Das Gesetz der Fremde – Teil 8: Polizei und Muslime im Dialog
29. September 2008 | Von E. S. | Kategorie: Gastbeiträge, Leitartikel | Keine Kommentare |Auch keinen Beitrag zur Integration stellt aus meiner Sicht die von manschen Politikern immer wieder geforderte und in Teilen geführte sog. „Dialog“ zwischen Muslimen und Sicherheitsbehörden. Bei diesem vermeintlichen „Dialog“ handelt es sich zumeist um die Aufgabenwahrnehmung des polizeilichen Staatsschutzes oder der Nachrichtendienste. Besonders gesellschaftlich hat solch ein vermeintlicher Dialog fatale Folgen. Von Muslimen, besonders von muslimischen Institutionen wird erwartet, dass sie an solch einem Dialog teilnehmen. Er soll hauptsächlich dazu dienen, zum einen das Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung zu befriedigen und vornehmlich einen möglichen Generalverdacht gegenüber den Muslimen abzubauen. Die Wirkung solch eines „Dialogs“ geht aber genau in die entgegengesetzte Richtung.
Genährt wird diese Aktion von der neuen Präventionslogik im Umgang mit Muslimen. Nach dieser Logik werden Sicherheitsbehörden nicht erst bei der Anbahnung von Straftaten aktiv. Nicht mehr der Verdacht einer Straftatbegehung ist relevant, sondern schon das Risiko. Die Maßnahmen, die auf dieser Logik aufbauen, richten sich nicht mehr gegen Straftäter und die Straftat. Sie richten sich gegen Personen, von denen man annimmt, dass sie Straftäter werden könnten und gegen Milieus, die Straftäter produzieren könnten.
Konsultieren wir doch zur Veranschaulichung dieser Wahrnehmung einschlägige Publikationen von Sicherheitsbehörden. So wird problematisiert, dass religiöse Gebote als politische Handlungsanweisungen verstanden werden. Dabei stellt das BVerfG klar, dass es Teil der Religionsfreiheit ist, das der Einzelne sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens ausrichtet. Das Beschreiten des ordentlichen Rechtswegs, bei Themen, bei denen es um die Glaubensfreiheit geht, wird als der Versuch „islamische Rechts- und Lebenräume innerhalb der westlichen Gesellschaft zu errichten“ verunglimpft. Dabei ist gerade das Bestreiten von Rechtswegen das beste Zeichen dafür, dass dieses Rechtssystem nicht als Fremd empfunden wird. Letzendlich vertraut man sich ja diesem an. Weiterhin werden Positionen im Bereich der Erziehung als Gefahr benannt, weil sie „zu den Gepflogenheiten und Gewohnheiten der so genannten Mehrheitsgesellschaft im Widerspruch stehen“ würden. Selbst die Mission für den Glauben, wenn man den Muslim ist, wird von manch einer Behörde als Bedrohung für die Verfassung wahr genommen. Den Höhepunkt in dieser Runde stellt wohl das Innenministerium von Schleswig-Holstein dar, das den Islam „im Spannungsfeld von drei Erscheinungsformen“ sieht: 1. dem aufgeklärten und geistigem Islam, dem sie an sich nur einige „reformorientierte Intellektuelle“ zurechnet. Für den gemeinen Muslim bleiben nur zwei Kategorien übrig: der politische Islam und der islamische Terrorismus. Letzendlich wird von der sicherheitspolitischen Seite eine kausale Kette vom Bedürfnis der Stärkung der religiösen Identität bis hin zum Terroristen aufgebaut. Damit steht das gesamte islamische Milieu unter dem Verdacht, eine Durchgangsstelle für den Terrorismus zu sein.
Auf diesem Fundament bauen die Dialog-Bemühungen von Sicherheitsbehörden mit Muslimen auf. Entgegen der vorgegebenen Intention, einem Generalverdacht vorzubeugen, lassen diese Maßnahmen den Verdacht erst entstehen. Von den muslimischen Partnern werden im Rahmen dieses Dialogs „vertrauensaufbauende integrative Maßnahmen“ wie vollständige Transparenz, Kommunikation in den Moscheen möglichst ausschließlich in deutscher Sprache, Zensur von Büchern oder öffentlichkeitswirksame Dialogveranstaltungen mit dem polizeilichem Staatsschutz, flächendeckende Benennung von Ansprechpartnern mit großem Einfluss auf die Gemeinden verlangt.
Dabei verstärkt in der Öffentlichkeit gerade solch eine Zusammenarbeit den Generalverdacht gegenüber den muslimischen Institutionen und den Muslimen. Die Sicherheitsbehörden können so gar nicht als Vermittler zwischen Muslimen und Mehrheitsgesellschaft fungieren. Schon ihre Anwesenheit wird natürlicherweise als Zeugnis für das Bestehen einer Gefahr verstanden. Das Signal, dass sie aussenden, ist schlicht und einfach: „Wir haben die Gefahr im Griff“.