Rechtsradikaler muss für Ausländer arbeiten

18. Dezember 2006 | Von | Kategorie: Recht | Keine Kommentare |

Einem Mann war das Arbeitslosengeld II für drei Monate um knapp ein Drittel gekürzt worden, weil er sich nicht beim Multikulturellen Forum um eine Stelle bewerben wollte.

Als Sympathisant einer rechten Partei sehe er sich nicht in der Lage, für eine Institution zu arbeiten, die die Integration von Ausländern unterstütze und von Ausländern geführt werde, hatte der Jobsuchende erklärt. Zudem diene die angebotene Stelle nach seiner Ansicht nicht seiner Eingliederung in den Arbeitsmarkt, sondern der Disziplinierung und Demütigung.

Diese Argumentation verwarf das Sozialgericht. Der angebotene Job sei dem Mann zumutbar. Die Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit des Klägers finde ihre Grenzen in dem verfassungsrechtlichen Verbot der Diskriminierung von Ausländern. Der politische Standpunkt des Klägers gegenüber Ausländern müsse bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes deshalb nicht berücksichtigt werden. (Quelle: RP Online)

Ekrem Senol РK̦ln, 18.12.2206

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