja was machen die Politiker gerade??
    Auch eine Möglichkeit wäre es, Auswandern in ein anderes EU Land :), weil Deutschland macht dieses doch fast im Alleingang

  13. @ 57

    Vielen lieben Dank!
    Aber ein Touristenvisum wurde bei uns bereits abgelehnt.
    Gründe wurden natürlich nicht genannt.
    Trotzdem Danke!!!
    Alles Liebe und Gute !!

    @ Jens
    Gilt dieses Sprachvisum für jedermann oder ausschließlich für Studenten?
    Ja auswandern und weglaufen ist natürlich das bequemste, aber leider nicht für alle möglich,
    schon gar nicht wenn man geschäftlich gebunden ist.
    Wer gibt schon so einfach sein Lebenswerk auf ?
    Nein, nein und nochmal nein,
    ich bin der festen Ãœberzeugung, da gibt es irgendwo einen Weg und eine Lücke …..
    es muss nur einer im Rechtswesen ******angagiert und heiß *****genug sein, diese zu finden.
    Nichts auf der Welt ist perfekt, alles hat eine Polarität .
    Ich weiß und spür es förmlich, irgendjemand da draussen wird dieses ungerechte Gesetzeshaltung zum Fall bringen.
    Und wenn wir es gemeinsam sind.
    Alle, ja ALLE
    müssen hier einen Weg gehen, ein paar Stimmen alleine bringen gar nichts, es muss einen Weg geben, um wirklich alle Betroffenen zusammenzutrommeln.
    Ich habe keine Lust mir diese Impertinenz gefallen zu lassen.
    Rechtsanwälte mit denen ich einen Weg suchen wollte, sind leider zu lasch, oder zu feige oder träumen hier von extrem hohen Tagessätzen um die Angelegenheit direkt vor Ort mit einem Dolmetscher zu klären.
    Ich weiß nicht, ob es erlaubt ist, hier einen Aufruf zu starten, aber dies läge in meiner Vorstellung.

    Also???????????????

    Alles Liebe und Gute !!!

  14. Mein Mann hat heute die Sprachprüfung..seit ner halben stunde, quält er sich wahrscheinlich. mein armer schatzi..

    BITTE DRÃœCKT DIE DAUMEN MIT, UND SCHENKT UNS EIN PAAR SEKUNDEN POSITIVE GEDANKEN…

    DANKE

  15. […] Das Interesse dieser Damen gilt dem Anschein nach der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, die Dank der Ex-Bräute beispielsweise den Familiennachzug an Sprachkenntnissen knüpfen konnte. Die Begründung des Gesetzes wäre ohne Pauschalisierung nicht möglich gewesen: Verhinderung von Zwangsehen. Pauschal, ohne Prüfung von Einzel- oder Härtefällen. Noch heute ist die Bundesregierung nicht in der Lage, Zahlen – ja nicht einmal Schätzungen – über das Ausmaß des Problems zu liefern und ist an baldigen Zahlen offensichtlich auch nicht interessiert. Zeit genug hatte man mittlerweile. Die Folgen des Gesetzes sind dagegen für die gesamte Community und darüber hinaus – also auch Menschen, die mithelfen könnten – ein Schlag in den Rücken ohne Rücksicht auf Verluste. […]

  16. Hallo Rose

    also so viel ich weis gilt das Sprachvisum nur für Studenten, und die müssen auch noch andere Dinge nachweisen.

    Und nun mal zu den Thema Zwangsehen, ja dieses gibt es mit Sicherheit, aber man sollte beachten das es stellenweise auch auf Tradition zurückzuführen ist! Und welcher Staat will einem anderen Saat vorscheiben welche Tradition richtig und welche falsch ist?
    Man nehme nur mal unseres System an, beobachte wie viele Scheidungen und dadurch auch wie viele scheidungskinder es gibt. Dieses hat meiner Meinung damit zu tun das die Ehe nur noch als Witz angesehen wird, im Gegensatz zu den sogenannten Zwangsehen, da wird in der Familie, und im Interesse der Familie besprochen wer heiratet. Und Scheidungen, Elternlose Kinder sind fast nicht zu sehen. Also die Frage was ist besser?

    iele Ehen wo es arangierte Hochzeiten gab sind glücklicher geworden als manche Liebeshochzeit hier bei uns, Ehre, Familie das sollten die Begriffe wieder werden, nicht Egoismuss und nur Spass.

  17. @ Jens

    Hi Jens,
    danke,
    ja es gibt so rum und so rum keine Chance, das hab ich schon erfahren.

    zu deinem Comment, kann ich dir nur beipflichten, aber da fehlt bei uns auch die Moral.
    Die gesamte Struktur ist leider den Bach runter gegangen.
    Tendenz fallend.
    Traurig aber wahr !!!

  18. @sirg7
    hab erst jetzt die berichte gelesen , klar , du hast schon recht , früher hat man die leute di man nicht in deutschland wollte umgebracht , heute wird ja alles moderner ,heute sperrt man sie aus , damit man sie nicht wieder umbringen muss .
    Was wir machen können , ich denke , es sind ja bald wahlen , und da solltem dem alten ,starrsinnigen
    Innenminister , der von dem thema ehagattennachzug nicht die geringste ahnung hat , auf jedes seiner wahlplakat sprühen …

    Du bist schuld , das sich ein deutscher zweiter klasse bin , du bist schuld ,
    dass meine ausländische ehefrau nicht zu mir nach deutschland kommen darf ,

    wäre doch eine idee , die abzockenden kotzbrocken wachzurüttel oder nicht ?

    gr took

  19. ja ich freue mich schon auf die Wahlen…

  20. Hallo leute…

    wollte nur mal nachfragen, bei wem die Ehegatten jetzt die Sprachprüfung geschafft haben?
    Und eine Frage an Herrn Senol…
    Kann man nicht gegen das Goethe-Institut klagen, weil sie die Punkte-Grenze so hoch setzten?
    Denn aus der Schule kennen wir doch, dass man mit 50% ein „ausreichend“ erhält, oder?
    Wer bestimmt eigentlich diese Grenze von 60 Punkten zum bestehen??
    Mein Mann hat 54 geschafft. Der Mann einer Freundin 57Punkte. Und beide müssen natürlich wieder in die Prüfung!!!
    Wie schwachsinnig!! Leute habt ihr ne Ahnung?
    Am 10. Oktober ist mein Mann wieder zur Prüfung angemeldet und ich hoffe natürlich, dass er es schafft.
    Ansonsten hänge ich bald in der Klappse..

    Bis dann…

  21. also ich hatte sogar ein Gespräch mit einen Abgeordeten hier aus den Landkreis. Er hat eigendlich auch nur darum herum gesprochen, musste zum Schluss aber zugeben das das Gesetzt nicht ausgereift ist und das es da zu Änderungen kommen wird, gerade was die eigenmächtigen 60% angeht, oder mal ehrlich wenn man so was
    8. Welcher Satz ist am höflichsten?
    Sie sind in einem Café und möchten einen Tee.
    A. Ich möchte Tee, bitte.
    B. Ich würde Sie gerne bitten, mir Tee zu bringen.
    C. Könnte ich bitte einen Tee haben?
    D. Könnte ich mal einen Tee haben?

    das ist doch reine Auslegungsache, alles ist höfflich und ist doch auch Abhängig vom Menschen selber was der als höflich ansieht!
    Und das dann in einen Test zu bringen und dann davon abhängig machen wieviel Punkte man bekommt finde ich eine Frechheit

  22. @ Jens:

    Haben Sie mehr solcher Fragen? Ich würde zu gerne ein Test in voller Länge sehen. Die Frage ist in der Tat eine Frechheit und nur darauf ausgelegt, möglichst viele durchfallen zu lassen. Wenn man bedenkt, dass diese Fragen an Menschen gestellt werden, die gerade dabei sind, die deutsch Sprache von null auf zu lernen.

    Leider ist es in Deutschland so, dass beispielsweise eine Maria Böhmer nicht öffentlich zur Rede gestellt wird, wieso sie für den Tast damit geworben hat, dass angeblich 300 Wörter ausreichen. Ich schätze mal, dass das damit zusammen hängt, dass viele insgeheim diese Gesetze gut finden unabhängig davon, was damit angerichtet wird. Die Kultur des Hinterfragens geht immer mehr verloren in Deutschland.

  23. @ E. S.:

    hier ein Link des Goethe-Insituts mit allen „Ãœbungssätzen“ inkl. Start Deutsch 1:

    hier klicken

  24. Hallo, Leute

    ich kann das alles nicht verstehen mit dem gesetz,das man ein Deutschkurs absolvieren muss nur um zusammen mit der Familie Leben zu wollen.Ich bin in Afghanistan geboren und bin 6 Jahren mit der Familie 1990 nach Deutschland gekommen aufgrund der Lage in der Heimat.Nun besitze ich die Deutsche Staatsangehörigkeit seid Jahren.Schon seid ein Paar Jahren habe ich geheiratet und habe zwei Kinder mit meiner Frau ich habe versucht sie nach Deutschland zu Holen und habe den Antrag auf Familienzusammenführung gestellt auch schon lange her.Jedesmal wenn es soweit war das meine Frau den Visumetwas näher war hat die Deutsche Botschaft gesagt bring mal das Dokument und um den Dokument zu beschaffen musste ich jedesmal mehrere hundert Dollar bei den Afghanischen Behörden bezahlen,weil das auch noch auf Englisch übersetzt werden muste wusten sie bescheid das ich es für den Ausland brauche .Ich muste die ganze zeit hier arbeiten damit ich die kosten für die Papiere überhaupt bezahlen konnte,die die Behörden von mir verlangt haben .Die haben mir so zu sagen die Dokumente verkauft.Und ein anderes Problem war das die Botschaft in der Hauptstadt war in Kabul und ich von einer andere Stadt erst dort hinreisen muste und dort Monate lang in Hotel leben muste das hat auch viel gekostet.Überhaupt die ganze prozudur im bereich Familienzusammenführung muste meiner Meinung nach vieeeeeel leichter gemacht werden damit es menschlich wird.Es gibt Länder wo es sehr schwerig ist die ganze Dokumente die die Deutsche Bürokratie von einem verlangt zu beschaffen.Und auch die Situationen sind nicht gleich wie in den EU Länder Z.B. es gibt Krieg oder andere Vorkomnisse.

    Und nun muss mann dort im Lande ein Sprachkurs machen und das auch noch bestehen ,da frage ich mich ob ich wirklich in Deutschland bin oder irgend wo anders.Weil ich kann es leider nicht verstehen warum mann den Kurs nicht hier machen kann wo man mit der Familie zusammen Lebt.
    Vorallen soll mann in kurze Zeit die Sprache lernen ,den Test bestehen der viel zu schwer ist .Und jeden Tag bekommt man neue Zettel die man auswendig lernen und auch verstehen soll und das auch noch am selben Tag am besten.Weil man Morgen wieder neue bekommt.

    Und wenn man nicht besteht ist man wieder am Anfang und man muss noch länger warten bis man mit der Familie zusammen ist.Das ist doch nicht richtig das mit Menschen spielt .Und dann kommt mann in die Deutsche BOtschaft im Ausland wenn man eine Frage hat und bekommt eine kalte Antwort und man merkt das man ziemlich Hilflis ist und das tut verdammt weh.Also schafft das verdammte Gesetz entlich ab.

    Denn ich ahbe die hoffnung schon aufgegeben das mir irgend jemand hilft und das war auch das Ziel der BRD.

 

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