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Beiträge zum Stichwort ‘ Integration ’



JurBlog.de im WDR Fernsehen (25.01.2006 – 20:15 Uhr – HART aber Fair: TÜV für Ausländer – Wieviel Anpassung darf man fordern?)

Von | 26. Januar 2006 | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare

Kann ein Gesinnungstest böse Einwanderer von guten trennen? Selbst Holland macht bei der Integration Druck: Auch bei uns heißt es: lernt und lebt endlich Deutsch! Oder sollte gerade unser Land mehr Langmut zeigen? [Zum Film…] (ca. 38. Minute)



Rechtspolitisch-gutachterliche Stellungnahme von Dr. Rolf Gössner zum Gesinnungstest

Von | 24. Januar 2006 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Rechtspolitisch-gutachterliche Stellungnahme von Dr. Rolf Gössner zum Gesprächsleitfaden für Einbürgerungsbehörden in Baden-Württemberg vom 10.01.2006 im Auftrag des Islamrates mit folgendem Fazit:



Das Kopftuch im Referendariat – Kleine Anfrage (NRW)

Von | 19. Januar 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Wortlaut der Kleinen Anfrage 367 vom 1. Dezember 2005: In der Plenardebatte am 9. November 2005 wurde behauptet, dass die Anzahl der Lehramtsanwärterinnen mit Kopftuch in den Studienseminaren erheblich sei. Ich frage daher die Landesregierung: Wie hoch ist die Anzahl der Lehramtsanwärterinnen, die ein Kopftuch tragen (verteilt auf die Bezirksregierungen)? Sind der Landesregierung Konflikte an […]



Anwendungshinweise des Innenministeriums Baden-Württemberg zum Gesinnungstest

Von | 12. Januar 2006 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Am 10.01.2006 erklärte die baden-württembergische Regierung in einem offiziellen Statement: „Der Leitfaden sei … ein Beitrag zu Integration und Vermeidung von Parallelgesellschaften… Im Übrigen sei der Einbürgerungsbehörde in der Regel die Religion des Bewerbers gar nicht bekannt, und der Gesprächsleitfaden erwähne weder den Islam noch eine andere Religion.“ In den Anwendungshinweisen des baden-württembergischen Innenministeriums zum […]



Antwortleitfaden für den Gesinnungstest für Muslime in Baden-Württemberg

Von | 7. Januar 2006 | Kategorie: Leitartikel | 9 Kommentare

Im Folgenden haben wir aufgrund der Aktualität einen Antwortleitfaden für den Gesinnungstest in Baden-Württemberg erstellt mit alternativen Antwortmöglichkeiten. Diejenigen, die unbedingt eingebürgert werden wollen, um z.B. den türkischen Wehrdienst nicht ableisten zu müssen oder eine islamische Partei gründen wollen und daher das Wahlrecht brauchen, sollten sich an die Antwort 1 halten. Diejenigen dagegen, die nur aufgrund familiären Drucks eingebürgert werden weil die Eltern islamistisch fundamentalistisch sind und Sie für Ihre Antidemokratischen Ziele missbrauchen wollen, sollten sich an die Antwort 2 halten.

Die Antworten enthalten in Klammern weitergehende Hinweise, deren Befolgung von Vorteil sein sollte.



Vorgaben und Folgen des Zuwanderungsgesetzes

Von | 29. Dezember 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Die TAZ berichtet über Vorgaben und Ziele des Zuwanderungsgesetzes auf der einen Seite (weniger Ausländer, „die uns ausnutzen“, und mehr Ausländer, „die uns nützen“) und über das Resultat („Es kommen weiter massenhaft die Falschen, und nicht die, die wir brauchen“) auf der anderen und über deren Gründe („die Art und Weise, wie das Gesetz zustande […]



Wirtschaftliche Integration

Von | 27. Dezember 2005 | Kategorie: Leitartikel | 11 Kommentare

Deutschland kann Integrationsprobleme nur bewältigen, wenn Migranten wirtschaftlich nachhaltig integriert werden. Das tut nicht nur den Ausländern gut, sondern auch dem deutschen Staat. Die jüngsten Krawalle in Paris machen es deutlich. Dort wurden keine Brände gelegt weil Migranten anders aussahen, die französische Sprache nicht beherrschten oder Muslime waren. Die Brände wurden gelegt weil die Brandstifter […]



Aus Angst um französische Verhältnisse

Von | 20. Dezember 2005 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Zunehmend nutzen deutsche Politiker negative Ereignisse im Ausland mit Ausländern als Steilvorlage, um im Inland Gesetze zu verschärfen ohne dass Parallelen dargelegt werden, die die Annahme bestätigen, dass die Probleme auch Deutschland existieren. Daher zucke ich immer zusammen wenn in deutschen Zeitungen über Probleme, Anschläge oder Krawallen im Ausland berichtet werden und stelle mir die […]



Frankreich als Vorbild für Integrationsfragen

Von | 20. Dezember 2005 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Unsere neue Integrationsbeauftragtin der Bundesregierung, Frau Maria Böhmer möchte sich für eine Selbstverpflichtung deutscher Unternehmer zur Verbesserung der Ausbildungschancen für Ausländer einsetzen. Dabei wolle sich die CDU-Politikerin am „französischen Vorbild“ orientieren. Dort hätten sich rund 240 Unternehmen darauf verständigt, gegen die Diskriminierung von Migranten bei der Ausbildung vorzugehen.



Bedrängende Fragen

Von | 17. Dezember 2005 | Kategorie: Leitartikel | Keine Kommentare

Halten Sie es für zulässig, dass ein Mann seine Frau oder Tochter einschließt, um zu verhindern, dass sie ihm in der Öffentlichkeit keine Schande macht? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass die Frau ihrem Ehemann gehorchen soll und dass dieser schlagen darf, wenn sie ihm nicht gehorsam ist? Ihr Sohn kommt nach Hause und […]



Alles eine Frage der Zeitung

Von | 23. November 2005 | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare

Die Resonanz des Artikels finde ich in Handakte WebLAWg wieder. Ebenfalls überrascht darüber, dass es einen Mann getroffen hat, war der Artikel ein Blog wert.

Ich ärgere mich immer und immer wieder über die deutsche Presselandschaft, weil sie ein verzerrtes Bild vermittelt, die an den Realitäten weit vorbeigehen. In Bezug auf Ehrenmorde wurden in der Türkei in den letzten fünf Jahren 64 Straftaten begangen (Quelle: Generalstaatsanwaltschaft). 28 Straftaten wurden dabei gegenüber Frauen und 36 gegenüber Männern verübt. In Deutschland wird dem Leser allerdings (wie jetzt auch in die Welt) nahe gebracht, als wären fast immer Frauen betroffen und Opfer männlicher Gewalt.

Ich denke, dass man kein Sozialwissenschaftler sein muss, um zu erkennen, dass der deutschen Medienlandschaft, eine Frau in der Rolle des Opfers besser schmeckt weil sie besser in das Bild der unterdrückten türkischen Frau mit Kopftuch passt. In der Türkei dagegen hat man Ehrenmorde als ein soziales Problem erkannt. Die türkische Presse beschäftigt ein Ehrenmord einer Frau nicht mehr oder weniger als ein Ehrenmord an einer Frau.

Es ist alles eine Frage der Zeitung. (Dr. phil. Michael Richter (*1952), deutscher Zeithistoriker)



Der Verfassungsschutz als Richter und Henker

Von | 19. November 2005 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Ulrich Speck in Die Zeit nennt die Empfehlung der BpB in seinem Blog Kosmoblog als „verantwortungslos“. Clemens Wergin von Der Tagesspiegel schließt sich dem an und begründet es mit der Beobachtung Seitens des Verfassungsschutzes.

BpB-Präsident Thomas Krüger dagegen verteidigt die Datenbankaufnahme in Die Welt: „Sie stellt keine Empfehlung dar, sondern will unterrichten. Wir können auch kontroverse Personen aus dem islamistischen Bereich nicht gänzlich außen vor lassen, wenn wir eine sachgerechte Meinungsbildung unterstützen wollen.“

Allein die Beobachtung vom Verfassungsschutz darf in einem Rechtsstaat nicht dazu führen, dass einzelne Personen oder Vereinigungen vom politischen Diskurs ausgeschlossen werden. Für eine gesunde Meinungsbildung ist es notwendig, alle Seiten zu hören. Es darf keine Rolle spielen, ob es sich dabei um Rechtsradikale, Sekten oder Islamisten handelt. Wichtig ist vor allem die Einhaltung des Grundsatzes: Keine Strafe ohne Schuld! Wenn eine Organisation verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, so muss sie verboten werden. Wenn allerdings Organisationen, die bereits seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet werden und weiterhin existieren, weil ein Verbotsgrund nicht gefunden werden konnte oder schlicht nicht existiert, so darf das nicht dazu führen, dass diese Organisation dann eben auf der politischen Bühne diffamiert wird.

In „Der Verfassungsschutzbericht – das scharfe Schwert der streitbaren Demokratie – Zur Problematik der Verdachtsberichterstattung“ von Prof. Dr. Dietrich Murswiek, erschienen in NVwZ 2004, 769 wird die Praxis des Verfassungsschutzes kritisiert, Organisationen schon dann im Verfassungsschutz als „extremistisch“ zu bezeichnen, wenn lediglich ein Verdacht besteht, die betreffende Gruppierung könnte verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

Verfassungsschutz und Verfassungsschutzberichte haben die Aufgabe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen Bestrebungen zu schützen, die ihre Abschaffung oder Destabilisierung bezwecken. Die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder sind nach Auffassung des Herrn Murswiek darüber hinaus aber auch Instrumente im politischen Kampf. Wer im Verfassungsschutz als „extremistisch“ bezeichnet sei, werde aus der politischen und publizistischen Diskussion ausgeschlossen und politisch wie gesellschaftlich isoliert.

Der Autor ordnet wegen dieses stigmatisierenden Charakters den Verfassungsschutzbericht als eine hoheitliche Maßnahme ein, mit der in die Meinungsfreiheit und ggf. auch in andere Grundrechte der betroffenen Organisationen eingegriffen werde. Diese Grundrechtsbeeinträchtigungen ließen sich nur dann rechtfertigen, wenn mit dem Verfassungsschutzbericht tatsächlich nur erwiesene Verfassungsfeinde bekämpft werden.

Die gängige Praxis, auch solche Organisationen als „extremistisch“ zu erwähnen, bei denen nur ein Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen besteht, hält Herr Murswiek daher für verfassungswidrig. Der an sich legitime Zweck, die Verfassung gegen ihre Feinde zu schützen, drohe ansonsten in sein Gegenteil umzuschlagen und sich gegen die Demokratie zu wenden.

Meines Erachtens darf der Verfassungsschutz nicht zum Richter und Henker zugleich werden, wenn wir auch in Zukunft für uns in Anspruch nehmen wollen, in einem Rechtsstaat zu leben. Nicht ohne Grund sagte Rupert Schützbach (*1933): „Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem man um sein Recht kämpfen darf.“ Dieses Recht sollte niemandem verwehrt werden.



Gott zählt auch die Ausländer

Von | 8. November 2005 | Kategorie: Politik | Keine Kommentare

Leider wurde die türkischstämmige Bevölkerung in Deutschland zum Spielball von Unionspolitikern, wie die Frankfurter Rundschau bereits berichtet hat. Ich möchte an dieser Stelle an die Worte von Walter Ludin (*1945) aufmerksam machen, der sagte: “Um im Himmel eingebürgert zu werden, brauchen wir die Stimmen der Ausländer“. Das sollte eigentlich die Christlich Demokratische/Soziale Union am besten wissen.

Gesetze, die für andere Ausländer nicht gelten sollen, wurden bei Türken in einer beispiellosen Kampagne mit zum Teil rechtsgrundlosen oder schlicht irreführenden Belehrungen und Fragebogen vollzogen. Irreführend deswegen, weil in keinem der von den Ländern verschicken Fragebogen zur Informationseinholung über die Doppelte Staatsbürgerschaft, die ausschließlich an die türkischstämmige Bevölkerung verschickt wurden, der Hinweis enthalten war, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur dann automatisch erlischt, wenn der Widererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit auf „Antrag“ erworben wurde, was bei vielen nicht zutraf. Eine Voraussetzung, die im Gesetz ausdrücklich erwähnt wird.

§ 25 StAG: „Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag …“

Umso mehr erstaunt es, dass die Damen und Herren beim Innenministerium wie selbstverständlich auf diese Voraussetzung aufmerksam machen, wenn es um die deutsche Staatsbürgerschaft des Papstes geht. Der Papst hätte nämlich keinen Antrag gestellt, sondern sei gewählt worden und somit kraft Gesetzes die vatikanische Staatsbürgerschaft erhalten, was keineswegs zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führe.

Verdutzt nahm ich eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg auf. Das Gericht hatte über den Fall zu entscheiden, bei der den minderjährigen Kindern eines türkischstämmigen Vaters die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden sollte, obwohl der Vater nur für sich einen Einbürgerungsantrag gestellt hatte und die Kinder kraft türkischen Rechts in die türkische Staatsbürgerschaft wieder aufgenommen wurden. Das Gericht hat zu Recht festgestellt, dass die minderjährigen Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verloren haben, weil kein Antrag vorlag. Traurig ist diese Entscheidung nur weil das Gesetz bereits vom Wortlaut her keine andere Entscheidung zulässt und ein Ausländeramt dies dennoch nicht erkennen wollte.

Es ist eine Sache Integration zu fordern, eine ganz andere, Gesetze zu schaffen, die Integration fördern. Fast lächerlich wirken in diesem Zusammenhang die geschönten Einbürgerungszahlen der Integrationsbeauftragten und die seit der Reform des Ausländerrechts erzielten Erfolge bei der Integration. Wenn das Vertrauen in das Rechtssystem und das Gefühl, jemals dazugehören zu können, bei der größten Ausländergruppe fundamental erschüttert wird, kann von Erfolg keine Rede sein.

Um solche und ähnliche Vorkommnisse künftig zu vermeiden, schlage ich vor, den einbürgerungswilligen Ausländern gleich zwei Stimmen bei Wahlen zur Verfügung zu stellen, mit der Auflage, dass über die erste Stimme frei verfügt werden darf. Mit der zweiten Stimme muss er die CDU/CSU wählen.

Ein Trost bleibt dem Deutschtürken am Ende aber doch noch: „Gott zählt auch die Ausländer.“ (George Bernard Shaw (1856 – 1950), Literaturnobelpreisträger 1925).





 

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