Vorbildliche Berichterstattung!

7. Juli 2009 | Von | Kategorie: Feuilleton, Leitartikel | 10 Kommentare |

Vergangene Woche wurde Deutschland Zeuge eines brutalen Mordes. Während einer Gerichtsverhandlung vor dem Dresdener Landgericht stach der Angeklagte mit einem Messer mindestens 18mal auf eine schwangere Mutter ein, die als Zeugin auftrat. Der ihr zur Hilfe herbeigeeilte Ehemann wurde vom Täter ebenfalls mit mehreren Messerstichen schwer verletzt und wurde zudem von einem Sicherheitsbeamten angeschossen, der ihn irrtümlich für den Täter hielt. Die Frau starb kurze Zeit später vor den Augen des verletzten Ehemannes und des dreijährigen Sohnes.

Ein höchst dramatisches Szenario. Entsprechend berichteten viele Magazine und Zeitungen darüber. Erfreulicherweise sachlich, kühl und bemerkenswerter Weise so, wie es der Pressekodex – eine Sammlung journalistisch-ethischer Grundregeln, vorsieht. Danach ist unter anderem darauf zu achten, dass die Presse keine religiösen, weltanschaulichen oder sittlichen Überzeugungen schmäht, keine Sensationsberichterstattung betreibt oder niemanden diskriminiert. Bei Berichterstattungen über Straftaten soll zudem die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt werden, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

Der Auslöser, eine Schaukel - Foto: flickr.com/photos/denial_land (caruba)

Der Auslöser, eine Schaukel - Foto: flickr.com/photos/denial_land (caruba)

Im folgenden einige Schlagzeilen von mehr oder weniger renommierten – aber großen – Blättern: „Täter in Dresdner Gericht stach 18 Mal zu“ (Die Welt), „Haftbefehl wegen Mordes erlassen“ (FAZ), „Zeugin von Angeklagtem vor Gericht erstochen“ (Focus), „Angeklagter ersticht Zeugin im Gericht“ und „Ermordete 32-jährige Zeugin war schwanger“ (Bild hier und hier), „Der Platz auf der Schaukel“ (Süddeutsche Zeitung), „Wir stehen alle unter Schock“ (Stern und Spiegel).

Keines der hier beispielhaft aufgeführten Schlagzeilen lässt auf die Herkunft oder auf die Religion der Opfer oder die des Täters schließen. Insbesondere der letztgenannte Artikel könnte als Musterbeispiel für journalistisch-ethische Arbeit herhalten. Es wird penibel genau darauf verzichtet, den Täter oder den Opfer in eine bestimmte Ecke zu rücken. Selbst längst bekannte und von anderen Medien verbreitete Hintergründe werden ausgeblendet: Keine vermeintlichen Motive, keine Hetze, keine Verunglimpfung von Personen, Religionen, Abstammung oder Herkunft – einfach nur vorbildlich. Vielmehr wird über Sicherheitsstandards in Gefängnissen diskutiert. Selbst auf die Gefahr hin, aus einem solch reißerischen Fall keinen Profit schlagen zu können, halten sich die Redaktionen zurück. Und sogar die Bild-Zeitung, die bisher nicht selten vom Presserat gerügt wurde, spielt mit.

Eine Probe aufs Exempel meiner Wenigkeit ergab – eine natürlich nicht repräsentable Umfrage, in meiner näheren Umgebung, dass es tatsächlich Menschen gibt, die von diesem Fall nichts wissen. So sachte und sachlich wurde wohl kaum ein vergleichbarer Fall von der Presse gehandhabt. Dabei sind die Herkunft und Motive des Täters das Besondere an diesem Fall. Ein Migrant tötet eine schwangere Mutter aufgrund seiner offensichtlichen Intoleranz anderen Religionen gegenüber. Dies ist ein Holz, aus dem reißerische Schlagzeilen in deutschen Redaktionsstuben geschnitzt werden.

Eine weitere Besonderheit dieses Falles liegt darin, dass das Opfer eine Kopftuchtragende Muslima ist und der Täter – ein Russlanddeutscher – sie in der Vergangenheit wie kurz vor der Tat mit „Terroristin“, „Islamistin“ oder „Schlampe“ beschimpft und ihr das Lebensrecht abgesprochen haben soll („Du hast kein Recht, zu Leben“). Laut Frankfurter Rundschau – eine der wenigen Zeitungen, die sich in diesem Fall weniger an den Pressekodex gehalten hat – teilte die Staatsanwaltschaft über den Täter mit, dass er ein „notorischer Ausländerhasser“ ist. Trotz dieser Fülle an Versuchungen, bleiben die Redaktionen standhaft.

Man ist geneigt, sich über diese Standhaftigkeit zu freuen, wenn man die Frage loswerden könnte, wie wohl die Schlagzeilen gelautet hätten, wenn ein ägyptischer Muslim eine schwangere russlanddeutsche Mutter im Gerichtssaal aus religiösen und rassistischen Motiven getötet hätte. Ob die Schlagzeilen dann auch keinerlei Hinweise auf die Religion und Herkunft des Täters gegeben hätten? Ob die schwangere Mutter als „russlanddeutsche“ bezeichnet worden wäre?

Auch stellt sich die Frage, wie wohl über den herbeigeeilten Sicherheitsbeamten berichtet worden wäre, der den falschen angeschossen hat oder weshalb er überhaupt davon ausging, der dunkelhäutige Ägypter könnte der Täter sein. Weil eine kopftuchtragende Frau blutüberströmt am Boden lag? Fragen, die man nicht beantworten und Szenarios, die man nicht weiter ausmalen möchte.

Fest steht: Die hier aufgeführte weitestgehend pressekodexkonforme Art der Berichterstattung muss zur Regel werden. Die Medien müssen sich ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung wieder bewusster werden. Ihr medialer Einfluss auf die Meinungsbildung der Rezipienten ist enorm und durch zahlreiche Studien belegt. Die Tat des Einzelnen, ob Ausländer, Deutscher, Christ oder Muslim, lässt keine Rückschlüsse auf die übrigen derselben Herkunft oder Religionszugehörigkeit zu und muss auch so präsentiert werden, dass der Rezipient nicht bereits aufgrund der Aufmachung oder der reißerischen Schlagzeile – quais automatisch – eine falsche Schlussfolgerung zieht. Sonst kommt zu Recht die Frage auf, welchen Anteil die Medienmacher am Blutbad haben.

10 Kommentare
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  1. Ja sehr interessant,nicht wahr?Ein Schelm der was böses vemutet.;)
    Nun ja vielleicht erleben wir ja gerade einen Generationenwechsel bei der Presse,die sich
    als Ziel „unabhängig überparteilich“ zu Herzen nehmen.LOL

  2. Was genau stört denn bei diesem Fall ? Die Frau ist ermordet worde – in einem deutschen Gerichtssaal. Klar muß man frage „Wie konnte soetwas passieren“ und vor allem „Wie konnte der Täter überhaupt ein Messer in den GS schmuggeln“.

    Der Fall ist im Fernseh und im Radio und in den Zeitungen behandelt worden. Nichts ist beschönigt oder unter den Teppich gekehrt worden. Was also dann noch ?

    Auch stellt sich die Frage, wie wohl über den herbeigeeilten Sicherheitsbeamten berichtet worden wäre, der den falschen angeschossen hat oder weshalb er überhaupt davon ausging, der dunkelhäutige Ägypter könnte der Täter sein. Weil eine kopftuchtragende Frau blutüberströmt am Boden lag? Fragen, die man nicht beantworten und Szenarios, die man nicht weiter ausmalen möchte.

    Die Antwort liegt ja wohl auf der Hand. Das die Presse darüber nichts sagt liegt wohl daran, das die Antwort den muslimischen Bürgern nicht passen würde und im Zusammenhang mit diesem Verbrechen auch unangebracht wäre !

    Sonst kommt zu Recht die Frage auf, welchen Anteil die Medienmacher am Blutbad haben.

    Die Medienmacher sind sich wohl oft nicht der Folgen ihrer Berichterstattung bewußt. Aber eigentlich sind sie dafür auch nur verantwortlich, wenn sie gezielt eine bestimmte Reaktion fordern / vorschlagen.
    Im Nahostkonflikt wird die weltweite Presse mit verzerrter Berichterstattung aus PA Zensur- und Propagandaabteilungen überschwemmt.
    Wenn dann ein Deutscher muslimischen Glaubens und afghanischer Abstammung einen Rabbi anfällt und versucht zu töten – dann könnte man auch frage : Welchen Anteil haben die Medien ?!

    Aber ob ich mich von einer Nachricht zum Hass und zur Tat aufstacheln / aufwiegeln lasse – DAS entscheide ich immer selber !
    Wenn Schwule im Iran aufgehängt werden, dann brennen hier in Deutschland ja auch keine Moscheen.
    Wenn Christen in Indonesien, Sudan, Nigeria…. in der Türkei ermordet werden, dann brennen hier in Deutschland ja auch keine Moscheen.

    Achim

  3. Find ich ja schräg, dass der Sicherheitsbeamte den Vater für den Täter hielt? Wie kann das sein?

  4. Das war hier einmal eine informative Seite mit lebhafter Beteiligung. Was ist passiert?

  5. nein, ich glaub eher dass diese vorbildliche berichterstattung in der minderheit bleiben wird… dafür ist die sensationsgier der menschen momentan leider zu groß…

  6. Der Artikel spricht mir förmlich aus der Seele. Genau das habe ich und auch viele andere Muslime in meinem Umfeld auch gedacht. Daher vielen Dank dafür.
    Das selbe Szenario hat man ja auch beobachten können, als vor einigen Monaten ein Grieche und ein Türke einen Rentner mit Schlägen und Tritten lebensgefährlich verletzten. Schnell wurden Rufe nach einem verschärften Jugendstrafrecht und vor allem einer schnelleren und unkomplizierteren Ausweisung Jugendlicher mit trükischem Hintergrund laut. Ich sage bewusst türkischem Hintergrund, da in den Medien nie Nationalität des zweiten Täters fast komplet untergegangen ist, der „türkische Kriminelle“ jedoch – leider wieder einmal – überall hochgespielt und hervorgehoben wurde. Als vor einigen Wochen erneut ein Mann von zwei Jugendlichen in der U-Bahn angegriffen wurde und ich über diese Meldung las, konnte ich merkwürdigeweise trotz mehrmaligem Überfliegen der Anzeige nicht feststellen, welche Nationalität die Täter hatten. Erst nach angestrengter diesbezüglicher Recherche fand ich heraus, dass die Jugedlichen Deutsche gewesen sind. Häufen sich solche Fälle – und ich könnte tatsählich mehr Beispiele aufzählen – fragt man sich irgendwann, ob da nicht doch (zugespitzt) Arglist und „Meinungsmache“ seitens der deutschen Medien stattfindet…

    @ Achim:
    Mag sein, dass du du dir nach deinem morgendlichen Zeitungsgenuss am Ende doch deine eigene Meinung bildest. Das ist wundervoll und bemerkenswert. Bei bestem Willen und ohne jemandem nahe treten zu wollen bezweifle ich allerdings, dass der durchschnittliche B.Z.- oder Bild-Leser auch dazu in der Lage ist, wenn er Tag für Tag die selbe „Meinung“ über Ausländer und speziell Muslime „eingetrichtert“ bekommt…

  7. Dieses Geschehnis ist ein typisches Beispiel dafür, wie viele Regelwidrigkeiten in einem Land haben können. Und das alles in unserem Land!

  8. „Bei Berichterstattungen über Straftaten soll zudem die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt werden, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.“

    Glauben Sie wirklich das der Integration geholfen wird wenn versucht wird die Herkunft des Täters zu „verschleiern“ ? Meistens kommt es doch raus und dann fühlt man sich getäuscht und Glaubt den Medien
    immer weniger, denn die sollten doch der Warheit verpflichtet sein.

    Und wo fangen dann wohl, die Leute ihre Informationen herzubekommen ?

  9. Aus aktuellem Anlass möchte ich heute mal über das Thema ” Nationalitätennennung in der Kriminalberichterstattung” diskutieren.

    Zu diesem Thema habe ich eine grundsätzliche Meinung, denn die Frage gehört zum “täglichen Brot” von Nachrichtenjournalist/Innen, und doch gibt sie immer wieder Anlass für Diskussionen: “Soll die Nationalität von Tätern und Opfern in der Medienberichterstattung genannt werden?” Bei der Diskussion solcher Fragen bewegen wir uns im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Information und dem Recht auf Schutz vor Diskriminierung.

    Die Entscheid über Nennung oder Nicht-Nennung der Nationalität von Straftätern ist in den Medien häufig Ermessenssache. Auch die Behörden, welche in diesem journalistischen Genre die Medienschaffenden meist mit Nachrichten-Rohstoff beliefern, kennen keine einheitlichen Regeln.

    Ausnahmen werden bei Straftätern gemacht, deren Name und Nationalität sowieso hinlänglich bekannt sind. Eine zweite, wichtige Ausnahme: Wenn die Nationalität der Täter für den Tatbestand von Bedeutung ist, wird sie kommuniziert. Zum Beispiel wird Konsequent über die Nationalität Auskunft erteilt, wenn sich Medien gezielt danach erkundigen. Ebenso sollen sich die Redakteur/Innen beim Abwägen zwischen Nennung und Nicht-Nennung der Nationalität eines Straftäters die Frage stellen, ob die Nationalität ein wesentlicher Bestandteil der Information ist.?!

    Besteht ein Recht auf Information versus Schutz vor Diskriminierung frage ich mich?

    Natürlich birgt die Frage der Nationalitäten-Nennung einige Brisanz: Wir bewegen uns im Spannungsfeld zwischen dem Interesse der Bevölkerung an vollständiger Information und dem Schutz vor Diskriminierung ganzer Bevölkerungsgruppen, denn die Nennung der Nationalität, im Zusammenhang mit Straftaten, kann bestehende Vorurteile gegenüber Angehörigen bestimmter Nationalitäten – zum Beispiel von Personen aus dem Orient gegenüber von Personen aus dem Okzident – zementieren.

    Trotz der Meinungsfreiheit, die laut Grundgesetz garantiert ist, ist dort ebenfalls das Recht auf “Rechtsgleichheit” aller Menschen festgeschrieben. dort heisst es unter anderem: “Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.”

    Es sollen also Angaben über die Nationalität von Tätern oder Tatverdächtigen ohne sachliche Begrundung unterbleiben, da diese sonst gegen nationale, ethnische oder religiöse Diskriminierungsverbote verstossen.

    Unerlässlich dürfte die Nennung der Nationalität bei Delikten mit kulturspezifischem Hintergrund sein, zum Beispiel bei einer Blutrachetat. Erst mit Kenntnis der Herkunft des Täters wird bei solchen Taten das Motiv überhaupt fassbar.

    Es gibt aber auch eine Nennung der Nationalität mit Vorbehalt !

    Zwischen dem Extrembeispiel “Blutrache” und zum Beispiel “einfachen Diebstählen” existiert eine Fülle von Delikten, über welche tagtäglich in den Medien berichtet wird.

    In dieser “Deliktzone” bergen sowohl Nennung der Nationalität als auch deren Nicht-Nennung Chancen und Gefahren; denn bei zum Beispiel konsequenter Nicht-Nennung der Nationalität kann sich eine Zeitungs-Redaktion auf den ersten Blick eine komfortable Situation schaffen: “Sie ist vom Vorwurf, durch die Nennung von Nationalitäten von Straftätern, eine Stigmatisierung ganzer Bevölkerungsgruppen herbeizuführen – und damit Rassismus Tür und Tor zu öffnen -, von Anfang an befreit.”

    Natürlich besteht dann die Gefahr, dass sich ein Medium mit dieser Haltung mutwillig blind macht für existierende gesellschaftliche Probleme.

    Denn streiten wir nicht ab, es ist eine Tatsache, dass in Deutschland Quantität und Qualität von begangenen Straftaten in einem engen Zusammenhang mit der Nationalität und der Herkunft der Straftäter stehen. Eine Studie aus 2001 kam dabei zu dem Ergebnis, dass zum Beispiel ausländische junge männliche Täter eine zweimal höhere Verurteiltenrate gegenüber den männlichen Jugendlichen aus der einheimischen Bevölkerung aufweisen.

    Es ist also vertretbar zu behaupten, dass die Kriminalitätsrate von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit grundsätzlich höher ist als diejenige von Deutschen. Selbstverständlich ist dies nicht auf kulturelle, geschweige denn phänotypische Eigenschaften zurückzuführen. Die höhere Kriminalitätsrate von Ausländern ist eine Folge ihrer sozialen und ökonomischen Stellung sowie ihrer persönlichen Biografien. Dem Phänomen liegt also ein gesellschaftliches Problem zu Grunde, das mit der mangelnden Integration der ausländischen Wohnbevölkerung in Deutschland zusammenhängt.

    Wenn also eine Zeitungs- Redaktion grundsätzlich auf die Nennung der Nationalität von Straftätern verzichtet, blendet sie damit auch die Folgen gesellschaftlicher Probleme aus. Dies wiederum könnten sich die Gegner/Innen einer multikulturellen Gesellschaft zu Nutzen machen. Nur allzu leicht lassen sich “Verschwörungstheorien” spinnen, wonach Medien Nationalitäten bewusst nicht nennen, weil sie zum Beispiel allesamt politisch links orientiert sind und aus politischen Gründen der Öffentlichkeit die Wahrheit vorenthalten wollen. Mit diesem Vorwurf werden sicher viele im Nachrichtengeschäft tätige Medienschaffende, konfrontiert.

    Diese gesellschaftlichen und demografischen Faktoren müssen also ebenso thematisiert werden wie die Integrationsproblematik.

    Es sollte der Grundsatz gelten: Keine Fakten verschweigen, aber stets für deren Einordnung sorgen. Es sollte für die Medien Pflicht sein, die Ursachen der Ausländerkriminalität zu beleuchten und somit pauschale Vorurteile zu entkräften und der kollektiven Stigmatisierung einen Riegel vorzuschieben.

    Zusammenfassend kann als Faustregel formuliert werden: Sobald ein Delikt nicht mehr der “Alltagskriminalität” zugeordnet werden kann, wie das bei einem Raubüberfall mit Körperverletzung der Fall ist, soll die Nationalität von Straftätern konsequent genannt werden – selbstverständlich auch diejenige von Deutschen!

    Mit diesem Grundsatz wird dem Recht auf Information Rechnung getragen. Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung muss durch eine aktive Berichterstattung über das Phänomen der Ausländerkriminalität, deren Ursachen und Folgen zur Geltung gebracht werden. Dies basiert auf der Überlegung, dass die Gefahren des Verschweigens von Informationen letztlich immer grösser sind als die Nutzen.

    Schönen Sonntag wünscht

    Pragmatikerin

  10. Wenn der Täter eines Gewaltdeliktes ein Türke war, dann möchte ich wissen, dass er ein Türke war. Unterschlägt mir eine Zeitung diese Information, so ist das kein informativer, sondern ein patriarchalischer Journalismus, der mit Art. 5 des GG nun wenig zu tun hat. Ich verlange sachliche Aufklärung von einer Zeitung – das Recht, eine Bewertung vorzunehmen, soll dann doch bitte sehr mir selbst überlassen bleiben.

 

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