Antwortleitfaden für den Gesinnungstest für Muslime in Baden-Württemberg

7. Januar 2006 | Von | Kategorie: Leitartikel | 9 Kommentare |

Im Folgenden haben wir aufgrund der Aktualität einen Antwortleitfaden für den Gesinnungstest in Baden-Württemberg erstellt mit alternativen Antwortmöglichkeiten. Diejenigen, die unbedingt eingebürgert werden wollen, um z.B. den türkischen Wehrdienst nicht ableisten zu müssen oder eine islamische Partei gründen wollen und daher das Wahlrecht brauchen, sollten sich an die Antwort 1 halten. Diejenigen dagegen, die nur aufgrund familiären Drucks eingebürgert werden weil die Eltern islamistisch fundamentalistisch sind und Sie für Ihre Antidemokratischen Ziele missbrauchen wollen, sollten sich an die Antwort 2 halten.

Die Antworten enthalten in Klammern weitergehende Hinweise, deren Befolgung von Vorteil sein sollte.

Die optische Vorbereitung zum Gespräch ist mindestens genauso wichtig wie die Antworten. Falls Sie eingebürgert werden wollen, nehmen Sie ihre Burka, Kopftuch oder Turban ab und rasieren Sie sich vor allem. Egal ob Mann oder Frau! Falls Sie allerdings nicht eingebürgert werden wollen, sollten Sie eben solche Kleidungsstücke bereits zwei bis drei Tage vor dem Gespräch tragen, damit sie sich wohl darin fühlen und eine Natürlichkeit an den Tag legen.

Dass Ihr vor dem Gespräch darüber belehrt werdet, dass Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft, im Falle einer Falschbeantwortung, wieder entzogen werden kann stimmt so nicht. Ihr dürft lügen. Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Einbürgerung die Einbürgerungsvoraussetzungen nicht vorliegen. Ein späterer Wegfall eines der Einbürgerungsvoraussetzungen rechtfertigt eine Rücknahme dagegen nicht. Ihr müsst also nur behaupten, dass ihr, nachdem ihr deutsche wurdet, euch um entschieden habt. Nur darf das nicht unmittelbar nach der Einbürgerung geschehen. Lasst ruhig mal sechs Monate vergehen.

Leitfaden für BW-Fragebogen:

1. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland umfasst die Werteordnung des Grundgesetzes, die inhaltsgleich für alle Staaten der Europäischen Union gilt. Dazu gehören unter anderem der Schutz der Menschenwürde, das Gewaltmonopol des Staates, das heißt, außer dem Staat darf in der Bundesrepublik Deutschland niemand Gewalt gegen einen anderen anwenden, es sei denn in Notwehr. Der Staat selbst darf Gewalt nur auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung anwenden sowie die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Entsprechen diese Grundsätze Ihren persönlichen Vorstellungen?

Antwort 1: Selbstverständlich, ja. Vor allem der Schutz der Menschenwürde, muss unbedingt von jedem beachtet werden.

Antwort 2: Die Beantwortung dieser Frage halte ich für überflüssig, da ich die deutsche Werteordnung mit meiner Unterschrift unter die Loyalitätserklärung akzeptiert habe. Darin werden sowohl die Menschenwürde, das Gewaltmonopol als auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau, diese zwar nur abgeleitet, bereits erwähnt. Übrigens halte ich diesen Fragebogen für Verfassungsfeindlich, da sie mich aufgrund meiner Religion ungleich behandeln. Sie trampeln auf den Werten herum, die Sie meinen, schützen zu wollen.

2. Was halten Sie von folgenden Aussagen? – „Demokratie ist die schlechteste Regierungsform, die wir haben, aber die beste, die es gibt.“ – „Die Menschheit hat noch nie eine so dunkle Phase wie unter der Demokratie erlebt. Damit der Mensch sich von der Demokratie befreien kann, muss er zuerst begreifen, dass die Demokratie den Menschen nichts Gutes geben kann […].“

Antwort 1: Ich halte Demokratie für die beste Regierungsform, die wir haben. Somit ist gewährleistet, dass alle Menschen beteiligt sind und Gehör finden. Gerade durch die Demokratie hat die Menschheit zur Moderne gefunden und sich neue Horizonten erschlossen. (Ein nickend-ernstes Gesicht würde Ihre Überzeugung untermauern und sollte unbedingt befolgt werden).

Antwort 2: Würden sie mir bitte die erste Aussage erläutern? Ich verstehe es nicht. (Falls der Beamte selbst mit der Beantwortung stottern oder auch nur eine Sekunde zögern sollte, ins Wort fallen und auslachen!).

3. In Filmen, Theaterstücken und Büchern werden manchmal die religiösen Gefühle von Menschen der unterschiedlichen Glaubensrichtungen verletzt. Welche Mittel darf der Einzelne Ihrer Meinung nach anwenden, um sich gegen solche Verletzungen seines Glaubens zu wehren, und welche nicht?

Antwort 1: Der Einzelne darf gegen Verletzungen dieser Art keine Mittel ergreifen. Er ist frei darin, solche Filme, Theaterstücke und Bücher nicht zu konsumieren. Auch die Verletzung der Religion ist ein Teil der Meinungsfreiheit (Falls sie gerade ein Kuli oder Bleistift zur Hand haben, wedeln Sie damit rum!), der als eines der höchsten (mit der Hand nach oben zeigen) Güter unserer Grundordnung, grundrechtlich zu Recht geschützt ist.

Antwort 2: Ich würde ausschließlich die mir in Art. 5 GG gegebene Freiheit nutzen. Die Freiheit, auf die sich die Autoren solcher Werke ebenfalls stützen (Die Arme überkreuz schlagen!).

4. Wie stehen Sie zu Kritik an einer Religion? Halten Sie diese für zulässig? Setzen Sie sich damit auseinander?

Antwort 1: Kritik sollte in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung immer erlaubt sein, auch an einer Religion, weswegen sie zulässig ist. Mit solchen Themen setze ich mich aber nur am Rande auseinander, da ich nicht so viel Wert auf meine Religion lege. (Wenn sie das sagen wollen, sollten sie kein Vollbart (bei Männern) oder ein Kopftuch (bei Frauen) tragen, da es sarkastisch wirken könnte.)

Antwort 2: (Zurücklehnen und in Denkerpose gehen und rechte Hand an den Kinn!) In Dänemark hat Ministerpräsident Rasmussen in seiner Neujahrsansprache die Presse- und Meinungsfreiheit verteidigt, gleichzeitig jedoch Äußerungen verurteilt, in denen Menschen wegen ihres Glaubens diskriminiert würden. Letzteres sollte eigentlich selbstverständlich sein.

5. In Deutschland können politische Parteien und Vereine wegen verfassungsfeindlicher Betätigung verboten werden. Würden Sie trotz eines solchen Verbots die Partei oder den Verein doch unterstützen? Unter welchen Umständen?

Antwort 1: Unter keinen Umständen würde ich eine verbotene Partei oder einen Verein unterstützen. Das käme nicht in Frage. (Untermalen mit deutlichen Handzeichen oder Fingerwedeln!).

Antwort 2: Ich würde eine verbotene Partei oder Vereinigung nicht unterstützen. Mich würde jedoch interessieren, was zu diesem Verbot geführt hat. Daher würde ich mir unter Umständen deren Zeitschrift besorgen und darin lesen, bis ich mir meine eigene Meinung gebildet habe. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes vom 3. November 2005 mit dem Aktenzeichen 3 StR 333/05 bedeutet allein der Bezug der Zeitschrift noch keine unzulässige Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts des vom Gesetzgeber verbotenen Vereins (Bitte nicht übertreiben, dass ist nur ein Formulierungsvorschlag!).

6. Wie stehen Sie zu der Aussage, dass die Frau ihrem Ehemann gehorchen soll und dass dieser sie schlagen darf, wenn sie ihm nicht gehorsam ist?

Antwort 1: Ich lehne Gewalt in jeder Form ab. Außerdem muss mir meine Frau nicht gehorsam sein, da sie eine erwachsene Person ist, die für sich entscheiden kann. (Ein Schnäuzer ist von Nachteil und sollte vor dem Gespräch abrasiert werden!)

Antwort 2: Art. 2 gibt mir und meiner Frau die Freiheit auf freie Entfaltung unserer Persönlichkeit. Sie mag es geschlagen zu werden, wenn sie nicht gehorsam ist. (Ein Schnäuzer ist von Vorteil. Falls sie kein Schnurbart haben, sollten sie sich eins ankleben. Nicht vergessen am Mundwinkel die Barthaare zwischen Daumen und Zeigefinger zu nehmen um sie leicht aufzurollen.).

7. Halten Sie es für zulässig, dass ein Mann seine Frau oder seine Tochter zu Hause einschließt, um zu verhindern, dass sie ihm in der Öffentlichkeit „Schande macht“?

Antwort 1: Nein, das wäre Freiheitsberaubung. Egal was meine Frau oder Tochter in der Öffentlichkeit machen, es gibt andere gewaltfreie Lösungswege. Ich würde mich mit ihnen hinsetzen und darüber reden. (Wichtig: Den Kopf um ca. 20 Grad nach rechts neigen! Das wirkt.)

Antwort 2: Was meine Tochter angeht, ist in meiner Erziehung der Stubenarrest ein bewährtes Erziehungsmittel, um meiner Tochter klarzumachen, dass es Schande ist, Musik-CD’s vom nächsten Kaufhaus zu klauen. Somit erhält sie die Zeit, die nötig ist, um darüber nachzudenken. Diese Erziehungsmethode habe ich von meinem Nachbarn Herr Müller. Was meine Frau angeht, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie mir Schande in der Öffentlichkeit macht. Sie ist eine streng gläubige Muslima, die immer eine Burka trägt.

8. In Deutschland kann die Polizei bei gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten einschreiten und zur Abwehr von weiteren Gefahren den Täter für einige Tage aus der Wohnung verweisen? Was halten Sie davon?

Antwort 1: Das ist ein sehr gutes Mittel, um Gewalt in der Ehe bereits im Ansatz einzudämmen. Falls es zu Handgreiflichkeiten kommt, halte ich ein dazwischen gehen der Polizei für gut. (Nehmen sie eine starre Haltung ein. Das zeigt Ihr Respekt vor den Ordnungshütern).

Antwort 2: Ich finde das nicht in Ordnung. Mein Nachbar Herr Müller wurde einmal in betrunkenem Zustand von seiner Frau geschlagen und vor die Wohnungstür ins Treppenhaus gesetzt. Wie Herr Müller klingelte um wieder in Wohnung zu kommen, kam auch schon die Polizei und hat ihn, statt der Ehefrau, vom Haus entfernt. Ich finde nicht gut, dass Männer in Deutschland unter Generalverdacht stehen, in Ehen immer die Gewaltverursacher zu sein.

9. Halten Sie es für einen Fortschritt, dass Männer und Frauen in Deutschland kraft Gesetzes gleichberechtigt sind? Was sollte der Staat ihrer Meinung nach tun, wenn Männer dies nicht akzeptieren?

Antwort 1: Selbstverständlich ist das eine gute Sache. Frauen stehen den Männern im nichts nach und verdienen daher die gleiche Behandlung. Falls es Männer gibt, die das nicht akzeptieren, so sollten diese aufgeklärt werden (Keine Mimik notwendig, die Antwort ist gut!).

Antwort 2: Selbst im Wort „Emanzipation“ kann die Frau nicht ohne „man“. (Unbedingt „man“ betonen, damit es wirkt. Entscheidend wird jedoch sein, ob Ihr Gegenüber eine Frau oder ein Mann ist. Falls Sie eine Frau ist, sind Sie soeben durchgefallen, falls nicht könnte das unter Umständen zu Pluspunkten führen, die wir aber korrigieren können. Es sind noch 20 Fragen zu beantworten.).

10. In Deutschland kann jeder bei entsprechender Ausbildung nahezu jeden Beruf ergreifen. Was halten Sie davon? Sind Sie der Meinung, dass bestimmte Berufe nur Männern oder nur Frauen vorbehalten sein sollten? Wenn ja, welche und warum?

Antwort 1: Ich bin der Meinung, dass Frauen ebenso gut alle Berufe ausüben können und genauso leistungsfähig sind wie Männer, wenn nicht sogar besser in vielen Bereichen. (Falls Sie eine Vorgesetzte haben, sollte das unbedingt in das Gespräch eingebunden werden und wie gut sie sich bei der letzen Weihnachtsfeier amüsiert haben etc.).

Antwort 2: Selbstverständlich sollten einige Berufe nur von Männern oder nur von Frauen ausgeübt werden. Das Arbeitsrecht schreibt in § 611a Abs. 1 Satz 2 BGB doch selbst Ungleichbehandlung vor. Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts ist zulässig, soweit eine Vereinbarung oder eine Maßnahme die Art der vom Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit zum Gegenstand hat und ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für diese Tätigkeit ist. Eine Ausnahmslose Gleichbehandlung kann ich daher nicht befürworten.

11. Welche Berufe sollte Ihrer Meinung nach eine Frau auf keinen Fall ausüben? Hätten Sie bei bestimmten Berufen Schwierigkeiten, eine Frau als Autoritätsperson anzuerkennen?

Antwort 1: Auf Anhieb fällt mir kein Beruf ein, die eine Frau nicht ausüben sollte. Ich würde es sogar begrüßen, wenn ich eine Frau als vorgesetzten hätte, da würde ein viel freundlicheres Arbeitsklima herrschen. (Falls die Sachbearbeiterin eine Frau ist, wurden Sie soeben eingebürgert, falls nicht, sollten sie ein freundliches Lächeln aufsetzen.).

Antwort 2: Eine Frau sollte keine Prostitution betreiben dürfen (Falls eine Sachbearbeiterin vor Ihnen sitzt, könnte das Ihr Durchfallen gefährden. Bei einem Sachbearbeiter besteht diese Gefahr dagegen nicht.).

12. In Deutschland kann jeder selbst entscheiden, ob er sich lieber von einem Arzt oder einer Ärztin behandeln lässt. In bestimmten Situationen besteht diese Wahlmöglichkeit jedoch nicht: Notfall, Schichtwechsel im Krankenhaus. Würden Sie sich in einem solchen Fall auch von einer Ärztin (männlicher Einbürgerungsbewerber) oder einem Arzt (Einbürgerungsbewerberin) untersuchen oder operieren lassen?

Antwort 1: Ich betrachte Ärzte nicht als Männer oder Frauen sondern als Mediziner, die ihre Arbeit tun und ihr bestes geben, mich zu heilen. Daher hätte ich keine Probleme damit, ob eine Frau oder ein Mann mich untersucht. (Ein kurzes, ca. 3-4 maliges schnelles Kopfschütteln, kein Schwingen, sollte wirken.).

Antwort 2: Die Rechtordnung gibt mir das Recht zu entscheiden, ob ich von einem bestimmten Arzt behandelt werden möchte oder nicht. Inwieweit spielt meine Antwort, ob ja oder nein, dann noch für eine Rolle? (Mit einer abweisenden Handbewegung bewusst provozieren und Sturheit zeigen.).

13. Man hört immer wieder, dass Eltern ihren volljährigen Töchtern verbieten, einen bestimmten Beruf zu ergreifen oder einen Mann ihrer Wahl zu heiraten. Wie stehen Sie persönlich zu diesem Verhalten? Was würden Sie tun, wenn Ihre Tochter einen Mann anderen Glaubens heiraten oder eine Ausbildung machen möchte, die Ihnen nicht gefällt?

Antwort 1: Meine Tochter ist absolut frei in ihrer Entscheidung, wen sie heiratet oder welchen Beruf sie ausübt. In solche Angelegenheiten mische ich mich grundsätzlich nicht ein. (Aufrechte Sitzhaltung, Brust raus und schnörkellos reden. Damit untermalen Sie Ihr Vertrauen zu Ihrer Tochter.)

Antwort 2: Ich würde meinen 60 jährigen deutschen Nachbarn Herrn Jonathan Mustermann, der konservativ ist, jeden Sonntag in die Kirche geht und Bauer vom Beruf ist fragen, was er denn getan hätte? Das gleiche würde ich auch tun. Wenn er es geschafft hat, sechzig Jahre als deutscher, ohne strafrechtlich belangt zu werden, zu bestehen, kann es nicht falsch sein.

14. Was halten Sie davon, dass Eltern ihre Kinder zwangsweise verheiraten? Glauben Sie, dass solche Ehen mit der Menschenwürde vereinbar sind?

Antwort 1: So was gibt’s noch? (Das muss wie aus der Pistole geschossen kommen!) Ich lehne Zwangsehen strikt ab. (Das Wort „strikt“ sollte betont werden.) Das ist mit Menschenwürde nicht zu vereinbaren. Schließlich ist sie es, die heiraten und glücklich werden wird (Hier sollten sie wieder eine angenehme bis verträumte Mimik aufsetzen!).

Antwort 2: Ein altdeutsches Rechtsprinzip sagt, dass Heirat erst mündig macht.

15. In Deutschland gehört der Sport- und Schwimmunterricht zum normalen Schulunterricht. Würden Sie Ihre Tochter daran teilnehmen lassen? Wenn nein: Warum nicht?

Antwort 1: Sport- und Schwimmunterricht sind für die motorischen Fähigkeiten eines jeden Kindes wichtig und das schwimmen sogar lebenswichtig. Daher würde ich mich freuen, wenn meine Tochter teilnimmt. (Falls sie selbst in einem Sportverein sind oder waren, sollten sie das mit einbinden. Falls nicht und der Sachbearbeiter männlich ist, könnten sie erzählen, dass sie Fan von VfB Stuttgart sind und Markus Babbel ganz toll finden.).

Antwort 2: Art 4 Abs. 1 und 2 GG geben mir das Recht, den im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht angebotenen koedukativ erteilten Schwimm- und Sportunterricht im Hinblick auf die Bekleidungsvorschriften des Korans, zu verweigern (Az. 6C 8/91 BVerwG und Az. 19 A 1706/90 OVG NRW , zusätzlich erwähnen falls Sie angeben wollen!).

16. Wie stehen Sie dazu, dass Schulkinder an Klassenausflügen und Schullandheimaufenthalten teilnehmen?

Antwort 1: Zum erwachsen werden eines Kindes gehört es auch, dass sie lernt, sich ohne Präsenz der Eltern zu Recht zu finden. Klassenfahrten sind die ersten wichtigen Erfahrungen in ihrem Leben, die ich ihr unter keinen Umständen vorenthalten würde. (Unbedingt von Ihren Klassenfahrten berichten falls vorhanden. Ansonsten die Haltung wie bei Frage 13 einnehmen!)

Antwort 2: Wenn und soweit das Grundrecht aus GG Art 4 Abs. 1 und GG Art 4 Abs. 2 mit dem staatlichen Bildungsauftrag und Erziehungsauftrag (GG Art 7 Abs. 1) in Konflikt gerät, ist ein schonender Ausgleich beider Rechtspositionen im Rahmen so genannter praktischer Konkordanz geboten. Hierbei ist die staatliche Schulverwaltung verpflichtet, alle ihr zur Gebote stehenden zumutbaren organisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen; dann, wenn die Schulverwaltung dieser Pflicht nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, ist der Konflikt in der Form zu lösen, dass ein Anspruch auf Befreiung von der bestimmten Unterrichtsveranstaltung besteht. („Az: 9 L 1313/01 VG Aachen“ können Sie, müssen es aber nicht erwähnen. Die Tatsache, dass Sie sich an eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichts klammern, sollte zum durchfallen ausreichen.).

17. Ihre volljährige Tochter/Ihre Frau möchte sich gerne so kleiden wie andere deutsche Mädchen und Frauen auch. Würden Sie versuchen, das zu verhindern? Wenn ja: Mit welchen Mitteln?

Antwort 1: Die richtige Kleidung gehört in meinen Augen zu einer erfolgreichen Integration nun mal dazu. Daher bin der Meinung, dass Frauen sich so kleiden sollten, wie es in Deutschland halt üblich ist. Im Gegenteil würde ich es begrüßen, da sonst die Leute womöglich mit dem Finger auf sie zeigen würden. (Falls der Sachbearbeiter männlich und noch jung ist, sollte sie auch erwähnen, dass Miniröcke sehr schon anzusehen sind. Bei einer weiblichen Sachbearbeiterin sollten sie das auf keinen Fall erwähnen, da empfiehlt es sich von der letzten Pariser Modeschau zu berichten, die sie im Fernsehen mitverfolgt haben.).

Antwort 2: Ich habe kein Problem damit, dass sich meine Tochter oder meine Frau sich wie die ca. 100.000 in Baden-Württemberg lebenden deutschen muslimischen Frauen kleiden. (Ein hämisches Grinsen sollte den/die Sachbearbeiter/in negativ beeinflussen.).

18. Bei Einbürgerungsbewerberinnen: Ihre Tochter möchte sich gerne so kleiden wie andere deutsche Mädchen und Frauen auch, aber Ihr Mann ist dagegen? Was tun Sie?

Antwort 1: (Lächelnd!) Mein Mann ist zwar nicht dagegen aber nun gut, nehmen wir es einfach mal an. Ich würde versuchen auf meinen Mann einzureden, dass die Kleidung nicht schlecht sei und alle so angezogen seien. Meine Tochter würde ich in ihrem Vorhaben unterstützen, da auch die Kleidung zur Reife beiträgt und Selbstbewusstsein vermittelt.

Antwort 2: Mein Mann hätte kein Problem damit, so lange sich unsere Tochter, nach islamischen Vorschriften kleidet, wie die ca. 100.000 in Baden-Württemberg lebenden deutschen muslimischen Frauen auch. (Diese Wiederholung zeigt, dass sie sonst keine Ahnung haben. An der Frage liegt es nicht.).

19. Ihre Tochter/Schwester kommt nach Hause und erzählt, sie sei sexuell belästigt worden. Was tun Sie als Vater/Mutter/Bruder/Schwester?

Antwort 1: Ich würde mich um sie kümmern (Hundeblick!), zu einem Arzt bringen und in Erfahrung bringen, wie das passiert ist. Anschließend würde ich zur nächsten Polizeiwache gehen und Strafanzeige erstatten. Ich vertraue der deutschen Polizei sehr und würde die Ermittlungen abwarten. (Haltung wie bei Frage 8)

Antwort 2: Ich würde mir den Täter vorknöpfen und ein Ehrenmord begehen. Vor Gericht würde ich mich hinter meinen Sitten und Gebräuchen verstecken und vorbringen, dass meine Persönlichen Empfindungen berücksichtigt werden müssen und zu einer Strafmilderung führen müssen. (Um auf diese Antwort gut vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich Taschenmesser in Form eines Schlüsselanhängers mitzuführen um damit rumzuspielen!).

20. Ihr Sohn/Bruder kommt nach Hause und erzählt, er sei beleidigt worden. Was tun Sie als Vater/Mutter/Bruder/Schwester?

Antwort 1: Ich würde mich sie kümmern und versuchen zu besänftigen. Schließlich sind das nur Worte, die niemandem wehtun (Die Hand vom Handgelenk aus von oben nach unten fallen lassend die Angelegenheit herunterspielen!). Oder (Gucken, als wäre ihnen eine Idee gekommen.) würde ich ein vermittelndes Gespräch mit dem Beleidiger suchen.

Antwort 2: Da diese Tat etwas milder ist als die von Frage 19 würde ich den Täter lediglich Krankenhausreif zusammenschlagen. (Mit der rechten Hand eine Faust ballen und ins Handinnere der linken Hand schlagen. Falls Sie nicht vorbestraft sind, können Sie ruhig eine Schlägerei erfinden und davon berichten, wie Sie jemandem den Arm gebrochen haben oder ähnliches.).

21. Erlaubt das Grundgesetz Ihrer Meinung nach, seine Religion zu wechseln, also seine bisherige Glaubensgemeinschaft zu verlassen und ohne Religion zu leben oder sich einer anderen Religion zuzuwenden? Was halten Sie davon, wenn man wegen eines solchen Religionswechsels bestraft würde (z. B. mit dem Verlust des Erbrechts)?

Antwort 1: Jeder ist frei darin, zu glauben, nicht zu glauben oder seine Religion zu wechseln. Eine Bestrafung deswegen kann ich mir nicht vorstellen und lehne es ab (Mundwinkel nach unten zeigen und kurzes Kopfschütteln!).

Antwort 2: Solche Leute müssen zu Recht bestraft werden. Das sind Verräter. Ich kann daher auch nicht nachvollziehen, wie ca. 48.000 gebürtige Christen in Baden-Württemberg zum Islam konvertiert sind. Auch das sind Verräter.

22. Sie erfahren, dass Leute aus Ihrer Nachbarschaft oder aus Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis einen terroristischen Anschlag begangen haben oder planen. Wie verhalten Sie sich? Was tun Sie?

Antwort 1: Ich würde umgehend die Polizei benachrichtigen (Augen groß machen!) und um Hilfe bitten. Solche Leute können keine Freunde von mir sein und daher würde ich keine Sekunde zögern (Auf dem Stuhl hin- und herzappeln als würden losrennen zur nächsten Dienststelle.).

Antwort 2: Wenn ich jetzt behaupten würde, dass ich solche Leute kenne oder denen helfe, könnte ich mich womöglich strafbar machen. Darüber haben Sie mich bisher nicht aufgeklärt, weswegen ich eine Aussage verweigere. (Bloß nicht tatsächlich den Anschein erwecken, als würden Sie das wirklich tun, da das zu unnötigem Aufschrei führen würde. Nicht vergessen: Sie wollen lediglich Ihre Einbürgerung verhindern und als freie(r) Mann/Frau nach Hause gehen.).

23. Sie haben von den Anschlägen am 11. September 2001 in New York und am 11. März 2004 in Madrid gehört. Waren die Täter in Ihren Augen Terroristen oder Freiheitskämpfer? Erläutern Sie Ihre Aussage.

Antwort 1: Das waren Terroristen. Mehr noch, aber meine gute Erziehung erlaubt es mir nicht, es auszusprechen (Diese Antwort ist gut genug um ohne Körpersprache auszukommen.).

Antwort 2: Sie bitten hier nicht nur um Erläuterungen über Taten, deren Hintergründe in keiner Weise befriedigend aufgeklärt sind, sondern auch um Erklärungen einer Differenz, die selbst Politologen und andere Fachleute schwer ins Schleudern bringt: den Unterschied zwischen Terroristen und Freiheitskämpfern. Das ist mir zu hoch. (Gute Antwort!).

24. In der Zeitung wird manchmal über Fälle berichtet, in denen Töchter oder Ehefrauen von männlichen Familienangehörigen wegen „unsittlichen Lebenswandels“ getötet wurden, um die Familienehre wieder herzustellen. Wie stehen Sie zu einer solchen Tat?

Antwort 1: Ich lehne jedwede Gewalt, die aufgrund einer so nebensächlichen Angelegenheit ausgeübt wird, ab und habe auch kein Verständnis für die Täter. Das ist unmenschlich (Mimik aufsetzen, als wäre Ihnen gerade übel.).

Antwort 2: In der Zeitung wird manchmal? (Das Wort „manchmal“ betonen!). Ich lese nur die Bild Zeitung und das steht viel drin, wenn es nichts zu berichten gibt.

25. Was halten Sie davon, wenn ein Mann in Deutschland mit zwei Frauen gleichzeitig verheiratet ist?

Antwort 1: Ist das denn nicht verboten? (Ein überraschtes Gesicht machen. Sehr wichtig!) Diesen Männern sollte man ihren „na sie wissen schon“ abschneiden. (Unbedingt lächeln dabei, da Ihre Aussage sonst mit der Beschneidung verwechselt werden könnte und diese Antwort so nicht geben, wenn Ihr Gegenüber ein Sachbearbeiter ist. Bei einer Sachbearbeiterin sind sie mit dieser Antwort so gut wie eingebürgert.) Das ist Respektlos der Frau gegenüber.

Antwort 2: Ich finde das besser als wenn der Mann seine Ehefrau betrügt und ohne ihr Wissen fremdgeht. Das ist respektloser der Frau gegenüber als wenn die Frau von einer Zweiten weis. Ansonsten sind Dreiecksbeziehungen auch in Deutschland am kommen.

26. Wie beurteilen Sie es, wenn ein verheirateter Mann aus Deutschland in seinen früheren Heimatstaat fährt und dort ein zweites Mal heiratet?

Antwort 1: So einen Mann sollte man die Wiedereinreise verbieten. Solche Männer haben in Deutschland nichts verloren (Sie haben es fast geschafft!).

Antwort 2: Spielt es eine Rolle, wo der Mann ein zweites Mal heiratet?

27. Manche Leute machen die Juden für alles Böse in der Welt verantwortlich und behaupten sogar, sie steckten hinter den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York? Was halten Sie von solchen Behauptungen?

Antwort 1: Diese Behauptung habe ich heute das Erste Mal gehört (Ohne ein „fragendes“ Gesicht könnte das unglaubwürdig wirken.). Das kann doch nicht ihr ernst sein? Wer erzählt denn so was?

Antwort 2: Welche manche Leute? In meiner Umgebung und an der Hinterhof-Moschee, in die ich täglich zum beten gehe, kenne ich solche Leute nicht und höre das heute zum Ersten Mal. (Wichtig war hierbei eigentlich nur die Mitteilung, dass Sie täglich in die Moschee gehen zum beten, das andere nimmt er ihnen eh nicht ab.).

28. Ihre Tochter bewirbt sich um eine Stelle in Deutschland. Sie bekommt jedoch ein ablehnendes Schreiben. Später erfahren Sie, dass eine Schwarzafrikanerin aus Somalia die Stelle bekommen hat. Wie verhalten Sie sich?

Antwort 1: Anscheinend war die Somalierin besser qualifiziert als meine Tochter. Ich würde meiner Tochter behilflich sein, bei ihrer nächsten Bewerbung. (Unbedingt erzählen, dass Ihre Tochter sehr gute Noten hat und zu den besten ihrer Klasse gehört!).

Antwort 2: Meine Tochter bewirbt sich nicht um eine Stelle. Sie wird Hausfrau und wird mir viele Enkel schenken.

29. Stellen Sie sich vor, Ihr volljähriger Sohn kommt zu Ihnen und erklärt, er sei homosexuell und möchte gerne mit einem anderen Mann zusammenleben. Wie reagieren Sie?

Antwort 1: Zugegeben, ich wäre nicht froh darüber (Dieses Geständnis muss sein, da sonst die Glaubwürdigkeit der 28 vorherigen Fragen auf dem Spiel steht.). Es wäre aber seine Entscheidung. Ich respektiere jede Art der Partnerschaft. (Etwas wehleidig daherschauen ist je nach Lage und bisherigem Verlauf des Gesprächs zusätzlich einzubringen. Wer sich diese Theatralik nicht zutraut, sollte auf die alternative Antwort 1 ausweichen.).

Alternative Antwort 1: Ich habe sogar mal überlegt, selbst schwul/lesbisch zu werden, habe mich aber nicht getraut. Von daher hätte ich keinerlei Probleme damit. (Bloß nicht mit dem/der Sachbearbeiter/in flirten!!! Er stellt diese Frage zwar, hasst Schwule/Lesben mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit selbst aufgrund der Tatsache, dass Ausländerämter den Innenministerien untergeordnet sind und diese bisher gegen Themen wie Schwulen- und Lesbendiskriminierung nichts unternommen haben.).

Antwort 2: Wenn ich ehrlich bin, würde ich ihm drohen, ihn zu enterben und aus der Familie auszustoßen. Ich weis, dass das für Ihre Verhältnisse etwas altmodisch und exotisch klingt, aber so bin ich nun mal. Ach, dazu fällt mir eine Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverbandes letzter Tage ein, die ich zufällig in einer Zeitung gelesen habe. Aus der Tatsache, dass Sie Muslimen Fragen über homosexuelle stellen, haben die doch glatt geschlossen, „dass die Landesregierung von ihren Bürgern eine tolerante Haltung gegenüber homosexuellen Mitbürgern erwartet.“ Das würden die begrüßen (Grinsend in die Augen des Sachbearbeiters schauen). Allerdings hätten die bisher nicht den Eindruck gehabt, dass sich die Regierung in Stuttgart für die Toleranz gegenüber Lesben und Schwulen einsetzt. Gerade das Innenministerium hätte keinerlei Schritte unternommen, um die Diskriminierungen zu beseitigen, unter denen Lesben und Schwule in Baden-Württemberg noch immer zu leiden haben. Unmöglich welche Freiheiten sich diese Leute herausnehmen, nicht wahr?

30. In Deutschland haben sich verschiedene Politiker öffentlich als Homosexuelle bekannt. Was halten Sie davon, dass in Deutschland Homosexuelle öffentliche Ämter bekleiden?

Antwort 1: Ich halte das für mutig und vorbildlich, so offen über seine Gefühle zu reden. (Es steht in Ihrem Ermessen, Herr Westerwelle mit einzubeziehen) Aber im Grunde interessiert mich das nur am Rande. Wichtig ist mir vor allem, ob er seine Aufgabe als Politiker gut macht und ich ihn bei den nächsten Wahlen wähle, (Den Folgenden Zusatz nur in Notfällen hinzufügen) obwohl ich eh nur die CDU wählen würde (Die CDU hat in Baden-Württemberg bei den Bundestagswahlen 2002 und 2005 jeweils über 46 % der Stimmen erhalten. Wir vertrauen der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Falls Sie aber später eine andere Partei wählen, könnte Ihnen der deutsche Pass allerdings wieder abgenommen werden. Daher wirklich nur in einer Notsituation.)

Antwort 2: Ich halte es für unverantwortlich, dass Menschen, die Vorbilder sein müssen, sich öffentlich so präsentieren. Dabei darf ihre politische Arbeit keine Rolle spielen und müssen sofort von all ihren Ämter entfernt werden. Ich weis, dass Ihnen meine Antwort nicht gefällt, da wir in einem Bundesland leben, dessen Bevölkerung offen mit solchen Fragen umgeht. (Darauf achten, nicht sarkastisch zu klingen, das könnte sie als Spaßvogel entlarven und alle Fragen erneut stellen mit der Bitte um etwas Ernsthaftigkeit. De Hesse habe ja sonst nichts zu tun.).

Ekrem Senol РK̦ln, 07.01.2006

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  1. […] Leider überraschen mich weder die Zahlen über ausländische Sozialhilfeempfänger oder Schulabgänger ohne Abschluss noch die Forderungen der Bertelsmann Stiftung, dass Kinder und Einbürgerungen gefördert werden müssen. Apropos “Einbürgerung”, erinnern sie sich noch an den hessischen Gesinnungstest? […]

  2. […] Etwaige gesinnungsverfassungsrechtliche Bedenken habe ich keine. Zum einen handelt es sich hierbei nicht um eine Zwangsweise Eheschließung sondern um eine Zwangsweise Eheverhinderung. Zum anderen lebe nicht in Hessen, wo ich mit der 14. Frage des Gesinnungstests erheblich Probleme bei der Einbürgerung bekommen hätte. […]

  3. […] er im Grunde deutlich, dass dieser unbedeutend ist. Seltsam, dass dieselbe CDU beim umstrittenen Gesinnungstest für muslimische Einbürgerungsbewerber viele der insgesamt 30 Fragen auf den […]

  4. […] immer mehr verschärft werden? Sind es nicht die CDU’ler, die einen muslimischen Gesinnungstest eingeführt haben, um – aus ihrem Blickwinkel heraus – gerade Moscheegänger von der […]

  5. […] sofern ich das einfach mal behaupten darf, wurde der JurBlog mit meinem Artikel “Antwortleitfaden für den Gesinnungstest für Muslime in Baden-Würtemberg” vom 07.01.2006. Es folgten erste Verlinkungen auf JurBlog von namhaften Seiten wie swr.de […]

  6. […] Für Prominente, die ihn tragen, wird der Schnurrbart teils zum Markenzeichen. […] Antwortleitfaden für den Gesinnungstest für Muslime in Baden-Württemberg Von Ekrem S… 6. Wie stehen Sie zu der Aussage, dass die Frau ihrem Ehemann gehorchen soll und dass dieser sie […]

  7. […] zu unterbinden, hat man eine bundeseinheitliche zur Chefsacher erklärt. Das Ergebnis: Frage 13 des Baden-Württembergischen Gesinnungstests: Man hört immer wieder, dass Eltern ihren volljährigen Töchtern verbieten, … […]

  8. […] Für Prominente, die ihn tragen, wird der Schnurrbart teils zum Markenzeichen. […] Antwortleitfaden für den Gesinnungstest für Muslime in Baden-Württemberg Von Ekrem S… 6. Wie stehen Sie zu der Aussage, dass die Frau ihrem Ehemann gehorchen soll und dass dieser sie […]

  9. […] Für Prominente, die ihn tragen, wird der Schnurrbart teils zum Markenzeichen. […] Antwortleitfaden für den Gesinnungstest für Muslime in Baden-Württemberg Von Ekrem S… 6. Wie stehen Sie zu der Aussage, dass die Frau ihrem Ehemann gehorchen soll und dass dieser sie […]

 

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