Visafreiheit für Türken – Innenministerium rudert zurück

23. März 2009 | Von | Kategorie: Leitartikel, Politik | 3 Kommentare |

Laut einer dpa-Meldung vom 20.03.2009 weist das Ministerium in Berlin Schlussfolgerungen zurück, wonach nun auch Touristen, Geschäftsleute und andere türkische Staatsangehörige ohne ein Visum nach Deutschland reisen können.

In seiner Antwort auf eine mündliche Anfrage der Fraktion Die Linke im Parlament hatte der Parlamentarische Staatssekretär Peter Altmeier noch am 18.03.2009 indirekt bestätigt (Plenarprotokoll 16/210, S. 22709, dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache C-226/06 (Soysal) beispielsweise Touristen, Geschäftsleute, Künstler oder auch Personen, die eine Krankenhausbehandlung in Deutschland durchführen lassen wollen, visumsfrei einreisen können.

Foto: flickr.com/photos/dreisamblog

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1980 hatte die Bundesrepublik eine allgemeine Visumspflicht für türkische Staatsangehörige eingeführt. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte dem EuGH ein Fall von zwei türkischen Fernkraftfahrern vorgelegt, die für eine Spedition Waren nach Deutschland brachten. Das EuGH sollte klären, ob die Fernfahrer ein Visum benötigen.

Das EuGH entschied, dass infolge eines Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei keine strengeren Visumsregelungen gelten dürfen als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 01.01.1973. Die allgemeine Visumspflicht für türkische Staatsangehörige wurde allerdings 1980 eingeführt. Der Gerichtshof stellte daher in seinem Urteil klar, dass diese Verschärfung der Visumsbestimmungen – da zeitlich später – mit dem Zusatzprotokoll des Assoziierungsabkommens unvereinbar war und mithin die alten Regelungen weiter gültig sind.

Trotz eindeutigem Wortlaut, trotz Eingeständnis des Staatssekretärs Peter Altmeier in der Fragestunde und trotz zahlreicher Einschätzungen von Experten und Fachleuten zu Gunsten der Visafreiheit rudert das Bundesinnenministerium – dennoch aber nicht überraschend – zurück. Die grundsätzliche Visumspflicht für türkische Staatsangehörige bleibe nach Angaben des Bundesinnenministeriums auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestehen. Das Urteil betreffe nur Türken, die im Güterfernverkehr Waren nach Deutschland bringen. Die Darstellung der Links-Fraktion – gemeint ist die Pressemitteilung der migrationspolitischen Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke – gebe das Urteil verzerrt wieder.

Vielmehr werde – noch nach einem Monat seit Veröffentlichung des Urteils – geprüft, ob das für alle EU-Staaten verbindliche Urteil über den Einzelfall hinaus auch Auswirkungen auf andere Bereiche der „aktiven Dienstleistungsfreiheit“ haben könnte.

Diese „Wir-Prüfen-Taktik“ der Bundesregierung hat einen ganz besonderen Grund. Neben anderen unerwünschten Nebenwirkungen, führt vor allem die visafreie Einreise bei Touristen dazu, dass die höchst umstrittenen Regelungen zur Familienzusammenführung, die an Sprachkenntnisse vor der Einreise geknüpft ist, ins Leere laufen. So könnten nämlich Ehepartner aus der Türkei als Touristen nach Deutschland einreisen und ein Sprachkurs in Deutschland besuchen, was viel effektiver und effizienter wäre. Das erlernen der Sprache in einer Deutschsprachigen Umgebung dürfte jedenfalls viel weniger Zeit in Anspruch nehmen als der Besuch eines Sprachkurses in einem Goethe-Instut im Ausland, wo nach dem Unterricht in aller Regel wieder türkisch gesprochen wird.

Um diese Auswirkungen bewusst, wird seitens des Innenministeriums mit aller Macht versucht, in der das EuGHUrteil die Visafreiheit, das EuGH-Urteil möglichst als eine Einzelfallentscheidung abzutun oder auf einen sehr begrenzten Personenkreis anzuwenden. Wie sehr eine mögliche Visafreiheit für Türken das Bundesinnenministerium – aus deren Feder die Einschränkungen beim Ehegattennachzug stammen – stört, erkennt man bereits daran, dass sie der Pressemitteilung einer Oppositionsabgeordneten öffentlich widerspricht.

Die Linksfraktion hat gegenüber MiGAZIN mitgeteilt, dass Sevim Dagdelen (Die Linke) eine weitere mündliche Nachfrage zum Thema eingereicht hat, die in der mündlichen Fragestunde im Deutschen Bundestag am Mittwoch, 25.03.09, behandelt werden wird. Wie Rechtsanwalt Ünal Zeran bereits geschrieben hat: „Wir können nicht dafür sorgen, dass sie die Wahrheit sagen, aber wie können dafür sorgen, dass sie noch unverschämter Lügen müssen.“

3 Kommentare
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  1. Im Grunde sind wir doch auch nur unter uns, denn fast die ganze Nation hat weder von der „Visafreiheit“ für türkische Staatsbürger, die außerhalb der EU leben, also für Türken in der Türkei, und auch nicht vom Strafantrag gegen den verehrten Herrn Minister Schäuble – je eine Notiz genommen.

    Dank der kontrollierten Medien! Also, wie beim Deutschen Kaiser, oder unter einem Hitler-Deutschland oder wie zeitlich viel näher gelegen, eben auch, wie in Zeiten der DDR. In diesen Fragen hat man den Eindruck, gibt es nur eine PRAWDA – „Im Prinzip ja, aber…!“

    Dagegen, würde die ganze deutsche Presselandschaft liebend gerne auf Akte, wie einer vermeintlichen Geschichte von „Ehrenmord“, was noch zu jener Zeit noch in den Filmen, wie „Der Pate“ und „Allein gegen die Mafia“ für eine gewisse „Ehrenwerte Gesellschaft“ besetzt wurde.

    Und natürlich nicht zu vergessen die vermeintlichen Dramen von gewisser „Zwangsverheiratung“, die nur bei Türken anzutreffen sein. Im Falle der Zwangsverheiratung könnte z.B. der Hochadel Europas bestimmt so einiges erzählen, z.B. ein damals noch nicht deflorierte sehr junges Mädchen, namens „Gloria“, die dem alternden Fürsten zugefügt wurde. Aber das wird dann, wenn überhaupt, unter der euphemistischen Rubrik „arrangierte Verheiratung“ abgelegt, darüber wissen natürlich Leser gewisser Blätter mehr bescheid.

    Gerne würde man auch noch die „Zwangsbeschneidungen“ heranziehen und uns andichten, nur das blöde dabei ist nur, dass wir das Land doch nicht in Richtung Afrika verschieben können. Aber in Verbindung mit dem Islam, wäre das dann doch ein wenig möglich, auch hier dahingehend dieses unsägliche Thema uns ans Bein zu binden.

    Wie weit will man also noch die Wahrheiten verdrehen?!

    Dennoch bilden sich deutsche Politiker sich ein, uns in einem gewissen Notstand versetzen zu können, und auch in einem gewissen – voreiligen Gehorsam – eines unbekannten Wählerwillens, des deutschen Michels, uns in unseren eigenen Rechten getrost beschneiden zu können.

    Ich frage mich dabei nur, wie lange das wohl noch gut gehen kann, bei 15 Millionen Menschen mit einem Emigrationshintergrund? Selbst, wenn einige von denen auch diese Anti-Türkei und Anti-Türkenpolitik mittragen würden, wird diese Gegnerschaft doch auch von nicht wenigen Deutschen, die einer derartig pervertierten Türken-Politik in Gegnerschaft stehen, nicht mittragen wollen!

    Deswegen kann ich nur an diese Politiker appellieren – nehmt endlich Vernunft an, und lasst euch nicht von einem Dunstkreis braunsäuerlichen vermeintlichem Wählerwillen nicht mehr leiten – und nimmt die Realität an!

  2. @ All

    Könnte das Assoziierungsabkommen nicht einfch gekündigt werden? Wie würde so eine Kündigung ablaufen?

  3. @ delice
    Nö, die Diskussion findet durchaus auch außerhalb der „Gemeinde“ Gehör.

 

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