Einbürgerung in Deutschland – blinde Flecken in einem Rechtsstaat

6. Mai 2008 | Von | Kategorie: Recht | Ein Kommentar |

In einer Abhandlung durchleuchtet Prof. Dr. Ulrike Davy (Die Verwaltung 1/2008, Seiten 31-62) anhand von drei Beispielen die Schwachstellen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts. Wie der Titel – blinde Flecken in einem Rechtsstaat – erahnen lässt, geht die Verfasserin – nicht unbegründet – kritisch vor. Ein kleiner Auszug aus der Einleitung:

Zweifel an der Rechtssaatlichkeit des deutschen Ausländerrechts haben Tradition. Manfred Zuleeg sprach 1974 von einem „gespaltenen Rechtsstaat“, als einem Rechtsstaat, der voll nur den Deutschen verbürgt sei; Ausländer und Ausländerrinnen müssten sich mit einer Rechtsstaatlichkeit geringeren Umfangs begnügen. Helmut Rittstieg erklärte 1995, dass die rechtsstaatliche Strukturierung des AuslG 1990 zumindest „teilweise Fassade“ sei…

Die Schwerpunkte der Abhandlung bilden folgende Themenbereiche:

  • Einbürgerung und Sprachkenntnisse (Unklarheit der „ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache“)
  • Einbürgerung und Wahrhaftigkeit (Handlungsbedarf des Gesetzgebers bei Einbürgerungsrücknahmen)
  • Einbürgerung und Asyl (Widerruf der Asylberechtigung bzw. des Flüchtlingsstatusses um Mehrstaatigkeit zu vermeiden)

Für interessierte eine äußerst lesenswerte Quelle mit weitergehenden Hinweisen.

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  1. Ergänzend zum Thema ist hier ein satirischer Kurzfilm-Tipp über Einbürgerungstest. Eine bittere Satire.

 

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