CSU-Programm zur Integration von Ausländern

10. April 2006 | Von | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare |

Der CSU-Parteivorstand hat sich auf seiner zweitägigen Klausurtagung auf ein Fünf-Punkte-Integrationsprogramm für Deutschland verständigt. Sie spricht sich für eine grundlegende Neuorientierung bei der Ausländer- und Einbürgerungspolitik aus. Bei der Entscheidung über die Zuwanderung und über die Einbürgerung müssen die Interessen Deutschlands und seiner Menschen im Vordergrund stehen.

„Ãœber Jahrzehnte wurde das Problem fehlender Integration von Zuwanderern verharmlost und schöngeredet. Viel zu lange wurde Toleranz mit Duldung, Gleichgültigkeit oder gar Ignoranz verwechselt. Jahrzehntelange multikulturelle Träume haben sich als Selbsttäuschung und verhängnisvoller Irrtum herausgestellt. Die CSU hat es als erste Partei gewagt, von Zuwanderern Integrationsanstrengungen zu verlangen, und wurde deshalb heftig attackiert. Das Ergebnis dieser rot-grünen Versäumnisse ist Besorgnis erregend.“

heißt es im Beschluss des CSU-Parteivorstands vom 7. April 2006. Dazu verweise ich auf ein Artikel in Spiegel Online von Claus Christian Malzahn, der folgendes ausführt:

„Weder Rot-Grün oder die naiven Multikulti-Befürworter tragen die Hauptschuld an der jetzigen Integrationsmisere. Der Mann heißt Helmut Kohl. Einwanderungspolitik hat diesen Kanzler, der das Land immerhin von 1982 bis 1998 regierte, trotz türkischer Schwiegertochter nicht interessiert. Eisern wurde am deutschen Blutrecht festgehalten, Einwanderung wurde nicht gesteuert, sondern entwickelte sich anarchisch über das Asylrecht oder den Nachzug von Gastarbeiter-Familien. Für in Deutschland lebende ausländische Kinder galt damals nicht einmal grundsätzlich die Schulpflicht – wer nur „geduldet“ wurde, brauchte ja nicht Lesen und Schreiben zu lernen.“

Weiter führt die CSU in ihrem Beschluss folgendes aus:

„Vielen Zuwanderern, vor allem aus muslimischen Gesellschaften, fehlt es an innerer Bereitschaft, unsere Rechts- und Werteordnung, die sich wie in den anderen Ländern Europas aus den christlichen Werten und der Aufklärung in einem historischen Prozess entwickelt hat, zu akzeptieren … Wir fordern deshalb:

  • Gesetzliche Integrationsverpflichtung für Ausländer: Einführung einer Integrationsverpflichtung für Ausländer im Aufenthaltsgesetz nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ mit Sanktionen bei nicht erfolgreicher Integration. Ohne erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses künftig keine weitere Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Bei Verstößen gegen die Integrationspflicht Kürzungen von Sozialleistungen.

Dazu Volker Beck (Grüne): „Das Zuwanderungsgesetz lässt heute schon die Verpflichtung von länger hier lebenden Ausländern zu Integrationskursen zu. Deshalb ist die Forderung nach neuen Sanktionen überflüssig.“ und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD): Einen Tatbestand zu schaffen „nach dem Motto: Wer nicht integriert ist, der wird ausgewiesen‘, halte ich unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten kaum für vorstellbar“. (Quelle: TAZ)

Im Lichte dieser Ausführungen entpuppt sich bereits der erste Punkt als populistisch. Die CSU ist – auch mit diesem Vorstoß – nach wie vor darauf bedacht, Wählerstimmen zu gewinnen. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass jede Stimme, die Ihnen aufgrund dieser Politik zugute kommt, der Integration schaden wird. Je mehr Bürger sich der Auffassung anschließen, dass Ausländer, wenn auch unter bestimmten Voraussetzungen, ausgewiesen werden sollen desto schwieriger wird sich das Zusammenleben gestalten. Sanktionen bei festgestellter Integrationsunwilligkeit sind notwendig, um die diejenigen zu erfassen, die sich Deutschland ausschließlich wegen der Sozialleistungen ausgesucht haben. Pauschalisierungen führen allerdings dazu, dass sich auch diejenigen Ausländer abkapseln, die Deutschland als ihre Wahlheimat empfinden.

  • Integrationskurse: Ausweitung der Integrationskurse von 600 auf bis zu 900 Stunden. Für jugendliche Zuwanderer ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse Schaffung spezieller Jugendintegrationskurse.

Sehr vernünftig, wobei mich interessieren würde, wie „spezielle Jugendintegrationskurse“ aussehen werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass in einem „speziellen“ Jugendintegrationskurs, in der nur jugendliche Ausländer sind, die kein Wort deutsch sprechen, Integration gelingt. Gutes gelingen CSU!

  • Ausreichende Deutschkenntnisse vor der Einschulung: Deutschtest und Deutschförderung vor der Einschulung. Zurückstellung der Einschulung von Ausländern bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen. Bußgelder gegen integrationsunwillige Eltern, die ihre Kinder nicht an Sprachtest und Deutschkurs teilnehmen lassen.

Sprachprobleme bei Kindern gibt es nicht nur bei Ausländerkindern wie eine Untersuchung in Berlin bereits vor Jahren zeigte. Insofern ist die Reduzierung dieser Problematik nur auf Ausländerkinder wieder einmal nur die halbe Wahrheit. Dazu auch Dr. Johannes Rux.

  • Deutsch vor Zuzug: Einführung des Prinzips „Deutsch vor Zuzug“, auch bei Spätaussiedlern. Deshalb Ehegattennachzug zu hier lebenden Ausländern nur bei Grundkenntnissen der deutschen Sprache auf Seiten des nachziehenden Ehegatten.

Erneut eine Forderung, die nicht nur praktische Schwierigkeiten mit sich bringt sondern auch noch unverhältnismäßig ist. Der Schutz der Familie ist im Grundgesetz verankert während Grundkenntnisse über die deutsche Sprache kein Verfassungsgut ist.

  • Verbesserung der Frauenrechte: Verbesserung der Rechte der Frauen von Zuwanderern durch Schaffung eines Straftatbestandes bei Zwangsverheiratungen und Heraufsetzung des Nachzugsalters für den Ehegattennachzug auf 21 Jahre.

Dazu: Erhöhung des Nachzugsalters von ausländischen Ehegatten und Programm für Geburtenförderung

Für die Einbürgerung soll bundesweit gelten:

  • Beherrschen der deutschen Sprache: Obligatorischer schriftlicher und mündlicher Sprachtest auf sprachwissenschaftlicher Basis. Der seit sechs Jahren in Bayern bewährte „Test Deutsch“, der ein Sprachniveau leicht unterhalb des Sprachniveaus B 1 des gemeinsamen europäischen Sprachrahmens verlangt (selbständige Verständigung im Alltags- und Berufsleben), kann dabei als Modell dienen.

Dazu: Schriftliche Deutschkenntnisse

  • Keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen: Ãœber die bundesgesetzlich vorgeschriebene Regelanfrage beim Verfassungsschutz hinaus ergänzende Befragung des Einbürgerungsbewerbers zu Mitgliedschaften oder Unterstützungshandlungen in extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen an Hand eines Fragebogens, wie er in Bayern seit 1. März 2006 eingeführt ist.

Dazu: Bayerischer Einbürgerungstest

  • Einbürgerungstest: Das Bekenntnis zu unserer Verfassung setzt Kenntnis voraus. Deshalb Ãœberprüfung, ob der Einbürgerungsbewerber die fundamentalen Werte und die grundlegenden Prinzipien unserer Verfassung kennt, durch einen obligatorischen schriftlichen Test sowie durch ein verpflichtendes Gespräch.

Dazu: Anwendungshinweise des Innenministeriums Baden-Württemberg zum Gesinnungstest und Hessens „Wissens- und Wertetest“

  • Besuch eines Einbürgerungskurses: Flächendeckende Einführung von Einbürgerungskursen in Deutschland zur Vermittlung des staatsbürgerlichen Grundwissens. Schaffung einer gesetzlichen Teilnahmepflicht als Voraussetzung jeder Einbürgerung.

Erneut ein Vorschlag, bei der wieder einmal Steuergelder ausgegeben werden sollen, um den Ausländern das beizubringen, was sie in der Schule schon gelernt haben sollten. Die CSU denkt erneut an jetzt und heute statt an die Zukunft. Kostenlose Kindergärten mit Teilnahmeverpflichtung wäre eine sinnvolle Investition für die Zukunft, in der wir dann hoffentlich keine Einbürgerungskurse mehr bräuchten.

  • Staatsbürgereid: Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Ablegung eines Eids auf das Grundgesetz, um die Verbindlichkeit der getroffenen Entscheidung und das Bekenntnis zur Werteordnung Deutschlands zu verdeutlichen.

Dazu: CDU will vor Einbürgerung Eid verlangen

  • Feierlicher Einbürgerungsakt: Die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft ist keine Formalie, sondern eine zentrale Weichenstellung im Leben jedes Neubürgers. Deshalb soll die Ãœbergabe der Einbürgerungsurkunden in feierlichem Rahmen stattfinden.

Endlich mal ein vernünftiger Vorschlag. Mir wurde meine Einbürgerungsurkunde in NRW auch feierlich übergeben schon vor vielen, vielen Jahren.

Ekrem Senol РK̦ln, 10.04.2006

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