Verfassungswidrige Hürden für den Ehegattennachzug nach dem Richtlinienumsetzungsgesetz

22. Juli 2008 | Von | Kategorie: Leitartikel, Recht | 33 Kommentare |

In der aktuellen ZAR (Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik) ist ein Aufsatz von Dr. Ralph Göbel-Zimmermann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden und Lehrbeauftragter, erschienen über „Verfassungswidrige Hürden für den Ehegattennachzug nach dem Richtlinienumsetzungsgesetz“.

Visum

Visum

Der Verfasser stellt dem Gesetzgeber ein miserables Zeugnis aus. Der Gesetzgeber habe durch die nur sehr punktuellen Änderungen im AufenthG das Problem der Bekämpfung von Zwangsehen nur sehr halbherzig zu losen versucht. Es wäre ein sinnvollerer Beitrag zur Integration, wenn die Integration von nachzugswilligen Ehegatten im Bundesgebiet in einer deutschsprachigen Umgebung ergänzt durch zielgruppenorientierte Integrationskurse erfolgen würde, insbesondere dann, wenn der Zusammenführende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Die für zahlreiche Nachzugswilligen aufgestellten unüberwindbaren Hürden seien verfassungs- und gemeinschaftsrechtlich bedenklich. Die Ausnahmeregelungen seien absurd und würden zu einer verfassungswidrigen Inländerdiskriminierung führen. Die integrationspolitische Zielsetzung verschleiere, dass der Sprachnachweis vor der Einreise bei vielen Migranten, insbesondere aus der bildungsfernen Unterschicht, zur dauerhaften Verhinderung des Ehegattennachzugs führen und damit indirekt in die Eheschließungsfreiheit eingreife.

Der Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise führe damit auch zu einer sozialen Selektion und stelle eine unzumutbare staatliche Einmischung in die Partnerwahlentscheidung dar. Eine verfassungskonforme Auslegung der Norm sei mangels einer Härteklausel auch über eine extensive Auslegung der Ausnahmetatbestände kaum möglich.

Es sei zu hoffen dass das Bundesverfassungsgericht 20 Jahre nach der grundlegenden Familiennachzugsentscheidung erneut deutlich die Grenzen eines Eingriffs in Art. 6 und Art. 3 GG aufzeigen werden. Wieder einmal habe der Gesetzgeber auf plakative symbolische Gesetzgebung gesetzt. Kostenneutrale Gesetzesänderungen allein könnten aber eine effektive Integrationspolitik nicht ersetzen. (Quelle: ZAR 2008, 169-176)

33 Kommentare
Hinterlasse einen Kommentar »

  1. Toll , ein weiterer Mensch der die Wahrheit sieht wie sie ist.
    Aber ändert sich den das Bild der Mehrheit , weil diese doch am ende über diese Gestzte mit entscheiden ?
    Das Bild der Türken muß sich in der Deutschengesellschaft ändern , damit diese Gesetzte / Politiker keinen Nährboden finden .
    Solange der Türke der buhmann ist , solange haben diese Gestzte/ Politiker immer wieder zuspruch und das leider auch noch mehrheitlich.
    Oder warum haben die Medien den neuen Einbürgerungstest so in der Öffentlichkeit disskutiert ?
    Weil auch ein Deutscher mit Deutschen vorfahren diesen Test nicht bestehen würde hat man den Witz bzw die diskriminierung in diesem Test erkannt .

  2. Dies kann sich nur ändern, wenn wir uns auch juristisch mit allen Mitteln für unsere Rechte vor den Gerichten kämpfen, eben bis zum EuGH.

    Es muss unbedingt ein Fond oder ein finanzieller Topf geschaffen werden, und mit ihr natürlich eine Institution bzw. Stiftung aus Freiwilligen, die mit diesen gesammelter Gelder sich diese Angelegenheiten finanziell unterstützend mit einschalten. So ähnlich wie als Beteiligter des öffentlicher Rechts im Verwaltungsrechts von Seiten des Staates, diesmal für die Kläger!

    Dies ist ein Aufruf!!!!

  3. das gesetz richtet sich nicht nur gegen türken,sondern gegen alle nicht wohlhabenden.wer ein abgeschlossenes studium hat,darf her-auch ohne 1 wort deutsch.verschiedene staatsangehörige (etwa japaner,koreaner) dürfen auch ungeprüft her…unser grundgesetzt sagt nichts von „selektierung“-aber bis zur klage,entschiedenen klage,dauert es und bis dahin ist viel leid geschehen,viele ehen an der trennung zerbrochen-viel guter ruf deutschlands geht verloren.in vielen ländern ist nicht zu verstehen,dass ein doktor her darf-sein nachbar nicht,weil der keinen titel hat und nicht reich ist.es geht ja noch weiter ! deutschkurse gibts nicht überall.das heisst für den lernwilligen-arbeit aufgeben! bezahlt der hier in deutschland lebende ehepartner…ist er bald nicht mehr wohlhabend genug…denn bald kommt ja noch die prüfung,ob genug geld und wohnraum da ist.steht nicht im grundgesetz-wird aber gemacht.warum nicht auch für heiraten zwischen hamburg und bremen ?nur wer reich ist ? im grundgesetz sind doch alle gleich…

  4. @ ra braun:

    Was hatte Wolfgang Schäuble einmal gesagt?

    Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo

  5. Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom letzten Freitag, 25.07.2008, sollte der Sprachtest bald der Vergangenheit angehören.

    Weitere Informationen: http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/eugh-keine-deutschkurse-vor-der-einreise-fuer-ehegatten-von-unionsbuergern-1157.html

    Bitte diese Information weitergeben!

  6. @ coskun

    Weil auch ein Deutscher mit Deutschen vorfahren diesen Test nicht bestehen würde hat man den Witz bzw die diskriminierung in diesem Test erkannt .

    habe mal aus Spaß den jeweiligen Test der Bundesländer gemacht zu denen ich Bezug habe oder hatte.

    – Berlin …als meine Heimatstadt..und mein Geburtsland….Test bestanden (absolut kein Problem…noch dazu wenn man wie viele die Eingebürgert werden „wolle“ so wie ich es aus Berlin kenne dort geboren sind…aufgewachsen…absolut einfach)

    -Hessen…lange dort gelebt und gearbeitet…Teile der Verwandschaft von dort…Test bestanden ( noch einfacher geht es nicht…meine Frau hat den Test auch mal aus Spaß gemacht…obwohl kaum Bezug zu Hessen vorhanden ist…Sie hat nur müde gelächelt…nachdem Sie den Test bestanden hatte..)

    -Schleswig-Holstein….ein Großteil der Verwandschaft kommt von dort…Test bestanden ( allerdings muß ich sagen das das nicht ganz so easy war wie bei anderen Testbögen die ich online ausgefüllt habe..ein eher schwerer Test..aber machbar )

    -Baden – Würtenberg….aktuell häufig dort unterwegs…auch Verwandschaft aber wenige…..Test bestanden (absolut einfacher Test …)

    Der Witz sind Leute die sich einreden diskriminiert zu sein.
    MfG Tobi

  7. Das war ein Einbürgerungstest-nicht der Test für Ehegattennachzug. Ehegattennachzug :
    Nach dem 25.7.08 wird sich wenig ändern.Ein Deutscher in Deutschland kann seine etwa asiatische Frau nicht nach Deutschland bekommen,ohne Sprachtest.Er müsste z.B. sich in Österreich anmelden…Ein Österreicher könnte seine Frau nach Deutschland bekommen.Heisst im Klartext-der Ausländer ist dem Inländer gegenüber im Vorteil (in diesem Falle)…Wie heisst es im Grundgesetz…niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden ? Und wie steht es mit dem Schutz der Familie ? Lt. Grundgesetz ?Aber ich meine,unser Grundgesetz ist nicht das Papier wert,auf das es geschrieben ist.Heute zumindest ! Macht man darauf aufmerksam so kommt „klagen Sie doch“…Ich bin weder Millionär noch Streithammel ! Wie viele Ehen möchte der deutsche Staat zu zerstören versuchen ? Rechtswidrig ? Und ich war einmal stolz,hier geboren worden zu sein…

  8. Halloooo….
    wo sind bitte alle betroffenen Ehegatten??
    Gibt es was neues bei euch? Schon irgendwelche Sprachtest bestanden? Oder sogar ein Visum erhalten??

  9. Nix neues Elif =(, meine Frau besucht seit 1 Monat nen Deutschkurs und lernt was das zeug hält.
    Ihr gehts aber net Gut =(, hat Angst das sie es net packt.
    Soonst hab ich ein paar Politiker mal angeschrieben aber von dehnen kam nix mehr zurück -.-

    Man, wann fällt endlich das Gesetz???? =(

  10. Meine Frau lernt auch deutsch-ich werde zu ihr fliegen,um ihr zu helfen ! Allein wird sie es nicht packen-es wird viel verlangt,nicht etwa „einfache elementare Deutschkenntnisse“
    Es ist doch pervers ! Angeblicher Schutz vor Zwangsehe und Zwangsprostitution…das heisst doch im Umkehrschluß-alle angeheirateten Frauen werden verdächtigt,Prostituierte zu sein-alle deutschen Männer stehen unter dem Verdacht,eine Zwangsehe zu führen…
    Zahlt man aber dem deutschen Staat viel Geld für teuren Sprachunterricht-dann gilt der Verdacht nicht mehr ???Frauen aus Korea und Japan brauchen keinen Deutschtest…weil es dort keine Prostitution gibt ??Vietnamesen aus der Nachbarschaft müssen den Test machen und bezahlen..
    Ich bin mir sicher-die Verfassungsbeschwerde wird fruchten…nur wann ? Ich möchte eine richtige Ehe führen…keine „Scheinehe“…Man sollte hier in Deutschland seitens der Politik klar sagen-heiratest du nich „arisch“ musst du lange ohne deinen Ehepartner leben-oder auswandern !!!

  11. @ R Braun:

    Angeblicher Schutz vor Zwangsehe und Zwangsprostitution…das heisst doch im Umkehrschluß-alle angeheirateten Frauen werden verdächtigt,Prostituierte zu sein-alle deutschen Männer stehen unter dem Verdacht,eine Zwangsehe zu führen…

    Na ja… ich stehe doch auch unter Verdacht 🙂
    Ich bin eine Frau und möchte meinen Mann aus dem Ausland herbringen 🙂
    Er steht natürlich auch unter Verdacht, dass er Zwangsverheiratet wurde 😉

    @ Ismail:

    Mein Mann hatte gestern seine 2. Prüfung am Institut. Ich hoffe, dass es diesmal geklappt hat.
    Aber allein die Kurse reichen meiner Meinung nach nicht aus. Ich habe ihm diesmal sehr viel geholfen. Wir haben am Telefon deutsch gepaukt und es war echt hart. Und versuch bitte deine Frau immer wieder zu motivieren. Denn es ist für sie sehr sehr schwer. Vor allem die erste Prüfung ist für sie am schwersten.

    Also bloß nicht schimpfen, wenn sie es nicht schaffen sollte. Das macht alles noch schlimmer!!! (erfahrung spricht 🙁 ) Ich wünsche euch viel Glück und wünsche für alle andere auch, dass dieses Gesetz gekippt wird.

    Alles Gute

  12. @Elif:

    Hoffentlich hat es dein Mann dieses mal geschafft =)“Daumen Drück“

    Ich motiviere meine Frau immer aber das reicht auch net aus.=(
    Aber was solls ich flieg bald in die Türkei für ein paar Wochen, da werde ich mit ihr auch so richtig lernen.
    Hab mir extra mein Resturlaub genommen kann net zu sehn wie es ihr immer schlechter geht.
    Vielleicht bringt das was und sie besteht ihre Prüfung =)

  13. Natürlich ist es gut,wenn man die Sprache des Landes spricht,in dem man lebt. Aber man sollte nicht scheinheilig sein…und Gründe vorschieben ! Wir kennen nicht das Umfeld der Politiker,die dieses unsinnige Gesetz erlassen haben. Vielleicht haben die viele Prostituierte und Zwangsehen in ihrem Bekanntenkreis ! Die wirklichkeit ist zum Glück anders.Damit wir uns nicht falsch verstem-jeder Fall von Zwangsehe,jeder Fall von Zwangsprostitution ist schrecklich und nicht hinnehmbar…aber verändert man etwas durch Sprachkurse ? Ich glaube das nicht…
    Auch Männer,die nach Deutschland zu ihrer Ehepartnerin möchten müssen ja erstmal büffeln-und wenn 2 Menschen von 90 Jahren heiraten-müssen die es auch…
    Was an Sprachkenntnissen verlangt wird ist sehr viel-etwa Niveau 10. Klasse hier in Deutschland…und das muss in wenigen Wochen gelernt werden…aber jeder Tag ohne den geliebten Ehepartner ist ein verlorener Tag-das sollte die Politik nicht vergessen !
    Ich fliege auch zu meiner Frau,um ihr zu helfen. Allein wird es zu schwer…viele sind schon durchgerasselt…
    Das heisst-meine Frau musste ihre Arbeit kündigen , um in einer anderen fernen Stadt deutsch zu lernen . Nun habe ich Einkommensverluste , denn ich muss ihr helfen..Möchte unsere Regierung Sozialfälle herbeiführen ?
    Elif hat recht…man kann den geliebten Menschen nicht leiden sehen…man muss einfach helfen ! Nur-was kommt nach der hoffentlich bestandenen Prüfung !?? Bis zum Visum ist es auch dann noch ein weiter Weg , verbunden mit Kosten , peinlichen Befragungen und viel Leid…
    Aber – nicht entmutigen lassen ! Die hiesigen Ehepartner müssen einfach helfen – das gehört zu einer liebevollen Ehe…

  14. Halloooo allerseits!!!!
    An alle alten und neuen Blogger 🙂

    Mein Mann hat sein Visum!!!!! Antragstellung in Ankara am 05.12.2008 und heute (13.12.2008) hat er sein Visum per Post bekommen!!!! Also ein wenig Druck bei der Ausländerbehörde hilft wohl doch weiter!
    heheheh 🙂

    Viel Glück noch an alle anderen….

  15. @ elif:

    Gratulation! Freut mich für euch. Da sieht man mal wieder: Wo ein Wille, da ein Weg.

  16. Ja hallo Leute,
    meine Frau hat jetzt Ihren Termin für das Visum bekommen 12.01.2009.
    Sie nimmt die geforderten unterlagen mit zu dem Termin. Soll ich Ihr eigentlich gleich meine einkommensnachweise, Eigentumsnachweis meiner Wohnung und so mitgeben…?
    oder warten bis das von der Ausländerbehörde verlangt wird?

  17. Nein.. keine Einkommensnachweise.
    Die werden hier bei der ABH verlangt. Nach dem deine Frau bei der Botschaft war, kannst du schon mal bei deinem Sachbearbeiter bei der ABH vorbeischauen und fragen, ob unterlagen vorliegen. Sag dass du im Internet gelesen hast, dass du schon vorab deine Unterlagen vorbeibringen könntest.
    Lohnabrechnungen/Arbeitsvertrag/Eingentumsnachweis….Manche SB wollen es nicht annehmen, aber du kannst darauf bestehen, weil das dann zumindest die Sache etwas beschleunigt. Wie gesagt… es kommt immer auf den SB an.

  18. Es ist eine impertinente Sauerei, wegen einiger weniger schwarzer Schafe, die Scheinehen praktizieren sogar verheiratete Paare und verheiratete-auch schwangere Frauen-nicht zu ihren Ehepartnern zu lassen. Es wäre so einfach, diesen nachziehenden Ehepartnern eine Deutschprüfung A1 in einem angemessenen Zeitraum hier in Deutschland zu ermöglichen. Gott schütz die Liebenden. Unsere Regierung quält die verliebten, verheirateteten Paare. Scheinheilig von einer s.g. christlichen Partei/Regierung. Menschlichkeit ist offensichtich nicht grade die Stärke eines Herrn Schäuble und seinen Mannen. Bald ist Wahl!!!!!!!!!

  19. Ich will hier nichts verniedlichen, ganz klar gab es Scheinehen oder andere nicht saubere Dinge, aber ich denke rund 85% der Ehen waren normal!
    Und warum macht der Gesetztgeber Ausnahmen wie Korea, Amaerika, Israel, liest der nicht selber was im Grundgesetzt steht.

    Kein Mensch darf wegen Religion, Sprache oder Aussehen benachteiligt werden!

    Genau das gleiche war ja mit der Pendlerpauschale, die Kosten dafür trägt jetzt wieder der Steuerzahler, doppelte Nachberechnung des letzen Jahres

  20. Es gibt keine anderen Probleme hier in Deutschland. Wie verhindere ich Zwangsehen? Ich führe eine Deutschprüfung ein. Alle die diese Prüfung bestehen heiraten aus freien Willen – oder wie soll man das verstehen? Die Politiker sollten einfach mal das Blatt vorm Mund nehmen und sagen worum es denen wirklich geht. Nämlich nicht um das Verhindern von Scheinehen, sondern das Land sauber zu Kriegen in dem man allen Bürgern ohne Bildung und Finanziellen Mittel verbietet sich zu vermehren. Ich weiss gar nicht welcher Politiker das war der die türkischen Staatsangehörigen aufgefordert hat ihre Partner hier in D auszusuchen… Ich finde es eine Unverschämtheit jemanden vorzuschreiben wen er wo kennen lernen soll, in wen er sich verlieben soll und ob eine Ehe geschlossen werden darf.
    Der Statt sollte eine Heiratsbörse einrichten. http://www.wer-heiratet-wen.de. Dort sollten die Leute getrennt werden, einmal gibt es die die Arbeiten, und auf der anderen seite die die vom Statt unterstützung bekommen. Die die eine Beschäftugung haben sollten nur Partner aus dem anderen Pool heiraten dürfen – und umgekehrt.

  21. @ Denis:

    Die Idee mit der Heiratsbörse ist eine sehr gute Idee 🙂 Der Computer errechnet dann die staatsdienlichsten Paare.

  22. Und wer auf der Heiratsbörse erfolgreich den Staat entlastet bekommt ebenfalls eine Prämie ähnlich der „Abwrackprämie“.

    Den Namen der Prämie könnte man sogar so übernhemen

  23. Komisch…. irgendwie lese ich nirgendswo mehr etwas über den Ehegattennachzug…
    Was ist denn los? Haben jetzt alle Ihre Ehepartner durch die Deutschprüfung hieven können?
    Wäre auch mal schön, wenn man erfreuliche Nachrichten hört… Mir und meinem Mann geht es inzwischen super.. Wir sind glücklich und froh, dass wir die Prüfung/Visavergabe etc. mal in der Vergangenheit lassen konnten.

    Jetzt bauschen sich natürlich andere Probleme auf… Thema Integrationskurs. Da muss ich auch mal was loswerden!!! 100€ pro Monat ist für eine Alleinverdienerfamilie eine hohe Belastung!
    Vor allem, wenn man wie wir, alles „von Null auf aufbauen“ muss.
    Junges Ehepaar; neue erste Wohnung etc….

    Das wird natürlich nicht bedacht. 100€ Kursgebühr zahlt jeder, der ein Nettoeinkommen von über 1.100€ hat. Na ja, da muss man sich 3-4mal überlegen, ob der Ehegatte doch nicht später den Kurs besuchen sollte oder gar nicht.Egal…Top-Thema Finanzkrise. Auf jeden Fall werden wir das schon irgendwie hinbekommen. Mein Mann lernt schon ganz fleißig.

    Weiteres Problem ist auch, dass der im Ausland erlernte Beruf hier in Dtld nicht anerkannt wird.
    Genauso auch nicht sein Führerschein… Er hat ein Führerschein mit der Klasse EG (TR).
    Wir waren beim ADAC und haben eine „Klassifikation“ durchführen lassen.
    Für die Umschreibung des Führerscheins wären somit auch nochmal um die 2500-3000€ fällig, da die Klasse EG = B, C, D, LM bedeutet…. PKW, LKW, BUS etc…. nix da mit „Welcome in Germany“
    Die wirklichen Probleme tauchen nämlich erst NACH der Einreise auf 😉
    packen wa schon… Tschuuu und viel Glück an alle.

  24. Hallo,

    Wer kann’s mir sagen: Konjugieren Sie “sein” im Präteritum sowie im Partizip II….???

    Ich hab’s nicht geschaft, jetzt gehe ich aus Deutschland weg. Aber nicht wegen meiner Grammatikschwäche, die mir auf diese eindringliche Weise erst bewusst gemacht wurde, sondern um mit meiner nicht-Schengen-Frau nach einem Jahr Zwangstrennung wieder zusammen leben zu können. Sie hat’s nämlich auch nicht geschafft, obwohl sie flüssig Deutsch spricht und auch (ja-ja! Zugegeben mit wenigen Fehlern) auch schreibt, neben perfektem Englich und flüssigem Französisch.

    Die Gestaltung des Sprachtests liegt anscheinend in vollem Ermessen der/des deutschen Botschaftsangehörigen der diesen vornimmt. Dies wird gemacht, falls wie in unserem Fall, kein Goethe Institut im Land, oder überhaupt in der Nähe ist, und das Zeugnis nach EU-Rahmen erworben werden kann.

    Wenn ich mir diesen Blog ansehe, und ich kann es mir nicht verkneifen, unsere Geschichte hier zu veröffentlichen und frage ich mich, welche Beweggründe meine zukünftigen ex-Volksvertreter hatten, den Schutz der Ehe so eklatant infrage zu stellen..!?..

    Ich habe lange im Ausland gelebt und vor vielen vielen Jahren dort meine Frau kennengelernt, erst verliebt, dann verlobt und nun verheiratet. Ich hatte mich klasse integriert, step-by-step die Landessprache erlernt, so wie es eigentlich auch selbstverständlich ist und mich dort auch schon recht heimisch gefühlt. Dann eines guten Tages in Mitte 2007 kam ein tolles Job-Angebot aus meiner alten kalten Heimat Deutschland, welches wirklich nicht abzulehnen war. -OK, wir hatten gemeinsam entscheiden, meine Probezeit abzuwarten und wenn alles Gut läuft, sie dann nachkommt.
    Dann ging das Fiasko los:

    1: Anstellungsvertrag mit Beginn Dezember 2007 unterschrieben
    2: gemeinsam nach Deutschland gereist und Wohnungen angeschaut (sie mit Touristenvisa)
    3: Gesetzesänderung wegen Deutschkenntnissen
    4: gedacht, dass sei kein Problem, da sie ja gut deutsch spricht
    5: Test gemacht
    5a: duchgefallen
    6: 3 Monate gewartet und sehr viel D. gelernt (neben full-time-job)
    7: noch ein Test gemacht
    7a: durchgefallen
    8: 3 Monate gewartet und noch mehr D. gelernt (immer noch neben dem full-time-job)
    8a: durchgefallen
    9: Botschaftsangehörigen 100.000,– Euro plus unserer Haus angeboten, endlich mal ein Auge zuzudrücken, sie will ja schliesslich nicht Deutschlehrerin für den Abi-Leistungskurs werden. (Ironisch !!).

    Nebenbei hatten wir auch wieder zahlreiche Touristenvisa für sie beantragt, die, -wie ist es zu erwarten: Abgelehnt wurden. Hatte ich schon erwähnt, dass sie vorher schon weit über 20 x in Deutschland zu Besuch war? Es wurde seitens der Bundesvertreter die Rückreisebereitschaft angezweifelt, da mein gewöhnlicher Aufenthaltsort sich in Deutschland nun befände (dies ist übrigens der Konjunktiv II, auch das habe ich aus der Geschichte gelernt).
    Obwohl ich weit mehr als 50 Stunden in der Woche arbeite, habe ich sie sooft es geht besucht. Es waren 9 Mal in 2008 und das nicht mal eben-um-die-Ecke. 3 Std. nach Frankfurt mit dem Auto, Eincheckprocedre, 11 Stunden Flug, 4 Stunden Zwischenstop, dann nocheinmal 2 Stunden Flug. für Schlappe €1.300,– in der Eco-Class. -Wir wollten zusammen sein -in Ruhe und Frieden und ach ja: Wir lieben uns.
    Aber da meine zukünftigen ex-Landesschützer pauschalieren, -wir würden, sobald wir zusammen in Deutschland leben eine Scheinehe führen und die Sicherheit gefährden, haben wir gemeinsam entschieden, nicht ausreichend gut genug für Deutschland zu sein und unseren gewöhnlichen Aufenthaltsort weit weit weg zu verlegen.

    Wir sind nicht kriminell, haben uns nie etwas zu Schulden kommen lassen, sind sehr sehr lange zusammen, angestellt in gut dotierten Führungspositionen bei internationalen und bekannten Unternehmen, sprechen beide mehrere Fremdsprachen UND HABEN ZUM GLÜCK KEINE KINDER !!! Das währe die absolute Hölle auf Erden für uns beide.

    Oder wollte Die Botschaftsangehörige doch das Geld und Haus??…hmmm… egal jetzt…

    Nur für den Fall das Entscheidungsträger des glanzvollen §§ dies lesen:
    Meine EkSt lag bei 92.000€ in 2008 bei errechembaren Bruttoeinkommen. In 2009 und folgende wird das Brutto ähnlich + x ausfallen, nur mit dem Unterschied, dass es zukünftig nicht mehr in Deutschland erwirtschaftet und versteuert wird. hehe….. Mein Arbeitgeber hatte volles Verständnis für unser privates, durch Politiker ausgelöstes Debakel gehabt und mir klasse mit der Wieder-Versetzung geholfen. Riesengrosses DANKESCHOEN !!!
    Wir können uns aussuchen, wo wir leben und arbeiten (Andere in gleicher Situation machen das auch!), es tut mir aber für die jenigen, die nicht diese Möglichkeiten haben, wirklich und aufrichtig von Herzen leid.

    Ich weis was Ihr durchmachen müsst !!!! Lasst Euch nicht unterkriegen und sprecht immer Deutsch zusammen, nur deutsches Fernsehen gucken, deutsches Radio hören und viele viele deutsche Bücher lesen (Am besten einfache Kinderbücher). Nutzt die internetangebote wenn möglich, auch wenn Alles zum Anfang schwer fällt und warhscheinlich die Zeit fehlt und Nerven kostet. Alles Andere ist dann pure Glücksache, wenn kein Goethe Institut zur Hand ist. Oder verlasst Deutschland, macht Euch sachkundig.

    Viel Glück geliebtes Heimatland geführt von ungerechter Hand.

  25. Ich habe da mal eine Frage als auch von den tollen neuen Regelungen Betroffene: Gibt es Ausnahmeregelungen und wenn ja , welche ???
    Ich bin mit einem Senegalesen verheiratet und es ergeht uns genauso wie allen Anderen hier : er schafft einfach die Prüfung nicht , da zum Einen der Test wesentlich schwieriger ist als er immer dargestellt wird und zum Anderen wirklich darauf abgezielt wird , dass die Durchfallquote schön hochgehalten wird (irritierende Wortspielereien z. B. bei den Hörtests ). Das bringt dem Goethe-Institut Supergewinne , da es ja scheinbar das Monopol auf diese Kurse gepachtet hat und der Zuzug ungeliebter Drittstaatler wird hinausgezögert oder verhindert. Dass man als Familie in Existenznöte gerät , weil man z. B. die günstigere Steuerklasse nicht bekommen kann, auf der anderen Seite aber erhöhte Ausgaben (doppelter Haushalt, Kurse , Flüge uvm.) , interessiert unsere Regierung eh nicht . Selber Schuld !!! Warum heiratet man denn auch nicht im Lande ??? Gleiches zu Gleichem – dann gibt es doch keine Probleme !! Na , vielen Dank auch . Ich habe immer gearbeitet , gut verdient , pünktlich meine Steuern gezahlt – aber wehe , wenn man angeblich aus dem Schema fällt . Da hat man in unserem ach so freien demokratischen Staat nichts mehr zu lachen . Da geniesst die Ehe- und Familiengemeinschaft plötzlich nicht mehr den Schutz des Artikel 6 GG !!!!!!
    Nun habe ich aber gelesen – man macht ja fast nichts Anderes mehr als zu recherchieren – dass es eine Ausnahme bei dem Sprachtest gibt . Man muss in der Regel unter Anderem keine Sprachkenntnisse nachweisen , wenn man sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten möchte . Das trifft 100%ig auf uns zu , denn als wir uns 2007 kennenlernten , war ich schon damit befasst , dass ich aus Deutschland auswandern will – und zwar etwa Ende 2010. Im Moment läuft ein 6-monatiges Placement-Verfahren an , ein Treffen mit der entsprechenden Immigrationsagentur habe ich am 07.03.09. Das haben mein Mann und ich schon lange in Vorfeld besprochen und Pläne gemacht ( hier alles aufzuzählen , würde zu lange dauern ) . Bis es soweit ist möchten wir natürlich zusammen leben, weil wir uns lieben und ein gemeinsames Leben leben und gemeinsam an unserer Zukunft arbeiten wollen . Ich habe ihn nicht ( und er mich auch nicht !) gezwungen , zu heiraten . Es ist also keine Zwangsehe!!! Und auch mit einer Scheinehe hat das Ganze nichts zu tun !!! Wir wollen einfach nur zusammen sein und unser Leben zusammen leben und planen. Er sollte an meinen Fortbildungsmassnahmen ( Placement) teilnehmen , meine Familie, Freunde , Kollegen , Deutschland und das Leben hier wenigstens kennenlernen. Da lernt er
    dann übrigens ganz nebenbei auch noch die Sprache und wird automatisch integriert . Aber egal welche Pläne man hat , es scheint so , als würde alles von “Oben ” gesteuert . Man ist nicht frei in seinen Entscheidungen , weil man sich für einen Ehepartner entschieden hat , der unserm Staat nicht genehm ist . Die Gründe für die Gesetzesänderung sind jedenfalls meiner Meinung nach absurd – sie zielen nur darauf ab , den Zuzug “ungeliebter ” Drittstaatler einzuschränken . Zwangs- uns Scheinehen werden dadurch sicher nicht verhindert , aber Menschen die sich lieben wird das Leben unnötig schwer gemacht . Ich bin auch für Integration und halte es für wichtig , die Sprache des Landes in dem man lebt zu verstehen und zu sprechen ( ich spreche selber auch noch englisch und französisch) . Aber das ergibt sich vor Ort im Kreise der Familie/Freunde/Kollegen von selber . Zwangsehen sollen natürlich verhindert werden , aber dazu bedarf es anderer Regelungen . Hier ist es aber so , dass man als Deutscher im eigenen Land entmündigt wird – zumindest kommt man sich so vor . Puuuuuh – das musste einfach mal raus .
    Ich wünsche Allen hier viel Glück und Kraft , um den Kampf gegen die “Windmühlenflügel” durchzuhalten und wäre dankbar für hilfreiche Tips . Liebe Grüsse A.Faye +

  26. hallo zusammen,

    gibt es eigentlich aktionen oder verbände gegen diesen zwangs-integrationskurs der ehegatteInnen?

    Bei mir ist es so, dass das ausländeramt androht, die aufenthaltserlaubnis nicht zu verlängern, wenn meine frau nicht erfolgreich am integrationskurs teilnimmt. und das obwohl wir verheiratet sind! das würde bedeuten, dass wenn sie das nächste mal heimaturlaub macht, dann nicht mehr einreisen kann!

    das kann doch nicht sein, oder? wie kann man sich dagegen wehren?

    joerg

  27. Hallo Joerg, das habe ich im Internet gefunden: http://dejure.org/gesetze/AufenthG/44a.html

    Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs.(1) Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn

    1. er nach § 44 einen Anspruch auf Teilnahme hat und
    a) sich nicht zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann oder
    b) zum Zeitpunkt der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 23 Abs. 2, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 30 nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt oder
    2. er Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht und die Teilnahme am Integrationskurs in einer Eingliederungsvereinbarung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen ist oder
    3. er in besonderer Weise integrationsbedürftig ist und die Ausländerbehörde ihn zur Teilnahme am Integrationskurs auffordert.

    In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 stellt die Ausländerbehörde bei der Erteilung des Aufenthaltstitels fest, dass der Ausländer zur Teilnahme verpflichtet ist. In den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 ist der Ausländer auch zur Teilnahme verpflichtet, wenn der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ihn zur Teilnahme auffordert. Der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 und 3 beim Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für die Maßnahmen nach § 15 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch der Verpflichtung durch die Ausländerbehörde im Regelfall folgen. Sofern der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Einzelfall eine abweichende Entscheidung trifft, hat er dies der Ausländerbehörde mitzuteilen, die die Verpflichtung widerruft. Die Verpflichtung ist zu widerrufen, wenn einem Ausländer neben seiner Erwerbstätigkeit eine Teilnahme auch an einem Teilzeitkurs nicht zuzumuten ist.

    (2) Von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen sind Ausländer,

    1. die sich im Bundesgebiet in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befinden,
    2. die die Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten im Bundesgebiet nachweisen oder
    3. deren Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist.

    (2a) Von der Verpflichtung zur Teilnahme am Orientierungskurs sind Ausländer ausgenommen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzen, wenn sie nachweisen, dass sie bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Erlangung ihrer Rechtsstellung als langfristig Aufenthaltsberechtigte an Integrationsmaßnahmen teilgenommen haben.

    (3) Kommt ein Ausländer seiner Teilnahmepflicht aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nach oder legt er den Abschlusstest nicht erfolgreich ab, weist ihn die zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis auf die möglichen Auswirkungen seines Handelns (§ 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und 8 dieses Gesetzes, § 10 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) hin. Die Ausländerbehörde kann den Ausländer mit Mitteln des Verwaltungszwangs zur Erfüllung seiner Teilnahmepflicht anhalten. Bei Verletzung der Teilnahmepflicht kann der voraussichtliche Kostenbeitrag auch vorab in einer Summe durch Gebührenbescheid erhoben werden.
    Vielleicht hilft es weiter , sonst eventuell selber auf der Seit nachlesen . Lieben Gruss angel-faye

  28. hallo angel-faye,
    danke für die rasche antwort.
    die problematik sehe ich in dem abschnitt: Die Ausländerbehörde kann den Ausländer mit Mitteln des Verwaltungszwangs zur Erfüllung seiner Teilnahmepflicht anhalten. Bei Verletzung der Teilnahmepflicht kann der voraussichtliche Kostenbeitrag auch vorab in einer Summe durch Gebührenbescheid erhoben werden.

    und: die zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis auf die möglichen Auswirkungen seines Handelns

    Betonung auf „kann“ und „mögliche“. also keine eindeutige vorgehensweise.

    deshalb frage ich mich, wie weit wird ein zuständiges Ausländeramt gehen wird oder jemals gegangen ist.
    aber ich glaub sa wird sich erst in den nächsten monaten und jahren zeigen.
    Und: gibt es bisher keine Klagen gegen dieses gesetz?

    achja, unser nicht-deutschsprechender innenminischter und gesetzesvader schäuble sollte meiner meinung nach au einen integrationskurs besucha. dann lernt er vielleicht mol deutsch zum schwätzä…

    Liebe Gruesse zurück
    Joerg

  29. Hallo zusammen

    ich bin 20 Jahre alt
    habe ein Aufenthaltstitel „§ 34 Abs. 2 AufentG“

    Ich bin Jetzt in der 36 SSW (Schwangerschaftswoche)

    mein Aufenthalt wird immer auf 1-2 Jahre Verlängert
    Der Antrag auf Unbefriesteten Aufenthalt Bzw. Auf Deutsche Staatsangehörigkeit wird immer Abgelehnt
    Auch wärend meiner Ausbildung im Jahre 2008 (Abgebrochen Dez. 2008 aus Familiärichen Gründen)
    „besser gesagt man rattet es mir immer wieder Ab da ich sowieso keine Changsen hätte“

    ich bin seid ca. 18 Jahren in Deutschland
    habe hier den …
    Kindergarten
    Grundschule
    Hauptschule (10 A)
    Berufschule (Fachoberschulreife 2,1)
    Ausbildung..(Abgebrochen Hotelfachfrau)

    Ich bin Seid 1. Februar ´09 Verheiratet
    Mein Mann Wohnhaft in der Türkei
    mach jetzt Seid Januar ein Deutsch kurs… und naja es behmüht sich bis zum umfallen
    jeden Tag verzweifelt Üben wir am Telefon
    Doch um so mehr die Geburt sich nährt …. um so Depressiver wird er ..
    Wir können kaum miteinander Reden …
    Er hat die hoffnungen total aufgegeben …

    wir hatten ein Traum das Er eventuell bei der Geburt dabei sein könnte … der Platzte aber ganz schnell…
    ich beziehen Alg II
    .

  30. und er ist Türkischer MeisterBäcker

    ich weiß einfach nicht was ich machen soll
    Tag für Tag es wird nur noch unerträglicher
    unsere Hoffnung Verblasst Tag für Tag…
    ich brauche hilfe …. ganz dringend…
    kann mann da nichts machen …

    mein mann Bezahlt 2500,- Türkisch lira für den Kurs
    bei ein gehalt von 1000,- TL

    und jetzt wird Er ein weiteren Kurs Beitretten damit er den Kurs bestehen kann
    das bedeutet wiederum wieder 2000,- TL

    ich warte sehrnsüchtig auf eure Antworten
    Vielen Dank schon mal im Vorraus und wünsche Anderen noch
    bei Ehegattennachzug Viel viel Glück

    viele Grüße aus Wuppertal NRW

  31. hui… ich denke, da du in der 36 SSW bist, bräuchtest du eigentlich doch rechtliche Hilfe, oder? Zumindest müsste dein Mann doch ein Visum für einen kurzen Aufenthalt bekommen? Er kann doch bei der Geburt dabei sein?

    Nach der Geburt deines Kindes braucht dein Mann kein Sprachtest mehr absolvieren. Dein Kind ist doch automatisch ein Deutsches Kind. Also kann dein Kind einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
    Das Kind hat ein Recht auf seinen Vater… warscheinlich wollen die dann noch einen Vaterschaftstest oder so, aber egal. Zumindest kann er dann so schnell wie möglich hierher kommen.

    Ich wünsche euch auf jeden Fall viel Glück…
    p.s. Hartz IV Empfänger haben ja wohl auch Recht auf Familienglück, oder? Mach mal ein wenig Druck bei deiner Ausländerbehörde…

  32. Hallo zusammen, habe die gleichen Probleme wie viele hier. Bin mit einem Senegalesen verheiratet.
    Ende März muss er den A1 Test machen. Wenn ich das alles hier lese, bekomme ich Panik. Warum
    schliessen wir uns nicht alle zusammen und setzen uns zur Wehr gegen diese Diskriminierung.
    Man muss alles öffentlich machen, denke ich.

    liebe Grüße aus Lübeck

  33. @ Beate:

    Ist schon richtig das man alles Öffentlich machen sollte aber ich kann Dir jetzt schon sagen:
    Sei nicht enttäuscht wenn Du Negative Antworten bekommst.
    Den meisten Medien geht es oft nur um Einschaltquoten, das Thema ist Ihnen zu heiß und Sie wollen sich nicht die Finger verbrennen oder es ist nicht Bedeutend genug, weil es nur eine Minderheit trifft.
    Ich habe schon mit anderen zusammen an Medien geschrieben wie Stern TV, eine Petition eingereicht und an Parteien/Politiker geschrieben.
    Das einzigste wäre ein Verfassungsklage aber die dauert lange und viel haben dafür auch nicht das Nötige Kleingeld.
    Die meisten müssen Ihren Lebenspartner Finanziell unterstützen damit Sie an einen Sprachkurs teilnehmen können.
    1/4 meines Gehaltes geht Monatlich zu meiner Frau damit Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, wärend Sie Deutsch lernt.
    Beim Goethe Institut das meine Frau auch besucht hat, sind bei der Prüfung 85% durch gefallen, alle Kursteilnehmer haben das erste mal an einen Kurs und Prüfung Teil genommen.
    Die Regierung spricht immer so von 60 bis 90% aber aus den Tabellen kann keiner ersehen wie oft jemand den Kurs besuchen oder Prüfung machen musste um das Zertifikat A1 zu bekommen.

 

WichtigeLinks

JurBlogEmpfehlungen

Blog'n'Roll