Sprachförderung in Schleswig-Holstein

13. April 2006 | Von | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare |

Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave erläuterte, dass die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen fest vorgeschrieben werde, und alle Kinder, die die deutsche Sprache vor dem Schulbeginn noch nicht ausreichend können, verpflichtet werden können, einen Sprachkurs zu besuchen. „Nur wer erfolgreich startet, kann seine Chancen im Bildungssystem wirklich optimal nutzen“, so Ute Erdsiek-Rave. Die flexible Eingangsphase in der Grundschule und die flexible Ãœbergangsphase in der Hauptschule schaffen einen Rahmen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Entwicklungen von Schülerinnen und Schülern besser gerecht zu werden.

Die Schleswig-Holsteinische Herangehensweise an das Thema ist zur Abwechslung mal vorbildlich. Keine Ausweisungsandrohungen, keine Kürzungen der Sozialbezüge und keine Drohungen mit Sonderschulen. Wer die deutsche Sprache unzureichend spricht, wird gefördert. Punkt.

Dem Migranten wird auf diese Weise das Gefühl vermittelt, dass es tatsächlich um das Wohl ihrer Kinder geht, weswegen die Akzeptanz der Förderung viel größer sein wird. Wird dem Ausländer, wie in Bayern, dagegen das Gefühl vermittelt, dass es im Grunde nur um die Aussonderung der wirtschaftlich integrierten von den wirtschaftlich belastenden geht, wird der Ausländer zunächst einmal negativ vorbelastet an die Herausforderungen herangehen. Geerntet wird immer das gesäte.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass man vom Vorgehen in Schleswig-Holstein nur am Rande – wenn überhaupt – erfährt, während Stoibers Vorschläge über Sozialmittelkürzungen und Sonderschulandrohungen die gesamte Tagespresse füllten. Immerhin stammt die Pressemitteilung der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung vom 28.03.2006. Der „Die Welt“ Zeitung war dies immerhin am 12.04.2006 – zwei Wochen später – eine Meldung wert.

Ekrem Senol РK̦ln, 13.04.2006

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