Türkische Frauen mit Kopftücher sind hoch im Kurs
Von E. S. | 28. März 2007 | Kategorie: Feuilleton | 6 KommentareIn der Sache geht es um die Bleiberechtsregelung für Unabschiebbare. Also für Menschen, die entweder Staatenlos sind, aus Kriegsgebieten geflüchtet sind oder schlicht um Staatsbürger solcher Staaten, in denen Folter bzw. der Tod droht. In den allermeisten fällen geht es also nicht um Türken, türkische Mütter, türkische Kinder und erst Recht nicht um Kopftücher.