Wie der Bundesrat das Schächten von Tieren erschweren will

5. September 2007 | Von | Kategorie: Recht | 17 Kommentare |

Seit 1990 und § 90a BGB wissen wir, dass Tiere keine Sachen sind aber die für Sachen geltenden Vorschriften auf Tiere entsprechend anzuwenden sind. Dieser Ping-Pong-Paragraph erhielt am 26. Juli 2002 Verstärkung. Seit dem ist Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Doch noch im Jahre 2000, also zwei Jahre zuvor, wurde die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz noch abgelehnt. Was war passiert? Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (15. Januar 2002 (1 BvR 1783/99)) änderte schlagartig die Gemütslage unserer Politiker. Das Gericht entschied, dass das Tierschutzgesetz so auszulegen ist, dass muslimische Metzger eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten erhalten können wenn sie persönlich der Überzeugung sind, dass der Glaube das betäubungslose Schlachten erfordere. Das Gericht hatte die grundgesetzlich verankerte Religionsfreiheit dem einfachgesetzlichen Tierschutz also übergeordnet. Logisch! Ebenfalls logisch, so dachte man sich im Plenum des Bundestages 2002 wohl, dass der Tierschutz dann einfach ins Grundgesetz müsse, quasi auf gleiche Augenhöhe.

Das Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 3 C 30.05) in Leipzig machte unseren Politikern allerdings einen Strich durch die Rechnung. Das Gericht entschied im November 2006, dass auch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz es nicht ausschließt, einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen zu erteilen, um seine Kunden entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung mit Fleisch zu versorgen.

Wenn das so ist, denkt sich nun der Bundesrat, gestatten wir das betäubungslose Schlachten von Tieren künftig nur noch dann, wenn der Antragsteller ausdrücklich nachweist, dass es dafür zwingende Vorschriften der Religionsgemeinschaft gibt. Das überrascht! Die Damen und Herren scheinen nicht überzeugt zu sein, von den Feststellungen der Gerichte. Bei der Religionsfreiheit geht es weniger um Vorschriften irgendwelcher Religionsgemeinschaften als vielmehr um die persönlichen Überzeugungen des Einzelnen.

Außerdem soll er nachweisen, dass dem zu schlachtenden Tier auf diese Art nicht mehr Schmerzen zugefügt wird, als bei der Schlachtung mit Betäubung. Aha! Und wie stellt man sowas fest? Nach dem Willen des Bundesrates soll dies anhand fachwissenschaftlicher Maßstäbe beurteilt werden, bei der es aber (leider) noch Forschungsbedarf gäbe. Im Prinzip also eine Voraussetzung, die der Metzger irgendwann mal theoretisch erbringen könnte, wenn die Fachwissenschaft das Gebiet ausreichend erforscht hat. Das wird ihn freuen.

Der Bundesrat hat seine Vorstellungen jedenfalls zu einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes (BT-Drs. 16/6233) zusammengefasst und eingebracht. Der Bundesrat wolle damit der seit 2002 geänderten Verfassungslage (Tierschutz im Grundgesetz) gerecht werden. Mit der Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz, sei das rechtliche Gewicht des Tierschutzes schließlich gestärkt worden.

Nun ja, genau so gut könnte ich auch – in Anbetracht der Rechtsprechungs- und Gesetzgebungschronologie – behaupten, dass der Tierschutz Dank muslimischer Metzger gestärkt wurde oder dass man sich gar nicht für den Tierschutz stark macht, sondern gegen muslimische Metzger. Dann würde man mir aber wahrscheinlich vorwerfen, polemisch zu sein.

Zum Glück aber – und das meine ich ausnahmsweise mal ernst – gibt es Menschen in der Bundesregierung, die mit Realismus an diese „Sache“ (siehe ersten Satz) herangehen. Nach dessen Ansicht ist die Forderung nach einem Nachweis zwingender Religionsvorschriften für das Schächten als auch der Nachweis dafür, dass das Schächten nicht mehr Schmerzen verursachte als das Schlachten mit vorheriger Betäubung als „in verfassungsrechtlicher Hinsicht“ bedenklich. „Man muss sich eine weitere Pleite vor Gericht ja nicht selbst anhalsen“, werden sie die Damen und Herren aus der Bundesregierung wohl gedacht haben. Andere Gründe für die neuerliche Sachlichkeit fallen mir gerade nicht ein.

Ekrem Senol – Köln, 05.09.2007

17 Kommentare
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  1. Darf man eigentlich von Religionen – allen Religionen – verlangen, dass sie sich weiterentwickeln und sich neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Veränderungen anpassen. Vielleicht wäre uns allen geholfen, wenn wir die Religionen nicht ganz so dramatisch ernst nehmen würden und in gewissen Abständen die religiösen Vorschriften durchforsten, ob sie überhaupt noch zeitgemäß sind. Dann würden wir uns alle eine Menge Ärger sparen.

  2. Erst 1992 wurde Galileo von der römisch-katholischen Kirche rehabilitiert – man sollte dem Islam also noch gut 500 Jahre Zeit geben.

    Hier kämpfen Menschen für Ihre Rechte – das ist ok. Warum ist es falsch wenn andere die Sache anders sehen und wiederum versuchen das zu erreichen was sie für richtig halten. Unser Rechtsstaat gibt sowohl den Minderheiten wie auch den Mehrheiten Mittel und Wege für ihre Überzeugungen einzutreten. Das ist doch ein demokratischer Prozesse oder ist hier irgendjemand etwa klar im Unrecht?

  3. Ich denke nicht, daß sich die Religionen weiterntwickeln sollten – sondern wir Deutschen unsere Denkweise. Wenn eine so fortschrittliche und moderne Religion wie der Islam das Schächten vorsieht (oder Personen, die im Namen dieser Religion das Schächten fordert), sollten wir das gründlich überdenken. Man könnte von der Forderung „schmerzfrei“ z.B. zu „möglichst angenehm“ wechseln. Denn eines ist wohl in der Tat unbestritten: bis wir herausfinden, was für ein Tier wirklich „schmerzfrei“ bedeutet, werden wohl noch viele Propheten kommen und gehen…

    Das Wörtchen „möglichst“ läßt dann einen gewissen Spielraum für Zeremonien, die Andersdenkenden und -betenden zwar barbarisch erscheinen, aber diese Form der Tötung doch zuläßt.

    Man kann doch etwas flexibel sein?!

    Gruß,
    Boo

    Anm.: Den Juden ist das Schächten (glaube ich) auch gestattet…

  4. Natürlich ist es richtig und wichtig, dass in einem demokratischen Rechtsstaat die Rechte von Minderheiten besonders geschützt werden. Ich habe auch überhaupt keine Probleme damit, dass das Schächten aus religiösen Gründen erlaubt ist. Wahrscheinlich passieren beim Schlachten nach den sonst gängigen Methoden viel mehr leidvolle „Zwischenfälle“ als beim Schächten.

    Meine Frage ist nur, warum so stur am Schächten festgehalten wird – als in die Tora geschrieben wurde: „Du sollst von Deinem Großvieh und Kleinvieh schlachten, so wie ich Dir befohlen habe“ war das Schächten höchstwahrscheinlich die fortschrittlichste Methode ein Tier zu schlachten.
    Es wäre also doch wenigstens eine Überlegung wert, ob „Gott“ oder wer auch immer uns nicht heute eine andere Art und Weise des Schlachtens „befehlen“ würde.

    Nichts gegen Traditionen, aber dieses sture festhalten an jahrhunderte alten Regeln, ohne deren Sinn zu hinterfragen, dass ist es, was mich an Religionen zweifeln lässt – ausdrücklich auch an meiner Religion.

  5. Ich hänge keiner Religion an – deshalb kann ich auch völlig unbefangen das Wohl des Tieres in den Vordergrund stellen.

    Mir ist wurscht, was irgendeiner mal laut einer Sage irgendwann von sich gegeben hat. Vor allem wenn es so ein Blödsinn ist wie „Schweine und Hunde sind unreine Geschöpfe“.

    Nutztiere als Lebewesen sind dem Menschen ausgeliefert und in allem von ihm abhängig: Ernährung, Haltung und Tod. Die Achtung vor dem Lebewesen gebietet eigentlich einen angemessenen Umgang mit ihnen – das Schächten gehört für mich nicht dazu.

    Egal von welcher Religion geboten.

    Nichts gegen Traditionen, aber dieses sture festhalten an jahrhunderte alten Regeln, ohne deren Sinn zu hinterfragen, dass ist es, was mich an Religionen zweifeln lässt …

    Mich auch…

    Gruß,
    Boo

  6. Bevor hier über die Art und Weise des Schlachtens überlegt wird , sollte man sich doch erst ein Bild über dieses Zenario machen worüber man da redet.

    Frage ?
    Wieviel der hier anwesenden waren bei einer Schlachtung mit Beteubung oder Schächten dabei ?
    Wieviele haben selber schon geschlachtet ?

    Es mag zwar primitiv klingen jedoch kann doch nur mitreden , ob das gleich oder Qualvoller für das Tier ist , der selber schon die erfahrung mit dem Schlachten gemacht hat.
    Fakt ist , wenn dem Tier der Hals durchgeschnitten wird, zucktes genauso wie es mit der Betäubung es tut.
    Das sind die Nerven die diese Reaktion mit sich bringen.
    Bei der Betäubten version ist es nur weniger ,Optisch , dramatisch , weil die nerven so betäubt sind das halt nicht viel an bewegung da ist.

  7. Man muss nicht dabei gewesen sein um zu beurteilen ob es gut oder falsch war.

    Aber hier mal ein Zitat aus
    Wikipedia zu dem Thema – vielleicht kann kann dann das ganze etwas Sachlicher angegangen werden:

    Das Schächten ist vom Standpunkt des Tierschutzes umstritten. Die Befürworter dieser Methode argumentieren, dass nur durch den Schächtschnitt ein komplettes Ausbluten des Tieres sichergestellt sei, und da es zu einem schlagartigen Abfall des Blutdrucks und damit der Sauerstoffversorgung des Gehirns komme, sofortige Bewusstlosigkeit ohne nennenswerte Schmerzen eintrete. Ein korrekt geschächtetes Tier werde keine äußeren Anzeichen eines Todeskampfes zeigen. Es ist aber zweifelhaft, inwieweit daraus auf seine inneren Empfindungen geschlossen werden kann. Grobe Fehler beim Schächten sind zweifellos ebenso qualvoll für das Tier wie grobe Fehler jeder anderen Schlachtmethode.

    Gegner des Schächtens bezweifeln dies, da die Blutversorgung des Gehirns auch durch nicht durchtrennte Gefäße im Bereich der Wirbelsäule und des tiefen Nackens erfolgt und verweisen auf Aufnahmen geschächteter Tiere, die einen mehrminütigen Todeskampf durchleben, obwohl sichtbar die Luftröhre und Hauptschlagadern durchtrennt wurden. Eine sofortige Bewusstlosigkeit sei daher beim Schächten nicht bei allen Tieren gegeben. Auch sei ein Beharren auf das Schächten ohne vorherige Betäubung mit dem Hinweis auf das erforderliche Ausbluten nicht überzeugend, da ein betäubtes Tier in gleicher Weise ausblutet wie ein nicht betäubtes. Außerdem bleiben auch beim besten Ausbluten immer noch Blutrückstände im Fleisch, so dass dieses Argument angezweifelt werden kann.

    Bei der Diskussion des Themas muss auch der historische Hintergrund betrachtet werden. Von der Einführung der Schächtung bis in die Moderne war diese im Sinne des Tierschutzes (schnelle Tötung) und der Lebensmittelhygiene (Fleischbeschau) fortschrittlich. Erst die Einführung moderner Betäubungsmethoden (Bolzenschuss, Begasung oder Strom) im zwanzigsten Jahrhundert bieten Ansätze, von denen die Befürworter behaupten, sie seien tierfreundlicher. Diese Ansicht wird auch von Reformjuden geteilt, welche den Verzehr von unter Betäubung entbluteten Tieren erlauben.

  8. Aufgrund der letzten Kommentare habe ich versucht in Erfahrung zu bringen, weshalb Muslime unbetäubt schächten.

    Es stehen wohl gesundheitliche Gründe im Vordergrund. Das unbetäubte Schächten diene allein dazu, das ausbluten des Tieres zu gewährleisten. Ein Tier, dass nach der Betäubung geschächtet werde, würde, da das Herz nach dem aufschneiden schneller aufhöre zu schlagen, nicht so viel Blut verlieren, wie ein Tier, dessen Herz noch pumpt. Sowohl die Nerven als auch die Muskeln würden so noch länger arbeiten und das ausbluten fördern.

    Weshalb das Tier ausbluten müssten, wird mit gesundheitlichen Aspekten begründet. Der Verzehr von Blut sei ungesund und könne zur Übertragung von Krankheiten und zu Infizierungen führen. Dies sei medizinisch bestätigt weshalb heute schwangeren Frauen geraten wird, kein rohes Fleisch zu essen.

    Im übrigen sei es verboten, Tieren unnötig zu quälen. Dazu gehöre u.a. das Verbinden der Augen des Tieres vor dem schächten sowie das Verbot, dem Tier das Messer zu zeigen.

    So weit dazu. Ich bin weder Theologe noch Mediziner doch denke ich, dass diese knappen und sicher noch weiter ausführbaren Erläuterungen zum besseren Verständnis beitragen. Ob diese Ausführungen überzeugen oder nicht, muss wohl jeder für sich entscheiden. Ich habe keine Mediziner befragt und erhebe daher kein Anspruch auf Richtigkeit. Wir sollten aber nicht vergessen, dass es sich hier immer noch um eine religiöse Vorschrift handelt und bekanntlich sind die Wege des Herren unergründlich.

    PS: Danke für die Anregungen. So lernt man dazu.

  9. Eine interessante Diskussion.

    Mir stellt sich die Frage, was „religiöse Vorschriften“ sind.
    Sinn und Zweck dieser Vorschrift war zu dem Zeitpunkt, als das Schächten vorgeschrieben wurde, Tiere nicht zu quälen und so gut wie möglich zu behandeln. Außerdem diente das Schächten der Verhinderung von Krankheiten und der gesunden Ernährung.

    Zwei Pinzipien – Tierschutz / Gesundheit – die auch heute noch jeder unterschreiben würde, egal welcher Religion er angehört.

    Die Frage ist, ob die damals empfohlene Art und Weise zur Durchsetzung dieser Prinzipien tatsächlich zum Kern der „religiösen Vorschrift“ gehört oder ob diese Methoden nicht der Entwicklung anzupassen sind.

    Wie gesagt, ich möchte das Schächten nicht unbedingt abschaffen, frage mich nur warum die Religionen sich so am Wortlaut alter Texte festhalten und nur bedingt bereit sind Anpassungen zu akzeptieren oder wenigstens zu diskutiern.

  10. Die Frage ist, ob die damals empfohlene Art und Weise zur Durchsetzung dieser Prinzipien tatsächlich zum Kern der “religiösen Vorschrift” gehört oder ob diese Methoden nicht der Entwicklung anzupassen sind.

    Tja das lässt sich leider nicht so einfach klären da die Vorschriften ja mehr oder weniger direkt von Gott kommen und man eigentlich davon ausgehen kann das Gott unfehlbar ist. Diese Problem haben aber alle Religionen.

  11. @ Michael C. Neubert
    @ bastian
    Anpassung der Religion ist doch das stichwort , was bei Ihnen beiden immer wieder zu hören ist.

    War es nicht Papst Benedikt der am Wochenende in Österreich besuchte , und die Menschen aufgefordert hat die Zehn gebot wieder zu lesen und sich diesen zu fügen , zu leben.
    So weit ich weiß sind die zehn Gebot älter als der Kuran.

    Sehr Fortschrittlich !!!!!

  12. Wenn es nach mir ginge sollte die Christliche Kirche mit gutem Beispiel voran gehen, doch leider ist dem nicht so. Papst Benedikt ist auch wirklich kein gutes Beispiel für einen progressiven Vertreter des Christentums und ausserdem bezog sich mein Beitrag nicht auf den Islam im Speziellen sondern auf Religionen im Allgemeinen.
    Wobei mich nun doch interessieren würde welches der zehn Gebote nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist, schliesslich diskutieren wir ja hier über ein Thema dessen Grundlage dank wissenschaftlicher Entdeckungen zumindest angezweifelt werden darf.

  13. @ Coskun
    Ich habe betont, dass sich diese Defizite bei allen Religionen sehe – ganz sicher auch bei den Christen und insbesondere auch beim Papst.

  14. @ bastian
    Also die zehn Gebot an sich sind nicht das Kriterium , sondern deren Anwendung.
    Wenn Sie heute diese Gebote befolgen , würden Sie durch die Bank in dieser Geselschaft durch fallen.
    Der Gedanke hinter diesen Geboten ist in Ordnung jedoch in der heutigen Zeit fern der Realität.
    Man könnte eine Reihe von Besipielen aufführen um das zu untermauern , jedoch denke ich schon das Sie wissen was ich meine.
    Als kleinen Anhaltspunkt , das Deutschscheidungsgesetz !

    Beim Schächten ist die Grundlage der Kuran.
    Es gibt heute genug Wissenschaftler die dieses, schächten, gut heißen aber auch genug die gegenteiliges behaupten.
    Also ist das Glas sowohl halb voll als auch halb leer.
    Nun kann man selber entscheiden was man für richtig hält.
    Als Moslem ist dies für mich keine Frage da ich mich nach dem Kuran richte.
    Halten Sie sich auch an die Bibel ?

  15. […] mal Bundeskanzler werden, hat es aber nicht geschafft. In Bruder Ekrams zweitem Beitrag geht es um das Schächten betreffende deutsche Gesetze – sein Blog heisst ja auch Jurblog. In Bruder Ekrams drittem Beitrag geht es um die […]

  16. Warum regt sich hier eigentlich jeder auf, wenn Muslime schächten wollen? Juden machen das seit Jahrzehnten hier in Deutschland – zum Glück! Sie sollen das ja auch dürfen – aber warum wird hier mit zweierlei Maß bewertet? Bitte gleiches Recht für alle!

  17. Transat AG2R…

    Transat AG2R 2010 La Mondiale (Concarneau – Saint Barth) : le site d’Henri-Paul Schipman et Pierre Canevet est en ligne. Suivez chaque jour leurs billets transmis depuis leur bateau par satellite….

 

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