--> VerfassungVerfassung « Tag « JurBlog.de

Beiträge zum Stichwort ‘ Verfassung ’



Köhler unterzeichnet geändertes Zuwanderungsgesetz

Von | 22. August 2007 | Kategorie: Recht | 4 Kommentare

Das so genannte Zuwanderungsgesetz kann nach der Unterschrift von Bundespräsident Köhler in Kraft treten. Es sieht unter anderem neue Bleiberechtsregelungen und Integrationskurse vor.



Widerstände gegen die Folter

Von | 21. August 2007 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Widerspruch gegen die Anwendung der Folter hatte es bereits in der Zeit vor Christus gegeben. So rügt Cicero in einer Rede die Folteranwendung wie folgt: „Bei den peinlichen Fragen scheint man nicht darauf auszugehen, die Wahrheit zu erforschen, sondern um damit jemanden, der gefoltert wird, zu falschen Aussagen zu zwingen[1]. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit galten die Bedenken teils gegen die Glaubwürdigkeit von erzwungenen Geständnissen, teils wurden sie jedoch auch als unmenschliches Mittel bezeichnet[2]. Diese unterschiedliche Missbilligung hatte auch unterschiedliche Forderungen zur Folge. Die einen forderten „lediglich“ die Einschränkung der Folter und verurteilten den Missbrauch. Wohingegen die anderen die gänzliche Abschaffung verlangten. Die Widerstände gegen die Folter sollen deshalb unter diesen beiden Gesichtspunkten analysiert werden.

Die Einschränkung der Folter

Im 15. Jahrhundert wurde die Folter in immer stärkerer Masse dafür missbraucht, um im Strafprozess Geständnisse um jeden Preis zu erlangen. Diese Art und Weise wurde auch als „Geständnisprozess“ bezeichnet. Erst im 16. Jahrhundert kam es in den großen Rechtsreformen zu einer Einschränkung der Folter durch die Präzisierung der Kriterien und die Ausbildung einer Indizienlehre.

Die „Constitutio Criminalis Carolina“

Durch die „Constitutio Criminalis Carolina von 1532 sollte eine maßvolle Anwendung der Folter gewährleistet werden. Trotz der Beibehaltung der Folter in seinen Grundzügen zeichneten sich die Carolina dadurch aus, das versucht wurde, einen an Form und Regeln gebundenen Strafprozess zu schaffen. Das Eintreten für eine Mäßigung und eine strengere Kontrolle sollte sich als erste Stufe im Kampf gegen die Folter erweisen. Ein durch Folter erlangtes Geständnis reichte nur aus, wenn Indizien von erheblicher Stärke vorlagen (Art. 22 ff.). Suggestivfragen auf der Folterbank waren verboten; überdies reichte das unmittelbar nach der Folter abgelegte Geständnis nicht aus. Vielmehr sollte der Angeklagte einen oder mehrere Tage später erneut befragt werden, und zwar nicht in der Folterkammer, sondern „in die büttelstuben oder ander gemach“ (Art. 56). Das in der Marter abgelegte Geständnis war unwirksam (Art. 58), entscheidend war die Aussage, „so er von der marter gelassen ist“. „Ordnungsmaßstab waren die Folterbestimmungen des römischen Rechts (D 48.18; C. 9. 41)[6]. Durch diese offensichtlichen Bemühungen, das durch Folter erwirkte Geständnis auf seine Richtigkeit zu überprüfen und nicht kritiklos zu übernehmen, stellte die Carolina einen Fortschritt dar. Bezeichnend ist, dass „die von der Carolina gezogenen Grenzen in verderblicher Weise überschritten“ wurden: den Höhepunkt erreichte „der ärgste Missbrauch“ in den Hexenprozessen.

Das Regelungsmodell von Benedict Carpzov

Obwohl die Carolina in fast allen deutschen Territorien als gültig betrachtet wurde, war ihre Anwendung in der Gerichtspraxis beeinträchtigt durch die unzureichende Ausbildung vieler Richter, das Fortleben alter Rechtstraditionen und die mangelnden Kontrollmöglichkeiten innerhalb der kompliziert strukturierten Gerichtsverfassungen [7]. Im Bewusstsein dieser Umstände und „in klarer Erkenntnis der Gefährlichkeit“ der Folter hat der Gesetzgeber zwar zahlreiche Schutzbestimmungen erlassen; ihre Zulässigkeit stand jedoch außer Frage[8]. Trotz ihrer Fortschrittlichkeit führten diese Umstände zu erheblichem Missbrauch der Folterbestimmungen. Dadurch war mit der Folter praktisch jedes Geständnis zu erlangen. Bloch nennt die Carolina deshalb ein „Lehrbuch des Sadismus“[9].

Diese Lage war den Richtern der obersten Gerichte durchaus bekannt. Benedict Carpzov, Richter am Appellationsgericht Dresden, den obersten Gericht Sachsens, „primus ordinarius“ am renommierten Leipziger Schöffenstuhl sowie Richter am Oberhofgericht und am Kirchengericht in Leipzig, bezeichnet die Folter als ein „trügerisches und gefährliches Instrument“, dass häufig über die Wahrheit hinweg täusche. Carpzov wisse aus Erfahrung, dass mancher Straftäter jeder Folter widerstehen könne. Viele Menschen zögen es jedoch vor, alles Beliebige zu gestehen[10]. Trotz alledem seien für Carpzov die Erforschung der Wahrheit und eine effiziente Strafverfolgung ohne die Folter unmöglich. Dabei bezieht sich Carpzov unter anderem auf die Peinliche Halsgerichtsordnung von Kaiser Karl V, die Carolina[11]. Carpzov vereinigte damit „folterbejahende Effizienz und folterkritische Skepsis in einem Regelungsmodell[12], das aus damaliger Sicht einzuleuchten vermochte“. Dieses Regelungsmodell war dadurch gekennzeichnet, dass Aktenversendung, Strafverteidigung und die rechtliche Beschränkung der Folter einen gewissen Schutz der Angeklagten gewährleisteten. Nach Falk liegt in dieser Synthese allerdings „ein entscheidender Grund dafür, dass die strafprozessuale Folter in der deutschen Jurisprudenz und Rechtspraxis bis weit ins 18. Jahrhundert akzeptiert wurde“[13].

Bekir Altas – Duisburg, 21.08.2007

Teil 1: Der Kampf gegen die Folter

Teil 2: Die Anwendung der Folter im deutschen Strafprozessrecht

______________________________

[1]Lieberwirth, in: Thomasius, Christian: Ãœber die Folter, Untersuchungen zur Geschichte der Folter, S. 123
[2]Baldauf: Die Folter. Eine deutsche Rechtsgeschichte, S. 71 ff., S. 44f.
[3]Der fränkische Ritter Johannes Freiherr zu Schwarzenberg und Hohenlandsberg (1463 oder 1465 – 1528) schuf im Jahre 1507 die Halsgerichtsordnung für das Bistum Bamberg, die sog. „Constitutio Criminalis Bambergensis“. Diese war Vorbild für die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.
[4]Schmidt: Der Strafprozeß, Aktuelles und Zeitloses, NJW 1969, 1137,1138.
[5]Als Indizien wurden u.a. aufgeführt: der allgemein verdächtig machende üble Leumund, die Tatsache, dass der verdächtige in der Nähe des Tatortes gesehen wurde, die Bezichtigung durch einen Sterbenden, der Fund eines dem Beschuldigten gehörenden Gegenstandes.
[6]Lieberwirth, in: Erler/Kaufmann: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, I. band, S. 1152
[7]Trusen, Winfried: Strafprozeß und Rezeption. Zu den Entwicklungen im Spätmittelalter und den Grundlagen der Carolina, S. 86-90
[8]Trusen, Winfried: Strafprozeß und Rezeption. Zu den Entwicklungen im Spätmittelalter und den Grundlagen der Carolina, S. 104, 112
[9]Bloch: Naturrecht und menschliche Würde, Frankfurt 1977,S. 278.
[10]Falk: Zur Folter im deutschen Strafprozess. Das Regelungsmodell von Benedict Carpzov (1595-1666), Rn. 29f., http://www.rewi-hu-berlin.de/FHI/Zitat/0106falk-folter.htm
[11]Falk: Zur Folter im deutschen Strafprozess. Das Regelungsmodell von Benedict Carpzov (1595-1666), Rn. 17ff., http://www.rewi-hu-berlin.de/FHI/Zitat/0106falk-folter.htm
[12]Carpzsov machte die Zulässigkeit der Folter von strengen rechtlichen Voraussetzungen abhängig. Aktensendung, Strafverteidigung und die rechtliche Beschränkung der Folter gewährleisteten einen gewissen Schutz der Angeklagten. Dadurch ist in Kursachsen eine auffallend niedrige Quote an Hexenprozessen und an Todesurteilen zu beobachten. Die Zulässigkeit der Folter hingegen gewährleistete eine gewisse Befriedigung des kriminalpolitischen Bedürfnisses nach kompromissloser und effizienzbetonten Strafverfolgung.
[13]Falk: Zur Folter im deutschen Strafprozess. Das Regelungsmodell von Benedict Carpzov (1595-1666), Rn. 33ff., 98, http://www.rewi-hu-berlin.de/FHI/Zitat/0106falk-folter.htm



50 Deutsche jagen acht Inder durch Innenstadt

Von | 20. August 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 5 Kommentare

Massenschlägerei beim Altstadtfest: Im sächsischen Mügeln hat eine Gruppe deutscher Jugendlicher acht Inder vom Festgelände bis in eine Pizzeria verfolgt und dort weiter attackiert. Alle Gejagten wurden verletzt, einer schwer. Die Männer sollen ausländerfeindliche Parolen gerufen haben.



Mehr Migranten in Polizeiuniform oder weniger Diskriminierung im Schulsystem?

Von | 17. August 2007 | Kategorie: Gesellschaft | Keine Kommentare

Die hessische Polizei will die Zahl der Migranten in ihren Reihen erhöhen. „Die Landesregierung versucht, der demographischen Veränderung in der Gesellschaft gerecht zu werden“, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Thorsten Neels, in Wiesbaden. Derzeit seien 72 von 14.000 hessischen Polizeibeamten Ausländer. Daneben gebe es Polizisten aus Migrantenfamilien, aber mit deutschem Pass. Trotzdem sei der Anteil der Migranten in Uniform im Verhältnis zum Ausländeranteil von 11,4 Prozent der hessischen Bevölkerung gering.



BVerfG: Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren

Von | 9. August 2007 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Ich bin mir nicht sicher aber stelle mir dennoch die Frage, was sich die Verfassungsrichter dabei gedacht haben (darauf geht die Formulierung des VG Stuttgart zurück), als sie meinten, dass die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran habe, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren. Die im Ergebnis überzeugende Entscheidung des VG Stuttgart hat in der Begründung einen Nachgeschmack, der schwer einzuordnen ist.



Kurt Beck fordert Kommunalwahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer

Von | 3. August 2007 | Kategorie: Politik | Keine Kommentare

Um diese Forderung allerdings zu verwirklichen wäre eine Verfassungsänderung notwendig. Aus Anlass der Ratifizierung des Maastrichter Vertrages wurde bereits im Jahr 1992 ein erster Schritt in Richtung „Kommunalwahlrecht für Ausländer“ unternommen. Der damals eingefügte Artikel 28 Abs. 1 Satz 3 GG eröffnet aber die Teilnahme an Kommunalwahlen lediglich den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten der EU.

Art. 28 Abs. 1 Satz 3 GG: Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar.

Die von Beck angesprochene Ungleichbehandlung von Ausländern führt in der Tat bei nüchterner Betrachtung zu unsachgemäßen Ergebnissen. Während ein EU-Ausländer, auch wenn er neu in die Bundesrepublik eingereist ist, ein kommunales Wahlrecht besitzt, darf beispielsweise der in Deutschland geborene und aufgewachsene Türke nicht zur Wahlurne gehen.

1,4 Millionen oder 21% aller im Ausländerzentralregister geführten Ausländerinnen und Ausländer wurden in Deutschland geboren. Personen mit türkischer … Staatsangehörigkeit liegen hier mit Anteilen von 34% … deutlich über dem Gesamtdurchschnitt. (Quelle: Aufenthaltstitel.de)

Trotz dieser Kommunalen Schieflage scheint eine Umsetzung Becks Forderungen allerdings schwierig. Die SPD, die immer wieder mal gerne etwas für Ausländer fordert, sich allerdings im Bundestag meist gegen die CDU nicht durchsetzen kann, wird Rückgrat beweisen müssen.

Die Bundesregierung hatte nämlich bereits im April 2007 mitgeteilt, dass sie derzeit keinen Weg für ein Kommunalwahlrecht für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten sehe. Dies erfordere eine Verfassungsänderung. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat sei „nicht absehbar“.

Stimmt! Für die erforderliche Zweidrittelmehrheit wären die Stimmen der CDU/CSU notwendig.

Dieses „wir-können-nichts-dafür“ oder auch „würden-gerne,-können-aber-nicht“ Argument wird sich allerdings nicht mehr lange halten, da bereits die Mehrheit der EU-Staaten ihren Ausländern das Wahlrecht auf kommunaler Ebene ermöglichten und durchweg von positiven Erfahrungen berichten. Selbstverständlich wird, wir kennen die Union nur zu gut, ausreichend Nachdruck von Nöten sein, wie beispielsweise von der Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, der Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU!). Sie bestätigt in diesem Fall die Regel in der Union.

Letztlich würde durch die Umsetzungen die Integration vieler Kommunalpolitiker in die deutsche Wirklichkeit enorm vorangetrieben werden. Sie wären gezwungen auf die Bedürfnisse und Probleme der über sieben Millionen Ausländer einzugehen, sich diese anzuhören und sich um Besserung der Umstände einzusetzen.



Migranten im Geiste des freiheitlich demokratischen Rechtsstaats

Von | 16. Juli 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 12 Kommentare

Während die Mehrzahl der Medien über den Scherbenhaufen auf dem zweiten Integrationsgipfel in Berlin berichtet, hat die „Welt“ in Paderborn entdeckt, dass mehr Integration eigentlich nicht mehr möglich ist. Ein Türke sei als vermutlich erster Moslem Schützenkönig der Paderborner Bürgerschützen von 1831 geworden. Die „Main Spitze“ berichtet über: „Christen beim muslimischen Freitagsgebet“. Die wichtigste Erkenntnis […]



Integrationsgipfel ohne Migranten!

Von | 11. Juli 2007 | Kategorie: Politik | 31 Kommentare

Der zweite Integrationsgipfel der Bundesregierung wird an diesem Donnerstag voraussichtlich ohne die vier größten türkischen Migrantenorganisationen stattfinden. Sie kündigten am Dienstag ihre Absage an. Nun wird diskutiert, ob und wer die Verlierer sind.



Integrationsgipfel ohne Migranten?

Von | 6. Juli 2007 | Kategorie: Politik | 28 Kommentare

Die Staatsministerin für Integration, Maria Böhmer, rief am 04.07.2007 die Organisationen der türkeistämmigen Zuwanderer zur Teilnahme am 2. Integrationsgipfel auf, nachdem diese mit einem Boykott des Integrationsgipfels gedroht haben. Der Grund ist das neue Zuwanderungsgesetz, die der Bundestag im Juni beschlossen hat. Das neue Gesetz verlangt unter anderem, dass nachziehende Ehegatten z.B. aus der Türkei […]



CDU gegen eine Gleichstellung des Islam mit dem Christentum

Von | 23. Juni 2007 | Kategorie: Politik | 11 Kommentare

Kardinal Karl Lehmann und CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sprachen sich kürzlich gegen eine Gleichstellung des Islam mit dem Christentum aus. Mit welchen Argumenten eigentlich?



Eine unendliche Geschichte? Die Diskussion um den Religionsunterricht in NRW

Von | 18. Juni 2007 | Kategorie: Gesellschaft | Ein Kommentar

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet seit dem Schuljahr 1999/2000 die islamische Unterweisung in deutscher Sprache im Rahmen eines zeitlich nicht befristeten Modellversuchs an. An mehr als 130 beteiligten Schulen besuchen über 8500 muslimische Schülerinnen und Schüler diesen Unterricht. Offiziell wird der Modellversuch aufgrund des vermeintlich fehlenden Ansprechpartners auf islamischer Seite „Übergangsweise“, quasi als „Platzhalter“ für einen […]



Gute Fragen und dreiste Antworten zu Zwangsehen

Von | 13. Juni 2007 | Kategorie: Politik | Keine Kommentare

In einer kleinen Anfrage der Linken wurde der Bundesregierung ein Fragenkatalog zum Thema Zwangsehen vorgelegt, die von der Bundesregierung beantwortet wurden (BT-Drucks. 16/5501). Im Folgenden ein Auszug der interessantesten Fragen und Antworten .



Als Jäger getarnte Sammler – Fingerabdrücke von Ausländern

Von | 12. Juni 2007 | Kategorie: Politik | 2 Kommentare

Deutschland ist ein Land voller Sammler. Das ist nichts neues. Der Eine sammelt Dessous, der Andere Punkte, um diese in Dessous einzutauschen. Herr Schäuble dagegen, der General von Deutschland, sammelt – getarnt als Terroristen- und Kriminellenjäger – Informationen. Vorzugsweise über Ausländer.





 

WichtigeLinks

JurBlogEmpfehlungen

Blog'n'Roll