Muslimische Gerichtsprotokollantin stößt bei der CDU auf Ablehnung
Von E. S. | 18. Januar 2008 | Kategorie: Politik | 104 KommentareIm Amtsgericht Charlottenburg trägt eine Protokollführerin bei öffentlichen Verhandlungsterminen ein Kopftuch. Das verstößt nicht gegen die Vorschriften des Landes Berlin zum Umgang mit religiösen Symbolen, wie aus der Antwort der Justizverwaltung auf eine kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Sven Rissmann hervorgeht. Der Anlass für Rissmanns Frage bestand in der schriftlichen Beschwerde einer Anwältin und der mündlichen Beschwerde eines Anwalts über das Aussehen der Protokollführerin.