Religionsfreiheit und Integration – ehemaliger Verfassungsrichter fordert mehr Spielräume

29. Mai 2008 | Von | Kategorie: Gesellschaft | Ein Kommentar |

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Dieter Grimm, sprach sich bei dem achten Karlsruher Verfassungsgespräch am Fronleichnam für mehr Großzügigkeit und Ausnahmeregelungen aus, wenn religiöse Pflichten und Gesetze kollidieren. Bundesinnenminister Schäuble sagte, dass die Gesellschaft lernen müsse, „eine Menge zu ertragen, ohne dies gleich juristisch auszutragen“.

Grimm sagte bei dem Gespräch zum Thema „Religionsfreiheit und Integration – Freiheiten und Pflichten im Rechtsstaat“, dass es im Staatskirchenrecht weite Spielräume gebe, die Ausnahmeregelungen ermöglichten. Die Gesellschaft würde mehr Ausnahmen vertragen, ohne dass sie dadurch zusammenbricht oder ihre Identität und ihren Zusammenhalt verliert. Im Gesprächskreis „Die neue Mittwochsgesellschaft“ erklärte er hierzu, dass er deshalb dazu neige, das Eigenrecht fremder Kulturen anzuerkennen und Ausnahmen von den in Deutschland geltenden Gesetzen zu erlauben, „soweit ein bestimmtes Verhalten zu den Essentialen einer andere Kultur gehört und soweit es nicht Essentialen unserer Kultur zuwider läuft.“

Die Essentialen der deutschen Kultur seien die physische und psychische Integrität der einzelnen Personen, die auf Menschenwürde beruhende Gleichheit, einschließlich der Gleichheit der Rassen und Geschlechter, das Austrittsrecht aus einer Gruppe und in diesem Zusammenhang das Recht zur eigenen Meinungsbildung und Informationsfreiheit sowie das wechselseitige Toleranzgebot. Kulturunabhängig sei ferner das Existenzrecht von Gruppen anerkennungsbedürftig.

„Die Gesellschaft muss eine Menge ertragen, ohne dies gleich juristisch auszutragen“

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) fügte hinzu, dass die staatliche Gesetzgebung nicht alles regeln kann, was mit Religion zu tun hat. Er forderte, die Gesellschaft müsse lernen, „eine Menge zu ertragen, ohne dies gleich juristisch auszutragen“. Von den islamischen Religionsgemeinschaften verlangte er einen „bestimmten Organisationsgrad“. Dieser diene der staatlichen Neutralität, so Schäuble. Exemplarisch nannte er den Religionsunterricht. Der Staat könne den Religionsunterricht nur in der Partnerschaft mit einer Religion erteilen, der „irgendwie verfasst“ sein müsse.

Ein Kommentar
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  1. ja bla bla

    Mich wundert es ehrlich gesagt, dass bei dem Einreiseformular nach D, noch kein Abschnitt zum konvertieren mit eingebastelt wurde.
    Würde sich doch noch so hervorragend eignen um es weiterhin zu erschweren.
    Ehrlich gesagt glaube ich, es interessiert hier keinen dieser Politiker, wie man eine handfeste Unterstützung für andere Religionen geben kann.
    B.z.w wie man sie ihren Glauben nach Wunsch ausleben lässt, ohne Vorschriften zu machen.

 

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