Bundesregierung will Zuwanderer zu Integrationskursen verpflichten

24. April 2007 | Von | Kategorie: Gesellschaft | 32 Kommentare |

Bei der Veröffentlichung der ersten Ergebnisse des nationalen Integrationsplans teilte die Bundesregierung mit, dass sie auf Zuwanderer mehr Druck ausüben wolle, damit sie an Integrationskursen teilnehmen. Denjenigen, die nicht an den Kursen teilnehmen wollen, drohte sie mit Geldstrafen oder mit der Beendigung von Aufenthaltsgenehmigungen. Die Arbeitsgruppe der großen Koalition zur Integration erklärte, die Qualität der Integrationskurse für Zuwanderer würde deutlich verbessert.

Die Kurse würden von 600 auf bis zu 900 Stunden erhöht. Zudem würden verpflichtende Eingangs- und Abschlusstests eingeführt, die Teilnehmerzahl pro Kurs auf 25 begrenzt und die Vergütung für die Lehrkräfte erhöht. Solange sie nicht „wiederholt und gröblich“ gegen ihre Integrationspflichten verstoßen, soll den Kursteilnehmern die Aufenthaltsgenehmigung nicht verwehrt werden, wenn sie den Abschlusstest nicht bestehen. Bis jetzt werden die Integrationskurse mit rund 140 Mio. Euro im Jahr gefördert, was ebenfalls erhöht werde. Die Finanzierung sei aber – wen wundert es – unklar.

Seit 2005 haben bereits rund 250.000 Zuwanderer an solchen Kursen teilgenommen. 70 Prozent der Teilnehmer sind schon länger in Deutschland lebende Migranten. Ziel sei es, die Erfolgsquote von derzeit 45 auf 75 Prozent zu erhöhen.

Ekrem Senol – Köln, 24.04.2007

32 Kommentare
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  1. Halte ich prinzipiell für sinnvoll. Ich habe ja letztes Jahr selbst Sprachförderkurse für russische Spätaussiedler gegeben. Von ursprünglich 8 Familien blieben 2 bis zum Schluss dabei, die ersten kamen schon am zweiten Tag nicht mehr, der Rest, bis auf die zwei Familien, war nach 4 Wochen weg.
    Die Mitglieder der zwei Familien haben mittlerweile alle Arbeit oder Lehrstellen, die Abbrecher wohnen in „Little Moskau“ und verbringen den Tag mit russischem Sat-TV und Wodka.
    Ich denke mal, da kann jeder meine Meinung nachvollziehen, oder?

  2. @ Farlion

    Ich finde an eine Verpflichtung ebenfalls nicht falsches. Auch die Erhöhung der Stundenzahlen ist sinnvoll. Niemand sollte sich auf Kosten anderer gutgehen lassen.

    Über die Sanktionen kann man sicherlich streiten. Alles in allem aber geht es in die richtige Richtung mit der Förderung.

  3. @E.S.
    Sanktionen sind nur dann sinnvoll, wenn Sie wirklich weh tun. Darüber hinaus denke ich, daß es einem Staat zusteht Leute des Landes zu verweisen, die nur schaden und nicht nutzen.
    Damit wurde schon viel zu lange viel zu lasch umgegangen.
    Nutzt nur denen, die sich ein schönes Leben auf Kosten anderer machen wollen. Dem Rechschaffenden schaden solche Personen nur.

    Aber ich vermute mal, daß wir bei diesem Thema ausnahmsweise einen hohen Übereinstimmungsgrad erreichen.

    Gruß,
    Volker K.

  4. @ Volker

    Doch muss man unterscheiden zwischen denen, die auf Hilfe angewiesen sind und z.B. Zuflucht suchen. Es wäre sicherlich nicht richtig, Asylanten generell abzulehnen, da sie ja zunächst einmal „nur schaden“ weil sie Kosten verursachen.

    Daher würde ich vorschlagen, dass wir es erweitern auf: „nur schaden und auf Hilfe angewiesen sind“.

    Damit nicht jeder Asylant für den Rest des Lebens nichts tut, könnten wir noch „auf Dauer“ hinzufügen. Wobei wir hier Probleme mit der Ausweisung hätten. Schließlich sind das Asylanten, die eben nicht irgendwohin zurückgeschickt werden können.

    Und um körperlich behinderte Menschen von der Ausweisung auszuschließen müsste es dann noch heißen: „die nichts dafür kann“ o.ä.

    Nicht zu vergessen sind solche Ausländer, die arbeitslos geworden sind und womöglich bereits viel Jahre gearbeitet haben.

    Fazit: Diejenigen ausweisen, die „ohne bisherigen Nutzen auf Dauer nur schaden werden, nicht auf Hilfe angewiesen sind und nichts dafür können“.

    Was halten Sie davon?

  5. @E.S.
    Darauf können wir uns prinzipiell einigen.
    Jedoch möchte ich davon Abstand nehmen, daß jemand aufgrund eines dieser Merkmale komplett von der Pflicht zur Integration befreit wird. Das ist eine typische Oder-Verknüpfung, die mir persönlich zu weit geht, bzw. eine Und-Verknüpfung für die Ausweisung. Des weiteren leuchtet mir nicht ein, warum ich jemanden mit einer körperlichen Behinderung nicht ausweisen soll.

    Mir schweben da Fälle wie Herr Kaplan vor, der auf Hilfe angewiesen war und offensichtlich unser Asylrecht mißbraucht hat. Solche Leute möchte ich nicht hier im Lande haben, auch wenn ihnen etwas übles in ihren Herkunftsländern droht. Das wissen diese Leute vorher. Wenn es denen hier nicht paßt und sie meinen, sie müßten sich immer gegen unsere Gesellschaft stemmen, dann sollen die auch ruhig die Konsequenzen tragen, oder sich ein anderes, für sie geeigneteres Gastland suchen.
    Das Asylrecht an sich sollte zwar überarbeitet, aber nicht grundsätzlich verändert werden.

    Gruß,
    Volker K.

  6. @ Volker

    Das ist der falsche Weg. Es leben Millionen von Ausländern in Deutschland, auf die die Neuregelung Anwendung finden soll. Es sind Millionen von Menschen, die alles andere sind wie Kaplan. Sie allerdings nehmen ihn, um eine Neuregelung zu konzipieren. Damit stellen Sie alle anderen unter Generalverdacht ersticken jeden guten Willen bereits im Keim.

    Für den Ausländer hört sich das in etwas so an: „Die Gesetze wurden geändert, damit Leute wie Kaplan die Sozialsysteme, den Rechtsstaat nicht ausnutzen etc. Die Regelung gilt auch für mich. Was wollen die denn von mir? Was habe ich denn verbrochen?“

    Sie begeben sich auf den selben Geleis, wie viele aus der Unionsriege, wenn sie Stammtischparolen jodeln.

    Regeln und Gesetze müssen so konzipiert sein, dass sie auf alle angewendet werden können. Wird es allerdings mit Ziel auf einzelne konzipiert aber auf Millionen angewand, verschwindet das Vertrauen der Betroffenen in Gesetz und Politik. Dann haben wir ein großes hausgemachtes Problem.

    Solche Einzelfälle müssen, da sind wir uns einig, mit aller Konsequenz beendet werden. Allerdings nicht auf Kosten Millionen anderer, die nichts dafür können.

  7. @E.S.
    Die Regelung sollte natürlich nicht ausschließlich auf Typen wie Kaplan zugeschnitten sein, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Das bringt nichts. Bei so einer Geschichte sollte man sich an dem Bild orientieren, daß dem Ausländer gerecht wird, der Willens ist sich zu integrieren. Allerdings sollte von vorneherein klar gestellt werden, wie ein Staat mit solchen Kameraden wie eben Kaplan umgehen wird. Unsere Behörden standen nicht ohne Grund komplett ratlos vor diesem Fall.
    Ich finde es immer wieder ziemlich bedauernswert, mit welcher Naivität (zumindest wirkt es oft so) Regelungen entworfen werden. Natürlich ist der Prozeß der Gesetzgebung für mich als Außenstehender mehr oder minder eine Blackbox und ich sehe nur was heraus kommt, allerdings nicht warum sich das so entwickelt hat.

    Wenn sich ein Gesetzentwurf für einen Ausländer so anhört, daß man ihm nicht vertraut oder ähnliches, dann ist das leider nun mal so. Das darf einer ordentlichen Regelung nicht im Wege stehen. Das hat meines Erachtens höhere Priorität. Ich bezweifele auch, daß sich der größte Teil der ausländischen Bevölkerung mit den Hintergründen neuer Gesetzentwürfe beschäftigt, sondern nur zwangsläufig darauf reagiert. So muß eine Neuregelung dann auch gestaltet sein.

    Dabei muß der gute Wille zur Integration belohnt werden, aber die Verweigerung auch direkt mit unangenehmen Folgen bedacht werden. Jeder der ernsthaft an der deutschen Gesellschaft interessiert ist und nicht nur an den finanziellen Vorteilen, muß daß selbstverständlich auch spüren und auch anders herum.

    Im übrigen mag man über die Union denken was man möchte, aber Stammtischparolen sind die Vorschläge der Konservativen nicht. Sie mögen den Betrachter aus der linken oder grünen Ecke zwar nicht schmecken, haben aber durchaus ihre Berechtigung.

    Ich denke wir haben unterschiedliche Ansätze in der Betrachtungsweise. Sie glauben grundsätzlich daran, daß jeder Migrant mit der Bereitschaft zur Integration nach Deutschland kommt, wahrscheinlich aus Ihrer ureigenen Einstellung heraus. Allerdings denke ich schon, daß Sie Ihre Einstellung auf viele Einwanderer projezieren.
    Meines Erachtens muß ein Einwanderer erst einmal beweisen, daß er bereit ist in der deutschen Gesellschaft zu leben. Ich kann nur von meinen eigenen Erfahrungen ausgehen, die eben nicht diese grundsätzliche Integrationsbereitschaft erkennen lassen. Häufig ist die Entscheidung nach Deutschland auszuwandern vollkommen unreflektiert getroffen worden. Die Gründe lasse ich mal dahin gestellt.
    Daher ist die Verpflichtung zu Integrationskursen und die damit vebundenen Sanktionen bei Nichterfüllung eine Voraussetzung für den Erfolg.

    Gruß,
    Volker K.

  8. @ Volker
    Wir hatten uns einmal bei einem anderen Thema schon über die Ausweisung unterhalten und sind dabei nicht auf einen Nenner gekommen.
    Hier spiegeln Sie, das Sie aus der Debatte nichts mitgenommen haben.
    Ausweisung ist nicht des Rätselslösung.
    Was macht man mit den Deutschen Schmarotzern , wo wollen Sie die hin schicken.
    Weil bei der Ausweisung der Ausländischen Schmarotzern wird automatisch die Frage nach den deutschen Schmarotzern entstehen.
    Man sollte an dem System an sich etwas ändern.
    Unterstützung nur dem der auch einen Anspruch darauf hat und nicht weil sein Opa einen Deutschen Schäferhund besessen hat.

  9. @ Volker

    Wenn sich ein Gesetzentwurf für einen Ausländer so anhört, daß man ihm nicht vertraut oder ähnliches, dann ist das leider nun mal so. Das darf einer ordentlichen Regelung nicht im Wege stehen.

    In meinen Augen ist das ein Widerspruch in sich. Eine gute Regelung gibt dem Ausländer das Gefühl, dass man ihm vertraut. Stellt man Millionen unter Generalverdacht, um ein Paar loszuwerden, ist das ein Schuss nach hinten.

    Im übrigen gebe ich Ihnen vollkommen recht, wenn Sie schreiben:

    Natürlich ist der Prozeß der Gesetzgebung für mich als Außenstehender mehr oder minder eine Blackbox und ich sehe nur was heraus kommt, allerdings nicht warum sich das so entwickelt hat.

    Ein Blick in die Geschichte hilft in diesem Falle ungemein.

  10. Volker:

    Wenn sich ein Gesetzentwurf für einen Ausländer so anhört, daß man ihm nicht vertraut oder ähnliches, dann ist das leider nun mal so. Das darf einer ordentlichen Regelung nicht im Wege stehen.

    E.S.:

    In meinen Augen ist das ein Widerspruch in sich. Eine gute Regelung gibt dem Ausländer das Gefühl, dass man ihm vertraut.

    Da wackelt wohl mal wieder der Schwanz mit dem Hund?!

    In Deutschland sollen Gesetze nicht den Gefühlshaushalt von irgendjemand regeln, sondern die Realität.

    Wie zum Beispiel diese obige Regelung der Integrationskurspflicht. Die soll das reale Problem beheben, daß viele Leute nach zwei Wochen einfach nicht mehr zum Kurs gehen, damit „wiederholt und gröblich gegen ihre Integrationspflichten verstoßen“ und die Allgemeinheit die sozialen Folgekosten tragen muß. Und ich versteh überhaupt nicht, warum da ausgerechnet arbeitslose Ausländer von ausgenommen werden sollen??

    Aber das liegt vielleicht daran, daß manche Leute ganz eigenartige, uninformierte, irrationale Gefühle gegenüber Gesetzen entwickeln, die mit dem Gesetz, dessen Auswirkungen und dem zugrundeliegenden Problem nicht das geringste zu tun haben.

    Mit besten datenschutzrechtichen Grüssen an die Hürriyet-Leser 😉

  11. @ Maria

    Und ich versteh überhaupt nicht, warum da ausgerechnet arbeitslose Ausländer von ausgenommen werden sollen??

    Das verstehe ich auch nicht. Hat doch niemand behauptet.

    In Deutschland sollen Gesetze nicht den Gefühlshaushalt von irgendjemand regeln, sondern die Realität.

    Die Realität ist die, dass die große Mehrheit der Ausländer keine sozialschmarotzer sind, die Integrationskurse besuchen oder einfach nicht hinzugehen brauchen weil sie bereits Deutsch sprechen.

    Ein aktuelles Beispiel ist die Debatte über Schäubles Sicherheitspakete. Was wird da wohl als Gegenargument aufgeführt? Die Privatsphäre und die „Angst“ der Bürger, vollends gläsern zu werden!

    Gesetze sind dazu da, das Zusammenleben zu regeln. Das Zusammenleben kann nur dann funktionieren, wenn Gesetze geachtet werden. Damit Gesetze geachtet werden, müssen diese so konzipiert sein, dass sie akzeptiert werden. Und damit sie akzeptiert werden, müssen sie nun einmal dem Anstands“gefühl“ aller billig und gerecht denkenden zumindest ansatzweise (Ausnahmen gelten schon immer bei Steuergesetzen) entsprechen.

  12. E.S.

    Hat doch niemand behauptet.

    Doch:

    Und um körperlich behinderte Menschen von der Ausweisung auszuschließen müsste es dann noch heißen: “die nichts dafür kann” o.ä.
    Nicht zu vergessen sind solche Ausländer, die arbeitslos geworden sind und womöglich bereits viel Jahre gearbeitet haben.

    Wobei eine Ausweisung natürlich das letzte aller Druckmittel ist, um Leute zum Integrationskurs zu bringen.
    Bei einer „Erfolgsquote von derzeit 45%“ komme ich übrigens rechnerisch auf eine Mehrheit (der Kursteilnehmer, nicht der Ausländer!), die zur Zeit eben nicht die Integrationskurse durchzieht(= Problem -> Suche einer Lösung -> rechtliche Regelung).

    Aber darum geht es mir gar nicht, sondern um diese eigenartige Theorie der Gesetzesteleologie.
    Um dei dem Beispiel Sicherheitspaket zu bleiben:
    Sicherheitsgesetze sollen kein Sicherheitsgefühl schaffen, sondern Sicherheit! Und ich bin nicht gegen die Sicherheitsgesetze weil ich unbestimmte Angstgefühle habe, sondern weil Bürgerrechte eingeschränkt, Trennung von Polizei und Geheimdienst eingerissen und Verfahrensrechte ausgehebelt werden.

    Aber für diese Gefühlsgesetzgebung gibt es noch ein schönes Beispiel: § 301 türk. StGB. Da haben einige Leute das Gefühl daß ihr Türkentum in Gefahr ist. Rational kommt man an die nicht ran.

    Im Kern ist das einfach widerlicher Populismus, weil sich dann die Gefühle der Mehrheit durchsetzen.

    Bin ich froh, daß deutsche Politiker wochenlang durchs Feuilleton geprügelt werden, wenn sie so argumentieren (Bspw. Neidkampagnen oder Law&Order-Sprüche à la „Einsperren und Schlüssel wegwerfen“…)

  13. @ Maria

    Zwischen arbeitslosen Ausländern und Ausländern, die arbeitslos geworden sind, besteht ein Unterschied.

    Bürgerrechte eingeschränkt, Trennung von Polizei und Geheimdienst eingerissen und Verfahrensrechte ausgehebelt

    Und was liegt Ihnen daran? Mögen Sie Bürgerrechte, die Trennung von Polizei und Geheimdienst und Verfahrensrechte? Wieso wollen Sie, dass das alles nicht eingeschränkt wird?

    Sicherheitsgesetze sollen kein Sicherheitsgefühl schaffen

    Hat doch niemand behauptet!?

    sondern Sicherheit!

    Ach, Sie gehören auch zu denen, die das glauben?!

    Im Kern ist das einfach widerlicher Populismus, weil sich dann die Gefühle der Mehrheit durchsetzen.

    Stimmt! Angst einjagen, Angst einreden und dann Sicherheitsgesetze verabschieden. Oder wären diese Sicherheitspakete vor dem 11. September möglich gewesen? Gefühle der Bevölkerung tragen eine Menge zu neuen Gesetzes bei. Das werden Sie – auch mit noch so vielen Verweisen sonstwohin – nicht wiederlegen können.

  14. @E.S.
    Ich denke nicht, daß ich durch eine solche Regelung Millionen unter Generalverdacht stelle. Das sind Phrasen, die uns durch die öffentliche Diskussion in den Medien immer wieder zu Ohren kommen und irgenwann auch von uns übernommen werden. Das macht sie aber nicht richtig oder wahr.
    Es gibt auch Regelungen im Straßenverkehr, die ich selbstverständlich auch ohne die gesetzlichen Vorgaben einhalte (beispielsweise, bei einer roten Ampel stehen zu bleiben). Ich habe dabei nicht das Gefühl, daß mir der Staat an dieser Stelle nicht vertraut, sondern mir ist klar, daß diese Regelung gesetzlich festgeschrieben werden mußte, weil es genügend Bürger gibt, die sich eben nicht daran halten. Wir werden doch deswegen als Autofahrer nicht unter Generalverdacht gestellt Verkehrsrouwdies zu sein.
    Man kann doch als Gesetzgeber nicht hingehen und eine Regelung so lange aufweichen, bis sich jeder wohl damit fühlt und auch den Eindruck gewinnt, daß ihm vertraut wird.
    Natürlich kann man so weit wie möglich Rücksicht darauf nehmen, aber das ist es dann auch schon. In erster Linie ist es wichtig was ich Regeln möchte und darf das auch nicht wegen der Überempfindlichkeit mancher Betroffener aus den Augen verlieren.

    Warum diskutieren wir eigentlich über eine solche Regelung? Wir machen das doch nicht, weil die überwältigende Mehrheit der Migranten sich problemlos integriert hat und seinen Platz in der deutschen Gesellschaft gefunden hat, sondern weil es eben nicht so ist. Bisher gab es keine großen Zwänge Integrations- und Sprachkurse zu besuchen. Mit anderen Worten, daß Vertrauen gegenüber den Migranten war enorm groß. Daß viele dieses Vertrauen nicht verdient haben ist offensichtlich, da die Ergebnisse alles andere als überzeugend waren.

    Ein Blick in die Geschichte hilft in diesem Falle ungemein.

    Anscheinend kennen Sie das Prinzip der Black Box nicht, da es sich dabei um einen oft in der Technik verwendeten Begriff handelt. Man bezeichnet damit eine Sache, deren innere Struktur und Funktion man nicht kennt. Was in einer Black Box geschieht erkennt man nur an den Schnittstellen, also an dem was in die Box hinein geht und was am Ende heraus kommt.
    Bei der von mir benannten Blackbox des Gesetzgebungsverfahrens kenne ich natürlich nicht detailiert die interne Entwicklung eines Gesetzes. Die geschichtliche Entwicklung ist für mir dagegen sehr transparent.

    Gruß,
    Volker K.

  15. @ Volker

    roten Ampel

    Etwas passenderes ist Ihnen nicht eingefallen?

    daß Vertrauen gegenüber den Migranten war enorm groß

    Stimmt, das Vertrauen darauf, dass die Migranten zurückgehen war enorm groß. Dass es anders gekommen und der Staat nun gefrustet ist, sieht man an vielen Stellen der aktuellen Gesetzgebung.

    Die geschichtliche Entwicklung ist für mir dagegen sehr transparent.

    Wieso dann diese Aussage?

    Natürlich ist der Prozeß der Gesetzgebung für mich als Außenstehender mehr oder minder eine Blackbox und ich sehe nur was heraus kommt, allerdings nicht warum sich das so entwickelt hat.

  16. @E.S.

    Wieso dann diese Aussage?

    Eigentlich möchte ich mich nicht auf eine solche Diskussion einlassen, aber ich möchte es auch nicht unbeantwortet lassen. Der Sinn dieser Debatte ist mir nämlich nicht klar. Ich habe doch eigentlich erklärt worauf sich die Bemerkung bezieht. In eine Black Box kann ich nicht hineinschauen, das ist nun einmal das Prinzip der Blackbox. Also kann ich auch nicht erkennen, warum Prozeße in einer Black Box so ablaufen, wie sie ablaufen und warum sie sich so entwickeln, wie sie sich in einer Black Box nun mal entwickeln.
    Ich möchte damit ausdrücken, daß zwar das Gesetzgebungsverfahren von der Gesetzesinitiative, über Bundesrat, Bundestag, Vermittlungsausschuß usw. klar geregelt ist, aber dennoch die Gesetze natürlich durch Kompromisse, Absprachen und Parteikalkül immer wieder in ihrer Form und in ihrem Inhalt verändert werden. Bloß für den Außenstehenden ist diese Entwicklung nicht zu erkennen.
    Ich hoffe das ist nun deutlich.

    Ebenso frage ich mich nach dem Sinn Ihrer vorher getroffenen Bemerkungen.
    Wolen Sie über die Sache diskutieren oder durch Polemik ablenken?

    Man kann über jedes Beispiel streiten. Ein Beispiel soll im Zusammenhang als Argument dienen. Ich versuche inzwischen (aus gutem Grund) die Beispiele so simpel und einfach wie möglich zu wählen, so daß nur die relevanten Merkmale hervorstechen.

    Ebenso kann man natürlich immer wieder die Tatsachen so verdrehen, daß die „Schuld“ bzw. die Ursache für eine gewisse Entwicklung immer bei anderen zu finden ist. Diesmal ist es „der Staat“, der ja durch sein Vertraune in die Heimkehrwilligkeit der Migranten alles ausgelöst hat und nun frustriert reagiert.
    Sie machen es sich da für meinen Geschmack ein wenig zu einfach.

    Ich schlage vor, wir lassen solche fruchtlosen Diskussionen und kehren zum Kern des Themas zurück.

    Gruß,
    Volker K.

  17. @ Volker

    Ich möchte damit ausdrücken, daß zwar das Gesetzgebungsverfahren von der Gesetzesinitiative, über Bundesrat, Bundestag, Vermittlungsausschuß usw. klar geregelt ist, aber dennoch die Gesetze natürlich durch Kompromisse, Absprachen und Parteikalkül immer wieder in ihrer Form und in ihrem Inhalt verändert werden. Bloß für den Außenstehenden ist diese Entwicklung nicht zu erkennen.

    http://www.bundestag.de und http://www.bundesrat.de
    Wenn Sie das wissen, was jedem ohne weiteres Zugänglich ist, reicht das schon, um nicht von einer Blackbox zu reden. Wenn Sie dann noch nur ein Paar weitere Quellen hinzuziehen, sollten Sie ausreichend informiert sein. Nur die Mühe muss man sich schon machen.

    Wolen Sie über die Sache diskutieren oder durch Polemik ablenken?

    Polemik ist in dieser Angelegenheit ein Beispiel zu bringen (Rote Ampel), die von jedem (auch dem Ausländer) klar denkenden ausnahmslos als sinnvoll betrachtet und nicht als verletzend empfunden wird. Während wir hier gerade über ein Thema sprechen, bei der wir gerade darüber streiten.

    Ich schlage vor, wir lassen solche fruchtlosen Diskussionen und kehren zum Kern des Themas zurück.

    Gerne! Fangen wir doch wieder bei den Gemeinsamkeiten an …

  18. @E.S.
    Ich denke, daß jeder klar Denkende der in ein fremdes Land geht es ebenfalls als elementar wichtig ansehen sollte, die Sprache dieses Landes zu lernen und sich der vorherrscheden Kultur anzupassen.
    Das hat nichts Verletzendes und auch nichts Beleidigendes an sich.
    Wenn man aber doch feststellt, daß diese elementare Voraussetzung zum Leben in einem Land nicht von allen erfüllt wird, dann muß da eben Druck hinter, den es bisher so nicht gab.
    Damit soll doch niemand angegriffen oder beleidigt werden. Ich habe das Gefühl, daß ständig in diese Regelung etwas hineininterpretiert wird, was so nicht zutreffend ist.
    Wenn es bei der Freiwilligkeit bleibt, dann kann man sich das ganze auch sparen. Bloß wird die Diskussion in 10 Jahren noch wesentlich heftiger, weil wir dann eine ungeheure Anzahl an unangepaßten Migranten in unserem Land haben, die kein Wort Deutsch sprechen.
    Dann können wir das Geld gleich in den Rhein werfen, anstatt für schlecht besuchte Integrationskurse auszugeben. Schließlich müssen wir verdammt hart arbeiten, damit man mit unseren Steuergeldern solche Kurse finanzieren kann. Ich denke dann kann man auch ruhig darauf bestehen, daß jeder Migrant diese Kurse besucht und auch ein Erfolg abgefragt wird, mit entsprechenden Konsequenzen.

    Wie denken Sie denn, bekommt man eine gesicherte Teilnehmerzahl mit erfolgreichen „Abschluß“? Lieb Bitten wird da wohl nicht reichen. Auch Vertrauen schenken reicht nicht. Denn Vertrauen muß man sich zunächst erarbeiten. Bisher wurde das gewährte Vertrauen nicht gerade positiv belohnt.

    Gruß,
    Volker K.

  19. @ Volker

    Ich denke, daß jeder klar Denkende der in ein fremdes Land geht es ebenfalls als elementar wichtig ansehen sollte, die Sprache dieses Landes zu lernen und sich der vorherrscheden Kultur anzupassen.
    Das hat nichts Verletzendes und auch nichts Beleidigendes an sich.

    Stimmt! Das hat aber auch niemand behauptet. Das beleidigende wäre, das war Ihr Vorschlag, dass man Gesetze so macht, dass Leute wie Kaplan dingfest gemacht werden können. Das fand ich nicht so gut, da man Gesetze nicht möglichst strenge Gesetze auf einzelne zuschneidet, um sie dann auf alle anzuwenden. Das ist verletzend und deswegen kontraproduktiv.

    Wenn es bei der Freiwilligkeit bleibt, dann kann man sich das ganze auch sparen.

    Stimmt ebenfalls. Sanktionen müssen her, worüber wir uns ursprünglich gestritten haben war, ob die pauschale Ausweisungsandrohung der richtige Weg ist. Sie verlieren den Faden, habe ich das Gefühl.

    Bisher wurde das gewährte Vertrauen

    Wovon reden Sie? Welches Vertrauen? Das einzige worauf man bisher vertraut hat war, dass die „Gast“arbeiter irgendwann wieder zurückgehen. Dass dieses Vertrauen nicht belohnt wurde stimmt. Doch Ausweisungsandrohnungen die Konsequenz daraus? Und was die restlichen Nicht-Gastarbeiter-Ausländer angeht hat man sich gar keine Gedanken gemacht, als dass man „Vertrauen“ hätte aufbauen können.

    Wie denken Sie denn, bekommt man eine gesicherte Teilnehmerzahl mit erfolgreichen “Abschluß”?

    Zunächst einmal sind finanzielle Sanktionen schon immer ein gutes Mittel gewesen. Auch der Ausweisung stehe ich nicht generell gegenüber. Doch muss man da sehr gut unterscheiden, wen man mit wem in einen Topf tut.

    Dann können wir das Geld gleich in den Rhein werfen, anstatt für schlecht besuchte Integrationskurse auszugeben.

    Seien Sie unbesorgt, der Staat zahlt an die Kursträger nur bei Teilnahme und Abschlusstest. Bei Nicht-Teilnahme fließt auch kein Geld.

  20. @E.S.

    Stimmt! Das hat aber auch niemand behauptet. Das beleidigende wäre, das war Ihr Vorschlag, dass man Gesetze so macht, dass Leute wie Kaplan dingfest gemacht werden können. Das fand ich nicht so gut, da man Gesetze nicht möglichst strenge Gesetze auf einzelne zuschneidet, um sie dann auf alle anzuwenden. Das ist verletzend und deswegen kontraproduktiv.

    Was ist denn daran verletzend? Wenn ich Regeln aufstelle und sie möglichst eng formuliere, so daß alle Eventualitäten klar definiert sind. Ich frage das nicht um zu provozieren, sondern um es zu verstehen. Noch ein Beispiel (auch schön platt und simpel), um meine Sicht zu verdeutlichen:
    Der Arbeitgeber regelt in der Arbeitsordnung normalerweise, daß Betriebseigentum nicht entwendet werden darf und daß dieses eine Kündigung zur Folge hat.
    Ich respektiere diese Regelung selbstverständlich und käme ohnehin nicht auf den Gedanken meine Firma zu bestehlen. Ich empfinde diese Regelung deswegen aber nicht als beleidigend, oder als übertrieben, da es immer wieder Fälle von Diebstahl gibt.
    Diese Regelung ist eben genau auf diese Einzelfälle zugeschnitten, wird aber auf alle angewandt.

    Wenn man nun Ihrer Argumentation folgt und sie auf das beschriebene Beispiel anwendet, dann sollte man diese Regelung einfach streichen und dadurch das Vertrauen der Beschäftigten gewinnen. Dann wird schon nichts gestohlen.
    Weiterhin droht nach der beschriebenen Regelung generell jedem pauschal die Kündigung, der beim Diebstahl erwischt wird. Was soll der jenige auch noch in der Firma, er ist nicht vertrauenswürdig.

    Das gleiche kann man auch bei der Integration umsetzen. Wer nicht bereit ist sich zu integrieren, der hat halt in Zukunft nichts in diesem Land verloren. Warum sollte man ihn dann nicht ausweisen? Offensichtlich fühlt er sich in dieser Gesellschaft so unwohl, daß er sich den geltenden Gesellschaftsnormen nicht anpassen will. Oder haben Sie eine andere Erklärung warum manche Migranten sich der Integration komplett verweigern?

    Noch einmal ergänzend um Mißverständnisse zu vermeiden: Ich unterscheide da schon zwischen Asyl und Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen.

    Gruß,
    Volker K.

  21. @ Volker

    Ihre Beispiele sind deshalb unzutreffend weil Sie etwas unantastbar selbstverständliches bringen. Dass das Nichtklauen „jedem“ einleuchtet, brauchen wir nicht näher zu diskutieren.

    Wir reden hier nicht über Selbstverständlichkeiten, wie klauen oder rote Ampeln. Wir reden über Ausweisung.

    Wenn ein Gastarbeiter mit 60 zu einem Integrationskurs gehen soll weil er mit 59 arbeitslos geworden ist, seit 39 Jahren aber akkord am Fließband arbeitet ist das für mich ein Unding. Hier von mangelnder Integrations zu reden ist blanker Unsinn ob mit oder ohne Deutschkenntnissen. Dieser Mann hat seinen Beitrag geleistet und bereits 39 Jahre bewiesen, dass er hier leben kann ohne eine Last zu sein. Wie meinen Sie, fühlt sich dieser Mann, wenn er hört, dass er die Kurse besuchen muss oder ausgewiesen wird? Zu Recht fragt er sich, wo der Staat die 39 zuvor gewesen ist. Zu Recht fragt er sich, ob es dem Staat auch dann wichtig gewesen wäre, dass er deutsch spricht, wenn er noch gearbeitet hätte, dann nämlich müsst er kein Integrationskurs besuchen. Und zu Recht fragt er sich, was er mit Sozialschmarozern gemeinsam hat, dass man ihn unter dieselbe Regelung subsumiert.

    Die Lage ändert sich allerdings, wenn es sich um einen Frischankömmling handelt. Da kann man von mir aus auch eine Ausweisung in Betracht ziehen.

    Was ich versuche zu sagen ist, dass Ausländer nun mal nicht alle gleich sind und auch nie sein werden. Deutschland wird auch künftig Hunderttausende neue Ausländer aufnehmen. Diese mit denen gleichzusetzen, die hier geboren sind oder schon viele Jahre in Deutschland leben und arbeiten ist nicht nachvollziehbar.

  22. Wenn ein Gastarbeiter mit 60 zu einem Integrationskurs gehen soll weil er mit 59 arbeitslos geworden ist, seit 39 Jahren aber akkord am Fließband arbeitet ist das für mich ein Unding. Hier von mangelnder Integrations zu reden ist blanker Unsinn ob mit oder ohne Deutschkenntnissen. Dieser Mann hat seinen Beitrag geleistet und bereits 39 Jahre bewiesen, dass er hier leben kann ohne eine Last zu sein. Wie meinen Sie, fühlt sich dieser Mann, wenn er hört, dass er die Kurse besuchen muss oder ausgewiesen wird? Zu Recht fragt er sich, wo der Staat die 39 zuvor gewesen ist.

    Im Ernst? Jemand lebt 39 Jahre in Deutschland und spricht kein deutsch und da finden Sie es Unsinn von fehlender Integration zu reden? und unzumutbar, einen Integrationskurs zu machen?
    Und Sie finden, dieser Mann kann für seine mangelnden Sprachkenntnisse … den deutschen Staat verantwortlich machen?

    Was Sie unter Integration verstehen, ist echt gruselig…

    Herrgott, dem Mann wird doch keine Doktorarbeit abverlangt sondern nur einfachste Deutschkenntnisse beigebracht!

  23. @ Maria

    Ja es ist ein Unding, wenn es den Staat nicht kümmert, ob ein Ausländer 40 Jahre lang kein Deutsch lernt nur weil er schön in Sozialkassen einzahlt. Ausländer verrichteten und verrichten überwiegend harte schmutzige Tätigkeien mir Akkordlohn und im Schichtdienst. Und da sowieso alle davon ausgingen, dass der „Gastarbeiter“ wieder zurückkehren würde, war die Sprache überhaupt nicht wichtig.

    Wird heute unser Beispielausländer arbeitslos und meldet es dem Arbeitsamt muss er in ein Integrationskurs. Meldet er sich nicht arbeitslos (keine Sozialleistungen) so muss er keinen Integrationskurs besuchen.

    Kommen Sie also mal von Ihrem hohen Ross runter! Es geht bei diesen Menschen keineswegs um Integration. Wenn es darum gehen würde, würde er auch dann einen Integrationskurs besuchen müssen, wenn er noch arbeitet. Insofern ist das in diesem Falle heuchlerich, falsch und verlogen von vorne bis hinten.

    Im übrigen habe ich nichts dagegen, dass, egal wie alt und egal wieviele Jahre auf dem Buckel, ein Ausländer Deutsch lernt. Im Gegenteil. Habe oft genug geschrieben, dass Sanktionen, im angemessenen Rahmen, sein müssen. Doch geht es bei der Diskussion gerade um die Ausweisung.

    Sie aber sind natürlich froh, wenn Sie meinen wieder einmal etwas schreiben zu können, weil Sie glauben, ein Haar in der Suppe gefunden zu haben. Sie sollten sich lieber mal von so einem Ausländer eine Suppe spendieren lassen und sich mal mit ihm über Arbeit, Gesundheit und Deutschland unterhalten (zur Not mit Dolmetscher). Ich bin mir sicher, dass Ihnen das besonders zugute kommen wird. Denn dass, was Sie hier so locker daherschreiben, werden Sie einem „Menschen“ ins Gesicht nicht so einfach sagen können, wenn Sie zumindest ein wenig Anstand besitzen.

  24. Ekrem,
    es ist ein Unding, daß jemand der in ein anderes Land kommt und dort dauerhaft lebt sich weigert, die dortige Sprache zu lernen!

    Aber irgendwie ist für Sie mal wieder der deutsche Staat schuld, wenn sich „unser Beispielausländer“ weigert, deutsch zu lernen – weil der Staat ihn dazu schon viel früher hätte zwingen müssen! Oder vielleicht nicht zu Sprachkursen zwingen, sondern diese hätte anbieten und subventionieren müssen – oh, warten Sie, das machen die VHS ja schon seit Jahrzehnten! Na, dann hätte der deutsche Staat zumindest „unserem Beispielausländer“ sagen müssen, daß er deutsch lernen soll, wenn er dauerhaft hier leben möchte – und vielleicht noch dazu: daß er sich die Zähne putzen soll, wenn er gesunde Zähne behalten will und die Schuhe ordentlich zubinden und vor roten Ampeln stehen bleiben …
    You get the point? Diese Dinge sind alle so selbstverständlich, daß man darauf vertrauen darf, daß die Leute das selbst sehen und machen!

    Es geht bei diesen Menschen keineswegs um Integration.

    Doch. GENAU DARUM geht es. Integration fängt bei der Sprache an und hört da nicht auf.
    Irgendwie wird sich der 59jährige ein Leben eingerichtet haben (mit Arbeit, Kulturverein, Moschee, ethnischen Läden, Kontakten zu der Großfamilie und Satellitenfernsehen?) bei dem er kein Deutsch braucht. Aber diese Nische, diese Parallelgesellschaft ist ziemlich eng und ohne Deutschkenntnisse ist sie auch ziemlich alternativlos. Eine Teilhabe, eine Integration in die deutsche Mehrheitsgesellschaft ist das nicht, wenn man nicht mal mit den Nachbarn oder deutschen Arbeitskollegen sprechen kann…

    Im übrigen habe ich nichts dagegen, dass, egal wie alt und egal wieviele Jahre auf dem Buckel, ein Ausländer Deutsch lernt. Im Gegenteil.

    OK, Sie haben nichts dagegen, Sie sind sogar fürs Deutschlernen. Nur verpflichten wollen Sie nicht.
    Oder doch?
    Eine Pflicht, die aber nur „im angemessenen Rahmen“ mit Sanktionen eingefordert werden darf? Wozu weder Aufenthaltsbeendigung noch Geldstrafe noch Kürzen der Arbeitslosenhilfe gehört? Sondern? Ein böser Brief (der aber keine Gefühle verletzt)? Oder irgendetwas anderes, was „unseren Beispielausländer“ aber bloß nicht effektiv zwingen darf, weil: im Grunde finden Sie ja den Integrationskurs für ihn doch unzumutbar!

    Sie aber sind natürlich froh, wenn Sie meinen wieder einmal etwas schreiben zu können, weil Sie glauben, ein Haar in der Suppe gefunden zu haben.

    Hm, wollen Sie mir damit sagen, daß Sie Sich mehr „positives“ Feedback wünschen? Ich finds aber langweilig „Damit haben Sie im Großen und Ganzen recht“ zu schreiben, ich streite mich lieber über Punkte an denen ich anderer Meinung bin. Wenn jemand die andere Meinung mit guten Argumenten vertritt, lerne ich dabei sogar etwas und ändere unter Umständen meine Meinung!
    Weniger Spass macht es, wenn nur unsachlich gekontert wird mit eristischen Kunstgriffen (Schopenhauer: Die Kunst, Recht zu behalten, Leseempfehlung!) wie Ablenken, persönliche Angriffe, Themenwechsel, Wortspielereien etc.
    Kurz: Argumentativ überzeugen statt Rechthaberei.
    Sie sagen, das da in der Suppe ist kein Haar? Beweisen Sie es!

    Sie sollten sich lieber mal von so einem Ausländer eine Suppe spendieren lassen und sich mal mit ihm über Arbeit, Gesundheit und Deutschland unterhalten (zur Not mit Dolmetscher). Ich bin mir sicher, dass Ihnen das besonders zugute kommen wird. Denn dass, was Sie hier so locker daherschreiben, werden Sie einem “Menschen” ins Gesicht nicht so einfach sagen können, wenn Sie zumindest ein wenig Anstand besitzen.

    Blablabla. argumentum ad personam, Kunstgriff 38.
    Ich habe mir schon von Ausländern Suppen spendieren lassen, mich über Arbeit, Gesundheit und Deutschland unterhalten (und das tatsächlich oft genug mit Dolmetscher) und genaugenommen auch schon in (freiwillige) Deutschkurse geschickt.
    Und nein, ich hätte kein Problem damit, jemandem der seit 39 Jahren in Deutschland lebt, ins Gesicht zu sagen daß es ihm zumutbar ist, deutsch zu lernen.

  25. @ Maria

    Integration fängt bei der Sprache an und hört da nicht auf.

    Habe nie etwas anderes behauptet.

    OK, Sie haben nichts dagegen, Sie sind sogar fürs Deutschlernen. Nur verpflichten wollen Sie nicht. Oder doch? Eine Pflicht, die aber nur “im angemessenen Rahmen” mit Sanktionen eingefordert werden darf? Wozu weder Aufenthaltsbeendigung noch Geldstrafe noch Kürzen der Arbeitslosenhilfe gehört?

    Sie müssen meine Kommentare gut lesen, bevor Sie antworten. Habe nie gesagt, dass finanzielle Sanktionen nicht sein dürfen. Es geht um AUSWEISUNG.

    im Grunde finden Sie ja den Integrationskurs für ihn doch unzumutbar!

    Lesen! Ich finde den Integrationskurs für ihn nicht unzumutbar, sondern die Aufforderung das Land zu verlassen, wenn er es nicht besucht. Hier müssen “angemesene” Sanktionen her. Niemand hat das Recht einen Ausländer, der 30 oder 40 Jahre gearbeitet hat, des Landes zu verweisen, weil er kein Deutsch lernt. Das kann man vielleicht mit frischankömmlingen machen.

    Hm, wollen Sie mir damit sagen, daß Sie Sich mehr “positives” Feedback wünschen?

    Nein, “gut überlegtes” Feedback!

    Und nein, ich hätte kein Problem damit, jemandem der seit 39 Jahren in Deutschland lebt, ins Gesicht zu sagen daß es ihm zumutbar ist, deutsch zu lernen.

    War gar nicht verlangt. Hätten Sie mein Kommentar inhaltlich verstanden, wüssten Sie, dass es nicht um Deutschlernen geht. Das kann ich auch jedem ins Gesicht sagen, kein Problem. Es geht aber – zum x’ten mal – um Ausweisung!

    Blablabla. argumentum ad personam, Kunstgriff 38.

    Ja, blabla…Sie sollten sich einfach mal die Mühe machen und den Diskussionsverlauf VOLLSTÄNDIG durchLESEN.

  26. 1.
    Es geht ÜBERHAUPT NICHT um AUSWEISUNG, sondern um – als allerletzte Sanktion – die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis, d.h. in allerletzter Konsequenz: eine Abschiebung.

    2.
    Es geht darum, daß Sie unseren Beispielausländer zwar irgendwie verpflichten wollen, aber nur mit Sanktionen, die sich bereits als nicht sehr effektiv gezeigt haben.
    Durchsetzen wollen sie die Pflicht zum Deutschkurs während des Bezugs von Arbeitslosenhilfe also nicht.
    D.h. in letzter Konsequenz müßte Deutschland es hinnehmen, wenn Ausländer sich über Jahrzehnte weigern die Landessprache zu lernen weil sie sich eine ethnische Infrastruktur jenseits des deutschsprachigen Arbeitsmarkts geschaffen haben.
    So eine Art „Gewohnheitsrecht auf Parallelgesellschaft“?

    Ich habe da eine andere Meinung zum Thema Integration. Und bei solchen Sprüchen:

    Hier von mangelnder Integrations zu reden ist blanker Unsinn ob mit oder ohne Deutschkenntnissen.

    fällt es mir schwer, Ihre Bekenntnisse zu Integration und Deutschlernen noch ernst zu nehmen.

    3.

    Sanktionen müssen her, worüber wir uns ursprünglich gestritten haben war, ob die pauschale Ausweisungsandrohung der richtige Weg ist.

    SIE wollen doch eine Gruppe pauschal ausnehmen von der Sanktion der Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
    Die vorgeschlagene Regelung wird natürlich nicht pauschal ausweisen, es gibt einen Ermessenspielraum:

    Nationaler Integrationsplan Arbeitsgruppe 1 „Integrationskurse verbessern“ (ABSCHLUSSBERICHT)

    2.1. Steigerung des Kurserfolges

    Das zentrale Ziel der Integrationskurse, Zugewanderten ausreichende deutsche Sprachkenntnisse zu vermitteln, wird zurzeit von nur etwa der Hälfte aller Kursabsolventen erreicht. Das vorgesehene Niveau B1 wird im GER als erste Stufe der selbständigen Sprachverwendung ausgewiesen. Um den Anforderungen einer Integration zu genügen, die auf Chancengleichheit und Teilhabe basiert, stellt das Sprachniveau B1 damit eine zwingende Mindestvoraussetzung für die weitere Integration dar.

    Ziel der weiteren Arbeit muss es sein, die Quote (45%) der Zielerreichung des Niveaus B1 wesentlich zu steigern.

    BMI Gesetzentwurf zur Reform des Zuwanderungsrechts :
    http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Common/Anlagen/Gesetze/Gesetzentwurf__Umsetzung__aufenthalts__und__asylrechtlicher__Richtlinien__der__EU,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Gesetzentwurf_Umsetzung_aufenthalts_und_asylrechtlicher_Richtlinien_der_EU.pdf

    Zu § 8 AufenthG

    § 8 wird wie folgt geändert:

    a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

    „(3) Verletzt ein Ausländer seine Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 Satz 1 zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs, ist dies bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen. Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, soll bei wiederholter und gröblicher Verletzung der Pflichten nach Satz 1 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. Besteht ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur nach diesem Gesetz, kann die Verlängerung abgelehnt werden, es sei denn, der Ausländer erbringt den Nachweis, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Bei der Entscheidung sind die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, schutzwürdige Bindung des Ausländers an das Bundesgebiet und die Folgen einer Aufenthaltsbeendigung für seine rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen zu berücksichtigen.“

    Begründung:

    Mit der Änderung in Absatz 3 Satz 2 und 3 wird die bereits in Absatz 3 Satz 2 enthaltene Möglichkeit zur Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ausdifferenziert.

    Bei wiederholter und gröblicher Verletzung der Pflicht zur Teilnahme am Integrationskurs (tatbestandliche Eingrenzung) reduziert sich im Falle einer Ermessensentscheidung das Ermessen auf eine Soll-Versagung. Im Falle eines Anspruchs auf Verlängerung reduziert sich dieses auf eine Kann-Versagung.

    Alte Fassung:

    AufenthG
    § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
    (3) Verletzt ein Ausländer seine Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs, so ist dies bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen. Besteht kein Anspruch auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, so kann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. Bei den Entscheidungen nach Satz 1 und 2 sind die Dauer des rechtmäßigen Aufenthaltes, schutzwürdige Bindungen des Ausländers an das Bundesgebiet und die Folgen für die rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen des Ausländers zu berücksichtigen.

    § 44a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
    (1) Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn

    – er nach § 44 Abs. 1 einen Anspruch auf Teilnahme hat und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann oder
    – die Ausländerbehörde ihn im Rahmen verfügbarer und zumutbar erreichbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs auffordert und er
    Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht und die die Leistung bewilligende Stelle die Teilnahme angeregt hat oder
    – in besonderer Weise integrationsbedürftig ist.
    In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 stellt die Ausländerbehörde bei der Ausstellung des Aufenthaltstitels fest, ob der Ausländer zur Teilnahme verpflichtet ist.

    IntV – Integrationskursverordnung

    § 4 Teilnahmeberechtigung
    (1) Teilnahmeberechtigte im Sinne dieser Verordnung sind:

    – Ausländer, die einen gesetzlichen Teilnahmeanspruch nach § 44 des Aufenthaltsgesetzes haben,
    – Spätaussiedler nach § 4 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes sowie deren Familienangehörige nach § 7 Abs. 2 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes, die einen gesetzlichen Teilnahmeanspruch nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes haben,
    – Ausländer, die nach § 44 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zur Teilnahme zugelassen worden sind und
    – Ausländer, die nach § 44a Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes zur Teilnahme verpflichtet worden sind.
    Teilnahmeberechtigte sind zur einmaligen Teilnahme am Integrationskurs berechtigt. Ausländer nach Satz 1 Nr. 1, die über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, sind nur zur Teilnahme am Orientierungskurs und am Abschlusstest berechtigt. Kann sich der Ausländer bei der persönlichen Vorsprache nicht ohne die Hilfe Dritter verständlich machen, ist auch ohne Durchführung eines Sprachtests davon auszugehen, dass er nicht in der Lage ist, sich auf einfache Art mündlich in deutscher Sprache zu verständigen. Zur Feststellung der Sprac hkenntnisse stellt das Bundesamt den Ausländerbehörden kostenlos einen Test zur Verfügung. Wenn die Ausländerbehörde einen Sprachtest durchführt und ausreichende Sprachkenntnisse feststellt, bescheinigt sie diese dem Ausländer.

    (2) Ein Teilnahmeanspruch nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 besteht nicht bei erkennbar geringem Integrationsbedarf. Ein solcher ist in der Regel anzunehmen, wenn

    ein Ausländer
    a) einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzt, es sei denn, er kann wegen mangelnder Sprachkenntnisse innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht eine seiner Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erlaubt aufnehmen oder
    b) eine Erwerbstätigkeit ausübt, die regelmäßig eine Qualifikation nach Buchstabe a erfordert, und

    die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich der Ausländer ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche,gesellschaftliche und kulturelle Leben der Bundesrepublik Deutschland integrieren wird.
    (3) Ausländerbehörden dürfen eine Teilnahmeberechtigung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 nur begründen, wenn ein Kursplatz verfügbar und für den Ausländer zumutbar erreichbar ist. Das Bundesamt unterrichtet die Ausländerbehörden regelmäßig über verfügbare Kursplätze in ihrem Zuständigkeitsbereich. Ein Kurs ist in der Regel zumutbar erreichbar, wenn der Kurs am Wohnort des Ausländers oder in angemessener Entfernung von seinem Wohnort stattfindet. Die Angemessenheit bestimmt sich nach den örtlichen Gegebenheiten und den persönlichen Umständen des Ausländers. Eine Teilnahmeberechtigung kann bei einem fehlenden ortsnahen Kursangebot begründet werden, wenn durch einen Fahrtkostenzuschuss der Kurs zumutbar erreichbar wird. Ein Fahrtkostenzuschuss kann vom Bundesamt gewährt werden.

    (4) Von einer besonderen Integrationsbedürftigkeit im Sinne von § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b des Aufenthaltsgesetzes kann insbesondere dann ausgegangen werden, wenn sich der Ausländer als Inhaber der Personensorge für ein in Deutschland lebendes minderjähriges Kind nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Dies gilt nicht, wenn die Integration des Kindes in sein deutsches Umfeld voraussichtlich auch ohne Teilnahme des Ausländers an einem Integrationskurs gewährleistet ist oder durch seine Teilnahme voraussichtlich nicht erheblich gefördert werden kann.

    (5) Eine Teilnahmeberechtigung nach Absatz 3 darf nicht begründet werden oder ist zu widerrufen, wenn einem Ausländer neben seiner Erwerbstätigkeit eine Teilnahme auch an einem Teilzeitkurs nicht zugemutet werden kann.

  27. @Maria

    Es geht ÜBERHAUPT NICHT um AUSWEISUNG, sondern um – als allerletzte Sanktion – die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis, d.h. in allerletzter Konsequenz: eine Abschiebung.

    Und worin liegt Iherer Meinung nach der Unterschied für den Ausländer, wenn er im One-Way-Flieger sitzt?

    Es geht darum, daß Sie unseren Beispielausländer zwar irgendwie verpflichten wollen, aber nur mit Sanktionen, die sich bereits als nicht sehr effektiv gezeigt haben.

    Und woher wissen wird das? Bei wie vielen wurde bisher das Geldhahn zugedreht und es hat dennoch nichts gebracht? Erst mal Tee trinken lernen!

    “Gewohnheitsrecht auf Parallelgesellschaft”?

    Wissen Sie wie Gewohnheitsrecht entsteht?

    Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das aufgrund langer tatsächlicher Übung (lat. consuetudo) und durch allgemeine Anerkennung seiner Verbindlichkeit im Sinne einer Überzeugung von der rechtlichen Notwendigkeit der Übung (lat. opinio necessitatis oder opinio iuris) entstanden ist. (Quelle: Wiki)

    Obwohl ich natürlich nicht der Meinung bin, dass es ein Recht auf Parallelgesellschaft gibt, passend ist Ihr Vorschlag schon. Zumindest, was die bisherige Haltung des Staates angeht. 😉

    SIE wollen doch eine Gruppe pauschal ausnehmen von der Sanktion der Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

    Also: Pauschal ist, wenn man alle meint. Differenzierung dagegen bedeutet, dass man eben nicht alle meint. Und obwohl ich pauschal für ein Gruppe etwas möchte und pauschal für eine andere Gruppe auch und pauschal für alle anderen Gruppen auch ist das dennoch Differenzierung! Nach Ihrem Pauschalverständnis müssten ja Einzelfallgesetze her. Sie kennen sich nicht nur gut aus mit rhetorischen Kunstgriffen, können es auch sehr gut anwenden.

  28. Naja, pauschal heißt nicht „alle“, sondern eher „gleich (gemittelt) für alle einer bestimmten Gruppe“, siehe Pauschalreise, Entfernungspauschale etc.

    Der alte § 8 hat durch ein „kann“ einen Ermessensspielraum im Einzelfall ermöglicht, und die Reform differenziert jetzt weiter in ein Kann-Ermessen und eine Soll-Regel.

    Den „Pauschal“ Vorwurf finde ich ungerechtfertigt.

    Es geht darum, daß Sie unseren Beispielausländer zwar irgendwie verpflichten wollen, aber nur mit Sanktionen, die sich bereits als nicht sehr effektiv gezeigt haben.

    Und woher wissen wird das? Bei wie vielen wurde bisher das Geldhahn zugedreht und es hat dennoch nichts gebracht? Erst mal Tee trinken lernen!

    Das wissen wir aus dem Evaluationsbericht.
    http://www.bamf.de/cln_042/nn_1073706/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Downloads/Integrationskurse/Kurstraeger/Sonstiges/abschlussbericht-evaluation.html

    PS:
    Lernt man das Tee trinken auch im Integrationskurs?
    😉

  29. @ Maria

    Das wissen wir aus dem Evaluationsbericht.

    Und wo bitte soll das genau stehen?

    Lernt man das Tee trinken auch im Integrationskurs?

    Keine Ahnung, hab „noch“ keins besucht 😉

  30. Hallo,

    ich finde es echt erstaunlich, wie hier (und in anderen Threads) immer wieder der deutsche Staat für alles verantwortlich gemacht wird. Man könnte meinen, die Zuwanderer (Gäste, Ausländer…) sind allesamt minderbemittelte, nur zum arbeiten kommende arme Irre, die an die Hand genommen und in die Gesellschaft eingeführt werden müssen.
    Hilfe, der Staat hat mich nicht integriert!!! Ja, geht’s noch?

    Nach 40 Jahren Arbeit in Deutschland nicht einmal Grundlagen der deutschen Sprache zu beherrschen zeigt mir eher, wie integrations-„bereit“ derjenige ist. Und dann das große Jammern!

    Leute gibt’s…

  31. @ Boo

    Niemand gibt irgendjemanden allein die Schuld. Festgehalten werden muss, dass sowohl Ausländer als auch der Staat einfach zu spät aufgewacht sind.

    Worum es bei der Diskussion hier geht ist, wem durch eine Ausweisungsandrohung die Last für das Verschlafen der vergangenen Jahre aufgebürgt wird.

    Es kann nicht sein, dass sich der Staat sich heute hinstellt und von einem 60 jährigen Gastarbeiter Integration oder Auswanderung verlangt, als wäre allein der Gastarbeiter verantwortlich für die heutige Misere.

  32. Es ist doch völlig egal, wie alt der Gastarbeiter ist. Wenn der Gastgeber die Regeln ändert, hat sich der Gast anzupassen oder geht (wird gegangen).

    Beispiel:
    Wenn festgelegt wird, daß in Gaststätten nicht geraucht werden darf, habe ich mich als Gast daran zu halten, oder ich zünde mir eine an und fliege ‚raus. Basta.

    Wenn der 60jährige nach 40 Jahren Arbeit immer noch Gast ist, also nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, will er doch auf Dauer sowieso nicht hierbleiben. Wahrscheinlich kann er auch deshalb nicht die Sprache seiner Gastgeber oder hat es nicht für nötig gehalten, sie zu erlernen. Wie schon einmal an anderer Stelle erwähnt (ich glaube von Maria): er soll nicht Germanistik studieren, sondern im Leben seines frei gewählten Gastlandes zurechtkommen und mit seiner Gastgebenden Nachbarschaft kommunizieren können. Was wird denn da also so schlimmes abverlangt???

    MfG
    Boo

 

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