Bundesverwaltungsgericht: Kopftuchverbot bedeutet auch Verbot der Ordenstracht

26. Januar 2009 | Von | Kategorie: Recht | 22 Kommentare |

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das umstrittene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom März 2008 bestätigt und damit die Nichtzulassungsbeschwerde einer muslimischen Lehrerin zurückgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt.

Kopftuchverbot bedeutet auch Verbot der Ordenstracht

Kopftuchverbot bedeutet auch Verbot der Ordenstracht - Foto: flickr.com/photos/photocapy/940938648/

Eine Lehrerin, die wie die Klägerin in der Schule mit einer die Haare verdeckenden Mütze auftrete und mit dieser Kopfbedeckung unterrichte, werde typischerweise nach den Gründen dieses Verhaltens gefragt. Sobald die Motivation für das Tragen der Kopfbedeckung bekannt sei, unterscheide diese sich hinsichtlich ihrer Wirkungen nicht von einem Kleidungsstück, dessen religiöser oder weltanschaulicher Charakter offen zutage liege. Der Verbotstatbestand nach dem Schulgesetz sei mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit vereinbar, obwohl das Gesetz religiöse und weltanschauliche äußere Bekundungen von Lehrern ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles ausnahmslos untersage.

Demnach sei das Schulgesetz des Landes verfassungsgemäß. Somit dürfen Lehrerinnen auch zukünftig an baden-württembergischen Schulen nicht mit einem Kopftuch unterrichten. Das Urteil gilt aber nicht nur für religiöse äußere Bekundungen der Muslime. So müssen auch Nonnen und Mönche in der Schule ihre Ordenstracht ablegen. Lediglich der Religionsunterricht stelle eine Ausnahme dar.

Im gleichen Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart erstinstanzlich im Juli 2006 noch entschieden, dass die Lehrerin ihr Kopftuch im Unterricht tragen darf. Die Richter hatten eine Weisung von Behörden, wonach die Lehrerin das Kopftuch im Unterricht ablegen sollte, mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz als rechtswidrig erachtet. Das Land hatte dagegen beim VGH Baden-Württemberg Berufung eingelegt und war damit erfolgreich.

Der VGH hatte unter anderem argumentiert, dass durch das Tragen des Kopftuchs der „religiöse Schulfrieden“ gefährdet werden könne. Die Lehrerin verstoße gegen die Dienstpflicht, wenn sie in der Schule „erkennbar aus religiösen Gründen“ eine Kopfbedeckung trage, hieß es in dem Urteil. In den Entscheidungsgründen wurde klargestellt, dass Lehrer an öffentlichen Schulen nicht nur das Kopftuch ablegen müssen, sondern auch kein Ordensgewand bzw. keine jüdische Kippa tragen dürfen.

Daraufhin hatte die Lehrerin beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt, weil der VGH keine Revision zugelassen hatte. (AZ: 1 B 42.08 beim Bundesverwaltungsgericht; 4 S 516/07 beim VGH; Az.: 18 K 3562/05 beim VG)

22 Kommentare
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  1. Also ich finde, daß das schon ein Erfolg ist, wird hier doch klar und deutlich gesagt, daß KEINE religiösen Bekundungen in der Schule zugelassen sind. Also dürfen auch keine christlichen Pinguine und Sackleinenträger Ihr „Arbeitsgewand“ tragen. Jetzt in Bayern und BW noch die Kreuze von der Wand und alles wird gut… oder so

  2. Was hat das eine mit dem andere nzu tun ?
    Das „Kopftuch“ ist eine angebliche religiöse Pflicht für Frauen – die Ordenstracht ist eine Berufsbekleidung.
    Schließlich sind ja nicht katholische Frauen dazu aufgerufen diese Tracht zu tragen, sondern Frauen die sich freiwillig für diesen Beruf entschieden haben. Nach dem Verbot für Ordenstrachten müsste also folglich ein Verbot für z.B. Polizei Uniformen kommen !

    Achim

  3. Klär mich mal einer auf:
    Verpflichtet der ISLAM eine Frau ein Kopftuch zu tragen oder ist es eher eine Auslegungssache?

    @Achim: Und ich glaube es läßt sich sicher trefflich darüber streiten, ob eine Ordenstracht „Berufskleidung“ ist.

    Grundsätzlich geht es aber darum, daß Symbole die ein religiöses Glaubensbekenntnis darstellen, in der Schule nichts zu suchen haben. und das sind Kopftücher genauso wie Kruzifixe oder Ordenstrachten.

  4. Hallo Thomas

    Verpflichtet der ISLAM eine Frau ein Kopftuch zu tragen oder ist es eher eine Auslegungssache?

    Von einem Kopftuch weiß der Qur´an nichts. Es gibt aber die Anweisung, das sich Frauen einen „was auch immer“ überziehen sollen. Auslegungssache ist dann wieder, ob das nun ein Halstuch, ein Kopftuch, eine Burka oder ein Ganzkörperschleier sein soll.

    Und ich glaube es läßt sich sicher trefflich darüber streiten, ob eine Ordenstracht “Berufskleidung” ist.

    Was ist es denn sonst ? Oder müssen alle katholischen Frauen eine Ordenstracht tragen ?

    Grundsätzlich geht es aber darum, daß Symbole die ein religiöses Glaubensbekenntnis darstellen, in der Schule nichts zu suchen haben. und das sind Kopftücher genauso wie Kruzifixe oder Ordenstrachten.

    Das sehe ich auch so. Bei der unübersichtilichen Vilefallt und bei den ganzen Seelenfängern die da rumlaufen muß der Schutz der Kinder im Fordergrund stehen. Aber wie weit sollte ein soches Verbot gehen ? Darf eine Schule nicht, dürfen Lehrer nicht oder dürfen auch Schüler nicht ?
    Ausnahme wäre allerdings eine konfessionelle Schule.

    Grüße

    Achim

  5. Mir will es nicht einleuten:
    Warum darf ein Lehrer nicht öffentlich seine Religion bezeugen?
    Wenn eine Muslima der Meinung ist, dass ein Kopftuch zu ihrer Religion dazugehört, dann sollte sie doch auch die Freiheit besitzen, dieses Merkmal ihrer Religion auch umsetzen zu dürfen.
    Ein Kopftuch ist also verboten, ein Kreuz aber nicht?
    Kann ich meinen Lehrer anzeigen, weil er ein Kreuz um den Hals trägt? Wobei dann müsste zuerst einmal geklärt werden, ob er es aus religiöser Überzeugung trägt. Worin liegt der Unterschied zwischen einem Kommunionkreuz um den Hals und einem Kopftuch. Das Kreuz ist unauffälliger, oder was?
    Ich finde es unerhört, dass der Staat seinen Angestellten das öffentliche Bekenntnis zu ihrem Glauben untersagen darf.
    Es will mir nicht in den Kopf, warum das rechtens sein soll.

  6. Hallo Resa,

    es geht ( mir ) gar nicht so sehr um das religiöse Bekenntnis. Klar haben Kinder in der öffentlichen Erziehung und Bildung ein Recht auf Schutz vor religöser Beinflussung. Aber man kann ja auch zu seinem Glauben stehen – ohne ihn anderen aufschwatzen zu wollen.

    Mein Problem mit dem Kopftuch liegt im Frauenbild, dass mit dem „Kopftuch“ vermittelt wird. Vieleicht ist an mir ja eine Emanze verloren gegangen…. 😉 aber das ganze hat für mich auch nichts spezielles mit dem Islam zu tun. Ich kann nicht auf Ideologien die andere auf Grund von „was auch immer“ benachteiligen oder unterdrücken.
    Sowas gibt es bei Christen, bei Hindus, beim Buddhismus, beim Faschismus und beim Islam ( um mal ein paar zu nennen ). Und ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, warum ich Christentum und Faschismus kritisieren darf – den Islam aber nicht ! ( Übrigens etwas was mir subjektiv an der Umma nicht passt : sich nur die Rechte rauspicken ).

    Wir haben in Deutschland ein Grundrecht auf Ausübung von Religion ! Gut so ! Aber wir haben auch noch andere Grundrechte – z.B. gleiches Recht für Mann und Frau. Und es kann nicht sein, dass man das eine Recht gegen das andere ausspielt.
    Die Auschwitzlüge ist ja auch nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt !!!

    Grüße

    Achim

  7. Sehr richtig, Achim. Wir leben in einem christlichen Land, also sollte das Tragen christlicher Symbolik definitiv erlaubt sein. Wer seinen Moslem-Glauben ausleben möchte, kann dies ja gerne mit Kopftuch oder Burka in einem islamischen Land tun.

  8. @ Achim und hans schneter,

    das ist schon durchaus richtig, dass das Ausspielen des einen Grundrechtes durch ein anderes nicht zulässig ist.
    Genau deshalb dürfen Sie eben nicht ihre individuelle Vorstellung von Gleichberechtigung gegen das Recht der Religionsfreiheit stellen.
    Wir sind übrigens kein christliches Land. Die Mitgliedszahlen und die Besucherzahlen in den Kirchen sprechen da eine deutlich andere Sprache.
    Auf diese rein optische Betrachtung kommt es aber auch nicht an. Wichtig ist, dass wir uns qua Verfassung als säkulare Staat verstehen. Staat und Kirche sind getrennt.
    Das Tragen von religiösen Symbolen muß als wesentlicher Inhalt der Religionsfreiheit jedem reliösen Menschen erlaubt sein.
    Das Argument gegen das muslimische Kopftuch ist ja gerade die politische Fiktion, dass es sich hierbei eben nicht um ein religiöses Symbol handelt.
    Diese Krücke ist Ausfluß einer Überfremdungsangst, die eine sachliche Auseinandersetzung ausschließt.

  9. Wie kommen Sie drauf, dass es sich bei dem Kopftuch um ein religiöses Symbol handelt? Im Koran steht davon meines Erachtens nichts. Bitte korrigieren Sie mich, falls ich falsch liege.

    „Das Tragen von religiösen Symbolen muß als wesentlicher Inhalt der Religionsfreiheit jedem reliösen Menschen erlaubt sein.“

    Dann haben Sie sicher auch nichts dagegen, wenn ein Sektenguru in langen weissen Gewändern und mit eindeutiger religiös-spiritueller Ausrichtung Grundschullehrer wird und ihre Kinder unterrichtet.

  10. Wir leben in einem christlichen Land, also sollte das Tragen christlicher Symbolik definitiv erlaubt sein.

    Deutschland ist ja nun glücklicher Weise ein sekulärer Staat. Dieser Staat erlaubt es seinen Bürgern, seinen Vorstellungen von Religion oder Weltanschauung frei nach zu gehen. Wie diese Religion nun heißt ist ja erstmal nebensächlich. Problematisch wird es erst dann, wenn die Religion oder die Weltanschauung gegen die freiheitliche Grundordnung verstößt !

    Im Islam gibt es einige „Knackpunkte“, wo das halt mit der freiheitlichen Grundordnung etwas schwierig wird – hier im Beitrag geht es um das „Kopftuch“.
    Sonderbar dabei ist eigntlich nur die Tatsache, dass, sobald man zurecht etwas am Islam bemängelt, automatisch das sog. Christentum mit dran glauben muß. So nach dem Motto : Wenn wir denen was verbieten, müssen wir den anderen auch was verbieten.
    Das erste Beispiel ist ja hier Kopftuch vs. Ordenttracht Ich behaupte, dass das eine nicht mit dem anderen zu tun hat.
    Dann wäre da noch Muezzin vs. Kirchenglocke Auch hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.
    Und momentan sehr beliebt, besonders in der linkne Presse : Islamist vs. Kreuzzügler
    Damit die armen muslimschen Terroristen nicht so alleine dastehen bemüht man sich Christen als genauso gefährlich und bedrohlich dazustellen. Die Argumentation bleibt zwar auch hier sehr fraglich, aber man hat sein Ziel ja erreicht : Kein „Watschen“ für den einen – ohne einen Watschen für den anderen.

    Genau deshalb dürfen Sie eben nicht ihre individuelle Vorstellung von Gleichberechtigung gegen das Recht der Religionsfreiheit stellen.

    ( Hervorhebung durch mich )

    Lieber Andereas, geht et noch ??? Was hat denn Gleichberechtigung mit individuellen Vorstellungen zu tun ? Entweder sind zwei Partner gleichberechtigt, oder sie sind es halt nicht !
    Es ist ja durchaus so, das es individuelle Vorstellungen von Rollenverteilung gibt – aber Gleichberechtigt hat halt was mit gleich zu tun und nicht mit beliebig !

    Diese perverse Aushöhlung unserer Werte durch solch einen geistigen Sperrmüll ist doch echt zum Erbrechen. Muß man Kloreiniger geschnupft haben um auf solche Ideen zu kommen, oder reicht da schon das Parteibuch der Grünen ( ehemals für Gleichberechtigung, ehemals pazifistisch, ehemals ökologisch – heute nur noch Schrott ) ?

    Das Argument gegen das muslimische Kopftuch ist ja gerade die politische Fiktion, dass es sich hierbei eben nicht um ein religiöses Symbol handelt.

    Was für eine Grundlage müsste es denn geben, damit es ein religiöses Symbol wäre ? Und wenn es soetwas gibt, wo findet man es ?

    Grüße

    Achim

  11. Welches ist ein christliches religiöses Symbol?
    Steht in der Bibel irgendwo, dass man/frau sich ein Kreuz mit oder ohne Marterl an die Wand, oder um den Hals hängen soll oder einen stilisierten Fisch aufs Auto kleben?
    Ist ein tätowiertes Kreuz ein religiöses Symbol?

    Ein Symbol entwickelt sich durch die Tradition. Wenn muslimische Frauen ein Kopftuch als Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung tragen, dann ist es ein religiöses Symbol.

    @ Achim
    den Einwand mit der Vorstellung von Gleichberechtigung finde ich sowohl gut, als auch angesichts der gesellschaftlichen Wirklichkeit lustig. Mann und Frau sind vor dem Gestz durchaus gleich, nur nicht bei den Karrierechancen und bei den Löhnen. Aber was solls; wir arbeiten halt dran.

    Das mit der Gleichheit hat übrigens das BVerfG schon lange durchaus differenziert gesehen.
    Der Gesetzgeber ist verpflichtet „Gleiches gleich und Verschiedenes entsprechend seiner Verschiedenheit zu behandeln“
    Das bedeutet z.B. dass eine fehlende Wehrpflicht für Frauen eben keine Verletzung des Gleichheitssatzes ist, weil die Verschiedenheit der Geschlechter hier die unterschiedliche Behandlung rechtfertigt.
    Dagegen kann gegenüber zwei Menschen egal welchen Geschlechtes und unterschiedlichen Glaubens der Staat sich nur einheitlich verhalten, soweit es deren religiöse Betätigung angeht, die keine Rechte anderer verletzt.
    Allein der Anblick und das ästetische Empfinden sind insoweit keine geschützten Rechte.

    Übrigens müssen Mann und Frau gar nicht Partner sein, um vor dem Gesetz gleichberechtigt zu sein.

    Und wie sie, falls sie Partner sind, ihre Beziehung regeln, geht den Staat erst dann etwas an, wenn es nicht mehr funktioniert. Eigentlich sogar dann nicht, weil das Familienrecht Privatrecht ist. Der Staat funktioniert lediglich als Schiedrichter bei der Regelauslegung. Hinsichtlich Kindern ist es etwas komplizierter.

    Und wie wenig es den Staat etwas angeht, geht es irgendwen etwas an, wie einzelne Menschen ihre einzelnen Beziehungen regeln.
    Wenn mein Nachbar z.B. seine Frau verprügeln oder seine Kinder würde ich wegen der Kinder sicherlich eine Anzeige machen. Die Frau müßte schon für sich selbst sorgen.

  12. Warum soll das Kopftuch ein Zeichen von Unterdrückung sein? Wenn ich meine Frau/Tochter unterdrücken würde in dem ich ihr einen Kopftuch aufzwinge, schlagen würde wenn das Essen nicht schmeckt, nicht an Klassenfahrtenteilnehmen lassen würde oder sie überhaupt nicht aus dem Haus lassen würde damit sie ja keinen Kontakt zu anderen Männern hat, würde ich genau so dafür sorgen dass sie nicht studiert oder arbeitet.

    Also kann das Kopftuch kein Zeichen von unterdrückung sein. Es muss doch jedem klar sein dass das Bild was man von einer Frau mit Kopftuch hat nicht stimmen kann wenn sie offensichtlich die Möglichkeit hatte was aus sich zu machen. Einigen kann man es echt nicht recht machen. Es wird immer nach einem Markel gesucht. Zum einem heißt es Integration durch Bildung und zum anderen werden einem Steine auf den Weg gelegt.

    Ich kann nachvollziehen dass das Bild einer Lehrerin mit Kopftuch sehr gewöhnungsbedürftig ist. Aber wer kann nachvollziehen wie sich ein Mensch fühlen muss, der sich bemüht ist sich zu integrieren, aber ständig das Gefühl bekommt anders zu sein und abgestoßen zu werden?

    DU darst nur,
    DU mußt,
    DU nicht,…

    Da vergeht einem jede Lust. Aber gut dass trotzdem noch ein Paar durchsickern und die Motivation nicht verlieren.

  13. Hallo Andreas,

    Welches ist ein christliches religiöses Symbol?

    Und da ist es wieder …. schnell noch die Christen mit „an die Wand“ stellen…..

    Wenn muslimische Frauen ein Kopftuch als Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung tragen, dann ist es ein religiöses Symbol.

    Da hast du ja recht, aber wofür steht dieses Symbol ? Geht es denn darum seinen Glauben an Allah und seinen „Propheten“ zur Schau zu stellen ? Da gibt es auch andere Symbole die man sich umhängen, anpappen, aufmahlen…. könnte.
    Das Kopftuch symbolisiert die Haltung der Religion / Ideeologie Islam gegenüber Frauen. Und meiner Meinung nach kollediert diese Haltung mit unserem Wertesystem und unseren Grundrechten !

    Mann und Frau sind vor dem Gestz durchaus gleich, nur nicht bei den Karrierechancen und bei den Löhnen. Aber was solls; wir arbeiten halt dran.

    Auch hier hast Du ja erstmal recht. Die Frage ist nur woran „wir“ arbeiten !! Aber wie kann man auf der einen Seite die gleichen Karrierechancen und gleiche Löhne verlangen, wenn man auf der anderen Seite ein System gut heißt und verteidigt, das die Frau nur als Halbwertig ansieht ?
    Wie kann ich die Benachteiligung von Frauen auf der einen Seite kritisieren und auf der anderen Seite als religiös / kulturelle Bereicherung verkaufen… ?

    Das mit der Gleichheit hat übrigens das BVerfG schon lange durchaus differenziert gesehen.
    Der Gesetzgeber ist verpflichtet “Gleiches gleich und Verschiedenes entsprechend seiner Verschiedenheit zu behandeln”

    Auch ich sehe das durchaus differenziert. Männer und frauen sind nicht gleich – wer behauptet das schon. Es ging mir nicht um eine sozialistische Gleichmacherei, vielmehr geht es um Gleichwertigkeit, das gleiche Recht haben…. bei aller Unterschiedlichkeit !

    Allein der Anblick und das ästetische Empfinden sind insoweit keine geschützten Rechte.

    Und wieder hast Du recht ! 😉 Wenn ich das jetzt mal auf die „Kopftücher“ übertrage, dann kann ich für mich zwei Dinge feststellen : 1. Viele Frauen mit „Kopftuch“ sehen durchaus dekorativ aus 😉 2. Manchen Menschen könnte eine Burka vieleicht weiterhelfen 😉
    T´schuldigung, das war jetzt böse…. aber ich wollte nur zum Ausdruck bringen, das meine Ablehnung des Kopftuches NICHTS mit Ästetischen Gesichtspunkten zu tun hat.

    Grüße

    Achim

  14. Ach Andreas, du Gutmensch. Im Grunde ist es doch klar, warum sich die Tradition des Kopftuches etabliert hat. Aus dem gleichen Grund, warum Frauen nicht vor den Männern beten dürfen in der Moschee, sondern in der letzten Reihe. Damit der gemeine Turkaraber jetzt nicht vor Geilheit durchdrehte, verbannte man die Frauen so gut es ging aus dem öffentlichen Raum und machte sie zur Privatsache.

  15. Ein Interessanter link : http://www.bianet.org/english/kategori/english/113151/school-books-are-turkish-muslim-male-heterosexual-and-racist

    Es geht um die Schulbücher in der Türkei. Wärend man sich nach außen gerne Weltoffen gibt, und besonders gerne Tolleranz einfordert, bildet man zuhause eine neue Generation von Menschen wieder nach den guten alten Werten.
    Der stolze Türke ist Moslem und Hetero, und seine Frau steht hinter´m Herd.
    Ob Herr Erdogan auch bald soetwas wie ein türksiches „Lebensborn“ einrichten wird ? Die Frauen tragen dort dann allerdings statt der züchtigen Zöpfe, züchtige Kopftücher.

    Grüße

    Achim

  16. @Achim

    na, das ist doch was! Da wird sich Delice freuen!

    Gesegneten Donnerstag wünscht

    Hans Schneter

  17. @ Achim:
    „Da hast du ja recht, aber wofür steht dieses Symbol ? Geht es denn darum seinen Glauben an Allah und seinen “Propheten” zur Schau zu stellen ? Da gibt es auch andere Symbole die man sich umhängen, anpappen, aufmahlen…. könnte.
    Das Kopftuch symbolisiert die Haltung der Religion / Ideeologie Islam gegenüber Frauen. Und meiner Meinung nach kollediert diese Haltung mit unserem Wertesystem und unseren Grundrechten !“

    Zunächst einmal ist ein Kopftuch m.E. in der Tat kein Symbol sondern Teil einer Religionsausübung, die die Betroffen für sich als verpflichtend ansehen. Daß Dritte dieses Tuch wahrnehmen ist nicht der Hauptzweck, sondern nur die unausweichliche Konsequenz der Praktizierung. Gäbe es eine andere Möglichkeit, die eigenen Haare zu verhüllen, ohne dabei bei den islamophoben Zeitgenossen anzuecken, seid versichert, die Musliminnen würden sie nutzen. Z.B. sei hier auf die Lehrerin verwiesen, die eine Baskenmütze benutzen wollte, um gleichzeitig ihre Haare zu bedecken und zu unterrichten. Die Konsequenz: auch dies wurde der Lehrerin verboten. Zum Symbol wird es somit erst in den Köpfen von westlichen bzw. westlich ausgerichteten Schreibtischtätern, die mit dem Vorwand der Befreiung der ach so unterdrückten muslimschen Frauen eigentlich die Beschneidung der Grundrechte von Muslimen verfolgen.

    Man stelle sich nur mal vor: Falls eine Muslimin eine Baskenmütze (!!!) trägt, wird es zum muslimischen Symbol, ansonsten ist es halt nur eine Baskenmütze. Krank oder ?

    Was das Kopftuch ferner für dich symbolisiert Achim, spielt überhaupt keine Rolle. Würde die freie Entfaltung dieser Frauen dir wirklich am Herzen liegen, müsstest du sie erst einmal selber fragen, ob sie das Kopftuch als Unterdrückung wahrnehmen.

    Es ist geradezu lachhaft, muslimische Frauen dadurch „befreien“ und gleichberechtigen zu wollen indem man Ihnen die eigene Meinung aufzwingt, bzw. das Kopftuch verbietet und ihre Karrieren vereitelt, während die eigentlichen Zielpersonen, die wirklich zurückgeblieben männlichen „Unterdrücker“ ungehindert als Lehrer bzw. Beamte arbeiten dürfen. Schießt man sich da nicht selber ins Bein ?

    Gruss

    Hans, steht er ?

  18. Wenn die Lehrerin meines Kindes mit Kopftuch rumlaufen würde, würde ich das Kind sofort von der Schule nehmen. Keinen Milimeter für religiöse Fanatiker! Die türkischen Türken sind da wohl schon weiter als wir.

  19. „Wenn die Lehrerin meines Kindes mit Kopftuch rumlaufen würde, würde ich das Kind sofort von der Schule nehmen.“

    Womit Sie sich selbst als religiöser Fanatiker entlarvt hätten. Denn wären Sie keiner, hätten Sie geschrieben: „Wenn die Lehrerin meines Kindes mit einem religiösen Kleidungsstück rumlaufen würde,….“

    „Die türkischen Türken sind da wohl schon weiter als wir.“

    Nicht ganz. Die große Mehrheit der Bevölkerung ist gegen ein Kopftuchverbot. Somit ist die Türkei nicht weiter, nur undemokratischer.

  20. In der Debatte ging es um das Kopftuchverbot, lesen Sie eigentlich nicht den Diskussionsverlauf? 😉

    Was gibts denn noch so für religiöse Kleidungsstücke, die man so offensichtlich zur Schau stellen kann? Von Ordensfrauen möchte ich nebenbei bemerkt meine Kinder auch nicht erzogen sehen, Herr Hans. Und auch nicht von einem Menschen, dem ein riesiges Kreuz auf den Buckel gebunden wurde.

  21. „Nicht ganz. Die große Mehrheit der Bevölkerung ist gegen ein Kopftuchverbot. Somit ist die Türkei nicht weiter, nur undemokratischer.“

    Sie verstehen das falsch, die große Mehrheit der Türken in der Türkei ist sogar sehr westlich und demokratisch eingstellt, die wollen sich ihr Erbe nicht durch Fanatiker ala Iran kaputtmachen lassen und im Mittelalter versinken.

  22. Der Glaube und der Nichtglaube soll so FREI wie der Gedanke und die Gedankenlosigkeit sein. Das Verwenden von Unterschieden in Glaubensbekenntnissen zum Züngeln und Zündeln von Konflikten hat schon vielen Millionen Menschen in mörderischen Eskalationen das Leben gekostet. Der wahre Grund des Konfliktes war immer ein anderer. Das Kopftuch ist ein Zeichen dafür, dass Sie sich Gott, ihren Vater, Sohn und heiligen Geist zugewendet hat und nicht z.B. angebaggert werden möchte. Auch der Zwang zum tragen ist falsch. Maria, die Mutter von Jesus trägt Kopftuch und hat so auch in Bayern in ihrer Erscheinung ein Berufsausübungsverbot als Lehrerin. Was sagt da der Pabst in Rom? …. Eine Frau Marwa wurde wegen tragen des Kopftuches auf dem Kinderspielplatz angegriffen und im Saal des Dresdner Landgerichtes niedergestochen. Obama betonte in seiner Rede, in der KZ- Gedenkstädte Buchenwald, dass dortige Verbrechen mit „PR“ erst möglich gemacht wurden. Er entschuldigte sich in Kairo bei den Muslimen in der ganzen Welt für seinen Vorgänger. Das wieder unterschiedliche Glaubensbekenntnisse benutzt wurden um …. Der sogenannte „Heilige Krieg“ setzt sich in der arabischen Spache aus den Silben „Geist“ und „Wort“ zusammen. Den bemühen nach den Wort des Gottes zu Leben und das Wort zu verbreiten. Eine „Mission“ hat in der englischen Sprache auch eine andere Bedeutung.
    Maria trägt Kopftuch, Jesus ist Jude, und der Pabst in Rom z.B. führt keinen „Heiligen Krieg“.
    Juristen verdienen ihr täglich Brot mit Konflikten. Ihre Aufgabe ist aber die Lösung. Ich suche die Gemeinsamkeiten und publiziere diese.
    Ein Stück Frieden, ein Stück Freiheit.
    So der Gedanke und der Glaube.
    Auch für den Niederkunftsort seiner glücklichen Mutter kann keiner etwas.
    So mal nachgedacht.

 

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