Rassistische Einbürgerungspraxis der „Schweizermacher“

20. September 2007 | Von | Kategorie: Gesellschaft | 7 Kommentare |

Die Schweiz hat ein dreistufiges Einbügerungsverfahren. Der Bund klärt bei Gesuchen um ordentliche Einbürgerung nur ab, ob auf Bundesebene Informationen vorliegen, welche die Einbürgerung ausschließen. Die Gemeinden und Kantone kennen hingegen noch zusätzliche, eigene Wohnsitz- und Eignungsvoraussetzungen, die eine Bewerberin oder ein Bewerber erfüllen muss. Die Mitglieder einer Gemeinde dürfen sogar über den Antrag auf Staatsbürgerschaft von Einzelpersonen abstimmen.

Hier sieht die Kommission gesetzgeberischen Handlungsbedarf. „Besonders bei Entscheiden, die auf der Gemeindeebene beim Parlament oder der Gemeindeversammlung liegen, kann es zu diskriminierenden, gar rassistischen Ablehnungen der Gesuche kommen“, heißt es in dem kürzlich veröffentlichten Bericht. Gerade weil die Einbürgerung wesentlich am Kriterium der „Eignung“ anknüpfe, bestehe immer die Gefahr, dass diese Eignung auf Grund von Stereotypen verneint wird, welche die öffentliche Meinung bestimmten Menschengruppen zuspricht. Es falle etwa auf, dass negative Einbürgerungsentscheide übermäßig oft Personen aus den Folgestaaten von Jugoslawien und Personen muslimischer Glaubenszugehörigkeit treffen. „Es ergibt sich eine „Typologie der Ablehnung“, die dem Muster und den Vorgaben der nationalen Ausländer-, Missbrauchs- und Nichtintegrationsdebatte folgt. Auch die von gewissen Parteien und Medien im letzten Jahr lancierte „Muslimdebatte“ und jene um ein „Minarettverbot“ findet hier ihr Abbild.“

So wies etwa der Einwohnerrat der Gemeinde Buchs-Aargau im Juni das Gesuch einer muslimischen Frau, die ein Kopftuch trägt, ab, weil sie „durch das Tragen des Kopftuchs eine fundamentalistische Glaubensrichtung bezeuge“. Noch immer herrsche in gewissen Gemeinden die Vorstellung einer vollständigen Assimilation, die von Einbürgerungswilligen verlangt werden könne. Damit werde die Eignung und das Vertrautsein mit schweizerischen Verhältnissen (Art. 14 BüG) exzessiv und ausschliessend, d.h. diskriminierend ausgelegt.

Es gebe ferner Bestrebungen und parlamentarische Vorstöße, die darauf abzielen, zwischen alteingesessenen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern und seit Kurzem eingebürgerten Neubürgern zu unterscheiden.

Download: Diskriminierung bei der Einbürgerung – Stellungnahme der EKR zur aktuellen Situation (PDF)

Bekir Altas – Duisburg, 20.09.2007

7 Kommentare
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  1. Bei uns in Deutschland gibt es auch Deutschemacher. Der Kurzfilm „Der Test“ erzählt so eine satirische Geschichte mit vielen Anspielungen auf Realität. Mehr Infos zu den mehrfach preisgekrönten und sehr witzigen Kurzfilm gibt es hier: Der Test – (Satire über Einbürgerungstest) Reinschauen lohnt sich.

  2. @ Einbürgerungstest

    Scheint witzig zu sein. Hoffentlich habe ich mal die Gelegenheit, es in voller Länge zu sehen.

  3. Recht haben die Schweizer, sehr kluges Volk mit klugen Politikern.

  4. Beatrice, dann zieh doch hin – mal sehen, ob sie dich nehmen, so als Ausländerin!

  5. Klappt bei Deutschen recht gut, mit denen kommen Schweizer um einiges besser klar, als mit anderen Nationalitäten/ Mentalitäten.

  6. Einbürgerungstest ist leicht eigentlich. Hälfte der einfachen Fragen schafft doch -fast- jeder Grundschüler .

  7. Wer einmal den Einbürgerungstest online durchgehen möchte, der findet einen guten Test -> zum Einbürgerungstest
    . Man bekommt nach der Auswahl einer Antwort das Ergebnis direkt angezeigt.

    Generell finde ich es aber nicht schlecht, dass man sich mit dem Land in dem man leben möchte auch auseinandersetzt. Allerdings sollte man die Voraussetzungen auch im Rahmen halten, da zu einer gelungenen Einbürgerung mehr erforderlich ist bzw. was ein Test nun wirklich nicht abdeckt.

 

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