Gesetz zum Familiennachzug: An Kontraproduktivität kaum zu überbieten

21. Januar 2008 | Von | Kategorie: Recht | 7 Kommentare |

PRO Asyl macht in einer Pressemitteilung auf Probleme des neuen Zuwanderungsrechts aus der Praxis aufmerksam. In einem Fall geht es um eine afghanische Frau, die von ihrem in Deutschland lebenden Ehemann schwanger ist. Da der Ehemann Deutscher ist, wird das Kind ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nach der Geburt wird die Afghanin als Mutter eines deutschen Kindes auch ohne Sprachtest nach Deutschland einreisen dürfen. Vor der Geburt wird der Nachzug jedoch mit dem Hinweis auf die fehlenden Sprachkenntnisse verwehrt. Diese Schikane hat fatale Folgen: Die Frau wird gezwungen, das Kind in Afghanistan zur Welt zu bringen. Damit wird das Leben und die Gesundheit des Kindes erheblich gefährdet. Afghanistan hat die höchste Kindersterblichkeitsrate der Welt. Ca. 17 % der Kinder sterben als Säuglinge. Dem Kind wird die medizinische Versorgung vorenthalten, die es in Deutschland problemlos bekäme.

Gerade solche Fälle lassen ernsthafte Zweifel über die Ehrlichkeit der Motive des Gesetzgebers – Verhinderung von Zwangsehen und Scheinehen – aufkommen. Das Gesetz führe, so PRO Asyl, tatsächlich jedoch dazu, dass Familien über Jahre oder dauerhaft getrennt leben müssen. Daher halte man die neuen Regelungen zum Ehegattennachzug für verfassungswidrig.

Angesichts der Rechtslage, dass eine Ehefrau nach der Geburt eines Kindes auch ohne Sprachkenntnisse einreisen kann, wird in Fällen, in denen tatsächlich eine Zwangsehe vorliegt, dazu führen, dass die zwangsweise verheiratet Frau auch noch schnellstmöglich ein Kind gebären muss.

In der Praxis zeichnet sich jedenfalls ab, dass das erfolgreiche Bestehen des Deutschtests in vielen Fällen länger dauert als eine Schwangerschaft. Insofern entpuppen sich die Neuregelungen nicht als Schutz für Frauen sondern als eine weitere Belastung mit schwerwiegenden Folgen. Schließlich fällt die Trennung – Zwangsehe angenommen – von dem Ehemann stets schwieriger als ohne Kind.

Hinzu kommen die Konsequenzen, die eine zwangsweise verheiratete Ehefrau tragen muss, wenn sie sich scheiden lässt. Sie muss zurück in ihr Heimat, wenn im Falle einer Scheidung die eheliche Lebensgemeinschaft nicht seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat (§ 31 AufenthG). Die Folgen der Rückreise für eine Frau zurück in die Familie, die sie unter Zwang verheiratet hat, bedarf keiner weiteren Ausführung.

Entsprechende Vorschläge zur Vermeidung dieser Härte – schließlich ginge es um Schutz vor der Zwangsehe – hatte die Bundesregierung abgelehnt.

Das Gesetz, so wie es ausgestaltet ist, zwingt zwangsverheiratete Ehefrauen, die keine Aussicht auf ein erfolgreiches Deutschtest haben, also dazu, ein Kind zu gebären und die Ehe im Bundesgebiet auch noch für mindestens zwei Jahre fortzuführen.

So macht man Gesetze zum Schutz von hilfsbedürftigen Personen. Gratuliere!

7 Kommentare
Hinterlasse einen Kommentar »

  1. Erschütternd, wie eine Bürokratie im sicherheits- und Verteidigungswahn mit Grundgesetz und mit den Menschenrechten umgeht.
    Andererseits ist in dem Artikel einiges nicht klar : wo hat der Mann geheiratet, und ist diese Eheschließung bei der deutschen Botschaft in Kaboul eingetragen ? In welcher Sprache unterhält sich der Mann mit seiner Gattin ? Zum anderen muß eine Geburt in Afghanistan nicht unbedingt zum sofortigen Tod führen. Sicherlich gibt es auch dorten ausländische Privat-Kliniken oder fällt von dem Luxus der Bundeswehr etwas für die Frau ab. Meine Tochter hat in einer Kleinstadt im Sahel entbunden, einen Monat zu früh, und auch da war ein sowjetischer Gynäkologieprofessor zur Stelle, heute ist der Säugling ein Prachtskerl geworden.
    Dass der Sprachkurs in Kaboul ein Unsinn ist, in der Stress-situation der Schwangerschaft und der schändlichen Trennung vom Beschützer, mit dem unwissenschaftlichen Lehrmaterial, von dem wir hier erschütternde Beispiele erfahren haben, ist klar : Wenn die frau keine Akademikerin ist sondern irgend ein Landei, kann sie Deutsch nur in einem der sieben deutschsprachigen Länder per total immersion lernen ; schließlich kkann es ihr der Kleine beibringen, wenn er vom Kindergarten heimkommt (siehe http://www.cosmo-tv.de vom 20/22..1.2008)
    Außerdem soll der Mann jetzt aufhören zu greinen, aktiv werden und sich umhören. Ungesetzliche Gesetze muss man fein listig umgehen. Kann die Frau ein touristenvisum in die Europäische Union erhalten, nach Malta oder Zypern und dort das Kindlein zur Welt bringen ? Humanitäre Organisationen in Dänemark, der Schweiz (nicht in Österreich). In Frankreich gibt es die Organisation RSF, réseau sans frontière, hervorgegangen aus der Bürgerbewegung Éducation sans Frontières, die abschiebebedrohte Schüler und Gymnasiasten den Schergen des „Einwanderungsministeriums“ entzog und versteckte, mit der Komplizenschaft von Schulleitern und Richtern. Die kennen sich aus. Auch cosmo-tv brachte vor einigen Monaten eine Serie über untergetauchte Frauen, ehrliche, arbeitsame Wesen, die sich vorübergehend bürokratischer Willkür entzogen.

  2. Ich bin mir mittlerweile sicher, dass solche Fälle bei der Gestaltung der Gesetze gezielt durchgespielt und solche kontraproduktiven (menschenverachtenden) Regelungen absichtlich in das Gesetz eingebaut werden, um später eine weitere Handhabe zu haben, das Gesetz zu „vereinfachen“, sprich zu verschärfen.

    Außerdem muss man es doch mal pragmatisch sehen: Stirbt das Kind bei/nach der Geburt, kann die Frau wieder nicht einfach nach Deutschland einreisen. Sie ist ja nicht mehr die Mutter eines „Deutschen“, nicht? Hat den Vorteil, dass eine Ausländerin weniger nach Deutschland kommt und man hat auch keine Last mit den Kosten für das Kind, für die der deutsche Steuerzahler aufkommen muss.

    Man mag mich jetzt schelten für diese Annahme, aber ich bin mir sicher, dass die für dieses Gesetz verantwortlichen Beamten eher xenophob eingestellt sind (eigene Erfahrung).

    In solchen Fällen muss ich immer wieder an die Geschichte eines Togolesen mit deutschem Großvater denken, der ähnlich wie Russlanddeutsche auch daraus das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft abgeleitet hat, was ihm aber leider vom obersten bundesdeutschen Gericht verweigert wurde, schade eigentlich (ich hoffe, ich habe die Geschichte halbwegs korrekt wiedergegeben). Aber hier spielte es wohl eine Rolle, dass mit der Heim ins Reichholung der Russlanddeutschen die damalige Sowjetunion destabilisert werden sollte, und welche Interessen hat Deutschland bitte schön an Togo?

  3. Deine Seite ist echt interessant, Rübennase!

  4. @ Wayne

    Danke für die Blumen 🙂 *rot*

  5. Hi Zusammen.
    Ich, deutsch, bin seit letztem Jahr (2009) mit meiner Frau in Asien (Land lasse ich jetzt mal weg …) – glücklich und sehr verliebt – verheiratet. Ich habe tolle neue Schwäger und liebe Schwiegereltern und ein große Verwandtschaft. Die Leute dort sind fänomenal! Echt!
    Wir haben nun dasselbe Problem mit dem dusseligen Sprachkurs: leider leider ist die Qualität des Sprachunterrichts am Goethe (ALLES nur meine ganz persönliche Meinung und Einschätzung! Völlig subjektiv gesagt und geschrieben) – sagen wir mal: eingeschränkt. Es fehlt die individuelle Förderung komplett, das Lehrbuch ist auch mir nur schlecht und spät verständlich („Was ist denn DAMIT gemeint?“ und „Was wollen die denn eigentlich wissen?“ fragt man sich oft …). Und natürlich fehlt die Ãœbung im Alltag.
    Klare Diagnose: Die Botschaft spielt im Doppelpaß mit dem Goethe ‚auf Zeit‘ – und das klappt gar wunderbar:
    Nichtbesteherquote meist über 90%. Da sind die Lehrer gut ausgelastet und die Arbeitsplätze im Goethe langfristig sicher.
    GROSSE FRAGEN:
    Hat die Botschaft denn einen „Ermessensspielraum“ bei der Visum-Erteilung?
    Gibt es Hoffnung auf Änderung im Gesetz? Wer weiß was? Wie lange dauert das? Gibt es Anträge auf Änderung (GRÜNE etc.?)?
    Voller Hoffnung: euer Nicolas

  6. @Nicolas

    Eine fraglos interessante These, die du da in Bezug auf die Charaktereigenschaften der „Deutschen“ aufstellst, aber sicher gaaaaaaaanz vereinfacht gemeint, oder?

    Es gibt sooooooooo viele Arten von „Deutsch“ sein!!! Nehmen wir nur mal den „Türkisch-Deutschen. Dieser hat zwar die Deutsche Staatsbürgerschaft, er wird aber immer Türke bleiben, denn ganz selten wird er sich assimilieren. Er wird also nie Denken und Fühlen wie ein Deutscher, sondern – im besten Fall – sich mehr in Deutschland als in der Türkei heimisch fühlen. Das ist auch bei den hier geborenen Kindern aus türkischen Migrantenfamilien so. Da liegt es an der Erziehung, dass diese Kinder niemals ganz Deutsche aber auch niemals ganz türkisch sind. Sie leben also in zwei Welten………

    Was anderes ist es aber bei z.B. asiatischen Migranten oder deren Kinder (auch den von Deutschen adoptierten Kindern). Bei diesen wird man, nach wenigen Jahren, keinen Unterschied mehr feststellen, ausser in der Hautfarbe, in punkto Charaktereigenschaften. Das beste Beispiel ist unser Gesundheitsminister.

    Ich stelle auch mal eine These auf: Viele Migranten – z.B. die Türken – sind in den 70iger Jahren nach Deutschland gekommen um hier Geld zu verdienen, etwas beruflich zu lernen, was ihrem Ursprungsland zu gute kommt und nach einiger Zeit wieder zurückzukehren. So war es ursprünglich von der türkischen Regierung gewollt, denn nur so konnte die enorme Arbeitslosigkeit in der Türkei gedämpft werden.

    Die „Charaktereigenschaften“ dieser Migrantengruppe blieben also während ihrem Deutschlandaufenthalt unberührt, denn sie wollten ja nur auf Zeit hier bleiben.

    Auch du, der du im asiatischen Raum als Deutscher mit einer ausländischen Frau lebst, wirst dein „Deutschsein“ nur schlecht „verbergen“ können, denn gewisse Eigenschaften die man hat, kann man – auch im Ausland – nicht ablegen. So wird ein z.B. ordnungsliebender Deutscher niemals die Mentalität z.B. eines Italieners annehmen können, der über Ordnungsliebe ganz anders denkt (schaue dir mal die Häuser der Italiener in Rom an, du wirst nichts vergleichbares in Deutschland finden, nicht mal in den sogenannten Ghettos).

    Was ich mit meinen Ausführungen sagen will ist, dass anerzogene Charaktereigenschaften abgelegt werden können, aber niemals Nationale!!!!

    Die Gastfreundschaft der Türken wird von Deutschen, die in der Türkei Urlaub gemacht haben, hoch gelobt (was ich nicht bestätigen kann, denn ich würde niemals Urlaub in der Türkei machen). Auf der anderen Seite loben Türken, welche sich mal in Deutschland aufgehalten haben, sicher ganz andere und wesentlichere Eigenschaften der Deutschen. Es kommt also immer auf den Blickwinkel und den Grund der Vergleiche von den verschiedenen Charaktereigenschaften an.

    Zum Schluss, ich bin „Ur-Deutsche“ ;-). Meinen nationalen Charakter würde ich als weltoffen aber doch heimatverbunden bezeichnen. Gleichzeitig bin ich sehr neugierig, aber auch traditionsbewusst. Und last but not least, ich bilde mir ein ein, freundlich gegen jedermann zu sein, wenn nicht Gründe, die nicht in meiner Person liegen, dagegen sprechen. Was mich gegenüber den muslimischen Frauen aus der Türkei total unterscheidet ist meine Selbstständigkeit – auch gegenüber meinem Ehemann – und meine Aufmüpfigkeit gegenüber der Polititk, welche nicht selten durch mein Wahlverhalten ihre Grenzen gezeigt bekommt. Mein Kleiderstil ist natürlich auch ein anderer. Ich laufe nicht halbnackt in der Öffentlichkeit herum, ziehe mich aber der Witterung entsprechend an; im Sommer darf es ruhig ein bischen „weniger“ Kleidung sein, lol ;-). Meine Kleidung ist also abgestimmt, aber nicht auf ein „zukünftiges“ Leben. Ich lebe im hier und jetzt und will damit auch ein angenehmes Erscheinungsbild für meine Mitmenschen bieten…….

    Achja, bevor ich es vergesse, ich achte auch deine Meinung, sie ist aber nur eine unter vielen, gelle?

  7. String verwechseltß

 

WichtigeLinks

JurBlogEmpfehlungen

Blog'n'Roll