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Beiträge zum Stichwort ‘ TV ’



Programm für Geburtenförderung

Von | 10. Januar 2006 | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare

Die Bundesregierung will, um Zwangsheiraten zu verhindern, das Nachzugsalter für ausländische Ehepartner auf 21 Jahre festsetzen. Jedoch hat bereits vor fast zwanzig Jahren hat das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvR 1226/83) die damalige Praxis der Länder Bayern und Baden-Württemberg, ausländischen Ehepartnern erst drei Jahre nach der Heirat die Einreise zu erlauben, für verfassungswidrig erklärt. Das höchste […]



Wirtschaftliche Integration

Von | 27. Dezember 2005 | Kategorie: Leitartikel | 11 Kommentare

Deutschland kann Integrationsprobleme nur bewältigen, wenn Migranten wirtschaftlich nachhaltig integriert werden. Das tut nicht nur den Ausländern gut, sondern auch dem deutschen Staat. Die jüngsten Krawalle in Paris machen es deutlich. Dort wurden keine Brände gelegt weil Migranten anders aussahen, die französische Sprache nicht beherrschten oder Muslime waren. Die Brände wurden gelegt weil die Brandstifter […]



Frankreich als Vorbild für Integrationsfragen

Von | 20. Dezember 2005 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Unsere neue Integrationsbeauftragtin der Bundesregierung, Frau Maria Böhmer möchte sich für eine Selbstverpflichtung deutscher Unternehmer zur Verbesserung der Ausbildungschancen für Ausländer einsetzen. Dabei wolle sich die CDU-Politikerin am „französischen Vorbild“ orientieren. Dort hätten sich rund 240 Unternehmen darauf verständigt, gegen die Diskriminierung von Migranten bei der Ausbildung vorzugehen.



Die relative Wahrheit

Von | 17. Dezember 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Aus aktuellem Anlass (VG Düsseldorf Beschluss Az.: 1 K 4791/03) möchte ich, nein muss ich erneut auf das Bundesamt für Verfassungsschutz eingehen: Eine islamische Religionsgemeinschaft wehrte sich vor Gericht jahrelang gegen „unwahre“ Veröffentlichungen in Verfassungsschutzberichten. Das Land NRW hatte in der Publikation „Islamismus in Nordrhein-Westfalen – Instrumentalisierung der Religion für politische Zwecke“ vom Dezember 2001 […]



Gott zählt auch die Ausländer

Von | 8. November 2005 | Kategorie: Politik | Keine Kommentare

Leider wurde die türkischstämmige Bevölkerung in Deutschland zum Spielball von Unionspolitikern, wie die Frankfurter Rundschau bereits berichtet hat. Ich möchte an dieser Stelle an die Worte von Walter Ludin (*1945) aufmerksam machen, der sagte: “Um im Himmel eingebürgert zu werden, brauchen wir die Stimmen der Ausländer“. Das sollte eigentlich die Christlich Demokratische/Soziale Union am besten wissen.

Gesetze, die für andere Ausländer nicht gelten sollen, wurden bei Türken in einer beispiellosen Kampagne mit zum Teil rechtsgrundlosen oder schlicht irreführenden Belehrungen und Fragebogen vollzogen. Irreführend deswegen, weil in keinem der von den Ländern verschicken Fragebogen zur Informationseinholung über die Doppelte Staatsbürgerschaft, die ausschließlich an die türkischstämmige Bevölkerung verschickt wurden, der Hinweis enthalten war, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur dann automatisch erlischt, wenn der Widererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit auf „Antrag“ erworben wurde, was bei vielen nicht zutraf. Eine Voraussetzung, die im Gesetz ausdrücklich erwähnt wird.

§ 25 StAG: „Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag …“

Umso mehr erstaunt es, dass die Damen und Herren beim Innenministerium wie selbstverständlich auf diese Voraussetzung aufmerksam machen, wenn es um die deutsche Staatsbürgerschaft des Papstes geht. Der Papst hätte nämlich keinen Antrag gestellt, sondern sei gewählt worden und somit kraft Gesetzes die vatikanische Staatsbürgerschaft erhalten, was keineswegs zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führe.

Verdutzt nahm ich eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg auf. Das Gericht hatte über den Fall zu entscheiden, bei der den minderjährigen Kindern eines türkischstämmigen Vaters die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden sollte, obwohl der Vater nur für sich einen Einbürgerungsantrag gestellt hatte und die Kinder kraft türkischen Rechts in die türkische Staatsbürgerschaft wieder aufgenommen wurden. Das Gericht hat zu Recht festgestellt, dass die minderjährigen Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verloren haben, weil kein Antrag vorlag. Traurig ist diese Entscheidung nur weil das Gesetz bereits vom Wortlaut her keine andere Entscheidung zulässt und ein Ausländeramt dies dennoch nicht erkennen wollte.

Es ist eine Sache Integration zu fordern, eine ganz andere, Gesetze zu schaffen, die Integration fördern. Fast lächerlich wirken in diesem Zusammenhang die geschönten Einbürgerungszahlen der Integrationsbeauftragten und die seit der Reform des Ausländerrechts erzielten Erfolge bei der Integration. Wenn das Vertrauen in das Rechtssystem und das Gefühl, jemals dazugehören zu können, bei der größten Ausländergruppe fundamental erschüttert wird, kann von Erfolg keine Rede sein.

Um solche und ähnliche Vorkommnisse künftig zu vermeiden, schlage ich vor, den einbürgerungswilligen Ausländern gleich zwei Stimmen bei Wahlen zur Verfügung zu stellen, mit der Auflage, dass über die erste Stimme frei verfügt werden darf. Mit der zweiten Stimme muss er die CDU/CSU wählen.

Ein Trost bleibt dem Deutschtürken am Ende aber doch noch: „Gott zählt auch die Ausländer.“ (George Bernard Shaw (1856 – 1950), Literaturnobelpreisträger 1925).



Der Automatismus, die deutsche Staatsbürgerschaft und der Papst

Von | 4. November 2005 | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare

Bei n-tv bin ich auf eine Meldung gestoßen, bei der ich mir das Lachen nicht verkneifen konnte. Nicht nur ex/wieder Ausländer sind von der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes betroffen, sondern auch Deutsche. Sogar bayerische Päpste. Nach der Meldung hat der Papst seine deutsche Staatsbürgerschaft wohl automatisch verloren. Mit der Wahl zum Staatsoberhaupt des Vatikantstaates würde er „automatisch“ die vatikanische Staatsbürgerschaft annehmen, was zum automatischen Verlust der deutschen führe.

Eine gewisse Schadenfreude stellt sich bei solchen Meldungen automatisch ein. Nicht wegen Bendikt, wegen der Arroganz der Gesetzgebung. Endlich wird mal aufgezeigt, welche (Un)Wirkung die Vorschrift hat. Mit Pseudointegrationsfördernden Reformen versuchen Politiker immer mehr sich bei der Bevölkerung zu profilieren. Dabei geht es aber nicht darum, tatsächlich Fortschritt zu erzielen und dem Lande und den Menschen zu dienen. Das Recht wird immer mehr zur Vorlage bevorstehender Wahlen. Es wird Zeit, dass man begreift, was man verursacht. Tatsächlich haben sie es geschafft den Papst auszubürgern. Saubere, effektive wie effiziente Arbeit vom Feinsten.

Kurios wird das ganze aber erst, wenn man bedenkt, dass die Streichung der Inlandsklausel den Zweck hatte, ca. 50.000 türkischstämmige Deutsche auszubürgern. Laut Bayerisches Staatsministerium des Innern, haben sie deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren, weil sie die türkische wieder angenommen haben.

Ein türkisches Sprichwort sagt: “Kime niyet, kime kismet“, was so viel Bedeutet wie: „Auf wen abgesehen und wessen Schicksal geworden“.





 

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