Nachrichtendienste führen Online-Durchsuchungen längst durch

26. April 2007 | Von | Kategorie: Recht | 3 Kommentare |

Der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz führen bereits seit zwei Jahren so genannte Online-Durchsuchungen durch. Darüber informierte ein Vertreter des Bundeskanzleramts am Mittwochvormittag die Abgeordneten des Innenausschusses.

Während sich die FDP „nicht sonderlich überrascht“ über diese Aussagen zeigte, stellte die Linke fest, man werde „seit zwei Jahren verarscht“

Über die Wortwahl der Linken lässt sich sicher streiten, inhaltlich gibt es allerdings nichts zu rütteln.

Auch die SPD zeigte sich überrascht, dass in der Vergangenheit derartige Durchsuchungen bereits mehrfach durchgeführt wurden.

Die Wortwahl der SPD überrascht mich an dieser Stelle. Welcher Partei gehörte Otto Schily an?

Die Union dagegen bezeichnete die Durchsuchungen als „notwendiges Instrument, das wir brauchen werden“. Sie regte jedoch an, über eine Neuregelung des Artikels 13 GG nachzudenken und stellte die Frage, ob nicht der bisherige Schutzbereich der Wohnung auch Computer umfassen sollte.

Eine Neuregelung des Artikels 13 GG ist doch laut eigenen Aussagen gar nicht notwendig:

Man sehe in dem Vorgehen der Nachrichtendienste auch keine Eingriffe in die Artikel 10 und 13 des Grundgesetzes (GG): Da man nur auf Festplatten, aber nicht auf eine laufende Kommunikation zugreife, werde Artikel 10 (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) nicht berührt. Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Artikel 13 regele, werde nicht berührt, da es nicht um die Überwachung innerhalb der Wohnung stattfindender Vorgänge gehe, sondern etwa Laptops auch im Freien benutzt werden könnten.

Auf solche Argumente muss man erst einmal kommen – Laptops können auch im Freien benutzt werden 🙂

Allerdings gelte: Wer auf die Sicherheit des Internets vertraue, sei „arm dran“.

Das kann man laut sagen.

Quelle: Bundestag

Ekrem Senol РK̦ln, 26.04.2007

3 Kommentare
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  1. Also Terroristen werden wohl Mittel und Wege kennen um den Online Durchsuchungen zu entgehen (also die Software gar nicht erst auf ohre Rechner kommen zu lassen). Ganz zur Not werden die gefährlichen Informationen aufgeteilt und sehen für sich alleine ganz harmlos aus…

  2. man könnte doch auch die langsame Zersetzung des Rechtsstaates abkürzen und sofort Notstandsgesetze einführen.

    LI

  3. […] JurBlog.de habe ich den einen oder anderen Beitrag über die geplante Online-Schnüffelei geschrieben, […]

 

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