Die Bundesregierung beantwortet Fragen zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennanchzug
21. Mai 2008 | Von E. S. | Kategorie: Leitartikel, Politik | 13 Kommentare |Die Bundesregierung hat die Fragen der Linken (wir kommentierten bereits) zu den Sprachvoraussetzungen beim Ehegattennachzug beantwortet (BT-Durcks. 16/9137). Dabei greift die Bundesregierung auf altbewährte Methoden zurück und lässt Fragen (kursiv) entweder unbeantwortet oder weicht aus. So interessant die Fragen auch waren, so enttäuschend nichtssagend sind die Antworten, dass ich Schwierigkeiten habe, nennenswertes rauszufiltern.
5. Wie bewertet die Bundesregierung den Rückgang der erteilten Visa für den Ehegattennachzug vom 3. auf das 4. Quartal 2007 (d. h. nach Inkrafttreten der Neuregelung zu Sprachanforderungen) um insgesamt ca. 40 Prozent und bezogen auf die Türkei um 67,5 Prozent, und wie bewertet sie die Entwicklung im 1. Quartal des Jahres 2008?
a) Sieht die Bundesregierung in der besonderen negativen Betroffenheit türkischer Staatsangehöriger eine indirekte Bestätigung der im Vorfeld der Gesetzesänderung geäußerten Kritik, es handele sich um eine Regelung, die insbesondere türkische Staatsangehörige diskriminiere bzw. belaste (bitte begründen)?
b) Wenn die Zahlen der Visa zum Ehegattennachzug im 1. Quartal 2008 weiterhin deutlich unterhalb des Niveaus von vor der Gesetzesänderung liegen, wird die Bundesregierung dann eine Änderung der Gesetzeslage anstreben, weil die Behauptung z. B. von Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, niemand würde durch die geforderten Sprachkenntnisse am Nachzug zum Ehepartner gehindert, sich als offenkundig falsch erwiesen hat (wenn nein, bitte begründen)?
c) Falls die Bundesregierung andere Erklärungsfaktoren für den starken Rückgang der erteilten Visa zum Ehegattennachzug als die Neuregelung zu Sprachnachweisen vor der Einreise sieht, welche konkret sind dies, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Antwort zu den Fragen 5, 5a bis c.
Die Zahl der erteilten Visa zum Ehegattennachzug ist im ersten Quartal 2008 im Vergleich zum vorangegangenen Quartal wieder angestiegen (vgl. Anlage 1). So hat sich die Zahl der erteilten Visa zum Ehegattennachzug in der Türkei im ersten Quartal 2008 gegenüber dem letzten Quartal 2007 mehr als verdoppelt. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Prüfung der übrigen Erteilungsvoraussetzungen zum Ehegattennachzug und der Zustimmungsentscheidung der beteiligten Ausländerbehörde je nach Einzelfall eine mehrmonatige Bearbeitungsdauer erfordern kann.
Der Rückgang der Zahl der erteilten Visa zum Ehegattennachzug in der Türkei im vierten Quartal 2007 ist nach Ansicht der Bundesregierung wesentlich darauf zurückzuführen, dass sich die ersten Antragsteller nach Einführung des Sprachnachweises zunächst auf die Sprachprüfung vorbereiten müssen und erst danach ihren Visumantrag stellen bzw. gestellt haben. Die Steigerung der Zahl im ersten Quartal 2008 deutet darauf hin, dass es sich um einen vorübergehenden Rückgang handelt.
Die Bundesregierung hält den Rückgang für vorübergehend!? Demnach müssten sich die Zahlen auf dem ursprünglichen Niveau einpendeln. Um zu wissen aber, dass dies nicht eintreten wird, braucht man kein Hellseher zu sein. Denn der Rückgang im ersten Quartal 2008 zum Vorjahresquartal beträgt immerhin noch ca. 52 % und dürfte schwerlich klein geredet werden.
Diese Aussage scheint mir aber eher taktischer Natur zu sein, um nicht auf die Fragen 5. a) und b) antworten zu müssen, da sie somit andere Erklärungsfaktoren aufführt (Frage 5. c)).
f) Sieht die Bundesregierung eine (zumindest mittelbare) geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen darin, dass z. B. in der Türkei junge Männer, die nicht lesen und schreiben können, grundsätzlich während des Militärdienstes alphabetisiert werden […] und sie sich dadurch in einer durchschnittlich viel kürzeren Zeit die für eine Einreise erforderlichen Sprachkenntnisse aneignen können als junge Frauen, die im Durchschnitt betrachtet häufiger zunächst Alphabetisierungskurse besuchen müssen, um das geforderte Sprachniveau erreichen zu können, und die dadurch vergleichsweise länger gezwungenermaßen von ihren Ehepartnern getrennt leben müssen (bitte begründen)?
Nein. Der grundrechtsgebundenen deutschen Hoheitsgewalt sind von ihr nicht beeinflussbare tatsächliche Umstände, die die Erlangung einfacher Deutschkenntnisse in den Herkunftsländern erschweren können, nicht zurechenbar.
Ein kleiner Exkurs über die Zurechenbarkeit nichtdeutscher Hoheitsgewalt, spendiert von der Bundesregierug. Ist damit aber die Frage korrekt beantwortet? Nein! Eine (mittelbare) Diskriminierung nur deshalb zu verneinen weil fremde Hoheitsgewalt vorliegt, ist pure Ignoranz. Schließlich wurde nicht danach gefragt, ob die Bundesregierung diskriminiert, sondern ob eine vorliegt.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass für den Sprachtest „Standard Deutsch 1“ das Verstehen von 650 Wörtern erforderlich sei (vgl. EPD, 6. Februar 2008), bzw. worauf genau begründet sie gegebenenfalls hiervon abweichende Einschätzungen?
Die vom Goethe-Institut bzw. dessen Lizenznehmern durchgeführte Prüfung „Start Deutsch 1“ ist auf die Sprachanforderungen der Niveaustufe „A1“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) ausgerichtet und umfasst insgesamt eine Sprachkenntnis von circa 650 Wörtern, von denen lediglich etwa 300 Wörter in den Prüfungsbereichen „Schriftlicher und Mündlicher Ausdruck“ aktiv beherrscht werden sollten.
… um mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durchzufallen. Betracht man sich nur einmal den Testteil „Lesen“, fällt auf, dass bereits hier 300 Wörter nicht ausreichen. In Wahrheit quengelt sich die Bundesregierung um die Antwort herum und möchte auf Teufel komm raus nicht raus mit der Wahrheit, dass 300 Wörter für den Test nicht ausreichen – entgegen von offiziellen Aussagen von Frau Maria Böhmer.
9. b) Ist die Angabe in dem EPD-Bericht vom 6. Februar 2008 zutreffend, wonach 20 bis 30 Prozent der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer in der Türkei den Sprachtest „Standard Deutsch 1“ nicht bestehen (und es anfangs noch mehr gewesen seien), oder ist die Einschätzung des Leiters der Sprachkurse des Goethe-Instituts in Ankara, Günter Neuhaus, zutreffend, der von einer „Durchfallerquote von ca. 30 bis 40 Prozent“ spricht (vgl. sein schriftliches Statement anlässlich der Anhörung am 10. März 2008 im Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik), und über welche diesbezüglichen eigenen Angaben oder Erkenntnisse zur Bestehens- bzw. „Durchfallerquote“ bei Sprachtests („Standard Deutsch 1“) der Goethe-Institute weltweit bzw. bezogen auf die Türkei verfügt die Bundesregierung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die in der Frage zitierten Behauptungen nicht zutreffend. Das Goethe-Institut gibt an, dass die Bestehensquote von Prüfungsteilnehmern in Ankara, die einen Sprachkurs am Goethe-Institut besucht haben, derzeit zwischen 95 und 100 Prozent liegt. Bei den externen Prüfungsteilnehmern liegt die Bestehensquote in Ankara bei 70 Prozent.
So einfach ist das. Das Goethe-Institut gibt an … 95 bis 100 %! Die Türken benutze bei solche Aussagen ein kurze Redewendung: „Ufak at da civcivler yesin“, was so viel bedeutet wie, „Wenn Du schon übertreibst, dann glaubwürdig“. Die Erfahrungsberichte hier im Blog von Lesern und auch meine persönlichen Gespräche mit Betroffenen gehen von ganz anderen Durchfallquoten aus.
13. Wie ist der Umstand, dass vielfach ein Deutsch-Zertifikat bereits bei Visumsantragstellung vorgelegt werden muss, weil andernfalls ein Antrag wegen Unvollständigkeit nicht entgegengenommen wird (vgl. iaf-Informationen, 3/2007), mit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/7288 (Frage 4b) vereinbar bzw. damit, dass Deutschkenntnisse im Prinzip auch anders nachgewiesen werden können, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um eine Antragstellung und ein Visumsverfahren auch ohne Vorlage eines Sprachzertifikats zu ermöglichen?
Die in der Frage zitierte Behauptung ist unzutreffend. Die Auslandsvertretungen sind angewiesen, Visumanträge zum Ehegattennachzug auch bei fehlendem Sprachzertifikat oder gleichwertigem Sprachnachweis anzunehmen und den Antragstellern die persönliche Vorsprache zu ermöglichen, damit sie etwaige gesetzliche Ausnahmen vom Sprachnachweis oder die Offenkundigkeit ihrer Deutschkenntnisse geltend machen können. Die Zurückweisung eines Visumantrags wegen unvollständiger antragsbegründender Unterlagen in dem Fall, dass der Antragsteller auf der Antragsannahme besteht, ist nach allgemeiner Erlasslage des Auswärtigen Amts unzulässig. Damit soll für den Antragsteller auch die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen eine Visumversagung, insbesondere zur Geltendmachung etwaiger Befreiungstatbestände von Erteilungsvoraussetzungen, sichergestellt werden.
Das sollte stimmen. Die deutschen Konsulate und Botschaften wurden durch eine Dienstanweisung des Auswärtigen Amtes angewiesen, Visumanträge von Ehegatten auch dann anzunehmen, wenn der Sprachnachweis noch fehlt. Allerdings ist die Frage nicht unberechtigt. Die Dienstanweisung erging nämlich erst am 15.10.2007 – zweieinhalb Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes.
15. a) Um wie viele Einzelfälle in welchem Zeitraum handelte es sich, auf die sich die Äußerung von Staatsministerin Dr. Maria Böhmer gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan bezog, dass türkische Männer in Deutschland ihren Ehefrauen verböten, an Deutschkursenteilzun ehmen (vgl. FAZ vom 24. November 2007), die sie auf „Einzelfälle, die an den Arbeitsstab der Beauftragten…herangetragen wurden“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8175, Antwort zu Frage 9) stützte?
b) Welche quantitativen Schlussfolgerungen sind aus den besagten Einzelfällen zulässig, und wie verbreitet ist nach Auffassung der Beauftragten eine solche Praxis „türkischer Männer“?
c) Sind der Beauftragten solche Verbote auch von anderen als türkischen Männern bekannt, und wenn ja, welcher Staatsangehörigkeit?
Antwort zu den Fragen 15a bis 15c.
Diese Einzelfälle wurden in Gesprächen und Veranstaltungen zu frauenspezifischen Themen von Betroffenen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Integrationskurse an die Staatsministerin herangetragen. Es handelte sich nicht um Fälle, in denen ein Tätigwerden der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Staatsministerin im Bundeskanzleramt, Dr. Maria Böhmer, erforderlich gewesen wäre. Sie sind deshalb nicht aktenkundig gemacht worden.
Aha. Fälle, die nicht keinerlei Tätigwerden erfordern aber zur Rechtfertigung der Gesetzesverschärfungen beim Türkischen Ministerpräsidenten geeignet sind. Das ist wohl die hohe Kunst der Diplomatie. Auf die Fragen b) und c) wird nicht eingegangen.
d) Wie ist es dann zu erklären, dass die Zahl der neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen im Vergleich zur Zahl der zur Teilnahme Verpflichteten bei türkischen Staatsangehörigen bedeutend höher ist als bei anderen Staatsangehörigen (im ersten Halbjahr 2007 fast doppelt so hoch; vgl. Anlage 2 in Bundestagsdrucksache 16/7288, Antwort zu Frage 3), und wie hoch ist der Anteil derjenigen, die ihrer Verpflichtung zur Integrationskursteilnahme noch nicht nachgekommen sind bei türkischen Staatsangehörigen im Vergleich zu anderen Staatsangehörigen aktuell (zugleich Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/7288, Antwort zu Frage 3a, hinsichtlich der fehlenden Angaben zu absoluten und relativen Zahlen differenziert nach den zehn herkunftsstärksten Ländern)?
Die Anzahl der Verpflichtungen aus dem ersten Halbjahr 2007 kann nicht ins Verhältnis zu der Anzahl der neuen Teilnehmer aus dem ersten Halbjahr 2007 gesetzt werden, da die Berechtigungsscheine bis zu zwei Jahre gültig sind, so dass viele neue Teilnehmer im ersten Halbjahr 2007 ihre Berechtigung bzw. Verpflichtung bereits im Vorjahr erhalten haben. Deshalb ergibt die Betrachtung eines Halbjahreszeitraums keine aussagekräftige Kennzahl hinsichtlich der Inanspruchnahme bzw. Nichtinanspruchnahme von Berechtigungen/Verpflichtungen.
Um aussagekräftige Kennzahlen zu erhalten, ist eine Betrachtung des Gesamtzeitraums der Jahre 2005 bis 2007 erforderlich (vgl. Anlage 3). Daraus ergibt sich, dass sich die in der Frage aufgestellte Behauptung, die Zahl der neuen Teilnehmer an Integrationskursen im Vergleich zur Zahl der zur Teilnahme Verpflichteten sei bei türkischen Staatsangehörigen bedeutend höher als bei anderen, in den Kursstatistiken nicht widerspiegelt.
Stimmt! Die Zahl der neuen türkischen Teilnehmer an Integrationskursen ist nicht bedeutend höher als bei anderen. Der Anteil der türkischen Teilnehmer an Integrationskursen liegt nämlich mit nur 94 % an zweiter Stelle (gesamt aller Herkunftsländer 70 %) hinter denen aus Kasachstan (95 %). Angesichts dieser Zahlen stellt sich dennoch die Frage, wie Frau Böhmer ihre Aussage gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan (Frage 15. a)) – türkische Männer würden ihren Frauen verbieten, an Deutschkursen teilzunehmen – erklärt. Eine weitere unbeantwortet gebliebene Frage also.
Alles in allem eine traurige Angelegenheit: Ignorant, Arrogant und kein Problembewusstsein. Schaut man sich die Antworten der Bundesregierung an, bekommt man das Gefühl, als gäbe es keinerlei Probleme und alles in bester Ordnung. Keine organisatorischen Engpässe, keine verfassungsrechtlichen Bedenken und nichts, wofür man sich rechtfertigen müsste. Insbesondere die Irreführung durch Maria Böhmer, um die Gesetzesverschärfung zu relativieren – der Test würde nur 300 Wörter abverlangen – hätte Pinoccio eine unübersehbare Nase verpasst. Die Bundesregierung aber verschließt die Augen, duckt und krümmt sich um die Antworten herum bis zur Unkenntlichkeit. So weit, dass der Geist des freiheitlich demokratischen Rechtsstaates nicht mehr zu erkennen ist.
Alles in allem, eine grenzenlose FRECHHEIT !!!
Es ist eine Art, sich billig aus einer Affäre zu ziehen,
aber gesamte Nationen für dämlich zu halten ist nur noch impertinent.
Irgendwann wird jemand dafür Rechnung tragen müssen, hoffentlich!
Eine derartig heroische Haltung ist eine Zumutung für jeden Betroffenen.
Man erntet; was man saet !!!
Hallo Rose,
die Debatte um den Ehegattennachzug halte ich auch für sehr verlogen. Man meidet einfach die wirklichen Gründe – die sind politisch incorrect – und schiebt lieber ein bla bla vor. Aber auch nur, weil man der Debatte um die echten Beweggründe vermeiden will / muß. Und bei der ganzen Feigheit kommt halt nichts anderes heraus, als diese verlogene Scheiße.
Ich denke mal, das der erste und wichtigste – wenn nicht der einzige Grund – folgender ist : Der Nachzug von Ehegatten verursacht einfach zu viele Kosten. Und die will man gerne vermeiden – es aber nicht zugeben.
Grüße
Achim
Hi Achim,
danke, dass du mir zustimmst.
Es ist nicht nur verlogen, es ist eine Volksverarschung.Ich finde es schade, dass man nicht zur Wahrheit steht.
Meiner Meinung nach geht es konkret um weitere Einreisende abzublocken.
Der Staat ist nur zu feige dies offen zuzugeben.
Aber na ja, wann ist man denn auch noch ehrlich???????????
Was machst du eigentlich beruflich?
Wenn ich das fragen darf………
ansonsten übersehe die Frage einfach.
Man erntet, was man saet !!!
Hallo Rose,
jetzt wird mir ja fast Angst und Bange 😉 Schon zweimal bist Du meiner Meinung 😉
Leider muss ich Dir widersprechen in einem Punkt. Ich denke nicht dass es darum geht weitere Einreisende zu verhindern, man möchte nur Einreisende die „von Nutzen“ sind.
Nehmen wir doch mal ein Beispiel aus dem Leben ( Namen vom Autor geändert ) :
Yunus möchte gerne eine Frau, aber er möchte keine aus Deutschland sondern eine gläubige aus der Türkei – da wo die Welt noch in Ordnung ist. Also kommt die 18 Jährige Seyma nach Deutschland, heiratet und setzt mit Yunus Kinder in die Welt.
So weit so schön. Aber Seyma spricht kein Wort Deutsch, Yunus so halbweg, ist aber den ganzen Tag arbeiten. Was sind die Folgen ? Seyma und ihre Kinder wachsen sehr isoliert auf, denn mit wem sollten sie sprechen. Das geht nur mit türkischen Nachbarn… Seyma besucht einen Sprachkurs – wer bezahlt den ? Die Kinder brauchen Sprachförderung – wer bezahlt die ? Das Bildungsniveau bleibt niedrig, ein halbwegs brauchbarer Schulabschluß kommt nicht zu stande, es folgen Fördermaßnahmen, bla bla, aus Frust wird der Sohn straffällig —- das sind alles Kosten, und keiner will die mehr bezahlen !
Also importiert man lieber den genügsamen Dipl. Irgendwas aus irgendwo, der spricht zwar auch kein Deutsch – aber in dem Business sprechen eh alle Englisch. Und die Erfahrung lehrt, das Menschen aus Indien oder sonst wo her schneller Deutsch lernen als ihre Miteinwanderer aus islamischen Ländern.
Aber wer ist jetzt „schuld“ ?
Letztes Jahr sind noch „alle“ Kinder bei Delphin 4 „durchgefallen“ – das war zu teuer. Jetzt hat man die Anforderungen herabgesetzt und alle haben bestanden. Also, alles wird besser, kaum noch ein Kind hat Sprachförderbedarf ! Hurra !
Die Welt ist eine Scheibe 😉
Grüße
Achim
@ Achim
wow, stell dir mal vor, am Ende setzen wir uns noch aktiv dafür ein und labern nicht nur.
Welch grandiose Idee.
Wenn wir im Prinzip einer Meinung sind, kann man daraus was produktives machen.
Ah ja klar, das hatte ich schon vorher einige male erwaehnt, es ist nur eine finanzielle Angelegenheit.
Wo Kapital vorhanden ist, sind die Sprachanforderungen ja auch ein Scherz auf Raedern, oder gar nicht nötig.
Ja dein Beispiel ist ja jedem klar Achim, aber nichts desto trotz, hat D in dieser Beziehung versagt, und dies sogar ziemlich klaeglich.
Ich bin der Meinung, dass wenn ich mich jemanden annehme, dann ganz oder gar nicht.
Ich kann nicht für ein gemeinsames Europa pledieren und nur die wirtschaftlichen Blutegel einsetzen> sprich, nur kapitalstarke Laender bevorzugen. Das wiederstrebt mir, weil dabei der Mensch ansich übersehen wird.
Wer möchte beurteilen, dass Menschen, die nicht den Genuss von Kapital hatten, nicht am Ende doch intelligenter sind als manch andere hier.
Mir geht es dabei um Gerechtigkeit und den Menschen.
Beides laesst für meinen Geschmack zu wünschen übrig.
Ja, die Welt ist eine Scheibe auf der es ein Resonanzgesetz gibt…..
sprich > man erntet was man saet !!!
Rose
[…] sie der Test definitiv nicht zu bestehen. Die Bundesregierung meint dennoch, es besser zu wissen (Frage 9). Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen […]
Wollen wir hoffen, dass das neue Zuwanderungsgestz auch in Zukunft so vortrefflich wirkt wiebisher. Wenn der Effekt des Gesetzes der ist, dass offenbar integrationsunwillige und -unfähige Türken (nicht selten auch nationalitisch und kulturell rückständig) aus meinem Vaterland heraushälten werden, so ist das Gesetz uneingeschränkt zu begrüssen. Der deutsche Staat und die deutsche Gesellschaft sind nicht den unveschämten und maßlosen Foderungen der türkischen Zuwanderer zu opfern, und sollten nicht für deren soziales Versagen und deren Bildungsverweigerung haften.
@ Großer Mann:
sie haben uns noch gefehlt…keine Sorge, wer will und wer es schafft die Prüfung zu bestehen kommt weiterhin. Daran können Sie wohl nichts ändern. Wo die Liebe hinfällt…. Ob Türkei, Thailand, Ukraine oder sonst wo. Binationale Familien werden schon weiterkämpfen. Für Hochqualifizierte ist Deutschland eh nicht ansprechend. Da kann die Bundesregierung ewig drum kämpfen.
Ein Land, dass Ihre eigenen Bürger dermaßen in Ihrer Privatsphäre einschränkt, hinterlässt keinen guten Eindruck bei Zuwanderungswilligen, die einen höheren Abschluß haben.
Da ist die USA doch vielversprechender…..
Na dann viel Glück Deutschland
[…] Leitgedanke – wie ihn ein Kommentator hier aus dem JurBlog vortrefflich schildert – sieht folgendermaßen aus: Wenn der Effekt des Gesetzes der ist, dass […]
Der Staatsanwalt „Die Linke“ befragt die Angeklagte „Bundesregierung“ über den Gegenstand der Anklage, die Diskriminierung. Der bockigen Angeklagten will er taktisch bemüht, die Antwort entlocken, dass die Untat geplant, also in voller Absicht erfolgte. Kann er diese Absicht beweisen?
Der „Nebenkläger“ (ver)zweifelt mit den Worten „Ignorant, Arrogant und kein Problembewusstsein“ am Verfahren und an der Zurechnungsfähigkeit bei der Angeklagten.
Eisenhart antwortet die Angeklagte verfahrensgemäß und formal unangreifbar!
Ist der Ankläger mehr am Verfahren als am Gegenstand der Anklage interessiert?
Eröffnet seine Befragung die Hauptverhandlung oder landet sie, wie so oft, im Papierkorb der Geschichte?
Fragt die nebel-werfende Nicht-Regierungspartei im Deutschen Bundestag kunstvoll getarnt, ob das von Bundesregierung und Parlament mit (Regierungs-)Mehrheit beschlossene Gesetz „diskriminiere“, würde ich dieser Rhetorik ebenfalls in „altbewährter Methode“ nichts „nennenswerte(res)“ als ein klares NEIN antworten. Verfassungsrechtlich fehlt es an einer Alternative hierzu.
Bejaht die Bundesregierung die Diskriminierungsfolge nachweislich während des parlamentarischen Zustimmungsverfahrens, würde sie sich selbst und die übrigen Verfassungsorgane in eine rechtsstaatliche Kollision bringen. Allen Verfassungsorganen, wie Bundesrat, Bundestag und Bundespräsident und BVerfG, würde durch eine solche Regierungs-Äußerung ein Verfassungskonflikt angedient. Ein objektiv Diskriminierung auslösendes Gesetz ist wegen rechtswidrigem Inhalt dann von Anfang an nichtig, wenn die Bundesregierung diese Diskriminierungsfolge, z.B. im Bundestag während dem parlamentarischen Zustimmungsverfahren („im Vorfeld der Gesetzesänderung kritisiert“) nachweislich bejaht. Das wäre mit der Bundestagsdrucksache als Antwort auf eine parlamentarisch berechtigte Anfrage der Fall. Anders ist der allgemein bekannte Sachverhalt, wenn ein Gericht bei späterer Prüfung des Verfahrens feststellt, dass der Gesetzgeber einem Rechtsirrtum unterliegt oder Formvorschriften verletzt wurden.
Alle Diskussionen um die „Anzahl der Worte“ in Sachen Einbürgerungstest sind realitätsfern. Der Staatsministerin Frau Prof. Böhmer kann für ihre formal richtige Antwort kaum Lob ausgesprochen werden. Erwartbar ist, dass oppositions-taktische Fragen inhaltlich konstruktiv beantwortet werden. Geht es um jene Anzahl oder um die Fähigkeit, den Sinn der Test-Fragen zu erlernen und als mündiger Bürger dieses Staates zu verstehen? Die Wortanzahl dient der Touristen-Hilfe im Handtaschenformat, aber kann sie Basis sein für einen Einbürgerungs-Interessenten, der schon mehrere Jahre im Land lebt? Auch in diesem Bereich erscheint die Summe der Vorurteile konstant – bis in den Wissenschaftsbereich hinein. Einfache Alltagskommunikation soll, wie wissenschaftlich eruiert wurde, quer durch die Bevölkerung bei ca. 100-150 Worten beginnend sich sehr schnell auf relativ kleine Minderheiten ausdünnen, die 600 oder mehr Worte „aktiv“ beherrschen und verwenden. Vergessen wir dabei aber nicht, dass der Untersuchungsgegenstand vom Untersucher beeinflusst wird …
[Anmerkung zum Vergleich für die „Anzahl verwendeter Worte“: Dieser gesamte Text hier besteht kurz vor Endkorrektur aus 907 Wörtern (davon sechs „Zahlworte“; 401 Worte (~ 44%) davon kommen mehrfach vor, so dass der Wortschatz 506 Originalworte umfasst. US-Linguisten kategorisieren deshalb diesen Text formal als schwer verständlich.]
Eine Regierung wäre schlecht beraten, die Staatsräson gegenüber Gepflogenheiten eines engen Nachbarlandes auf parlamentarischer Ebene zu missachten. Die Fragestellung nach der unterschiedlichen Situation junger Männer im Vorteile auslösenden Wehrdienst und junger Frauen ohne diese Vorteile, hat eine Spaltungstendenz, die es zu vermeiden gilt. Hier wird versucht, etwas gegeneinander auszuspielen. Wer an einer Problemlösung interessiert ist, fragt, ob die Bundesregierung Möglichkeiten sieht und wenn ja, welche, um für die betroffenen jungen Frauen Nachteile abzuwenden. Die Fragestellung nach der Diskriminierung in der Türkei entlarvt die rein rhetorisch-taktische Absicht des Fragestellers, was naturgemäß Oppositionsbemühen entspringt. Das ist gutes Recht der Opposition, aber nicht konstruktiv.
Möglicherweise ist es ja interessant, der Fixierung auf die Finanzkrise etwas im Blog entgegenzusetzen und Blogger schlagwortkräftig aus der Reserve zu locken. Dem Vorwurf „Ignorant, Arrogant und kein Problembewusstsein“ fehlt’s an Beweisen – keine der Zuschreibungen trifft zu. Wer Frau Böhmers Aktivitäten kritisch betrachtet, findet positives wie negatives und in beiden Fällen muss dies nicht einmal eigenen Vorstellungen entsprechen.
Wer das procedere zwischen Bundesregierung und Oppositions-Taktik der Linken durchschaut, wird zu anderen Urteilen kommen. Das kaum sachorientierte Gezänk zeigt eben einen –wenn auch in dieser Form nicht liebenswerten, aber prinzipiell zu akzeptierenden- „Geist des freiheitlich demokratischen Rechtsstaates“. Der Rechtsstaat hat auch sachfremd orientierten Aktivismus einer Opposition geschäftsmäßig zu behandeln und eben nicht mit Fürstenlaune. Das gleiche formale Strickmuster wandten auch die Grünen seinerzeit beim Erst-Einzug in die Parlamente an – ABER die Grünen hatten Konzepte zur Hand, die sie nach den formalen Regierungsantworten quasi entlarvend vorlegten. Und an denen gab’s –wie die Historie zeigt- in den meisten Fällen kein inhaltliches Ausweichen, auch wenn man stock-wertkonservative Orientierung bevorzugte. Die inhaltliche Infektion fand unaufhaltsam quer durch die Fraktionen statt. Formalitäten und „Turnschuhe“ wurden kunstvoll fürs Kammertheater inszeniert, das bereits mit Inhalten „verseucht“ war, weil Inhalte die Etablierten zum Schwitzen brachte. Erinnern wir uns: die Wert-Konservativen reden von der „Schöpfung“ als grundlegende Werteorientierung. Die Grünen wollten eben diese Schöpfung, die sie Umwelt nannten, schützen und spiegelten die bisher geübte Umwelt-Werte-Zerstörung.
Tragfähige Integrations-Konzepte gibt’s zwar bei etlichen BürgerInnen der Linken, das bringt aber keine Quote im permanenten Wahlkampf. In den oberen Etagen der Linken ist vielleicht Herr Gysi ein konstruktiver Multi-Kulti, aber bereits bei seinem Pendant habe ich erhebliche Zweifel, wie er es denn mit der Integration hält …. Also ziehen die Parteistrategen in Erwartung heftiger Kritik einen Bundespräsidenten-Jocker und schon multipliziert sich der Medien-Resonanzfaktor. D.h. auch die häufige Nennung aus negativen Grund bringt (Wahl-)Quote, Hauptsache man wird genannt! Schade. Eine vereint konstruktiv agierende Opposition könnte gerade im Themenbereich der Integration die Regierungspositionen korrigieren helfen.
Das taktische Negativ-Schema ist auch für das Thema „Integration“ verwendbar.
Haben wir nicht jüngst etwas anderes gelernt?
Vergessen wir so schnell, dass rhetorisch-negativer Aktionismus selbst in jenen vor sich hin nörgelnden Bevölkerungskreisen keine Zustimmung fand?
Das Ansinnen der Bundesregierung ist doch ganz klar : Hochqualifizierte duerfen herkommen,ohne ein Wort deutsch zu koennen.Angehoerige verschiedener,weniger Laender auch.Der Vorschub ist doch laecherlich (Schutz vor Zwangsehe und Zwangsprostitution). Gibt es diese Probleme bei Koreanern nicht?Die duerfen ohne Sprachkenntnisse nach Deutschland ! Will man alten Maennern und Frauen Zwangsehe unterstellen ?Auch ueber 60 jaehrigen ? Die brauchen auch A1….
Der Grund ist ein ganz anderer ! Der Sprachunterricht-Zwangserlernung- ist eine Gelddruckmaschine,die dem Staat Millionen einbringt.Deutsch ist bei staatlichen Goethe-Instituten zu erlernen…mit viel Geld vom Kursteilnehmer zu bezahlen ! Ginge es nur um humanitaeren Unterricht-warum dann nicht zu einen Selbstkostenpreis ? Ich kenne eine Sprachschule , bei der etwa 80 % durchfallen ! Fast alles Menschen mit Abitur , also keine geistig armen Menschen (die auch Rechte haben den Menschen zu heiraten , den sie heiraten wollen) und all diese Kursteilnehmer haben vormittags Unterricht im Goethe-Institut,nachmittags noch Privatunterricht in Gruppen ! Die angeschnittenen 300 oder 600 Worte vergessen wir auch ganz schnell wieder.Freilich werden bei der Pruefung nur etwa 250-300 auftauchen – ausgewaehlt aus einem Pool von etwa 1000 Worten ! Da man aber nicht wissen kann , was abgefragt wird – wie bei der Fuehrerscheinpruefung – sollte der Pruefling alles koennen…
Es tauchen Fragen auf wie …Eine Schreibkraft aus Wien die lange in der Schweiz gearbeitet hat will nun in Stuttgart arbeiten. Frage : Ist sie Oesterreicherin , Deutsche , Schweizerin ?
Natuerlich hat jeder Kursteilnehmer in der ganzen Welt zu wissen , dass Wien die Hauptstadt von Oesterreich ist…Sicherlich wissen das nicht mal 90% aller gebuertigen Deutschen…Was hat so etwas im Deutschtest zu suchen ? Im Unterricht ? Allgemeinbildung ist gut…aber wo soll das enden ? Wer genug Geld hat – sollte es nicht in Kurse investieren , sondern zu seinem Ehepartner ins Ausland abwandern…das haben bereits Tausende nach Thailand getan…alles keine armen Leute , denn die bekommen dort kein Dauervisum…Muss man den restlichen Mittelstand aus Deutschland vertreiben ?
Tja.. Da müssen Sie sich leider an die Bundesregierung wenden.
Wir teilen ja eh die selben Ansichten 😉
Aber glauben Sie mir, es wird Ihnen niemand zuhören.
Auch wenn Sie antworten bekommen sollten- so wie ich, dann sind es meistens magere Antworten/ Ausweichungen, die sowieso nicht zufriedenstellend sind. Alle stellen sich taub und stumm zu gleich. Es ist zum verrückt werden. Hin und wieder wird man an die Website des Bundesamtes für Integration (…)weitergeleitet, wo man sich ein INFO- Flyer ausdrucken kann (und nochmals bewundern kann!!),weshalb es notwendig ist Sprachkenntnisse vor der Einreise zu erlernen.
Und natürlich, wo man sein Sprachzertifikat bekommt 😉 und was für Kurse angeboten werden usw usw. usw. ….Goethe würde sich im Grab umdrehen… aber egal. Das ist Deutschland… 🙁
[…] Fragen zur Sprachanfordg. beim Ehegattennachzug Die Bundesregierung beantwortet Fragen zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennanchzug Maria Bhmer, Beauftragte fr Migration, Flchtlinge und Integration ……………………………. 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschtzung, dass fr den Sprachtest Standard Deutsch 1 das Verstehen von 650 Wrtern erforderlich sei (vgl. EPD, 6. Februar 200, bzw. worauf genau begrndet sie gegebenenfalls hiervon abweichende Einschtzungen? Die vom Goethe-Institut bzw. dessen Lizenznehmern durchgefhrte Prfung Start Deutsch 1 ist auf die Sprachanforderungen der Niveaustufe A1 des Gemeinsamen Europischen Referenzrahmens (GER) ausgerichtet und umfasst insgesamt eine Sprachkenntnis von circa 650 Wrtern, von denen lediglich etwa 300 Wrter in den Prfungsbereichen Schriftlicher und Mndlicher Ausdruck aktiv beherrscht werden sollten. um mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durchzufallen. Betracht man sich nur einmal den Testteil Lesen, fllt auf, dass bereits hier 300 Wrter nicht ausreichen. In Wahrheit quengelt sich die Bundesregierung um die Antwort herum und mchte auf Teufel komm raus nicht raus mit der Wahrheit, dass 300 Wrter fr den Test nicht ausreichen – entgegen von offiziellen Aussagen von Frau Maria Bhmer. ………………………………………….. …… Alles in allem eine traurige Angelegenheit: Ignorant, Arrogant und kein Problembewusstsein. Schaut man sich die Antworten der Bundesregierung an, bekommt man das Gefhl, als gbe es keinerlei Probleme und alles in bester Ordnung. Keine organisatorischen Engpsse, keine verfassungsrechtlichen Bedenken und nichts, wofr man sich rechtfertigen msste. Insbesondere die Irrefhrung durch Maria Bhmer, um die Gesetzesverschrfung zu relativieren – der Test wrde nur 300 Wrter abverlangen – htte Pinoccio eine unbersehbare Nase verpasst. Die Bundesregierung aber verschliet die Augen, duckt und krmmt sich um die Antworten herum bis zur Unkenntlichkeit. So weit, dass der Geist des freiheitlich demokratischen Rechtsstaates nicht mehr zu erkennen ist. Quelle: Die Bundesregierung beantwortet Fragen zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennanchzug JurBlog.de […]