Bayern fordert umgehend Sanktionen bei Gotteslästerung

14. September 2007 | Von | Kategorie: Recht | 6 Kommentare |

Der noch amtierende bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hatte bereits nach der Ausstrahlung der Fernseh-Comic-Serie „Popetown“ im vergangenen Jahr härtere Strafen gefordert. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat der Wochenzeitschrift „Spiegel“ zufolge eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 166 Strafgesetzbuch (StGB) vorbereitet, wonach nicht erst eine Beschimpfung von Religion und Kirche strafbar sein soll, sondern bereits die Herabwürdigung oder die Verspottung.

§ 166 StGB – Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Bisher wurde die Tathandlung „Beschimpfung“ bei einer besonders gravierend herabsetzenden Äußerung angenommen und ist z.B. bejaht worden bei Darstellung des Kruzifix als Mausefalle; Bezeichnen der christlichen Kirchen als Verbrecherorganisationen; Verknüpfung von Abtreibung, Marienverehrung und Papstkritik; bei Darstellung eines an ein Kreuz genagelten Schweins auf einer Homepage im Internet oder auf einem T-Shirt. Verspotten und Lächerlichmachen reichen dagegen nicht aus, wenn eine aggressive Tendenz der Äußerung fehlt.

Ob, angesichts der Rechtsprechung, neben der Beschimpfung auch die Herabwürdigung oder die Verspottung den Weg in das § 166 StGB finden müssen, ist mehr als fraglich. Zu dem soll nach dem Entwurf der Ministerin der öffentliche Friede bereits dann gestört sein, wenn der Spott das Vertrauen der Betroffenen in die Achtung ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung beeinträchtigen könne. Gleiches gilt, wenn die Herabwürdigung die Bereitschaft zu Intoleranz gegenüber Religion fördern könne.

Die Forderung nach mehr Respekt vor dem Glauben anderer, einen verantwortungsvollen Umgang mit der Pressefreiheit sowie eine Portion Zurückhaltung, wenn es um den Respekt vor der Religion anderer Menschen geht, würde ich uneingeschränkt befürworten. Auch die Konkretisierung des Strafgesetzbuches im Hinblick auf den „öffentlichen Frieden“ würde sicher mehr Rechtssicherheit bringen. Doch wird der Vorschlag aus Bayern zu weiteren Missverständnissen führen.

Wann beeinträchtigt ein Spott die Achtung der religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung? Wann fördert eine Herabwürdigung die Bereitschaft zu Intoleranz gegenüber der Religion? Wo bitte soll die Trennlinie zwischen erlaubt und nicht erlaubt gezogen werden? Wie oft müssen Richter urteilen und wie lange wird es dauern, damit diese Formulierung griffiger wird?

Ekrem Senol РK̦ln, 14.09.2007

6 Kommentare
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  1. Ich denke das die Idee , mit mehr Respekt beim Umgang mit den Religionen , sollte eigentlich nicht das Problem sein.
    Jedoch ist doch die Frage wer darüber entscheidet.

    Ein Herr Stoiber , der den anstoß zu dieser Angelegenheit anführt,
    war doch der jenige , der bei den Muhammed Karikaturen mehr Verständnisse für die Pressefreiheit gefordert hat.
    Als jedoch dieser Amerika Kritischer Türkischer film heraus kam , war Herr Stoiber wieder einer der als erster die Zensur gefordert hat.
    Bei der POPE Serie war es mal wieder der Herr Stoiber der als erster am toben war.

    Also einer der nach lust und laune über die Situation entscheidet , sollte nicht der Initiator zu solch einem Gesetz sein.

  2. Und genau das ist doch das Problem bei so einem Gesetz. Jeder hat eben eine andere Vorstellung davon was ein respektvoller Umgang ist. Ich persönlich halt nichts von einem Gesetz dieser Art. Es öffnet dem Missbrauch durch Extremisten Tür und Tor. Und mal ganz ehrlich: Ein kritischer Umgang mit Religion hat uns bisher eigentlich eher nach vorn gebracht als zurückgehalten. Gerade das Beispiel mit dem Kurzifix und der Mäusefalle halte ich für sehr passend (Stichwort Rattenfänger). Noch drastischere Gesetze brauch wir wirklich nicht!

  3. Und siehe, die da reden unwahr in meinem Namen werden hinabfahren in den Heizungskeller und Kohlen Schaufeln auf Ewigkeit.

    Amen

  4. Sind sie nun ganz verückt geworden die Stoiber-ianer.Wissen sie den nicht das die religion genau der gleiche Kriegtreiber ist,sehen sie sich doch einmal um in der welt.Aber da sehen „CSU Bayowaren“ zu kurz.
    Wie viele male haben sie nicht über den Jslam gelästert?
    Mfg. G.Dietsch Dänemark

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