Hessischer Staatsgerichtshof lehnt Klage gegen Kopftuchverbot ab

11. Dezember 2007 | Von | Kategorie: Recht | Ein Kommentar |

Am Montag hat der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden das Kopftuchverbot für alle Beamtinnen im hessischen öffentlichen Dienst als verfassungsgemäß bestätigt. Das Urteil fiel nach einer knappen fünf zu sechs Entscheidung. Fünf der Richter gaben Sondervoten ab, die die Regelung in weiten Teilen als unvereinbar mit der hessischen Landesverfassung bewerteten. Das „Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität“ wurde 2004 von der CDU im Landtag durchgesetzt.

Im Vergleich zu den Kopftuchgesetzen in den anderen Bundesländern geht das hessische Gesetz wesentlich weiter. Es verbietet nicht nur Lehrerinnen an öffentlichen Schulen das Kopftuch, sondern allen Beamtinnen. Alle Lehrkräfte und Beamte hätten sich danach im Dienst politisch, weltanschaulich und religiös neutral zu verhalten. Während das Gesetz das Tragen von Kleidungsstücken, Symbolen oder andere Erkennungsmerkmalen verbietet, die das Vertrauen in die Neutralität der Amtsführung beeinträchtigen könnten, lässt es Erkennungsmerkmale, die der christlich und humanistisch geprägten abendländischen Tradition Hessens entsprechen ausdrücklich zu.

Im Normenkontrollverfahren vor dem Staatsgerichtshof in Wiesbaden hatte die hessische Landesanwältin, Prof. Dr. Ute Sacksofsky, geklagt. Das Gesetz verletzt ihrer Ansicht nach das Recht auf Glaubensfreiheit, auf freie Religionsausübung, auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern und gegen die Gleichbehandlung von Mann und Frau.

Das Normenkontrollverfahren gegen die Regelungen hatte die Landesanwältin beim Staatsgerichtshof, Ute Sacksofsky, eingeleitet. Sie sah das Recht auf Glaubensfreiheit, auf freie Religionsausübung, auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern sowie das Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau verletzt.

Ein Kommentar
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  1. Ich finde diese Regelung schon sehr bedenklich, wenn ein gewisser atz an Zeichen/Kleidung etc., mit denen sich Hesen identifizieren kann, erlaubt sind, alles andere weged er Neutralität im Dienst verboten ist. Dann sind och auch jene, die erlaubtes tragen, nicht neutral, sonst würden sie sich nicht dazu bekennen … sehr merkwürdig!

    Gruß,
    Jens

 

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