Goethe Institut: Politiker spielen Anforderungen bewusst herunter – 300 Wörter sind nicht ausreichend für den Sprachtest beim Ehegattennachzug

7. Dezember 2007 | Von | Kategorie: Politik | 50 Kommentare |

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, hat bei Ihrer Türkeireise Ende November 2007 um Verständnis für die jüngste Verschärfung des deutschen Einwanderungsrechts geworben. Die neue Anforderung etwa an Bräute, vor Einreise nach Deutschland Grundkenntnisse des Deutschen zu erwerben, ist heftig kritisiert worden. Das Massenblatt „Hürriyet“ hatte Frau Böhmers Reise mit der Ãœberschrift angekündigt: „Die deutsche Ministerin, die die Bräute zum Weinen bringt“. In Ankara besuchte Staatsministerin Böhmer einen Sprachkurs des Goethe-Instituts, der den geforderten Grundwortschatz von 300 Wörtern vermitteln soll. „Weinende Bräute habe ich dort nicht gesehen“, sagte Frau Böhmer im Gespräch mit der FAZ vom 24.11.2007, wohl aber Bräute, die sich freuten, bald nach Deutschland zu kommen.

Frau Böhmer hätte gut daran getan, nicht nur die Sprachkurse zu besuchen, sondern auch an einem Abschlusstest teilzunehmen, um beurteilen zu können, ob die geforderten 300 Wörter für den erfolgreichen Abschluss ausreichen und ob es tatsächlich keine weinenden Bräute gibt.

Seit Einführung der Sprachhürde im Aufenthaltsgesetz häufen sich jedenfalls Beschwerden von verzweifelten Ehemännern und -frauen aus Deutschland, die sich über die hohen Anforderungen bei den Sprachtests in der Türkei beschweren. Mit 300 Wörtern könne der Test nicht erfolgreich abgelegt werden. So würden fast alle teilnehmenden Kandidaten durchfallen.

Eine verzweifelte Ehefrau, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sei sagte, dass ihr Ehemann auch nach zweimaligem Besuch des gesamten Deutschkurses beim Goethe-Institut die Prüfung nicht bestanden habe. Sämtliche Kandidaten wären kurz nach Austeilung der Prüfungsfragen erstaunt über die hohen Anforderungen gewesen. Selbst Lehrer und Prüfungsleiter des Goethe Instituts in der Türkei hätten ihren Unmut geäußert. Mann müsse die Anweisungen allerdings befolgen.

Viele der weiblichen Prüflinge seien in Tränen ausgebrochen, als die Prüfungsaufgaben sie überforderten. Sie müssten noch viele Monate aufwenden und erneut Kurse beim Goethe-Institut besuchen, um eine realistische Chance zu haben, zu ihren Ehemännern/-frauen ziehen zu können. Die finanzielle Belastung sei ein weiteres Problem.

Nach den allgemeinen Anwendungshinweisen zum Zuwanderungsgesetz beinhaltet die Stufe „A1“ GER als unterste Sprachstandsniveau die folgenden sprachlichen Fähigkeiten

„Kann sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern. Kann sich auf einfache Art verständigen, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird. Kann einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt z. B. wo sie/ er wohnt, welche Leute sie/ er kennt oder welche Dinge sie/ er hat.“

Wie ein solcher Test konkret ausgestaltet sein kann, erfährt der Interessierte auf den Seiten des Goethe-Instituts. Darin sind beispielhafte Aufgaben zu den Bereichen Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen, die weder mit einem Wortschatz von 300 Wörtern zu lösen sind noch den allgemeinen Anwendungshinweisen entsprechen.

Beispiel aus dem Test: Hören

Wie kommt die Frau in den 2. Stock?
   
Mit dem Aufzug.   Auf der Treppe um die Ecke.   Mit der Rolltreppe.

Zur Wiederholung: Anmerkung aus dem Anwendungshinweisen des Innenministeriums zum Sprachtest: „Kann sich auf einfache Art verständigen, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird.„Ob diese Aufzeichnung den Vorgaben entspricht ist mehr als fraglich.

Auf Anfrage beim Goethe Institut in München bei einem verantwortlichen für Prüfungsaufgaben wurde versichert, dass 300 Wörter in keinem Falle für den Sprachtest Stufe A1 GER ausreichen. Man müsse bedenken, dass Wörter noch dekliniert, konjugiert etc., werden müssten, um ganze Sätze zu verstehen oder zu bilden. Doch auch mit 300 Grundvokabeln sei der Test nicht zu bestehen. Die Aussagen vieler Politiker in diese Richtung sei ein „bewusstes herunterspielen“ der Anforderungen.

50 Kommentare
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  1. meine güte.. das ist ja Folter.. wieso holen die die nicht erst ins land und zwingen diese dann in einer Frist die Prüfung abzulegen.. ??

    Schließlich kann sich das nicht jeder leisten und ich kann mir vorstellen, dass so ein Institut nun nicht überall verfügbar ist, also kommen große Reise – und Ãœbernachtungskosten hinzu..

    irgendwie eine SCHWEINEREI..

  2. […] für die Umfrage sind meine Recherchen zum Thema, die unter: “Goethe Institut: Politiker spielen Anforderungen bewusst herunter – 300 Wörter sind nicht ausre…” zu lesen sind. Jetzt würde ich gerne Ihre Ansicht dazu […]

  3. Schweinerei. Das ist Ausländerhass mehr nicht. Warum gelten diese Bestimmungen nicht für japaner, koreaner, australier etc..?
    Da reichen weder 300 noch 500 wörter aus. Man muss ddafür die Deutsche Sprache schon richtig gut beherschen. Das ist absurd! Dieses Gesetzt trennt Familien. Dieses Gesetz verstößt gegen das Menschenrecht. Das ist auch boch verfassungswidrig. Wie kann so ein Land in der EU sein, wie kann sowas sein. Das muss doch ein schlechter Witz seiN!

  4. Was sollen wir dagegen tun. Besser gesagt was können wir dagegen tun? Jemand ohne Deutschkenntnisse kann dies nicht erlernen. Das ist keine Test was man mit einem wortschatz von 300 wörtern bestehen kann. Dieses Gesetz trennt familien womöglich für immer. Das ist rassistisch und gegen jedliches Menschenrecht. Die CDU muss sofort weg. was kann man tun, organisiert etwas und ich bin dabeii.

  5. @ USV

    Was man tun kann: Klage erheben, wenn man betroffen ist. Und beschweren beim Innenministerium, dass die Tests schwerer sind, als vorgesehen bzw. als wie in den Anwendungshinweisen beschrieben.

  6. […] jurblog.de  ..2007/12/07/…300-woerter-sind-nicht-ausreichend-fuer-den-sprachtest-beim-ehegattennachzug/ […]

  7. Ich bin eine Betroffene. Mein Mann hat hier vor Ort bereits einen 100-stündigen Intensivsprachkurs absolviert. Nun einen weiteren der Botschaft der Dominikanischen Republik, die dort die Teilnehmer auch noch demoralisieren, indem sie ihnen Angst machen, sie würden den Test eh nie schaffen oder nur, wenn sie extra Stunden gegen deutsche Preise bei denen nehmen.

    Nun hat jemand eine Petionseingabe gemacht. Wer mitzeichnen will:

    http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_signatures.asp?PetitionID=598

  8. Die Anforderung sind viel zu hochangesetzt. Ich bin ein Betroffener und habe meine dominikanische Ehefrau in Santo Domingo in der Schule angemeldet. Ich habe ihr vor Ort das offizielle Lernmaterial zur Lernstufe A1 beschafft. Es ist schlicht und ergreifend unmöglich für einen Ausländer den dort vorgegebenen Anforderungen gerecht zu werden. Schon auf den ersten Seiten findet man Wörter wie „Grüetzi oder Servus“ oder Aussagen wie „Mein Name ist Werner, ich komme aus Ostfriesland und spreche nur Comicdeutsch. Die Krönung fand ich jedoch ein Foto mit der Sprechblase „Mein Name ist Yakuma Waldhäusl, mein Vater ist Japaner meiner Mutter Österreicherin.“ Dank diesem Gesetz weiss ich nicht wann ich meine Ehefrau wiedersehen kann. Zudem muss man diesen Wahnsinn noch finanzieren und kann sich trotz der Tatsache das man nun auch in Deutschland als verheiratet gilt nicht mal seine Lohnsteuerklasse ändern, da meine Frau keinen festen Wohnsitz nachweisen kann. Wie denn auch wenn man sie ohne deutsche Sprachkenntnisse nicht einreisen lässt? Vielen Dank an die Verantwortlichen, wo bleibt hier noch mein Grundrecht des besonderen Schutzes der Familie sowie des Verbotes der Diskriminierung. Leider habe ich nur die Deutsche Staatsangehörigkeit, denn wäre ich Bürger eines anderen EU-Landes der in Deutschland lebt, müsste meine Frau das Sprachzertifkat nicht nachweisen! Siehe das neues Ausländerrecht zum Nachzug der Ehegatten.

  9. Hallo rheinkraft,

    genau so ist es, dass ist Deutschland !!!

    voll die Diskriminierung ,denn hast du eine Frau aus :

    Australiens, Israels,
    Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder
    der Vereinigten Staaten von Amerika.

    braucht Sie kein A1 Deutsch Test !!!

    ist wie bei [gelöscht!…] hier !!! Rassentrennung !!! , weil Politiker haben nichts in der Birne !!!

    aber ich bekomme meine Freundin her, wie auch immer !!!

    http://www.santo-domingo.diplo.de/Vertretung/santodomingo/de/01/Visabestimmungen/DownloadDatei_20Deutschkenntnisse,property=Daten.pdf

  10. @mr miller

    Es ist unglaublich was in diesem Land hier möglich bzw. nicht möglich ist. Ja ich werde sie auch irgendwie hier hin bekommen, die Frage ist eben nur wann. Um so länger es dauert um so höher ist die Chance das meine erste Amtshandlung meiner jungen Ehe das die Anmeldung der Insolvenz ist, da ich diesen Irrsinn da drüben zahlen muss. Aber vielleicht wandern wir ja dann doch in ihre Heimat aus, dort sind zwar alle Korrupt aber immer noch besser als diese Behördenwillkür hier in Deutschland, die es nicht mal zu lässt das man mit seiner Ehefrau zusammenleben kann. Wo ist das denn hier noch ein Rechtsstaat? Und die Grunderechte werden in diesem Fall auch mit den Füßen getreten.

  11. […] aufkam, immer wieder betont, dass lediglich 200-300 Wörter verlangt würden. Auf Nachfrage von JurBlog.de hatte das Goethe-Institut demgegenüber erklärt, dass 300 Wörter in keinem Falle […]

  12. Es ist sehr sehr traurig,so etwas passt nicht Deutschland und Deutsche Demokratie.Es ist einfach Diskriminierung…

  13. Wie soll man ein Perfektes Deutsch haben WEN ES NICHT MAL DIE LANSLEUTE KÖNNEN…… SIND KEINE 3050 WÖRTER ES SIND MIND: 2000 wörtter was man da lernen musssssssssss das ist doch ……………………..:/

  14. Es ist nicht nur eine BODENLOSE IMPERTINENZ sondern Menschenrechtsverletzung, Diskriminierung und mit nichts anderem Vergleichbar. Es sollte an denjenigen, die so eine Frechheit an Gesetz erlassen mal ausgelebt werden.
    Du bist zwar verheiratet, DARFST aber mit deinem Partner nicht leben, weil ein VORGESCHOBENER A1 Test, den sowieso keiner unter einem Jahr erreichen kann, dies ganz klar und deutlich VERHINDERN soll.
    Das ist wie : Du darfst beim essen kauen, aber nicht schlucken.
    Man das ist ja …….richtig , da fehlen die Worte.
    Jede Beziehung geht daran kaputt, weil es nur eine Fernbeziehung sein darf.
    Grenzenlose FRECHHEIT !!!!!!!!!!!
    Das kann und darf nicht sein.
    Deutschland so FAMILIENFREUNDLICH.
    Ha ha ha
    Dass ist das Familienfeindlichste was ich je erlebt habe.
    Ich wünsche denen, die das vertreten ein besonders schönes, harmonisches und beziehungsnahes Familienleben denn es gibt ein Resonanzgesetz. Was du säst, das erntest du!!!!!!!!!!!!

  15. „Es sollte an denjenigen, die so eine Frechheit an Gesetz erlassen mal ausgelebt werden.“

    Das Problem mit dem Nivau liegt nicht am Gesetz, sondern am gesetzeswiedrigen Verhalten des Auswärtigen Amts und der Botschaften.
    Das die Botschaft eine A1 Test de Goethinstituts verlangt ist schlicht ein rechtswidriges Verhalten. Dies kann man aber nicht dem GI vorwerfen, sondern nur dem AA.

    Ein A1 Zertifikat des GI ist nicht notwendig. Ein derart spezifischer Nachweis der Deutschkenntisse ist im Gesetz nicht vorgesehen. (OVG B-B, B.v. 16.1.2008 – 2 M 1.08 )

    Übrigens wäre eine Andere Auffassung der Gerichte höchst problematisch für die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik.

    Das GI ist ein gemeinnütziger Verein.
    Auch welches Nivau die Zertifikat des Goetheinstitut haben ist dessen Sache. Das GI ist in keinster Weise gesetzlich verpflicht ein A1 Zertifikat auszustellen, wenn „man sich auf einfache Weise in deutscher Sprache verständigen kann“.
    Es kann auch verlangen, das man Goethes Faust auswendig kann, oder schicht überhaupt gar keine
    Zertifikate vergeben. Das GI ist keine Behörde und auch nicht der Bundesregierung untestellt.(Das Parlament und das AA hat lediglich Einfluß auf die GI.)

    Man könnte dem GI höchstens ewas vorwerfen, wenn es Zertifikate zu „lasch“ ausstellt, die nicht den Anforderungen der Stufe A1 entsprechen.

    Natürlich muß der Antragsteller „sich auf einfache Weise in deutscher Sprache verständigen können“. Dies ist der ABH gegenüber auch nachzuweisen.

    Man kann sich ja darüber streiten, ob Deklinieren und Konjugieren notwendig ist um „sich verständigen zu können“. Oder ob „Ich gestern gehen 3 Stunde Kaufhaus.“ zwar völlig falsch, aber für einen Deutschen verständlich ist. Auch ist die Frage, ob man deutsch lesen können muß.
    Schreiben muß man selbst für eine Einbürgerung nicht zwingend können.( BVerwG 5 C 8.05 und 5 C 17.05 – Urteile vom 20. Oktober 2005 )

    Das liegt aber in der Hoheit der ABH und der zuständigen Gerichte. Das GI, ProAsyl und andere Vereine können dazu höchstens, z.B. als Gutachter, gehört werden.

  16. @ Besserwisser

    Das Problem mit dem Nivau liegt nicht am Gesetz, sondern am gesetzeswiedrigen Verhalten des Auswärtigen Amts und der Botschaften.
    Das die Botschaft eine A1 Test de Goethinstituts verlangt ist schlicht ein rechtswidriges Verhalten. Dies kann man aber nicht dem GI vorwerfen, sondern nur dem AA.

    Ich sehe das Problem in der Diskrepanz zwischen den tatsächlichen Anforderungen an ein A1-Sprachniveau und den Vorgaben in den allegmeinen Anwendungshinweisen des Innenministeriums. Die umschreibt die Anforderungen an ein A1-Test folgendermaßen:

    Die gesetzliche Voraussetzung, sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, entspricht der Definition des Sprachniveaus der Stufe „A1“ der kompetenten Sprachanwendung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarats (GER, Common European Framework of Reference for Languages). Die Stufe „A1“ GER beinhaltet als unterstes Sprachstandsniveau die folgenden sprachlichen Fähigkeiten:

    „Kann sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern. Kann sich auf einfache Art verständigen, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird. Kann einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt z. B. wo sie/ er wohnt, welche Leute sie/ er kennt oder welche Dinge sie/ er hat.“

    Ich sehe zwischen diesen Vorgaben und einem A1-Test des Goethe Instituts erhebliche Abweichungen. In den Goethe Tests kann bspw. von Umformulierung keine Rede sein, da die Prüflinge ein Band zu hören bekommen, die zwar wiederholt aber nicht langsamer. Der selbe Band wird einfach noch einmal abgespielt und so wird auch nicht umformuliert, unabhängig davon, ob ein Prüfling Verständnisschwierigkeiten hat. Auch die Lesetexte bieten keinerlei Umformulierte Alternativen an. Schließlich werden in den Tests Themenbereiche angeschnitten, die den Prüflingen nicht unbedingt vertraut sein müssen. Ich kann mir sogar vorstellen, dass es Prüflinge gibt, die noch nie in ihrem Leben in einem Kaufhaus waren, wie wir es kennen und sich nicht einmal in eine solche Situation hineinversetzen können, geschweige denn nach einem Aufzug oder Rolltreppe zu fragen.

  17. Es ist secondär, ob GI oder AA.; denn auch das ist wieder nur eine Spielerei.

    Fakt ist, dass, wenn ich ein Vergehen sehe und nicht reagiere, b.z.w.eingreife ich auch ein passiver Täter bin.

    Da kann sich nun keiner mit derart lächerlichen Ausflüchten die Hände waschen.

    Hier muss klar reagiert werden, da dieses sittenwidrige Verhalten nicht vertretbar ist.

    Hier werden Familien zerstört und Ehen getrennt, wer hat das Recht dazu, wer??????
    Richtig ..niemand!!!!!!!!!!!!
    Ich weiß nicht, wie hoch das geistige Potenzial der Verantwortlichen ist, aber es ist igniorant genug, denn alleine die Trennung einer Ehe bedeutet einen emensen Aufwand, sprich Telefonkosten, Reisekosten, Schulkosten mit Fahrgeld, Schulmaterial, finanzielle Unterstützung.

    Vom humanen Part ganz zu schweigen.

    Meine Tochter kann natürlich genauso wenig wie ich verstehen, warum Papi nicht nach Deutschland “ ZU UNS NACH HAUSE“ kommen darf und wie viele Tränen und traurige Anlässe der Alltag so mit sich bringt, es ist nicht VERTRETBAR, dass man Familien trennt.
    Es ist impertinent und Familienfeindlich!!!!!

    Ich bin nicht stolz „DEUTSCHE“ zu sein.

    Hier muss klar differenziert werden.
    Es ist wohl klar, dass man in einer Ehe die Alltagsprobleme die sich sprachlicherseits ergeben, gemeinsam lebt und trägt.

    Ich frage die verantwortlichen, wie lernen Sie denn eine Sprache,im vertrautem Umfeld im Kreis der Familie, bei täglichem sprechen,
    oder
    in Trennung, alleine und in Sehnsucht? Mit lächerlichen 4 Stunden Unterricht pro Woche und keinerlei Möglichkeit zu sprechen??
    Erneut wünsche ich den verantwortlichen eine besonders schöne und harmonische Zeit im Kreis der Familie.

    Denn was du säst, erntest du!!

  18. Wir sind eine betroffene Familie mit zwei deutschen Kindern (nach deutschem Recht) da ich Deutscher bin und einer Stieftochter.

    Uebrigens seit 5 Jahren in Deutschland verheiratet.

    Nun will ich meine Familie nach Deutschland bringen und stehe vor dem Hindernis des Deutschtests.

    Wir unterhalten uns in English.

    Meine Ehefrau ist aufgeschlossen Deutsch zu lernen und willig dies in Deutschland zu tun – dennoch, hier wie auch dort muss sie sich um die Kinder kuemmern von denen 2 unter 4 Jahre alt sind.

    Wie soll eine Loesung aussehen.

    FJ

  19. […] die teilweise akuten Engpässen beim Angebot von Sprachkursen. Die Linke greifen dabei eine in JurBlog veröffentlichte Meldung auf und erwischt die Bundesregierung offensichtlich am falschen […]

  20. ich fulle misch wie eine jude in polen 1939 jar .weil mit meine frau zuzame zu sein brauche ich von auslanderboherdr ein gemeinigug.

  21. […] vorgegebenen 200-300 Wörter nicht ausreichen, um einen Sprachtest zu bestehen, hatten wir in JurBlog nicht selten angesprochen. In dieser kleinen Anfrage hatten DIE LINKE aus dem JurBlog zitiert und die Bundesregierung um […]

  22. A1-Test beim Goethe-Institut
    Also ich sehe diesen Test, der an allen Goethe-Instituten weltweit gleichermaßen durchgeführt wird, als reine „Geldmacherei“ an. Beim GI in Bangkok ist die durchschnittliche Durchfallquote immer über 70 % !! So, jetzt rechne man mal aus: wenn ein Partner lediglich 150 Stunden lernt und hierfür womöglich schon mal über 600,- € hinblättern muss plus 48,- € Prüfungsgebühr beim Institut. Fällt man nun durch, muss man erneut zur Schule gehen und darf dann wieder mindestens 200,- € für eine Sprachschule hinlegen. Die Prüfungsgebühr fällt dann auch beim zweiten und dritten und……….Durchgang an.
    Ist doch ein lohnendes Geschäft für die Goethe-Institute (und in Thailand ist das sehr, sehr viel Geld). Daher verwundert es doch auch nicht, dass den Instituten gar nicht daran gelegen ist, möglich viele bestehen zu lassen.
    Und dass dort auf Prüfungsängste keine Rücksicht genommen wird, hat sich mittlerweile auch schon rumgesprochen.
    Ich hoffe, dass in Bälde, dieser Praxis einmal Einhalt geboten wird.

  23. Ja klar, dass ist ja auch der Sinn, das sich das 1. nicht viele leisten können, somit ist natürlich schon einmal um mindestens 50% reduziert.
    Zum 2. , diejenigen, die es sich leisten können, wenn auch mit Unterstützung, sollen natürlich sehr sehr lange hingehalten werden, denn darin besteht wiederrum die Möglichkeit, dass wiederrum 50% aufgeben, weil es endlos lange dauert.
    So die paar 25%, die dann noch Interesse haben den Test zu absolvieren, haben ja bewiesen, dass eventuell genug Geld vorhanden sein könnte, um es wert zu sein, in D leben zu dürfen.
    Wie immer geht es hier natürlich nur um KOHLE.
    Wäre interessant, herauszufinden, wem das GOETHE INSTITUT gehört!
    Vieleicht ….einem hochrangigen Politiker, oder gar dem Staat….
    ja ….. bei genauer Ãœberlegung, ich werd mich mal informieren.

    Man erntet, was man saet !!!!

  24. @E. S.:

    Hallo Herr Senol..
    Sie sprechen von einer Klage bzw. einer Beschwerde gg. das Innenministerium.
    Wie soll ich das als „Normal-Bürger“ bitte anstellen??
    Ja gut vielleicht wäre es wohl sinnvoller einen Anwalt einzuschalten der sich damit auskennt??… liege ich da falsch??

    ODER:

    Wir bekommen hier im Forum eine kleine Pdf- Datei (sozusagen eine Muster-Vorlage), die wir uns ausdrucken oder sogar als Word-Datei zum bearbeiten herunterladen können. Danach könnten wir diese unterschreiben und an die jeweiligen zuständigen Stellen schicken (SOGAR MIT EINER KLEINEN UNTERSCHRIFTEN- AKTION ALS ANLAGE)…. das wäre wohl für viele Betroffene eine Möglichkeit und zumindest ein Anfang und eine große Hilfe für viele denke ich.

    Nochmals danke.. und Viel Glück an alle..
    Ich hoffe mein Mann schafft die Prüfung…….. da bin ich mal gespannt

  25. […] Schade nur, dass das Goethe-Institut, der die Tests entwirft, diese Aussage für ein “bewusstes Herunterspielen” der Anforderungen hält. Mit 300 Wörtern sie der Test definitiv nicht zu bestehen. […]

  26. Ich hab auch schon die Schnauze voll. Hab tausende euros investiert und immer noch nichts…

    ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit, wohne nah an der Belgischen Grenze.
    Wenn ich ne Wohnung in Belgien miete und mein Wohnsitz nach Belgien verlege.
    Kann ich denn über das Belg. Konsulat vizum beantragen?

    Stimmt das es in Belgien keine Sprachanforderung gibt?

    gruß Kaan

  27. hallo
    also wir sind auch betroffen, zum glück haben wir noch keine kinder doch wir möchten und wie soll dass gehenn wenn mein mann 2 jahre nicht arbeiten kann weil er nur büffeln muss… also der test an sich ist sowieso ein witz , va dass nur das goethe institut draufsitz ist sehr verdächtig! die reichen schustern sich gegenseitig das geld zu. wobei ich gleich beim eigentlichen thema bin: ich werde in meinem eigenen land diskriminiert.. wie kann es sein dass ein amerikaner, japaner, koreaner, israeli oder australier weder für sich noch für seine familie den a1 oder den viel gemeineren b1 braucht? wegen wirtschaftlichen interessen heißt es! doch ich und meine familie( wie auch eure) leben seit jahrhunderten in diesem land, haben bescheuerte kriege mitgemacht, leben und blut geopfert, steuern gezahlt alles wiederaufgebaut, diese neue regierung möglich gemacht und nun soll ich weniger rechte haben meine familie zu mir zu holen als reiche ausländer??? ich bin ziemlich sauer nicht nur entrüstet habe auch schon an sämtliche abgeornete die ich gefunden habe geschrieben.
    zunächst galt das gesetz übrigens nicht für deutsche, doch wegen nichtdiskriminierung unserer anderen ausländer gab es einspruch und deshalb gilt selbiges für uns. klar es sollen die armen frauen geschütz werden die von so manchen deutschen als dummchen am herd gehalten werden und sich nicht einmal beschweren können. doch warum sollen wegen diesen a…. alle echt liebenden familien leiden? einen normalen deutschNACHWEIS können sie ja verlangen , aber nach 3-4 jahren wenn die aufenthaltserlaubnis verlängert wird ( auch von amis,japaner etc) , aber nicht so!!! menschlich sollten wir schon noch bleiben wobei ich mich frage ob wir das schon in unserem kalten deutschland verloren haben.

  28. also, eigentlich muss doch nur herausgehört werden:

    „Aufzug kaputt“

    dann kreuzt man die treppe an.

    das ist kein rassismus oder fremdenfeindlichkeit, sondern eine extrem einfache aufgabe.

    ist das schon zu schwierig?

  29. @ Pete: danke für deine offene und ehrliche meinung,die ich vom ganzen herzen mit dir teile.ich bin verheiratet seit 2 jahren und kann meine frau nicht herholen.

  30. hallo, ich bin auch betrofen mein mann ist in ausland und darf nicht nach deuschland ……ich bin einfach nur verzveifelt und weis nicht was ich machen soll so schlecht ist mir in mein ganzen leben nicht gegangen es ist nicht menschlich was die machen ich liebe mein mann sehr und vermisse jede minute ic bin nur am weinen und bette an gott ich will jetzt nur einfach sterben ich fühle mich getrent alleine und machtlos ich kann die welt nicht mehr verstehen ich kann nict mit mein mann zusammen sein mit den menschen den ich liebe WARUM WARUM WARUM ist das gerecht ????

  31. @ Pete 15. Dezember 2007

    Schweinerei. Das ist Ausländerhass mehr nicht. Warum gelten diese Bestimmungen nicht für japaner, koreaner, australier etc..?

    Wie jetzt Pete…Ausländerhass unterstellen und dann bemängel das div. „Ausländer“ bevorzugt werden.

    Das zeugt nicht gerade von Toleranz.

    Die erste Erkenntnis haben Sie schon gemacht, aber Sie wollen nicht sehen wo der eigentliche Grund für derartige Vorgänge begründet liegt.

    Man empfindet immer nur das wegfallen von „Vorteilen“ als ungerecht.

    Schuldige sind dann meist schnell gefunden und werden als „Bevorzugte“ angesehen.

    Offensichtlich gehören Sie zum Kreis der Betroffenen die bisher eher als „Bevorzugte“ einzustufen waren.

    Das ist das „reale Leben“.

    MfG Tobi

  32. @ sabine 22. Juli 2008

    Eigentlich aus allen Post’s ist herauszulesen, das die Ehe ausserhalb der EU geschlossen wurden.

    Da ich vor gewisser Zeit auch einmal meine liebe Not mit staatlichern Behörden (zweier Länder) hatte die sich aber in einem Punkt anders darstellten.

    Aufgrund der schon in der Visumserteilung begründeten „Ungleichbehandlung (sarkastisch zu werten) „die meine Frau damals erfahren musste stellte sich die Frage eines anderen Handelns unsererseits nicht.

    Wie in dem andern Beitrag erwähnt hatte ich damals sehr häufig im Heimatland meiner Frau geschäftlich zu tun….Probleme bei der Erteilung eines Visums hatte ich zu keinem Zeitpunkt kennengelernt…soviel zum Thema priviligiert (als Deutscher und ..geschäftlich ..man nimmt vieles als gegeben „hin“).

    Wie das wirkliche Leben spielt lernte ich und sehr schmerzhaft meine spätere Frau sehr schnell.

    Von „feundlich-Im Stich gelassen“ bis willkürlich-Bürokratisiert“ reichte die Palette unserer Herkunftsländer.

    Wir sind beide obwohl zum damaligen Zeitpunk eine Heirat noch nicht mal in Gedanken geträumt wurde näher zusammengerückt als je wieder in unserer bis heute glückligen Beziehung.

    Die harte Zeit der Trennung ohne die Möglichkeit einer Begegnung hat uns nur noch mehr zusammengeschweißt.

    Ãœber die hier häufig vorgetragenen Argumente der hohen Kosten kann ich im besten Fall noch ( finanz. in diesem Bereich…wiederlich…) verständnislos mit dem Kopf schütteln.

    Ich hatte dereinst teilweise Tel.Rechnungen von weit über 1000,- DM damals war nix mit Skyp oder By-Call..und …Scheiß egal, man entscheidet was einem wichtig ist.

    Ãœber lange Zeit nachdem das erste Besuchervisum (14 Tage vergehen verdammt schnell) meiner dann -schon Verlobten – ausgelaufen und Sie in Ihre Heimat zurückgekehrt war …und meinerseits kein Visum ( tja als Privatmann ergeht es einem anders als wenn man geschäftlich Unterwegs ist) zu bekommen war, trafen wir uns in einem für beide ohne Visum erreichbaren Drittland…Polen war damals gelinde gesagt unsere einzige Chance uns zu treffen….!

    Kosten..ja auf beiden Seiten immens…ich musste mich damal sogar von meiner „geliebten auf 4 Rädern stehenden geliebten..Carre trennen“.

    Und…was soll’s, entweder oder.

    Als Schlußpunkt unter das alles stand für uns beide damal eines als einziges ganz sicher fest….unsere gemeinsame Zukunft als Ehepartner.

    In einem anderen Bereich auf Herrn Senols Blog habe ich etwas darüber geschrieben.

    Zum nachlesen dieser Link.

    Entweder ich bin mit meinen 37 Jahren mittlerweile schon zu alt (was ich aber eher was das Thema angeht..bezweifle) um hier das Problem zu sehen…sorry…aber wieso heiraten derart viele heutzutage und werden sich erst dann über die Probleme die damit zusammenhängen können bewußt.

    Und damit meine ich nicht nur so spezielle Probleme wie die der dann notwendigen Familienzusammenführung, sondern ganz banale Sachen des alltäglichen Lebens.

    Die Phase des vor der Ehe stehenden…zusammenfindens (Verlobung) hab ich noch in keinem Beitrag behandelt gehört.

    Fast alle sind dann schon veheiratet, teilweis mit Kindern aber durch Grenzen getrennt….passt irgendwie für mich nicht ganz.

    Aber mag sein das sich das geändert hat…mit allen darin begründeten zusätzlichen Problemen.

    MfG Tobi

  33. @ Rose „Wäre interessant, herauszufinden, wem das GOETHE INSTITUT gehört!“

    Hier steht alles drin, habe ich von denen auf Anfrage bekommen:

    http://www.growl.de/download/Rahmenvertrag%20AA-GI.pdf

    Viele Grüße,
    Jörg

  34. wer gibt denen das recht,so ein antidemokratisches und ausländerfeindliches gesetz zu beschliessen?
    soll ich die politiker vorher fragen,mit wem ich mein leben verbringen möchte?oder was?
    und solche dummen und einfallslosen aussagen wie zwangsheirat und scheinehe können die sich knicken!!!!
    weil zwangsheirat und scheinehe in einzelnen fällen aufgetreten ist,sollen wir nicht mehr mit unseren LIEBSTEN leben??dieses gesetz ist die allergrösste schande von deutschland nach der nachkriegszeit,und somit auch eine schande für europa!!!!!
    Lieben Gruss an alle…
    Selam ve saygilar Ekrem Bey…
    Musti

  35. […] oder nicht, spielt keine Rolle. Der Test besteht aus vier Prüfungsteilen und dort reichen 200 bis 300 Wörter reichen definitiv nicht aus. Selbst bei einem Sprachschatz von 650 Wörtern dürfte man Probleme mit dem Test haben, da […]

  36. Was ist das bloß für ein Staat der ein viel zu hohes Niveau auf Biegen und Brechen durchsetzen will und es über den Wert der vereinten Familie stellt? Meine Frau ist Chinesin und macht einen Sprachkurs an der Goethe Schule in Shanghai zur Erreichung des A1 Zertifikats. 1 000 Vokabeln in 2 Monaten, das schafft kein Mensch, auch kein deutscher Politiker in einer anderen Fremdsprache z.B. Chinesisch. Man könnte meinen das die Kurse und der Test bewußt so ausgelegt sind, dass man sie in jedem Fall mindestens einmal wiederholen muss.
    In der Schule gibt es echte Schiksale, Paare die sich Monate nicht sehen, Mütter die Fehlgeburten erleiden durch den enormen Stress, Frauen die krank werden durch die Belastung, der Normalfall ist das die Beziehung unter dem enormen Stress sehr leidet – Danke Deutschland!
    Wer kennt den richtigen Weg, sich ordentlich zu beschweren? Adresse, Ansprechperson, Email????

  37. Tja.. beschweren kann man sich an einigen Stellen… Nur ist es immer wieder gegen die Wand. Es ist wirklich sehr schwer… Vor allem schwer nicht durchzudrehen!!

    Man kann sich an die Medien wenden, an die Bundesregierung (Petition einlegen) etc.
    Sogar direkt an Frau Maria Böhmer… Ihre Internetseite hat ein paar Links parat.
    Man bekommt natürlich immer schöne Briefe zurückgeschrieben, die man sich auch als Infobroschüre runterladen kann. Kurz gesagt: Man wird vollkommen abgewimmelt.
    Aber je mehr sich Betroffene vielleicht wehren, desto höher müsste doch die Chance sein, dass sich etwas bewegt!

    Mein Mann und ich haben es Gott sei dank überstanden! Der Wille zählt sag ich nur.. auch wenn das nur ein kleiner Trost für viele ist.

  38. Kopiervorlage:
    An: integrationsbeauftragte@bk.bund.de

    Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Boehmer,
    ich würde Ihre Familie gern nach Polen ausweisen. Sie dürfte erst dann zurückkommen, wenn Sie, sehr geehrte Frau Professor, das Goethe Zertifikat A1 in polnisch gemacht hätten. Ein Buch mit 120 Seiten…….
    Über 1000 Vokabeln, Fragen, Antworten, Kommunikation….nein, Sie sahen keine weinenden Frauen in der Türkei….ich versichere Ihnen, es gibt weltweit genug!

    Rassismus, familienfeindlich, unchristlich, wie viele christliche Werte muss man einem CDU Abgeordneten eigentlich nennen, bevor er anfängt Veränderung herbeizuführen. Ich war einmal CDU Wähler.

    Warum dürfen Ehepartner den Kurs nicht in Deutschland machen? Das ist Willkür, verfassungswidrig und verstößt gegen die Menschenrechte. Ich las kürzlich – von einem deutschen Juden geschrieben – „das er sich an das dritte Reich erinnert, wenn er darüber nachdenke, dass man Ehepaare von Amts wegen trennt…..
    Sie brauchen mir keinen standardisierten Brief zurückzuschicken, der nur zeigt wie sehr Sie vom Volk und der Wirklichkeit entfernt sind.

    Nein, wir haben keine Integrationsprobleme mehr, weil wir bald einfach keinen „Fremden“ mehr herein lassen in unsere Exportnation. Sie machen einen guten Job.

    Gott segne Sie! Bald ist Wahl!
    Mit freundlichen Grüßen

  39. Warum gelten diese Bestimmungen nicht für japaner, koreaner, australier etc..?

    Weil das Gros dieser Bevölkerungsgruppen keine integrationsunwilligen Analphabeten sind, die hiesige Kultur anstandslos akzeptieren und womöglich sogar vorhaben, Arbeit zu finden.

  40. @ hans schneter:

    Warum gelten diese Bestimmungen nicht für japaner, koreaner, australier etc..?

    Weil das Gros dieser Bevölkerungsgruppen keine integrationsunwilligen Analphabeten sind, die hiesige Kultur anstandslos akzeptieren und womöglich sogar vorhaben, Arbeit zu finden.

    Nö, weil Sushi so im Trend ist 😉

  41. ach und Döner natürlich out… hehehehehe

  42. Ich konnte den Sushi-Trend noch nie nachvollziehen. Da esse ich lieber einen guten Döner 😉

    Spass bei Seite, richtig integrieren (was auch immer das bedeuten mag) tun sich Japaner und Koreaner auch nicht.

  43. Na ja.. ich hab meistens „Ausländer“ um mich rum, die sich ordentlich bemühen! Sei es durch Integrationskurse oder sonst wie. Bekannte, die irgendwelche Sozialleistungen vom Staat entgegennehmen, kenne ich derzeit auch nicht. Natürlich gibt es welche, aber es gibt auch SEHR viele, die integriert genug sind, um hier zu arbeiten und die Kassen aufzufüllen. Integration bedeutet doch einfach nur, dass man hier ganz allein klar kommt. Man muss eben kein Deutsch können! Man muss verdammt nochmal arbeiten und SV-Beiträge und Lohnsteuer entrichten! Mehr bedeutet INTEGRATION nicht. (Meine Ansicht)

    Es sind nunmal viele Fehler durch beide Seiten passiert. Die leugnet auch niemand.
    Nur ist jetzt die Zeit gekommen, wo es so langsam eng für einige wird.

  44. Auch ich lebe von meiner Frau getrennt wegen dieser offensichtlich rassistischen Politik. Aber in der Tat machen sich die Mitarbeiter der GI die Hände dreckig. Das sollte man Ihnen in möglichst vielen mails auch so zu verstehen geben. Auch Maria Böhmer, die verantwortliche Rechtsaussen-Frau der CDU („Nationalhymne soll in allen Schulen abgesungen werden“) hat eine homepage und steht in der Öffentlichkeit. Alle Migrantenverbänbde haben übrigens den Dialog mit dieser Frau abgebrochen. Zeigen wir diesen Typen, dass Sie für unsere Lage verantwortlich sind und wir weiter kämpfen. Für unsere Familien und gegen deren Parteien (CDU, SPD, FDP).

  45. Betreff: Antrag auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung

    Sehr geehrter Herr XY,

    Die Botschaft New Delhi bestätigt den Erhalt ihrer Remonstration gegen die Ablehnung des Visumsantrages Ihrer Ehefrau, Frau XYZ, vom Datum XXXXX.

    Aufgrund Ihrer Remonstration wurde der Antrag Ihrer Ehefrau erneut geprüft. Es bleibt jedoch bei der Ablehnung.

    Der Erstbescheid der Botschaft New Delhi vom XXXXX wird hiermit aufgehoben und durch diesen Bescheid ersetzt.

    1
    Begründung:
    Frau XYZ beantragte am XXXXX bei der nach § 71 Abs. 2 AufenthG zuständigen Botschaft in New Delhi die Erteilung eines nationalen Visums nach § 6 Abs. 4 AufenthG zum Zwecke des Ehegattennachzuges zu ihrem im Bundesgebiet lebenden deutschen Ehepartner. Mit Bescheid vom XXXXX versagte die Botschaft in New Delhi die begehrte Visumserteilung unter Angabe der tragenden Ablehnungsgründe.

    2 Der begehrte Ehegattennachzug von Frau XYZ zu ihrem in Deutschland lebenden Ehepartner richtet sich nach §§ 27, 28 Abs. 1 Nr.1 AufenthG in Verbindung mit § 5 AufenthG. Für den begehrten Ehegattennachzug ist es gem. § 28 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr 2 AufenthG erforderlich, dass der nachziehende Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Diese einfachen Deutschkenntnisse sind im Regelfall bereits vor dem Zuzug nach Deutschland im Visumverfahren nachzuweisen, z.B. durch Vorlage eines A1-Sprachzertifikats des Goethe-Instituts. Diese Regelung verfolgt das Ziel, die Integrationsfähigkeit von Ausländern zu verbessern, die dauerhaft zu ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen möchten. Das Erfordernis der Sprachkenntnisse kommt somit auch dem Nachziehenden selbst zugute, da er sich bereits bei seiner Ankunft in Deutschland verständigen kann. Dies erleichtert die Orientierung im neuen Umfeld und bildet zugleich das Fundament für den weiterführenden, staatlich finanzierten Integrationskurs. Die erforderlichen Sprachkenntnisse vor der Einreise umfassen bewußt nur die unterste Sprachkompetenzstufe „A1“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, um den Ehegattennachzug nicht in unzumutbarem Masse zu erschweren. Richtig ist, dass der Lernaufand für jeden Ehegatten je nach Muttersprache und je nach Vorbildung unterschiedlich sein kann. Verlangt wird jedoch – auch bei der entsprechenden Sprachprüfung „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts – nicht mehr als eine rudimentäre Verständigungsmöglichkeit.

    3 Das Erfordernis einfacher Sprachkenntnisse ist auch verfassungsgemäß
    . Der geforderte Spracherwerb stellt keine unzumutbare Anforderung an den nachzugswilligen ausländischen Ehegatten. Bei der Entscheidung, künftig in einem anderen Land zu leben, muss sich dieser über gewisse Anpassungs- und Integrationsleistungen gewahr sein. Die besondere Anforderung, in begrenztem Umfang Sprachkenntnisse bereits vor Einreise erwerben zu müssen, ist vertretbar und vom Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers umfasst. Es wird in diesem Zusammenhang zunächst auf die Rechtsprechung der verschiedenen Kammern des Verwaltungsgericht Berlin verwiesen (e.g VG Berlin Urteile vom 18.10.2009) .

    4 Ausnahmetatbestände, bei denen vom Nachweis von Deutschkenntnissen abgesehen werden kann, sind vom Gesetzgeber festgelegt. Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG ist der Nachweis von Deutschkenntnissen nicht erforderlich bei einem erkennbar geringen Integrationsbedarf des Nachzugswilligen. Ein erkennbar geringer Integrationsbedarf ist in der Regel dann anzunehmen, wenn der Ehegatte über einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss verfügt und in Deutschland innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine der Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit aufnehmen und sich ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben integrieren können wird. Es ist also bei der Feststellung geringen Integrationsbedarfs nicht einfach auf das Vorliegen eines Hochschulabschlusses abzustellen, sondern es muss eine positive Prognose bezüglich angemessener Erwerbstätigkeit und Integration vorliegen.

    5 Frau XYZ hat im Jahre XXXX einen Abschluss als Master of arts in Religiösen Studien an der Punjabi University erworben. Sie arbeitet den Angaben im Visumantrag zufolge als Lehrerin. Es ist aufgrund der Schwierigkeiten, die Geisteswissenschaftler im Allgemeinen auf dem Arbeitsmarkt haben, nicht anzunehmen, dass sie mit einem Abschluss in Religiösen Studien ohne weitere Qualifikation und ohne Deutschkenntnisse in angemessener Zeit in Deutschland eine entsprechende Arbeitsstelle finden wird. Auch für eine Tätigkeit als Lehrerin wäre sie angewiesen auf Sprachkenntnisse, die ihr die Verständigung ermöglichen. Die von Ihnen vorgebrachten guten Englischkenntnisse von Frau XYZ konnten im Gespräch am Schalter nicht festgestellt werden. Nach Einschätzung der Sachbearbeiterin spricht Frau XYZ nur rudimentäres Englisch, so dass auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie sich eventuell in eine englischsprachige Arbeitsumgebung einfügen könnte. Daher fällt die Prognose bezüglich angemessener Erwerbstätigkeit im Fall von Frau XYZ leider negative aus. Mit Ihrer Aussage, dass Frau XYZ als Reinigungskraft arbeiten will und daher nicht auf Sprachkenntnisse angewiesen wäre, wurde die Geltendmachung der Hochqualifikation quasi von Ihnen selbst entkräftigt. Die Aufnahme einer Arbeit die keine oder eine geringe Qualifikation voraussetzt, ist ja gerade nicht Ziel der Ausnahmeregelung für Hochqualifizierte. Als gering qualifizierte Reinigungskraft ohne Sprachkenntnisse würde sich Frau XYZ in Deutschland in genau der Situation der wirtschaftlichen und sozialen Isolation und Abhängigkeit von ihrem Ehemann befinden, die der Gesetzgeber mit der Notwendigkeit des Sprachkenntnisnachweises zu vermeiden versucht.

    6 Auch ist nicht verständlich, warum gerade eine Hochschulabsolventin sich derartig sträubt, einen Sprachkurs zu belegen. Es ist davon auszugehen, dass es Frau XYZ mit ihrer Vorbildung ein Leichtes wäre, unter fachkundiger Anleitung Grundkenntnisse in einer Fremdsprache zu erwerben und somit die gesetzlichen Erfordernisse für den Ehegattennachzug zu erfüllen.

    7 Desweiteren wurde von Ihnen versucht, einen Ausnahmetatbestand aufgrund von Krankheit im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr.2 AufenthG geltend zu machen. Als einziger Nachweis hierfür wurde eine Verschreibung für Medikamente vom Civil Hospital in Patiala vom 12.03.2009 vorgelegt. Abgesehen davon, dass diese unleserlich und teilweise auf Punjabi verfasst ist ( ist eine LUEGE ) und ohne Uebersetzung vorgelegt wurde, handelt es sich hierbei nicht um ein aerztliches Gutachten, das als ausreichender Nachweis für das Vorliegen einer dauerhaften Erkrankung gewertet werden könnte. Frau XYZ unterliegt nach § 82 Abs. 1 AufenthG einer Mitwirkungspflicht im Visumverfahren, derzufolge sie sich begünstigende Umstandenen nachpruefbar zu belegen hat. Dieser Mitwirkungspflicht wurde durch die Vorlage eines Medikamentenrezeptes als angeblicher Nachweis für eine Krankheit nicht genüge getan. Ob die eventuell bestehende Krankheit auch tatsächlich den Erwerb von Deutschkenntnissen unzumutbar macht und somit den Ausnahmetatbestand ueberhaupt erfuellt, kann ohne Vorlage eines vertrauenswürdigen aerztlichen Attestes nicht geprueft werden. Wenn Frau XYZ nach eigener Einschätzung die Uebersiedlung nach Deutschland sowie die Arbeitsaufnahme in einem Reinigungsbetrieb zugemutet werden kann, ist davon auszugehen, dass wohl keine körperlichen Gebrechen vorliegen, die ein Hindernis für den Besuch eines Sprachkurses darstellen würden.

    8 In Anbetracht der genannten Umstände ist weder für die Botschaft New Delhi noch für die zuständige Ausländerbehoerde München ein Ausnahmetatbestand nach § 30 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ersichtlich. Frau XYZ konnte weder glaubhaft nachweisen, dass in ihrem Fall zur beabsichtigten wirtschaftlichen und sozialen Integration in Deutschland keine Deutschkenntnisse nötig wären noch dass sie durch eine dauerhafte Erkrankung am Sprachkursbesuch gehindert wäre. Es ist ihr also durchaus zuzumuten, den gesetzlichen Voraussetzungen zum Ehegattennachzug genüge zu tun.

    9 Da mithin die Tatbestandsvoraussetzungen nach § 28 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr 2 AufenthG nicht erfuellt sind, musste das begehrte Visum versagt werden.

  46. http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html

    Bei Unionsbürgern kein Sprachzertifikat für Ehegattennachzug erforderlich (ausser deutsche)

    Sprachtest mit Hochschulabschluss nicht zwingend notwendig.

    Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation oder bei Ihnen besteht ausnahmsweise aus anderen Gründen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf.

    Sie möchten sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten.

    Aber wie gesagt, die Botschaft möchte darüber keinen Beweis.

    Betrug ist wohl erlaubt um noch schnell Geld zu kassieren am unterdrueckten Auslaender.

    Ich finde das ungerecht

  47. Kein Visum: „Er würde nur weiterhelfen, wenn Ihre Frau entsprechend Ihrer Qualifikation eine Arbeit in Deutschland finden würde.“

    Entsprechen wir als Eheleute nicht dem Europaeischen Tolleranzrahmen weil wir als Eheleute gerne auf unsere Art so gerne unsere Ehe so fuehren wollen so wie wir es fuer richtig finden und wollen „Nach Ehevertrag – Arbeiten nach Wunsch und nicht nach Zwang.“ Ehefrau muss erst unabhaengig vom Ehemann sein bzw geschieden und dabei integriert werden, dies ist nicht im Sinne unserer Ehe laut Ehevertrag. In unserem Ehevertag war ein Minibob vereinbart ohne entsprechende Qualifikation.

    Nach meiner Meinung verstößt die Regelung gegen das Grund- und Menschenrecht doch nicht auf eheliches Zusammenleben und auf freie Partnerwahl weil nach einem Gerichtsurteil in Berlin das Eheliche zusammenleben auch in einem anderen Land moeglich waere nur nicht in Deutschland.

    Unserer Meinung nach verstößt die Regelung insbesondere gegen Auslaender wie schon unter Adolf Hitler wobei 6 Millionen Juden starben nur diesesmal nicht nach dem Auschwitzer Prinzip „Arbeit macht frei“ sondern nach dem Auschwitzer-Berlin Prinzip „Integration macht frei“ um alle Auslaender die nicht der EU angehoeren zu verbannen.
    Integration schafft nunmal keine Arbeitsplaetze, es schuert nur Hass gegen Deutschland um es noch mehr auszunuetzen bei Sozialleistungen da man ja ohne hin als Auslaender nicht willkommen ist so wie 99% aller Auslaender es ausdruecken. Meines Erachtens ist die Regelung ein weiterer Rassenhass den man nun mit dem Wort Integration bzw „Integration macht frei“ verschleiert.

    Deutschland sollte Auslaender respektieren doch mit „Integration macht frei‘ – um nach Deutschland zu koennen wohl kein guter Anfang seit Nachkriegszeit.

  48. Nachtrag:

    Ich besuchte den Minister fuer Auslaender „MD Krishna“ im Parlament in Delhi und trug bei meinem persoenlichen Gespraech vor Hausverbot und Platzverweis von der Deutschen Botschaft bekommen zu haben als Schwerbehinderter da seit ueber 1 Jahr kein Visum erteilt wurde und ich diese Angelehenheit gerne geklaert haben wolle. MD Krishna sagte zu mir: Wenn Deutsche schon Dich nicht respektieren wie ist es dann moeglich das sie Auslaender wie mich respektieren.

  49. A1-Zertifikat !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Auch für meine Frau (Kolumbianerin) ist es sehr schwer in ihrem Landkreis (Florencia) deutsch zu lernen .
    Sie war mit einem Schengenvisa hier , hat hier in der Vhs deutsch gelernt . Leider hat Sie den Test nicht bestanden . Für mich ist das GI eine Geldmaschine erster Güte .
    Es ist nicht kontrollierbar was in dem Test verkehrt gemacht wurde und es wundert mich das im Test ausschliesslich nur ein Bleistift verwendet werden darf .
    Was sich da unsere Politiker da ausgedacht haben erinnert mich an “ Arbeit macht Frei“ !!!
    Ich schäme mich Deutscher zu sein .
    Wie oben erwähnt : hätte man das Gesetz über den Zuzug von Ehepartnern / zukünftigen Ehepartnern besser lösen können . Zeitlich begrenztes Visum für das A1-Zertifikat mit ein oder zwei Möglichkeiten der Wiederholung .Auch ich bin dafür , wer hier in Deutschland leben möchte , der sollte sich auf deutsch verständigen . Das Gleiche verlange ich von mir ,wenn ich in 9 Jahren nach Kolumbien ziehe.
    Vielleicht kommt jemand auf die Idee , eine Sammelklage gegen diese unwürdige Gesetzeslage anzustreben , da es für den Einzelnen unmöglich ist diese , ohne erhebliche finanzielle Mittel und Zeit aufzuwenden .
    Ich bin der Ansicht das man die Sprache besser und schneller lernt ,wenn das Umfeld diese Sprache spricht .

  50. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte mich hier auch kurz über dieses Thema des A1 Zertifikates äußern.
    Meiner Meinung nach sehe ich in dieser Sache eine klare Einschränkung der Entscheidungsfreiheit eines jeden Deutschen Staatsbürgers, welcher sich mit einer ausländischen Ehegattin oder Ehegatten hier in Deutschland niedrlassen möchte. Ich habe selber eine Verlobte in Lateinamerika und ich weiss wie frustrierend das sein kann, wenn man sich liebt und nicht zusammen sein kann, auch wenn die Möglichkeit besteht vorab schon zu heiraten, bekommt man ja ohne den A1 nicht die notwendige Aufenthaltserlaubnis.
    Ich sehe in dieser Sache nur eine gezielt gewollte Eingränzung der Zuwanderung hier in Deutschland.
    Nach aussen geben sich viele Leute in Deutschland sehr globalisiert, jedoch im Inneren hat sich da leider bei vielen noch nicht viel getan getan.
    Wenn sich jemand bedingungslos liebt und heiraten möchte, sollte man den jeweiligen Brautpaaren dieses Glück nicht verwehren nur wegen eines labidaren Deutschtestes.

 

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