Ungenutzte Potenziale - Vergleiche die hinken

9. Februar 2009 | Von E. S. | Kategorie: Gastbeiträge | 2 Kommentare | Artikel versenden


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2 Kommentare
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  1. Mikrozensus beruht, wie auch die Studie informiert [S. 13; OS 11], auf formalisierten Befragungen. Die Teilnahmepflicht ist gesetzlich geregelt und bußgeldbewehrt.

    Diese Aussage ist definitiv unrichtig! Die Verhängung eines Bußgeldes wird gem. § 9 MZG ausdrücklich ausgeschlossen. Allerdings kann - bei beharrlicher Auskunftsverweigerung - Zwangsgeld verhängt werden. Und dies sogar mehrfach bis die erwünschte Auskunft erteilt wurde.

    Anzumerken ist, dass der Mikrozensus nur die sog. „Haupterwerbstätigkeit“ bzw. Hauptwirtschaftstätigkeiten, telefonisch (CATI) erfragt bzw. im Rahmen qualifizierter Stichproben erfasste. Mehrere kleine Jobs als Nebentätigkeit oder anstelle von Haupterwerb, gelten im bisherigen Mikrozensus als „untererfasst“.

    Es wird bei der Erhebung sehr wohl nach der Anzahl der Erwerbstätigkeiten gefragt und diese werden auch erfasst, wenn es mehrere Jobs gibt. Allerdings werden solche Angaben häufig nicht gemacht. Was natürlich ein Mangel ist, der aber nur durch eine bessere Auskuntserteilung zu beheben wäre.

  2. [...] [...]

 

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