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Beiträge zum Stichwort ‘ Deutschland ’



Gastbeitrag: Offener Brief an Herrn Giordano – Nicht der Islam, die radikalen auf beiden Seiten sind das Problem

Von | 29. August 2007 | Kategorie: Gastbeiträge, Gesellschaft | 8 Kommentare

Der Schriftsteller Ralph Giordano ist die lebende Opposition gegen die geplante Kölner Moschee – nun hat er den Streit mit einem harschen offenen Brief eskaliert. Vor allem in den Reihen der Kölner CDU findet Giordano immer mehr Anhänger.



BILDblog`s Werbespot

Von | 24. August 2007 | Kategorie: Feuilleton | Ein Kommentar

Anke Engelke und Christoph Maria Herbst werben für BILDblog. Sie sind die Hauptdarsteller in einem Spot, der zunächst auf MTV, Viva und Comedy Central zu sehen sein wird. Regie führte Tobi Baumann, das Drehbuch schrieb Chris Geletneky, produziert wurde der 49 Sekunden lange Film von Brainpool.



Mügeln: 50 Türken jagen acht deutsche durch Innenstadt

Von | 23. August 2007 | Kategorie: Gesellschaft | 18 Kommentare

„Solche Parolen können jedem mal über die Lippen kommen“, sagte Mügelner Bürgermeister Gotthard Deuse, als ihn die „Financial Times Deutschland“ auf die „Ausländer-raus“-Rufe während der Hetzjagd auf acht Inder ansprach.



Mügelns Bürgermeister: Kein rechtsextremer Hintergrund, lediglich ausländerfeindliche Parolen

Von | 23. August 2007 | Kategorie: Politik | 3 Kommentare

Bei der Hetzjagd auf acht Inder in Mügeln sind nach Angaben des Bürgermeisters ausländerfeindliche Parolen gerufen worden. Das habe aber nichts mit Rechtsextremismus zu tun. Bundestagsvizepräsident Thierse warnt vor einem massiven Imageschaden Deutschlands durch rechte Gewalt.



Mehr Migranten in Polizeiuniform oder weniger Diskriminierung im Schulsystem?

Von | 17. August 2007 | Kategorie: Gesellschaft | Keine Kommentare

Die hessische Polizei will die Zahl der Migranten in ihren Reihen erhöhen. „Die Landesregierung versucht, der demographischen Veränderung in der Gesellschaft gerecht zu werden“, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Thorsten Neels, in Wiesbaden. Derzeit seien 72 von 14.000 hessischen Polizeibeamten Ausländer. Daneben gebe es Polizisten aus Migrantenfamilien, aber mit deutschem Pass. Trotzdem sei der Anteil der Migranten in Uniform im Verhältnis zum Ausländeranteil von 11,4 Prozent der hessischen Bevölkerung gering.



Moscheebau in Köln Ehrenfeld und CDU’s Phobien

Von | 16. August 2007 | Kategorie: Politik | 16 Kommentare

Ein Hauch von Kulturkampf war am Dienstagabend in Köln zu verspüren. Im Streit um den Moscheebau im Stadtteil Ehrenfeld sei „Widerstand Bürgerpflicht“, bekannte ein Redner auf dem Mitgliederparteitag der Kölner CDU unter dem Beifall seiner Parteifreunde. Ein anderer Redner fragte, womit der in Deutschland gewährte Vertrauensvorschuss für den Islam gerechtfertig sei.



Ein Dialog in der Ausländerbehörde über Behördenhierarchie, Geld und Befristung von Aufenthaltstiteln

Von | 14. August 2007 | Kategorie: Recht | Ein Kommentar

Folgende Situation: Es geht um die Erteilung von Aufenthaltstiteln an eine türkische Familie, die seit über 30 Jahren in Deutschland lebt und arbeitet. Sie hatten die deutsche Staatsbürgerschaft nach dem Wegfall der sog. Inlandsklausel wegen ihrer doppelten Staatsbürgerschaft verloren. Im folgenden Dialog mit Herrn XY, dem Leiter der Abteilung, geht es um die Befristung des […]



Die Anwendung der Folter im deutschen Strafprozessrecht

Von | 14. August 2007 | Kategorie: Recht | 8 Kommentare

Nach Auffassung von Künßberg war der Gebrauch der Folter den Germanen zunächst unbekannt. Fest steht jedoch, dass die Germanenreiche, die auf römischem Boden gegründet wurden, nach dem Vorbild des römischen Rechts die Folter in ihre Gesetzgebung aufgenommen hat[1]. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass sich die Folter bei den Germanen eigenständig entwickelt haben kann, und dass später bei den Aufzeichnungen der germanischen Stammesrechte der entsprechende Terminus des römischen Rechts einfach übernommen wurde. Diese These gilt seit der grundlegenden Abhandlung von Winfried Trusen über „Strafprozeß und Rezeption“ aus dem Jahre 1984 als widerlegt[3].

Die Folter durfte nach römischem Recht ursprünglich nur gegen Unfreie angewendet werden, was ihre Rechtfertigung in der umfassenden Macht des „pater familias“ fand[5]. Uneingeschränkt galt dies jedoch nur für die Zeit der Republik. Im Prinzipat und in der Kaiserzeit wurde die Praxis zum Teil auch auf Freie ausgedehnt. Dies spiegelt sich im Codextitel „De quaestionibus“ (C.9.41), der in mehreren Stellen die Zulässigkeit der Folter auch gegen Freie dokumentiert[6].

Mit Ausnahme des westgotischen Rechts büßte die Folter in den germanischen „Nachfolge-Staaten“ erheblich an Bedeutung ein. Der Grund hierfür war das Prinzip der Verbrechensverfolgung des „germanischen Rechtsdenkens“. Ein gerichtliches Verfahren wurde nämlich nur dann eingeleitet, wenn der Verletzte Anklage erhob. Die Folter war „ein Produkt einer ganz anderen staatlichen Organisation, die in der Verbrechensverfolgung eine Staatsaufgabe und keine Angelegenheit einer Prozesspartei sah[7].

Der Inquisitionsprozess

Durch den Inquisitionsprozess im 13. Jahrhundert erlangte die Folter ihre alte Bedeutung zurück. Sie wurde nunmehr auch in „normalen“ Verfahren zur Erlangung eines Geständnisses eingesetzt[8]. Der Grund hierfür war die Vorstellung, dass jeder Verbrecher vom Teufel besessen sei und dies nur durch die Folter gebrochen werden könne[9]. Ferner reichten in der gerichtlichen Beweisführung für eine Verurteilung weder Indizien noch eine sonstwie geartete freie Überzeugung des Gerichts aus. Vielmehr war ein Geständnis oder die Aussage zweier Zeugen erforderlich, die den Täter bei der Tat selbst gesehen haben müssen[10]. Da Tatzeugen nur selten zur Verfügung stehen, entwickelte sich das Geständnis zu dem entscheidenden Beweismittel: confessio est regina probationum (=das Geständnis ist die Königin der Beweismittel)[11]. In dieser Form ist die Folter erstmalig im Stadtrecht von Wiener Neustadt bezeugt[12].

Hexenprozesse

Bereits im 13. Jahrhundert stand die Zauberei in der „Treuga Heinrici“ unter Strafe. Aber auch bekannte Rechtsbücher wie beispielsweise der Sachsen- und Schwabenspiegel oder die Carolina enthielten Bestimmungen, die das „crimen magiae“ mit schwerer Strafe bedrohten. Durch den Einfluss der Kirche seit dem Ende des 15. Jahrhunderts entwickelte sich die Zauberei zusätzlich zu einem schweren Religionsdelikt. Papst Innozenz VIII. (1484-1492) ordnete mit der sogenannten Hexenbulle „Summis desiderantes affectibus“ vom 5. 12. 1484 die strafrechtliche Verfolgung hexenverdächtiger Personen an. Mit seinem Einverständnis verfassten daraufhin die beiden Dominikanermönche Heinrich Institoris und Jakob Sprenger den berüchtigten „malleus maleficiarum“, den sogenannten Hexenhammer[13], der den Inquisitionsprozess verschärfte. Der Hexenprozess entwickelte sich zu einem Ausnahmeverfahren, der in anderer Weise als bei anderen Verbrechen geführt werden dürfe[14]. Somit war die strafrechtliche Verfolgung in Art und Maß „aufs willkürlichste gesteigert“[15].

Bekir Altas – Duisburg, 13.08.2007

Teil 1: Der Kampf gegen die Folter

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[1] Schröder/Künßberg: Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte, S. 399
[2] Lieberwirth, in: Thomasius, Christian: Über die Folter, Untersuchungen zur Geschichte der Folter, S.43; Amira: Grundriss des Germanischen Rechts, S. 277; Schmidt: Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, S. 92f.
[3] Trusen,: Strafprozeß und Rezeption. Zu den Entwicklungen im Spätmittelalter und den Grundlagen der Carolina, S. 33-69
[4] Pfenninger: Die Wahrheitspflicht des Beschuldigten im Strafverfahren, S. 357; Moos: Das Geständnis im Strafverfahren und in der Strafzumessung, Diss. Göttingen 1983, S. 14
[5] Höra, Knut: Wahrheitspflicht und Schweigebefugnis des Beschuldigten: eine Analyse der Rechtsstellung des Beschuldigten im Strafprozess, S. 41
[6] C.19.41.8.pr, 9.41.11, 9.41.16, 9.41.17; siehe hierzu Falk: Zur Folter im deutschen Strafprozess. Das Regelungsmodell von Benedict Carpzov (1595-1666), Rn. 21, http://www.rewi-hu-berlin.de/FHI/Zitat/0106falk-folter.htm
[7] Lieberwirth, in: Erler /Kaufmann: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, I. band, S. 1150
[8] Wessels: Schweigen und Leugnen im Strafverfahren, JuS 1966, S. 170
[9] Rüping: Zur Mitwirkungspflicht des Beschuldigten und Angeklagten, JR 1974, S. 136
[10] Liepmann: Die Psychologie der Vernehmung des Angeklagten im deutschen Strafprozeß, ZStW 1924, S. 656
[11] Liepmann: Die Psychologie der Vernehmung des Angeklagten im deutschen Strafprozeß, ZStW 1924, S. 656
[12] Schmidt: Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, 3. Auflage, S. 91
[13] Sellert: Friedrich Spee von Langenfeld – ein Streiter wider Hexenprozess und Folter, NJW 1986, S. 1223; Lorenz/Midelfort,: Hexen und Hexenprozesse. Ein historischer Überblick, historicum.net, URL: http://www.historicum.net/no_cache/ persistent/artikel/3353/, zuletzt besucht am 18.05.2007
[14] Sellert,: Friedrich Spee von Langenfeld – ein Streiter wider Hexenprozess und Folter, NJW 1986, S. 1225
[15] Schmidt: Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, S. 210



Kein Asyl bei der CSU für Django

Von | 13. August 2007 | Kategorie: Feuilleton | 3 Kommentare

Django Asül, der niederbayrische Kabarettist und Türke, darf nicht mehr als Fastenredner auf dem Münchner Nockherberg auftreten. Er hatte für seinen ersten Auftritt in diesem Jahr viel Kritik aus den Reihen der CSU bekommen, die erneut gezeigt haben, dass Humor nur dann Humor ist, wenn man über andere lachen kann (JurBlog: Asül-Antrag aus Ingolstadt). Hier […]



Rechtsfreier Raum Ausländeramt

Von | 10. August 2007 | Kategorie: Recht | 2 Kommentare

In einer Ausländerbehörde in Mecklenburg-Vorpommern inszenieren sich Angestellte als Vollstrecker von Recht und Gesetz – mit Schusswaffen zwischen Aktenordnern. Ein Skandal.



BVerfG: Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren

Von | 9. August 2007 | Kategorie: Recht | Keine Kommentare

Ich bin mir nicht sicher aber stelle mir dennoch die Frage, was sich die Verfassungsrichter dabei gedacht haben (darauf geht die Formulierung des VG Stuttgart zurück), als sie meinten, dass die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran habe, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren. Die im Ergebnis überzeugende Entscheidung des VG Stuttgart hat in der Begründung einen Nachgeschmack, der schwer einzuordnen ist.



Die Bundesregierung über die Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention

Von | 8. August 2007 | Kategorie: Politik | Keine Kommentare

Eine Rücknahme der vor 15 Jahren abgegebenen Erklärung zur UN-Kinderrechtsrechtskonvention wäre „migrationspolitisch bedenklich“. Sie kann zu einem Anstieg der Einreise unbegleiteter minderjähriger Ausländer nach Deutschland führen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6076) auf eine Große Anfrage der Grünen (16/4205). Aus diesem Grund sowie unter anderem der Gefahr, dass die Rückname der Erklärung zu Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des nationalen Aufenthalts- und Asylrechts führen würde, seien zwölf Bundesländer nicht bereit, den Vorbehalt zur Konvention fallen zu lassen. Die Bundesregierung sehe sich deshalb außerstande, die Erklärung zu der Kinderrechtskonvention gegen den Willen der Länder zurückzunehmen. Deutschland hatte 1992 eine Erklärung hinterlegt, die unter anderem besagt, dass keine Bestimmung der UN-Kinderrechtskonvention so ausgelegt werden kann, dass sie das Recht Deutschland beschränkt, Gesetze über die Einreise von Ausländern und die Bedingung ihres Aufenthalts zu erlassen. Zuletzt habe Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Ende vergangenen Jahres bei den zuständigen Kollegen der Länder nachgefragt, ob sie bei ihrer Haltung blieben.
Im Übrigen sei die Exekutive „Träger der auswärtigen Gewalt“. Dem Bundestag sei aber auch zuvor bei der Verabschiedung des Vertragsgesetzes die vorgesehene Erklärung bekannt gewesen. Der Rechtsausschuss des Parlaments hatte schon der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich in der Erwartung zugestimmt, „dass die vorgesehene völkerrechtliche Erklärung zum Auslegungsvorbehalt abgegeben wird“, erklärt die Regierung. Die Grünen hatten unter anderem angeführt, der Bundestag habe schon mehrfach Beschlüsse zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung gefasst. Auch die Unabhängige Kommission „Zuwanderung“ unter der Leitung der früheren Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) habe die Rücknahme empfohlen.
Das deutsche Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht entspricht nach Auffassung der Bundesregierung den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berücksichtige bei der Bearbeitung von Asylanträgen unbegleiteter Minderjähriger „deren spezifische Bedürfnisse in vielfältiger Weise“. So sei ein speziell geschulter Asylsachbearbeiter in dieser Angelegenheit tätig. Die Anhörung des Kindes – oder des Jugendlichen – werde einfühlsam und weniger formal vorgenommen als bei Erwachsenen. Man gehe besonders sensibel auf die Bedürfnisse der Minderjährigen ein.



Bündüskünzlürümt

Von | 6. August 2007 | Kategorie: Feuilleton | Keine Kommentare

Die Türkei zeigt ihre Pläne für die neue Botschaft in Berlin – und die sieht fast genauso aus wie der Amtssitz von Kanzlerin Merkel. Berlin bekommt ein Bündüskünzlürümt.





 

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