Ausweisung nach Entzug der Staatsangehörigkeit ist rechtens
Von E. S. | 5. September 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine KommentareEin Nigerianer, dem mit Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen worden ist, muss Deutschland verlassen. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Freitag. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim VerwalÂtungsgerichtshof Baden-Württemberg binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe die Zulassung der BeruÂfung beantragen (Az. 2 K 1035/04).