Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) – Stand 19.10.2007
Von E. S. | 5. Dezember 2007 | Kategorie: Recht | Keine KommentareDiese Vorläufigen Anwendungshinweise berücksichtigen neben den Änderungen durch das Richtlinienumsetzungsgesetz noch die mit dem Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze vom 14. März 2005 (BGBl. I S.721) und mit dem Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) vorgenommenen früheren Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Sie dienen der sachgerechten Anwendung der geänderten gesetzlichen Vorschriften von ihrem Inkrafttreten bis zur Anpassung der einschlägigen Bestimmungen der StAR-VwV gemäß Artikel 84 Abs. 2 GG. Auf die Vorbemerkung der in Teilen weiterhin geltenden StAR-VwV wird hingewiesen.