BVerfG: Ob wir das gleiche Gesetz vorliegen haben?

11. Oktober 2007 | Von | Kategorie: Feuilleton | 3 Kommentare |

Über den Pilotversuch des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf (FDP), seinem Verfassungsschutz den Weg in die Festplatten zu ebnen, verhandelt seit Mittwoch der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Im folgenden ein Paar höchst amüsante Zitate von Hans-Jürgen Papier, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Gründe der Landesvertretung, die angeblich für die Online-Durchsuchung sprechen.

Dirk Heckmann, Passauer Professor und Spezialist für Internetrecht, vertrat die nordrhein-westfälische Landesregierung.

Es geht nicht um das Auslesen gesamter Festplatten-Inhalte.

Hans-Jürgen Papier dazu:

Mir sind gewisse Zweifel gekommen, ob wir das gleiche Gesetz vorliegen haben. … Wollen Sie leugnen, dass nicht die heimliche Infiltration von Computern das Ziel sein sollte?

So etwas wie heute, Papier weiter, habe er schon in der Verhandlung über das Luftsicherheitsgesetz erlebt, als ihm der Bundesinnenminister erzählen wollte, darin gehe es nicht um das Abschießen von durch Terroristen gekaperten Passagierflugzeugen.

Tja, wir sind dann mal auf die Begründung gespannt. Die Entscheidung wird wohl nicht mehr überraschen.

3 Kommentare
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  1. Die Frage ist doch letztlich, ob sich die Executive an einen Richterspruch hält oder notfalls wieder einen übergesetzlichen Notstand konstruiert.

    Das Verhalten der Executive führt insoweit zur Erosion der Judicative, wobei auch die Legislative zusehends Gesetze nicht mehr ausschließlich innerhalb des Verfassungsrahmens formuliert, sondern mit der Gesetzgebung immer am Rande der Verfassung diese immer weiter strapaziert und dehnt.

    Nicht nur in der Sicherheitspolitik, sondern z.B. auch im Steuerrecht.

  2. @ Li
    Hinweis am Rande.
    Das Steuerrecht ist nicht mehr an Gesetzen zu messen , sondern eher an dem Stand der Asozialität des jeweiligen Finanzbeamten.
    Habe aber bis dato noch keinen Vernünftigen vom Fiskus kennengelernt.

  3. Die Spionage durch den Verfassungsschutz soll sich ja wenigstens auf Fälle beschränken, in denen ein konkreter Verdacht besteht. Die demnächst zu erwartende Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten einschließlich der Standorte der Mobiltelefone geht wesentlich weiter. Hier sollen die Daten aller Bundesbürger gespeichert werden.

 

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