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Beiträge zum Stichwort ‘ Kriminalität ’



Attacken auf Ausländer sind Alltag – überall

Von | 30. August 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 13 Kommentare

Eine Woche nach der ausländerfeindlichen Hatz auf Inder im sächsischen Mügeln wird klar: Fremdenfeindliche Attacken sind eine Alltagserscheinung. Zumindest die Polizeiberichte erwecken den Anschein.



Mügeln: 50 Türken jagen acht deutsche durch Innenstadt

Von | 23. August 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 18 Kommentare

„Solche Parolen können jedem mal über die Lippen kommen“, sagte Mügelner Bürgermeister Gotthard Deuse, als ihn die „Financial Times Deutschland“ auf die „Ausländer-raus“-Rufe während der Hetzjagd auf acht Inder ansprach.



Mügelns Bürgermeister: Kein rechtsextremer Hintergrund, lediglich ausländerfeindliche Parolen

Von | 23. August 2007 | Kategorie: Politik | 3 Kommentare

Bei der Hetzjagd auf acht Inder in Mügeln sind nach Angaben des Bürgermeisters ausländerfeindliche Parolen gerufen worden. Das habe aber nichts mit Rechtsextremismus zu tun. Bundestagsvizepräsident Thierse warnt vor einem massiven Imageschaden Deutschlands durch rechte Gewalt.



Widerstände gegen die Folter

Von | 21. August 2007 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Widerspruch gegen die Anwendung der Folter hatte es bereits in der Zeit vor Christus gegeben. So rügt Cicero in einer Rede die Folteranwendung wie folgt: „Bei den peinlichen Fragen scheint man nicht darauf auszugehen, die Wahrheit zu erforschen, sondern um damit jemanden, der gefoltert wird, zu falschen Aussagen zu zwingen[1]. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit galten die Bedenken teils gegen die Glaubwürdigkeit von erzwungenen Geständnissen, teils wurden sie jedoch auch als unmenschliches Mittel bezeichnet[2]. Diese unterschiedliche Missbilligung hatte auch unterschiedliche Forderungen zur Folge. Die einen forderten „lediglich“ die Einschränkung der Folter und verurteilten den Missbrauch. Wohingegen die anderen die gänzliche Abschaffung verlangten. Die Widerstände gegen die Folter sollen deshalb unter diesen beiden Gesichtspunkten analysiert werden.

Die Einschränkung der Folter

Im 15. Jahrhundert wurde die Folter in immer stärkerer Masse dafür missbraucht, um im Strafprozess Geständnisse um jeden Preis zu erlangen. Diese Art und Weise wurde auch als „Geständnisprozess“ bezeichnet. Erst im 16. Jahrhundert kam es in den großen Rechtsreformen zu einer Einschränkung der Folter durch die Präzisierung der Kriterien und die Ausbildung einer Indizienlehre.

Die „Constitutio Criminalis Carolina“

Durch die „Constitutio Criminalis Carolina von 1532 sollte eine maßvolle Anwendung der Folter gewährleistet werden. Trotz der Beibehaltung der Folter in seinen Grundzügen zeichneten sich die Carolina dadurch aus, das versucht wurde, einen an Form und Regeln gebundenen Strafprozess zu schaffen. Das Eintreten für eine Mäßigung und eine strengere Kontrolle sollte sich als erste Stufe im Kampf gegen die Folter erweisen. Ein durch Folter erlangtes Geständnis reichte nur aus, wenn Indizien von erheblicher Stärke vorlagen (Art. 22 ff.). Suggestivfragen auf der Folterbank waren verboten; überdies reichte das unmittelbar nach der Folter abgelegte Geständnis nicht aus. Vielmehr sollte der Angeklagte einen oder mehrere Tage später erneut befragt werden, und zwar nicht in der Folterkammer, sondern „in die büttelstuben oder ander gemach“ (Art. 56). Das in der Marter abgelegte Geständnis war unwirksam (Art. 58), entscheidend war die Aussage, „so er von der marter gelassen ist“. „Ordnungsmaßstab waren die Folterbestimmungen des römischen Rechts (D 48.18; C. 9. 41)[6]. Durch diese offensichtlichen Bemühungen, das durch Folter erwirkte Geständnis auf seine Richtigkeit zu überprüfen und nicht kritiklos zu übernehmen, stellte die Carolina einen Fortschritt dar. Bezeichnend ist, dass „die von der Carolina gezogenen Grenzen in verderblicher Weise überschritten“ wurden: den Höhepunkt erreichte „der ärgste Missbrauch“ in den Hexenprozessen.

Das Regelungsmodell von Benedict Carpzov

Obwohl die Carolina in fast allen deutschen Territorien als gültig betrachtet wurde, war ihre Anwendung in der Gerichtspraxis beeinträchtigt durch die unzureichende Ausbildung vieler Richter, das Fortleben alter Rechtstraditionen und die mangelnden Kontrollmöglichkeiten innerhalb der kompliziert strukturierten Gerichtsverfassungen [7]. Im Bewusstsein dieser Umstände und „in klarer Erkenntnis der Gefährlichkeit“ der Folter hat der Gesetzgeber zwar zahlreiche Schutzbestimmungen erlassen; ihre Zulässigkeit stand jedoch außer Frage[8]. Trotz ihrer Fortschrittlichkeit führten diese Umstände zu erheblichem Missbrauch der Folterbestimmungen. Dadurch war mit der Folter praktisch jedes Geständnis zu erlangen. Bloch nennt die Carolina deshalb ein „Lehrbuch des Sadismus“[9].

Diese Lage war den Richtern der obersten Gerichte durchaus bekannt. Benedict Carpzov, Richter am Appellationsgericht Dresden, den obersten Gericht Sachsens, „primus ordinarius“ am renommierten Leipziger Schöffenstuhl sowie Richter am Oberhofgericht und am Kirchengericht in Leipzig, bezeichnet die Folter als ein „trügerisches und gefährliches Instrument“, dass häufig über die Wahrheit hinweg täusche. Carpzov wisse aus Erfahrung, dass mancher Straftäter jeder Folter widerstehen könne. Viele Menschen zögen es jedoch vor, alles Beliebige zu gestehen[10]. Trotz alledem seien für Carpzov die Erforschung der Wahrheit und eine effiziente Strafverfolgung ohne die Folter unmöglich. Dabei bezieht sich Carpzov unter anderem auf die Peinliche Halsgerichtsordnung von Kaiser Karl V, die Carolina[11]. Carpzov vereinigte damit „folterbejahende Effizienz und folterkritische Skepsis in einem Regelungsmodell[12], das aus damaliger Sicht einzuleuchten vermochte“. Dieses Regelungsmodell war dadurch gekennzeichnet, dass Aktenversendung, Strafverteidigung und die rechtliche Beschränkung der Folter einen gewissen Schutz der Angeklagten gewährleisteten. Nach Falk liegt in dieser Synthese allerdings „ein entscheidender Grund dafür, dass die strafprozessuale Folter in der deutschen Jurisprudenz und Rechtspraxis bis weit ins 18. Jahrhundert akzeptiert wurde“[13].

Bekir Altas – Duisburg, 21.08.2007

Teil 1: Der Kampf gegen die Folter

Teil 2: Die Anwendung der Folter im deutschen Strafprozessrecht

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[1]Lieberwirth, in: Thomasius, Christian: Ãœber die Folter, Untersuchungen zur Geschichte der Folter, S. 123
[2]Baldauf: Die Folter. Eine deutsche Rechtsgeschichte, S. 71 ff., S. 44f.
[3]Der fränkische Ritter Johannes Freiherr zu Schwarzenberg und Hohenlandsberg (1463 oder 1465 – 1528) schuf im Jahre 1507 die Halsgerichtsordnung für das Bistum Bamberg, die sog. „Constitutio Criminalis Bambergensis“. Diese war Vorbild für die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.
[4]Schmidt: Der Strafprozeß, Aktuelles und Zeitloses, NJW 1969, 1137,1138.
[5]Als Indizien wurden u.a. aufgeführt: der allgemein verdächtig machende üble Leumund, die Tatsache, dass der verdächtige in der Nähe des Tatortes gesehen wurde, die Bezichtigung durch einen Sterbenden, der Fund eines dem Beschuldigten gehörenden Gegenstandes.
[6]Lieberwirth, in: Erler/Kaufmann: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, I. band, S. 1152
[7]Trusen, Winfried: Strafprozeß und Rezeption. Zu den Entwicklungen im Spätmittelalter und den Grundlagen der Carolina, S. 86-90
[8]Trusen, Winfried: Strafprozeß und Rezeption. Zu den Entwicklungen im Spätmittelalter und den Grundlagen der Carolina, S. 104, 112
[9]Bloch: Naturrecht und menschliche Würde, Frankfurt 1977,S. 278.
[10]Falk: Zur Folter im deutschen Strafprozess. Das Regelungsmodell von Benedict Carpzov (1595-1666), Rn. 29f., http://www.rewi-hu-berlin.de/FHI/Zitat/0106falk-folter.htm
[11]Falk: Zur Folter im deutschen Strafprozess. Das Regelungsmodell von Benedict Carpzov (1595-1666), Rn. 17ff., http://www.rewi-hu-berlin.de/FHI/Zitat/0106falk-folter.htm
[12]Carpzsov machte die Zulässigkeit der Folter von strengen rechtlichen Voraussetzungen abhängig. Aktensendung, Strafverteidigung und die rechtliche Beschränkung der Folter gewährleisteten einen gewissen Schutz der Angeklagten. Dadurch ist in Kursachsen eine auffallend niedrige Quote an Hexenprozessen und an Todesurteilen zu beobachten. Die Zulässigkeit der Folter hingegen gewährleistete eine gewisse Befriedigung des kriminalpolitischen Bedürfnisses nach kompromissloser und effizienzbetonten Strafverfolgung.
[13]Falk: Zur Folter im deutschen Strafprozess. Das Regelungsmodell von Benedict Carpzov (1595-1666), Rn. 33ff., 98, http://www.rewi-hu-berlin.de/FHI/Zitat/0106falk-folter.htm



50 Deutsche jagen acht Inder durch Innenstadt

Von | 20. August 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 5 Kommentare

Massenschlägerei beim Altstadtfest: Im sächsischen Mügeln hat eine Gruppe deutscher Jugendlicher acht Inder vom Festgelände bis in eine Pizzeria verfolgt und dort weiter attackiert. Alle Gejagten wurden verletzt, einer schwer. Die Männer sollen ausländerfeindliche Parolen gerufen haben.



Mehr Migranten in Polizeiuniform oder weniger Diskriminierung im Schulsystem?

Von | 17. August 2007 | Kategorie: Gesellschaft | Keine Kommentare

Die hessische Polizei will die Zahl der Migranten in ihren Reihen erhöhen. „Die Landesregierung versucht, der demographischen Veränderung in der Gesellschaft gerecht zu werden“, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Thorsten Neels, in Wiesbaden. Derzeit seien 72 von 14.000 hessischen Polizeibeamten Ausländer. Daneben gebe es Polizisten aus Migrantenfamilien, aber mit deutschem Pass. Trotzdem sei der Anteil der Migranten in Uniform im Verhältnis zum Ausländeranteil von 11,4 Prozent der hessischen Bevölkerung gering.



Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Ausschreitungen im März 2007 in Verbindung mit der heimlichen online Durchsuchung

Von | 3. Juli 2007 | Kategorie: Gesellschaft | Keine Kommentare

Vor der Fussball Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland sprach man in Deutschland über No-Go-Areas und täglich über Opfer irgendwelcher fremdenfeindlicher Gewalttaten. Obwohl über ein Jahr vergangen ist, offenbart die Antwort (BT-Drucksache 16/5368) der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der „Die Linke“, dass sich nichts geändert hat.



Als Jäger getarnte Sammler – Fingerabdrücke von Ausländern

Von | 12. Juni 2007 | Kategorie: Politik | 2 Kommentare

Deutschland ist ein Land voller Sammler. Das ist nichts neues. Der Eine sammelt Dessous, der Andere Punkte, um diese in Dessous einzutauschen. Herr Schäuble dagegen, der General von Deutschland, sammelt – getarnt als Terroristen- und Kriminellenjäger – Informationen. Vorzugsweise über Ausländer.



Muslime in Deutschland verurteilen die abscheulichen Morde in der Türkei

Von | 20. April 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 2 Kommentare

„Mit tiefem Entsetzen und Abscheu verurteilt der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) die unfassbaren Morde an drei Christen am gestrigen Mittwoch in der türkischen Stadt Malatya“, sagte der Sprecher des KRM Dr. Ayyub A Köhler am heutigen Tag. „Es gibt keine religiöse Rechtfertigung für solche Ãœberfälle “ sagte er weiter und führte aus, „dass […]



Kritiker, Gewinner und Verlierer des Koran-Urteils

Von | 27. März 2007 | Kategorie: Feuilleton | Ein Kommentar

Nach Artikel 97 des Grundgesetzes sind Richter unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Wie steht es aber mit der Unterwerfung, wenn ein Rechtsstreit unter Hinweis auf den Koran entschieden wird? Dieser Frage liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:



Kämpft selbst für eure Integration! Es geht!

Von | 25. Januar 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 18 Kommentare

Auf Empfehlung von Jörg Lau habe ich gestern auf einen zweisprachigen Artikel in der Zeit von Birand Bingül, aufmerksam gemacht. Die Zeitung ist heute erschienen: „Deutschtürken, kämpft selbst für eure Integration!„.



Berlin debattiert über Gewaltexzesse von türkischen und arabischen Jugendlichen

Von | 24. Januar 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 31 Kommentare

Am Freitagabend, auf einer Schulparty in Berlin-Lichtenrade, gingen rund ein Dutzend Jugendliche auf einen Polizisten los. Sie prügelten mit einer Eisenstange auf den 42 Jahre alten Beamten ein, als er blutüberströmt am Boden lag. Die Schüler sind sich sicher: Die Meute wollte töten. Eylem, Eren, Ahmet, Yahya – alle zwischen 14 und 17 Jahren alt […]



Rechtsextreme Straftaten auf Höchststand

Von | 8. Januar 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 30 Kommentare

Bis Ende November 2006 registrierte die Polizei bundesweit bereits 11.252 rechtsextremistisch motivierte Straftaten, darunter 657 Gewalttaten. Deutschland steuert damit auf den höchsten Stand bei den rechtsextremen Delikten seit fünf Jahren zu.





 

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